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Unterrichtungspflichten bei Betriebsübergang

Title: Unterrichtungspflichten bei Betriebsübergang

Seminar Paper , 2009 , 15 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Jonny Gerhardt (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Unternehmen und Betriebe strukturieren sich im Zuge der wirtschaftlichen Reorganisation in den letzten Jahren immer mehr um. Bereiche, welche nicht zum Kerngeschäft gehören, werden ausgegliedert oder mit anderen verschmelzt, Betriebe werden als ganzes verkauft oder Aufgaben im öffentlichen Sektor werden privatisiert. Fast immer handelt es sich dabei um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Mit der Novellierung des § 613a BGB im Jahre 2002 sollte mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber und des Widerspruchsrechts der Arbeitnehmer geschaffen werden, jedoch zeigt die teilweise kontroverse Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in den letzten Jahren, dass es im Einzelfall immer wieder auf Kleinigkeiten ankommt, die durchaus eine große Wirkung entfalten können. In der folgenden Arbeit wird die Unterrichtungspflicht und insbesondere deren Inhalt anhand der aktuellen Rechtsprechung und Literatur erläutert und die Folgen der engen Verknüpfung mit dem Widerspruchsrecht dargestellt.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. § 613a BGB Entstehung und Normzweck

3. Der Betriebsbegriff

4. Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

5. Unterrichtungspflichten des Veräußerers oder des Erwerbers

5.1 Zeitpunkt der Unterrichtung

5.2 Adressaten der Unterrichtung

5.3 Inhalt und Umfang der Unterrichtung

5.3.1 Zeitpunkt des Betriebsübergangs

5.3.2 Grund des Betriebsübergangs

5.3.3 Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Betriebsübergangs

5.3.4 In Aussicht genommene Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitnehmer

6. Folgen einer fehlerhaften oder unvollständigen Unterrichtung

7. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Anforderungen an die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB und analysiert deren enge Wechselwirkung mit dem Widerspruchsrecht der betroffenen Arbeitnehmer.

  • Entstehung und Zweck des § 613a BGB
  • Definition des Betriebsbegriffs im Kontext der Rechtsprechung
  • Umfang und notwendiger Inhalt der Arbeitnehmerunterrichtung
  • Rechtliche Folgen bei fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung
  • Planungsrisiken für Veräußerer und Erwerber

Auszug aus dem Buch

5. Unterrichtungspflichten des Veräußerers oder des Erwerbers

Nach § 613a Absatz. 5 BGB ist entweder der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber verpflichtet dem vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu Unterrichten. In der Unterrichtung muss der Arbeitgeber überden Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen Angaben tätigen.

Der Veräußerer und der Erwerber sind hinsichtlich der Unterrichtungspflichten gesamtschuldnerisch im Sinne des § 422 Absatz. 1 Satz 1 BGB gestellt. Die Unterrichtungspflicht kann also erfüllt sein, wenn z.B. nur der veräußernde Arbeitgeber informiert. Wichtig ist jedoch, dass der Unterrichtungsinhalt von beiden Arbeitgebern abgestimmt wird, denn verschiedene Interessen des Veräußerers und des Erwerbers, könnten zu falschen oder nicht ausreichenden Aussagen zu bestimmten Themen in der Unterrichtung führen. Dies kann wiederum den Anlauf der Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers hemmen.

Die Unterrichtung des Arbeitnehmers bedarf nach dem Gesetz der Textform. Daher wäre es theoretisch ausreichend, die Unterrichtung auch als Email oder per Fax zu versenden. Dem ist jedoch abzuraten, da die Unterrichtung erst mit dem Zugang beim Arbeitnehmer bewirkt ist. Das Zugangsrisiko sowie die Darlegungs- und Beweispflicht über die Erfüllung der Unterrichtungspflicht liegt bei den beteiligten Arbeitgebern. Die Unterrichtung in Form eines standardisierten Schreibens ist zulässig und ausreichend.

Überaus wichtig ist, dass in der Unterrichtung der der neue Arbeitgeber mit Sitz, Anschrift und seiner Rechtsform korrekt angegeben ist, jedoch ist die Angabe der Handelsregisternummer nicht erforderlich. Außerdem ist die genaue Bezeichnung der vom Übergang betroffenen Einheit zu beschreiben, z.B. „Abteilung Kundenservice“.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Erläuterung der Bedeutung von Unternehmensumstrukturierungen und der Relevanz des § 613a BGB im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld.

2. § 613a BGB Entstehung und Normzweck: Darstellung der gesetzlichen Historie, der europäischen Harmonisierung und des Schutzzwecks für Arbeitsverhältnisse.

3. Der Betriebsbegriff: Analyse der Definition des Betriebsbegriffs und der Identitätswahrung einer wirtschaftlichen Einheit gemäß aktueller Rechtsprechung.

4. Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer: Erläuterung der Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang.

5. Unterrichtungspflichten des Veräußerers oder des Erwerbers: Detaillierte Betrachtung der gesetzlichen Anforderungen an Inhalt, Zeitpunkt und Form der Unterrichtung.

6. Folgen einer fehlerhaften oder unvollständigen Unterrichtung: Erörterung der Konsequenzen wie dem Nichtanlaufen der Widerspruchsfrist und möglichen Schadensersatzansprüchen.

7. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der hohen Anforderungen an die Arbeitgeber bei der Unterrichtung und Empfehlung zur juristischen Absicherung.

Schlüsselwörter

Betriebsübergang, § 613a BGB, Unterrichtungspflicht, Widerspruchsrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer, Veräußerer, Erwerber, Rechtsprechung, Betriebsrat, Haftung, wirtschaftliche Einheit, Kündigungsschutz, Textform, Umstrukturierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter umfassend über einen geplanten Betriebsübergang zu informieren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen der § 613a BGB, die inhaltlichen Pflichten der Arbeitgeber bei der Unterrichtung, das Widerspruchsrecht der Mitarbeiter sowie die Folgen bei einer mangelhaften Informationsweitergabe.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Komplexität der Unterrichtungspflicht aufzuzeigen, da diese eng mit dem Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer verknüpft ist und bei Fehlern erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken birgt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs sowie Fachliteratur zum Arbeitsrecht auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung des Betriebsbegriffs, die Details zum Widerspruchsrecht und eine tiefgehende Analyse der Unterrichtungspflichten (Inhalt, Adressaten, Zeitpunkt).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselbegriffe sind unter anderem Betriebsübergang, § 613a BGB, Unterrichtungspflicht, Widerspruchsrecht und Haftungsrisiken.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Betriebsveräußerer und Erwerber bei der Unterrichtung so wichtig?

Beide Parteien sind gesamtschuldnerisch für die Unterrichtung verantwortlich; eine Abstimmung ist zwingend, um widersprüchliche oder unvollständige Informationen zu vermeiden, die dem Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht über lange Zeiträume ermöglichen könnten.

Kann ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang noch widersprechen, wenn er bereits beim neuen Inhaber arbeitet?

Grundsätzlich ja, wenn die Unterrichtung fehlerhaft oder unvollständig war, läuft die Widerspruchsfrist nicht an, was den Widerspruch noch Monate oder Jahre später ermöglichen kann.

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Details

Title
Unterrichtungspflichten bei Betriebsübergang
College
University of Applied Sciences Essen
Course
Arbeits- und Unternehmensrecht
Grade
1,3
Author
Jonny Gerhardt (Author)
Publication Year
2009
Pages
15
Catalog Number
V138066
ISBN (eBook)
9783640476114
ISBN (Book)
9783640786756
Language
German
Tags
Unterrichtungspflichten Betriebsübergang §613a
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Jonny Gerhardt (Author), 2009, Unterrichtungspflichten bei Betriebsübergang, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138066
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