Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung der Frage, wie eine Mietanpassung aufgrund von pandemiebedingten Nutzungsausfällen rechtlich erreicht werden kann. Die Arbeit geht auf die Hauptleistungspflichten im Mietvertragsverhältnis ein und erläutert die Probleme, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind. Des Weiteren werden die in der Pandemie geschaffenen Regelungen des Art 240 EGBGB erläutert und deren Anwendbarkeit auf eine Vertragsanpassung auf Grundlage des § 313 BGB diskutiert.
Hierzu werden zunächst die Probleme der Pandemie umrissen, die Hauptleistungspflichten des Mietvertrags erläutert und die Konsequenzen der Beschränkung der Mietvertragskündigungen aus Art. 240 § 2 EGBGB erläutert, so wie die Frage geklärt, ob ein Vermieter sich stattdessen für Mietausfälle an der Mietsicherheit befriedigen kann.
Ferner werden verschiedene Normen des BGB auf deren Anwendbarkeit auf pandemiebedingte Pflichtverletzungen überprüft, wobei auch die gesetzliche Vermutung des Art. 240 § 7 EGBGB im Bezug auf die Anwendbarkeit des § 313 BGB und die daraus resultierende Einzelfallbetrachtung bearbeitet wird. Dabei sollen u.A. die Fragen geklärt werden, wie eine teilweise fortbestehende Nutzbarkeit, eine mittelbare Nutzungsbeeinträchtigung durch erheblich reduzierte Kundenströme oder das Unterlassen zumutbarer Maßnahmen des Mieters zur Reduktion von Umsatzeinbrüchen zu bewerten sind.
Abschließend werden die in Gewerberaummietverträgen häufiger vertretenen besonderen Vertragsgestaltungen, Betriebspflicht und Umsatzmiete, in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und der Mietminderung betrachtet.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Dieser Text befasst sich mit den Zielen und Themen des Werkes.
- Thema 1
- Thema 2
- Thema 3
- Thema 4
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Hier werden die Hauptthemen, Argumente oder narrativen Elemente jedes Kapitels zusammengefasst.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die wichtigsten Schlüsselwörter und Fokusthemen des Textes sind in diesem Abschnitt zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen
Kann die Miete für Gewerberäume wegen Corona gemindert werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Mietanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB in Verbindung mit Art. 240 § 7 EGBGB verlangt werden.
Was regelt Art. 240 § 2 EGBGB?
Diese Vorschrift schränkte zeitweise das Recht der Vermieter ein, Mietverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, die durch die Pandemie verursacht wurden.
Was bedeutet "Störung der Geschäftsgrundlage" (§ 313 BGB)?
Es bedeutet, dass sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags wurden, nach Vertragsschluss so schwerwiegend verändert haben, dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
Muss der Mieter staatliche Hilfen anrechnen lassen?
Bei der Prüfung der Unzumutbarkeit im Einzelfall müssen erhaltene Entschädigungen oder staatliche Überbrückungshilfen oft berücksichtigt werden.
Was passiert bei einer vereinbarten Umsatzmiete während des Lockdowns?
Da die Umsatzmiete direkt an den wirtschaftlichen Erfolg gekoppelt ist, sinkt sie bei Umsatzeinbußen automatisch, was die Frage nach einer zusätzlichen Mietminderung komplex macht.
- Arbeit zitieren
- Keneth Pohland (Autor:in), 2022, Gewerberaummiete in der COVID-19-Pandemie. Hauptleistungspflichten im Gewerberaummitvertrag, Beschränkung von Kündigungen und Entfall oder Minderung des Mietzahlungsanspruchs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1382894