Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Annahmeverzug des Arbeitgebers und der möglichen Prozessbeschäftigung des Arbeitnehmers während des
Kündigungsschutzprozesses. Der Annahmeverzug hat für den Arbeitnehmer der Arbeiten will, aber keine Arbeit zugewiesen bekommt zur Folge, dass er seinen Lohn erhält, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 BGB). Größte Bedeutung erlangt der Anspruch auf Annahmeverzugslohn infolge einer unwirksamen arbeitgeberseitigen Kündigung. In diesem Rahmen wird auch der Weiterbeschäftigungsanspruch besprochen.Es handelt sich dabei um den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch und dem in § 102 V BetrVG normierten bertiebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Teil 1: Annahmeverzug während des Kündigungsschutzprozesses
A. Überblick, Grundlagen und Voraussetzungen des Annahmeverzugs
I. Kurzüberblick: Verlauf eines Kündigungsschutzprozesses
II. Grundlagen des Annahmeverzugs
III. Abgrenzung zur Unmöglichkeit und Betriebsrisikolehre
IV. Voraussetzungen für den Verzug des Arbeitgebers
1. Erfüllbares Arbeitsverhältnis
2. Angebot der Arbeitsleistung
3. Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
4. Nichtannahme der Arbeitsleistung
V. Darlegungs- und Beweislast
VI. Abdingbarkeit
VII. Erlöschen und Geltendmachung des Annahmeverzugsanspruchs
B. Rechtsfolgen des Annahmeverzugs
I. Grundsätzliches
II. Zwischenverdienst
III. Anrechnung des hypothetischen Verdiensts
1. Allgemeine Zumutbarkeitskriterien
2. Zumutbarkeit einer Prozessbeschäftigung
a) Prozessbeschäftigung zu gleichen Bedingungen
b) Prozessbeschäftigung zu veränderten Bedingungen
3. Böswillig unterlassener Zwischenverdienst
C. Beendigung des Annahmeverzugs
I. Grundlagen
II. Beendigung durch Prozessbeschäftigung?
III. Rücknahme der Kündigung und sonstige Beendigungsgründe
Teil 2: Prozessbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses
A. Inhaltliche Ausgestaltung einer Prozessbeschäftigung
I. Befristete und bedingte Prozessbeschäftigung
II. Prozessbeschäftigung als faktisches Arbeitsverhältnis?
III. Prozessbeschäftigung unter Beachtung des TzBfG
1. Anwendbarkeit des TzBfG
a) Anwendbarkeit der §§ 14, 21 TzBfG
aa) „Prozessbedingung“ als bloße Rechtsbedingung
bb) Teleologische Reduktion aufgrund Prozessbeschäftigung
cc) Unanwendbarkeit wegen Charakter der Prozessbeschäftigung
b) Prozessbeschäftigung als Sachgrund
B. Weiterbeschäftigung aufgrund § 102 Abs. V BetrVG
I. Einführung
II. Voraussetzungen, Folge und Geltendmachung
III. Rückabwicklung und Verhältnis zu § 615 BGB
C. Weiterbeschäftigung aufgrund des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs
I. Einführung
II. Voraussetzungen und Geltendmachung
III. Rechtsnatur
1. Freiwillige Weiterbeschäftigung
2. Unfreiwillige Weiterbeschäftigung
a) Faktisches Arbeitsverhältnis
b) Tatsächliches Arbeitsverhältnis
c) Analogie zu § 102 Abs. V BetrVG
d) Bereicherungsrechtliches Arbeitsverhältnis
IV. Erlöschen des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs
V. Ende des Prozesses und Rückabwicklung
1. Kündigungsschutzklage hat Erfolg
2. Kündigungsschutzklage wird abgewiesen
a) Freiwillige Prozessbeschäftigung
b) Unfreiwillige Prozessbeschäftigung
Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Problematik des Annahmeverzugs des Arbeitgebers sowie die Möglichkeiten und rechtlichen Konsequenzen einer Prozessbeschäftigung des Arbeitnehmers während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses. Das Ziel besteht darin, die Risiken für den Arbeitgeber zu analysieren und Wege der Risikominimierung aufzuzeigen, ohne den Bestandsschutz des Arbeitnehmers zu gefährden.
- Grundlagen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Prozessbeschäftigung
- Anrechnung von Zwischenverdienst und hypothetischem Einkommen
- Rechtliche Ausgestaltung der Prozessbeschäftigung unter Berücksichtigung des TzBfG
- Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. V BetrVG und dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch
Auszug aus dem Buch
II. Grundlagen des Annahmeverzugs
Zentrale Norm für die Regelung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers ist § 615 BGB. Diese gehört zu den Vorschriften im Bereich der Leistungsstörungen. Sie bestimmt, dass der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers seinen Lohnanspruch erhält, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Anspruch auf Vergütung beinhaltet keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern erhält den ursprünglich vertraglichen Erfüllungsanspruch und ist kein Schadensersatzanspruch. Es handelt sich bei der Regelung um die Ausnahme des Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“ (§ 326 Abs. I BGB). Damit wird die Rechtsstellung des Arbeitnehmers verbessert, weil er nicht mehr zur Nachleistung verpflichtet ist. Dies wäre theoretisch auch gar nicht möglich, da die Arbeitsleistung als absolute Fixschuld angesehen wird und daher nicht nachholbar ist. Der Grundgedanke dieses Anspruchs besteht darin, dass der Arbeitnehmer auf die Vergütung zur Sicherung seines Lebensunterhalts angewiesen ist und nicht immer kurzfristig anderweitig Arbeit finden kann. § 615 BGB bestimmt nur die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs. Dessen Voraussetzungen finden sich in den §§ 293 ff. BGB auf die noch später eingegangen werden soll. Dabei wird zu erkennen sein, dass die Anwendung dieser Vorschriften im Rahmen des Annahmeverzugs Schwierigkeiten bereiten, da sie historisch mehr auf ein einmaliges Austauschverhältnis ausgerichtet sind. Entsprechende Rspr. ist daher dazu ergangen. § 615 Satz 2 BGB regelt die Anrechnung dessen, was der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeitsleistung erspart, oder durch anderweitige Verwendung ihrer erwirbt, oder zu erwerben böswillig unterlässt. Auf letzteres wird später, vor allem in Bezug auf die Prozessbeschäftigung während des Prozesses, vertieft einzugehen sein.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil 1: Annahmeverzug während des Kündigungsschutzprozesses: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des Annahmeverzugs gemäß § 615 BGB, die Voraussetzungen für den Verzug des Arbeitgebers sowie die Beweislastverteilung und die Möglichkeiten zur Anrechnung von erzieltem oder böswillig unterlassenem Zwischenverdienst.
Teil 2: Prozessbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses: Hier werden die verschiedenen Formen der Prozessbeschäftigung untersucht, insbesondere deren inhaltliche Ausgestaltung, die Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie die gesetzlichen Ansprüche auf Weiterbeschäftigung nach § 102 BetrVG und dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch.
Schlüsselwörter
Annahmeverzug, Prozessbeschäftigung, Kündigungsschutzprozess, Annahmeverzugslohn, § 615 BGB, Zwischenverdienst, Kündigungsschutzgesetz, Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 BetrVG, TzBfG, Unmöglichkeit, Fixschuld, Zumutbarkeit, Befristung, Rückabwicklung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Situation von Arbeitnehmern und Arbeitgebern während eines Kündigungsschutzprozesses, insbesondere mit den wechselseitigen Ansprüchen und Pflichten bei Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf den Annahmeverzugslohn, die Zumutbarkeitskriterien bei anderweitigem Erwerb und die rechtliche Qualifizierung von Prozessbeschäftigungsverhältnissen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung der Risiken für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem "Damoklesschwert" des Annahmeverzugslohns und die Darstellung von Möglichkeiten, dieses Risiko durch eine Prozessbeschäftigung rechtssicher zu minimieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die systematische Auslegung, die historische Betrachtung von Gesetzesvorschriften und die kritische Analyse der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Voraussetzungen des Annahmeverzugs, die Rechtsfolgen (insb. Anrechnungsfragen) und die komplexe Problematik der Prozessbeschäftigung, sowohl auf vertraglicher als auch auf gesetzlicher Grundlage.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Annahmeverzug, Prozessbeschäftigung, Kündigungsschutz, Weiterbeschäftigungsanspruch und die Anrechnung von Zwischenverdienst.
Ist eine Prozessbeschäftigung immer als neuer Arbeitsvertrag zu werten?
Die rechtliche Einordnung ist umstritten; es wird diskutiert, ob ein neues vertragliches Verhältnis begründet wird oder ob es sich um ein "faktisches" Arbeitsverhältnis handelt, um Probleme mit dem Schriftformerfordernis des TzBfG zu vermeiden.
Wie wirkt sich ein Weiterbeschäftigungsantrag des Arbeitnehmers aus?
Ein solcher Antrag kann für den Arbeitnehmer zum Bumerang werden, wenn er die angebotene Prozessbeschäftigung ablehnt, da dies als böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst gewertet werden kann.
- Quote paper
- Klara Opavska (Author), 2009, Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138047