Kann jeder Mensch mit seiner Würde nach eigenem Ermessen umgehen, auf diese also bestehen oder verzichten, oder gibt es allgemein gültige Kriterien, die bestimmen, wann die menschliche Würde als 'verletzt' gilt? Kann man die 'Würde des Menschen' als 'verletzt' ansehen, auch wenn das betroffene Individuum aus eigenen Entscheidungen handelt und sich persönlich mit seiner Entscheidung wohlfühlt? Kurzum: Kann man menschliche Würde als verletzt ansehen, ohne die Ansicht von Würde des Betroffenen zu berücksichtigen? Kann dies ein ausreichender Grund sein, Verbote zu erteilen und Menschen in ihrer Freiheit zu beschneiden?
Um diese Fragen zu klären, soll in der vorliegenden Hausarbeit untersucht werden, was unter der Bezeichnung der 'Würde des Menschen' zu verstehen ist. Hierfür soll zunächst auf den etymologischen Ursprung der 'Würde' eingegangen werden, der einen knappen Überblick möglicher Auslegungen verschafft. Anschließend soll eine Auswahl verschiedener Konzepte der menschlichen Würde vorgestellt werden. Hierbei möchte ich besonders auf die Wert- und Mitgifttheorie eingehen und mich auf das ihr zugrunde liegende Menschenbild beziehen. In diesem Rahmen wird es nötig sein, ebenfalls auf das Christentum sowie die Philosophie Pico della Mirandolas, die Aufklärung und das Menschenbild Kants zu sprechen zu kommen, die das Menschenbild des Grundgesetzes erheblich beeinflusst haben. Da in meiner Arbeit vor allem auf ein objektives Würdekonzept eingegangen werden soll, das in Diskussionen um Verbote von besonderer Relevanz ist, werde ich von einer Darstellung subjektiv individueller Würdekonzepte, wie beispielsweise die Leistungstheorie nach Luhmann, gänzlich absehen. Kurze Erwähnung findet hingegen die Kommunikations- beziehungsweise Relationstheorie, da diese soziale Faktoren betont, die sich auch in Tatjana Hörnles Konzept wiederfinden lassen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die menschliche Würde im Gesetzbuch
- Die 'menschliche Würde' - Herleitung und Konzepte
- Menschenwürde und das 'Sittengesetz'
- Die Anwendung von Tatjana Hörnles Würdebegriff im Beispiel der Peepshow
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Begriff der „menschlichen Würde“ und untersucht dessen Bedeutung und Anwendung im Kontext des deutschen Rechts. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse des Konzeptes der menschlichen Würde der Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, das im Vergleich zu anderen Würdekonzepten wie der Wert- und Mitgifttheorie betrachtet wird.
- Etymologische Herleitung und verschiedene Konzepte der menschlichen Würde
- Analyse des Würdekonzepts von Tatjana Hörnle
- Vergleich mit dem Würdekonzept von Avishai Margalit
- Anwendung des Hörnle-Konzeptes auf das Peepshow-Verbot von 1981
- Kritische Würdigung des Hörnle-Konzeptes
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt das Thema der Arbeit vor und skizziert die wichtigsten Forschungsfragen. Sie beleuchtet die Vielschichtigkeit des Begriffs der „menschlichen Würde“ und die Relevanz der Diskussion um dessen Anwendung in rechtlichen Kontexten.
- Das zweite Kapitel widmet sich der Einordnung der „menschlichen Würde“ in das deutsche Grundgesetz. Es werden verschiedene Konzepte der menschlichen Würde vorgestellt, wobei die Wert- und Mitgifttheorie im Fokus steht.
- Das dritte Kapitel beleuchtet das Konzept der menschlichen Würde von Tatjana Hörnle und diskutiert die zentralen Elemente ihres Ansatzes. Es wird insbesondere auf die Rolle der „Demütigung“ und deren Bedeutung für Hörnles Verständnis der menschlichen Würde eingegangen.
- Das vierte Kapitel stellt die Anwendung des Hörnle-Konzeptes auf das Peepshow-Verbot von 1981 dar und untersucht, ob dieses Verbot aus der Perspektive von Hörnles Würdebegriff gerechtfertigt ist.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Menschenwürde, Demütigung, Tatjana Hörnle, Avishai Margalit, Wert- und Mitgifttheorie, Peepshow-Verbot, Strafrechtlicher Schutz, Rechtsphilosophie.
- Arbeit zitieren
- Nina Ponath (Autor:in), 2014, Der Begriff der Menschenwürde bei Tatjana Hörnle in Anbetracht des Peepshow-Verbots, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1382627
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