Obschon der Tatbestand der Aussetzung als "sperrig" gilt, gehört er zum Pflichtstoff in den Prüfungsordnungen nahezu aller Bundesländer. Tatsächlich ist die (Kindes-)Aussetzung eines der klassischen Delikte des StGB. Im Mittelpunkt der Darstellung steht der Aussetzungstatbestand, insbesondere die Änderungen, welche derselbe erfahren hat. Dies soll dem Leser auch ein besseres Verständnis der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des 6. StRG ermöglichen. Gerade da der Aussetzungstatbestand in der rechtswissenschaftlichen Literatur, von der Ausnahmesituation des 6. StRG abgesehen, eher stiefmütterlich behandelt wird, wird eine nähere Auseinandersetzung mit dem Thema regelmäßige ältere Literatur und Rechtsprechung einschließen. Auch dies soll diese Arbeit erleichtern. Zu den Änderungen gehört beispielsweise die Darstellung der "Gefahr der schweren Gesundheitsbeschädigung", welche neu in den Tatbestand aufgenommen wurde, ebenso wird der Ausweitung des Opferkreises in der Darstellung Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf die Frage der Notwendigkeit einer räumlichen Veränderung zum Versetzen in eine hilflose Lage eingegangen werden sowie die der neue Aussetzungstatbestand beispielsweise auf die Frage hin untersucht, wie § 221 n. F. in die Systematik der echten/unechten Unterlassungsdelikte einzuordnen ist. Dargestellt werden des weiteren das Verhältnis des Aussetzungstatbestandes zu anderen Delikten ebenso wie die Rolle der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen der Aussetzung sowie die Versuchsstrafbarkeit außerhalb des Grundtatbestandes. Abschließend soll auf die Frage eingegangen werden, ob die Ziele des Gesetzgebers durch die Neufassung der Norm vor einem Jahrzehnt tatsächlich erreicht wurden. Die vorliegende Arbeit soll aber nicht nur die Arbeit des Gesetzgebers bewerten oder allein dem Lernenden einen Überblick über die Norm verschaffen, in besonderem Maße soll sie zugleich dem Praktiker eine Handreichung sein, der den effektiven Umgang mit dem Tatbestand erleichtern soll.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die historische Entwicklung des Aussetzungstatbestandes
I. Das Verbot der Aussetzung vor Inkrafttreten des Strafgesetzbuches 1871
II. Die Entwicklung des Straftatbestandes der Aussetzung zwischen 1871 und 1998
C. Der Aussetzungstatbestand seit 1998
I. Einleitung
II. Opfer und Täter
III. Tathandlungen
1. § 221 I Nr. 1
a) hilflose Lage
b) Versetzen
2. § 221 I Nr. 2
a) „Verlassen“ und „Im Stich lassen“
b) Garantenpflichten im Rahmen des § 221 I Nr. 2
c) Die Aussetzung als aktives Tun oder als Unterlassen
d) Das Unterlassen der Rückkehr zum Opfer
IV. Die Gefahr besonders schwerer Folgen
V. Die Teilnahme an Aussetzungsstraftaten
VI. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung und § 221 I
VII. Subjektive Elemente des § 221 I
VIII. § 221 II
1. Überblick
2. § 221 II Nr. 1
3. § 221 II Nr. 2
IX. § 221 III
1. Inhalt und Struktur
2. § 221 III
X. § 221 IV StGB
XI. Versuchsstrafbarkeit
D. Kinderschutz
E. Strafrahmen
F. Konkurrenzen
G. Der Einfluss des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts auf den Aussetzungstatbestand
H. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert den durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz (6. StRG) neugefassten Straftatbestand der Aussetzung (§ 221 StGB). Das primäre Ziel ist es, die systematischen Änderungen, die Erweiterung des Opferkreises sowie die Aufnahme der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung wissenschaftlich zu bewerten und Praktikern eine Handreichung für den effektiven Umgang mit der Norm zu bieten.
- Analyse der gesetzgeberischen Reformziele und deren Umsetzung durch das 6. StRG.
- Untersuchung des erweiterten Opferkreises und der neuen Tathandlungen.
- Einordnung der Aussetzung in das System der Unterlassungsdelikte und Konkurrenzfragen.
- Bewertung der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Kontext der neuen Norm.
- Diskussion der Versuchsstrafbarkeit und der neuen Qualifikationstatbestände.
Auszug aus dem Buch
b) Versetzen
Eine Frage, welche die Formulierung des „Versetzens in eine hilflose Lage“ aufwirft ist, ob wie bei § 221 I a. F. eine räumliche Aufenthaltsveränderung des Opfers oder eine Änderung seiner räumlichen Umgebung notwendig ist. Der Aufenthalt des Opfers muß nach einer Ansicht verändert werden, um den Tatbestand zu erfüllen, will man ausschließen, dass jede Verursachung einer hilflosen Lage den Tatbestand erfüllt. Dies kann auch durch Drohung oder Täuschung geschehen. Die besseren Argumente sprechen jedoch dafür, die räumliche Komponente aus den Tatbestands-voraussetzungen des Versetzens in eine hilflose Lage auszuschließen: Der Wortsinn des „Versetzens in eine hilflose Lage“, das als „Herbeiführen einer hilflosen Lage“ verstanden werden kann, spricht gegen das Weiterbestehen des Erfordernisses einer räumlichen Tatbestandskomponente, geht doch aus dem geänderten Wortlaut gerade eben nicht mehr die Notwendigkeit des Vorliegens einer räumlichen Einwirkung auf das Opfer hervor.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Darstellung der praktischen Bedeutung des Tatbestands und der umfangreichen Änderungen durch das 6. Strafrechtsreformgesetz (6. StRG).
B. Die historische Entwicklung des Aussetzungstatbestandes: Überblick über die historische Entwicklung von der Constitutio Criminalis Carolina bis zum Stand vor der Reform 1998.
C. Der Aussetzungstatbestand seit 1998: Detaillierte Analyse der Neufassung, insbesondere zu den neuen Tathandlungen, der Erweiterung des Opferkreises und der subjektiven Tatbestandsmerkmale.
D. Kinderschutz: Erörterung der Auswirkungen der Neuregelung auf den Schutz von Kindern nach dem Wegfall der Kindstötung (§ 217 StGB a.F.).
E. Strafrahmen: Untersuchung der Strafzumessung und der neuen Abstufungen für besonders schwere und minder schwere Fälle.
F. Konkurrenzen: Analyse des Verhältnisses der Aussetzung zu anderen Straftatbeständen wie Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.
G. Der Einfluss des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts auf den Aussetzungstatbestand: Reflexion über das Erreichen der gesetzgeberischen Ziele der Reform bezüglich Übersichtlichkeit und Klarheit.
H. Fazit: Abschließende Bewertung der Reform und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Strafschutzes im Bereich der Aussetzungsdelikte.
Schlüsselwörter
Aussetzung, Straftatbestand, 6. StRG, hilflose Lage, Garantenpflicht, Lebensgefahr, Gesundheitsgefährdung, Unterlassungsdelikt, Körperverletzung, Strafrahmen, Kinderschutz, Selbstgefährdung, Vorsatz, Erfolgsqualifikation, Rechtsgüterschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Straftatbestand der Aussetzung (§ 221 StGB) nach der tiefgreifenden Reform durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz (6. StRG) im Jahr 1998.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Erweiterung des Opferkreises, die neuen Anforderungen an die Tathandlungen, die Einordnung als Gefährdungsdelikt sowie die Konkurrenz zu Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die neuen Tatbestandsstrukturen dogmatisch zu durchdringen, die gesetzgeberische Intention zu bewerten und Anwendern in der Rechtspraxis Orientierung bei der Auslegung zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer juristisch-dogmatischen Analyse unter Einbeziehung von Literatur, Rechtsprechung und der Gesetzgebungsgeschichte der Reform.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Tatmodalitäten, die Voraussetzungen der Garantenstellung, die Rolle der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung sowie die Behandlung von Qualifikationen und Versuchsfragen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen neben "Aussetzung" auch "Garantenpflicht", "hilflose Lage", "6. StRG" und die "erfolgsqualifizierten Delikte".
Wie unterscheidet sich die neue Aussetzung von der alten Fassung in Bezug auf das räumliche Element?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass nach der Neufassung des Wortlauts eine räumliche Aufenthaltsveränderung des Opfers für die Erfüllung des Tatbestandes der Aussetzung nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Warum wird im Fazit eine stufenweise Ausweitung kritisiert?
Der Autor argumentiert, dass eine "explosionsartige" Ausdehnung des Tatbestandes durch eine einzige Gesetzesänderung im Vergleich zu einem schrittweisen, abgewogeneren Vorgehen rechtspolitisch weniger sinnvoll gewesen wäre.
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- Rechtsanwalt Stefan Kirchner (Author), 2009, Die Aussetzung nach § 221 StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138013