Wer sich mit sozialer Arbeit genauer auseinandersetzt, merkt augenblicklich, dass diese Fachrichtung etliche Herausforderungen mit sich bringt. Kein Wunder, bei so viel Widersprüchlichkeit, die man unter einen Hut kriegen muss, daher begeben wir uns in dieser Hausarbeit auf eine Art Erkundungsreise und durchforsten Ursprung und Wurzeln sozialer Dienste. Besonderer Schwerpunkt soll dabei auf das diskrepante Verhältnis von Hilfe und Kontrolle sozialer Aufgaben gelegt werden. Der Umgang mit dem doppelten Mandat scheint für viele ‚Sozialarbeitinteressierte‘ herausfordernd. Der Gedanke an den Sozialarbeiter als helfende Hand hat sich fest verankert in unserem Verständnis von sozialer Arbeit.
Doch dürfen wir nicht vergessen, dass Soziale Arbeit auch eine andere, weniger barmherzige Seite hat, die mit einem Zusammengehörigkeitsgefühl herzlich wenig zu tun hat. Sie basiert inzwischen auf klar gefassten gesetzlichen Grundlagen und muss lernen, sich zwischen Zuckerbrot und Peitsche zu bewegen. Zu ihren Aufgaben gehört nicht allein die individuelle Hilfestellung und Betreuung benachteiligter Personen. Im staatlichen Auftrag ist soziale Arbeit in der Lage und Pflicht, Kontrolle über ihre Schützlinge auszuüben.
In meiner Hausarbeit widme ich mich zunächst der terminologischen Klärung der Begrifflichkeiten, die für die nächsten Kapitel von Relevanz sind. Der nächste Teil befasst sich mit der historischen Spurensuche nach den Anfängen sozialer Arbeit und damit einhergehend auch der sozialen Dienste. Da ich bereits ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen habe ist für mich die Entwicklung rechtlicher Grundsätze, die Begebenheiten, die zur Kodifizierung des Sozialrechts führten von besonderem Interesse. Die Arbeit schließt mit der Ausformulierung der Ergebnisse, verbunden mit einem Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zentrale Begriffe
2.1. Soziale Dienste
2.2. Das Verhältnis von Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit
2.3. Die Erweiterung des Doppelmandats
3. Historischer Rückblick
3.1. Antike
3.2. Mittelalter
3.3. Neuzeit
3.4. Kodifizierung des Sozialrechts
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle in der historischen Entwicklung sozialer Dienste. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich staatliche Eingriffe und professionelle Unterstützung über Epochen hinweg im Kontext der Sozialen Arbeit etabliert haben.
- Historische Analyse wohlfahrtstaatlicher Ansätze (Antike bis Neuzeit)
- Strukturwandel von der kirchlichen Armenfürsorge zum staatlichen Sozialrecht
- Das "Doppelmandat" der Sozialen Arbeit (Hilfe vs. Kontrolle)
- Professionalisierung durch das "Triplemandat"
- Die Bedeutung der Kodifizierung des Sozialrechts in Deutschland
Auszug aus dem Buch
3.1. Antike
Bereits in der Antike lassen sich erste wohlfahrtstaatliche Ansätze verzeichnen. In Athen und Rom erhielten Arme, Gebrechliche, Kranke und Alte staatlich finanzierte Nahrungsmittelhilfen (auch annonen oder frumentationen genannt). In den Städten kannte man bereits Krankenkassen und Begräbnisgesellschaften, die unter öffentlicher Aufsicht standen und Hilfe bei Erkrankung bzw. im Todesfall gewährten. Sie leisteten hauptsächlich Unterstützung für Kriegsverwundete und ihre Hinterbliebenen.
Zu den ersten uns überlieferten Regelungen der Antike gehört die ‚lex Sempronia frumentariae‘. Sie wurde bereits 123 v. Chr. durch Gracchus eingebracht und leitete regelmäßige Getreidespenden an das römische Volk ein. Zunächst wurde die Nahrungshilfe nur in Zeiten großer Hungersnöte oder bei überteuerten Preisen auf dem privaten Markt gegen eine angemessene Bezahlung gewährt. Doch schon kurze Zeit später (58 v. Chr.) bringt der Volkstribun Clodius die ‚lex Clodia frumentaria‘ ein, ein Gesetz zur gänzlich unentgeltlichen Versorgung des Proletariats mit Korn.
Erwöhnenswert ist an dieser Stelle auch die von Cäsar erlassene ‚lex Julia municipalis‘. Auf ihr basierten die Gesetze zur Getreideverteilung etlicher nachfolgender Kaiser. Auch wenn es schwer fällt die Getreideverteilungen der Antike mit dem sozialen Dienst unserer Zeit zu vergleichen, so wird anhand erwähnter Gesetze jedenfalls deutlich, dass sozial gerichtete, staatliche Hilfsmaßnahmen lange vor unserer Zeit existierten. Fraglich in diesem Zusammenhang bleibt jedoch ob und wenn ja, welche staatlichen Kontrollaufgabe als Pendant zu dieser Hilfeleistung verzeichnet werden können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der widersprüchlichen Anforderungen in der Sozialen Arbeit und Festlegung des Fokus auf das Verhältnis von Hilfe und Kontrolle.
2. Zentrale Begriffe: Definition sozialer Dienste im Kontext des Sozialgesetzbuches sowie theoretische Einordnung des Doppel- und Triplemandats.
3. Historischer Rückblick: Untersuchung der Entwicklung von Hilfesystemen von der Antike und dem Mittelalter über die Neuzeit bis hin zur Kodifizierung des Sozialrechts.
4. Fazit: Zusammenfassung der Erkenntnisse, die eine kontinuierliche Entwicklung von Hilfestrukturen mit inhärenten Kontrollaspekten über die Jahrhunderte hinweg belegen.
Schlüsselwörter
Soziale Arbeit, Hilfe, Kontrolle, Sozialrecht, Doppelmandat, Triplemandat, Armenfürsorge, Antike, Mittelalter, Industrialisierung, Sozialstaat, Wohlfahrtspflege, Professionalisierung, Gesetzgebung, Gemeinwohl.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Spannungsfeld zwischen helfenden und kontrollierenden Funktionen innerhalb der historischen Entwicklung sozialer Dienste.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der historischen Entstehung von Sozialleistungen, der Rolle des Staates und der Kirche sowie der Entwicklung vom ehrenamtlichen Helfen zur professionellen Sozialarbeit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass das Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle kein modernes Phänomen ist, sondern bereits in den Anfängen staatlich organisierter Hilfemaßnahmen der Antike existierte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine historische Analyse und juristische Spurensuche, basierend auf Literaturstudien und Gesetzestexten, um die Entwicklung sozialer Grundsätze nachzuweisen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine terminologische Definition, eine detaillierte historische Betrachtung von der Antike über das Mittelalter bis zur Industrialisierung und mündet in der Analyse der Kodifizierung des Sozialrechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Soziale Dienste, Doppelmandat, Sozialstaat, Armenfürsorge und die historische Entwicklung der sozialen Absicherung charakterisieren.
Warum spielt das Doppelmandat eine zentrale Rolle?
Das Doppelmandat illustriert den Konflikt, dass Sozialarbeiter einerseits ihren Klienten verpflichtet sind (Primärmandat), andererseits jedoch staatliche Kontrollaufgaben ausüben müssen (Sekundärmandat).
Welche Bedeutung hat das "Triplemandat"?
Es erweitert das Doppelmandat um eine wissenschaftliche Dimension und einen Ethikkodex, wodurch die Soziale Arbeit als eigenständige, professionelle Menschenrechtsprofession gestärkt wird.
Inwiefern hat Cicero bereits die Getreideverteilungen kritisiert?
Cicero kritisierte die Nahrungsmittelspenden der Antike als Verschwendung öffentlicher Mittel, da sie seiner Meinung nach das Volk zum Müßiggang verleiteten und keine Kontrolle der Bedürftigkeit vorsah.
Was unterscheidet das Elberfelder vom Straßburger System?
Das Elberfelder System setzte auf ehrenamtliche Helfer vor Ort, während das Straßburger System ein zentralisiertes Verwaltungsorgan einführte, um Bedürftigkeit effizienter zu kontrollieren und Experten zur Entscheidungsfindung einzusetzen.
- Arbeit zitieren
- Ursula Bogdan (Autor:in), 2022, Das Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle in der historischen Entwicklung sozialer Dienste, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1378985