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Sanktionierung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen

Title: Sanktionierung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen

Academic Paper , 2023 , 35 Pages

Autor:in: Noelle Sophie Marie Nowack (Author)

Law - Penology
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Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit die Rechtspraxis das in § 32 JGG verankerte Prinzip der Einheitsstrafe umsetzt. Dazu wird zunächst die Zielsetzung des § 32 JGG dargestellt, um darauffolgend die Voraussetzungen einer einheitlichen Sanktionierung zu erläutern. Im Anschluss erfolgt eine Auslegung des sog. „Schwergewichts“, um Kriterien zur Rechtsfolgenbestimmung aufzuzeigen. Sodann werden die Sanktionierungen nach den Vorschriften des JGG oder des StGB bei gleichzeitiger Aburteilung kurz präsentiert. Zuletzt finden zwei beispielhafte Konstellationen der Aburteilung in getrennten Verfahren – die § 32 JGG in seinem Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst – ihre rechtliche Würdigung.

Verfahren zur Aburteilung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen können zu einer kumulativen Anwendung von jugendstrafrechtlichen und allgemein-strafrechtlichen Reaktionsformen führen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da ein Vollzug von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen und Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts neben- oder nacheinander regelmäßig die erzieherische Wirkung des Vollzugs in Frage stellen könnte. Inhaltlich abgeleitet aus § 15 RJGG aus dem Jahr 1943 sieht § 32 JGG daher eine einheitliche Verurteilung nach einem Rechtsfolgensystem – entweder dem Jugendstrafrecht oder dem allgemeinen Strafrecht – vor. Laut § 32 S. 1 JGG gilt dieses in Anwendungskonstellationen, in denen eine Person „mehrere Straftaten [begeht], die gleichzeitig abgeurteilt werden und auf die teils Jugendstrafrecht und teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre“.

Eine einheitliche Aburteilung ist einzig nach Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für jede Tat möglich. Ob nach den Vorschriften des Jugend- oder Erwachsenenstrafrechts einheitlich abgeurteilt wird, ergibt eine Schwergewichtsprüfung. Neben Konstellationen der gleichzeitigen Aburteilung kommt eine analoge Anwendung des § 32 JGG bei aufeinanderfolgenden Aburteilungen in Betracht.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Normzweck

C. Voraussetzungen einer einheitlichen Sanktionierung

I. Merkmal der mehreren Straftaten

II. Merkmal der gleichzeitigen Aburteilung

III. Merkmal der unterschiedlichen Sanktionierbarkeit

D. Rechtsfolgenbestimmung mittels Schwergewichts

I. Bestimmung des Schweremaßstabs

II. Bestimmung der Kriterien

III. Zeitpunkt der Schwergewichtsbestimmung

IV. Gleiche Schwergewichtsverteilung und fehlende Schwergewichtsbeurteilung

V. Bestellung eines Pflichtverteidigers

E. Einheitliche Sanktionierung bei gleichzeitiger Aburteilung

F. Aburteilung in getrennten Verfahren

I. Anwendung von Erwachsenen- und nachfolgend Jugendstrafrecht

II. Anwendung von Jugend- und nachfolgend Erwachsenenstrafrecht

III. Reformbedürftigkeit

G. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, wie die Rechtspraxis das in § 32 JGG verankerte Prinzip der Einheitsstrafe bei der Aburteilung mehrerer Straftaten aus unterschiedlichen Alters- und Reifestufen umsetzt. Ziel ist es, die dogmatischen Grundlagen der "Schwergewichtsprüfung" zu analysieren und Schwachstellen in der aktuellen Anwendung sowie bei getrennten Verfahren aufzuzeigen, um eine rationalere und rechtssichere Sanktionierung zu fördern.

  • Die dogmatische Auslegung des Begriffs "Schwergewicht" als Entscheidungskriterium.
  • Die Problematik der "gleichzeitigen Aburteilung" als starre Verfahrensvoraussetzung.
  • Notwendigkeit einer gesetzlich normierten Anklagepflicht der Staatsanwaltschaft.
  • Die Auswirkungen der Sanktionskumulation auf die jugendstrafrechtliche Spezialprävention.
  • Vorschläge zur gesetzgeberischen Reform, insbesondere durch einen neuen Absatz in § 32 JGG.

Auszug aus dem Buch

D. Rechtsfolgenbestimmung mittels Schwergewichts

§ 32 JGG bestimmt im Wortlaut das „Schwergewicht“ als alleiniges Entscheidungskriterium für die Rechtsfolgenwahl. Der Gesetzessystematik zufolge ist vorrangig zu prüfen, ob das Schwergewicht auf der Seite des Jugendstrafrechts liegt. Sodann gilt einheitlich das Jugendstrafrecht, vgl. § 32 S. 1 JGG. Dem Wortlaut des zweiten Satzes des § 32 JGG folgend gilt allgemeines Strafrecht, sofern Schwergewicht der Normverstöße dem Erwachsenenstrafrecht unterliegt. Eine Verurteilung sowohl nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht ist unzulässig.

Die Auswahlentscheidung über die Rechtsfolge bestimmt sich somit nach dem unbestimmten Rechtsbegriff des Schwergewichts, der einer Auslegung bedarf.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Problematik einer kumulativen Anwendung unterschiedlicher Rechtsfolgensysteme und Vorstellung des Prinzips der Einheitsstrafe nach § 32 JGG.

B. Normzweck: Erläuterung des gesetzgeberischen Ziels, durch eine einheitliche Sanktionierung unvertretbare Widersprüche zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht zu vermeiden.

C. Voraussetzungen einer einheitlichen Sanktionierung: Analyse der Tatbestandsmerkmale des § 32 JGG, insbesondere des Erfordernisses mehrerer Taten und der Notwendigkeit einer gleichzeitigen Aburteilung.

D. Rechtsfolgenbestimmung mittels Schwergewichts: Untersuchung der Kriterien zur Ermittlung des Schwerpunkts, des Zeitpunkts dieser Bestimmung sowie der Rolle der Pflichtverteidigung.

E. Einheitliche Sanktionierung bei gleichzeitiger Aburteilung: Darstellung der konkreten Anwendung des Jugend- oder Erwachsenenstrafrechts bei tatsächlicher Gemeinsamkeit im Verfahren.

F. Aburteilung in getrennten Verfahren: Diskussion der Problematik, wenn Taten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, und Erörterung analoger Anwendungsmöglichkeiten des § 32 JGG.

G. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung des Reformbedarfs zur Erhöhung der Rechtssicherheit und spezialpräventiven Effektivität.

Schlüsselwörter

Jugendgerichtsgesetz, JGG, § 32 JGG, Einheitsstrafe, Schwergewichtsprüfung, Heranwachsende, Jugendstrafrecht, Erwachsenenstrafrecht, Sanktionierung, Rechtsfolgenbestimmung, Gesamtstrafe, Spezialprävention, Erziehungsgedanke, Tatmehrheit, Prozessökonomie

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Sanktionierung von Straftaten, die von Tätern begangen wurden, die zum Tatzeitpunkt unterschiedlichen Alters- und Reifestufen (Jugendliche, Heranwachsende, Erwachsene) angehörten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum steht die Interpretation des § 32 JGG, die Definition des Schwergewichtsbegriffs sowie die verfassungs- und strafrechtliche Problematik des "entweder/oder"-Prinzips bei der Rechtsfolgenwahl.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage lautet, inwieweit die aktuelle Rechtspraxis das Prinzip der Einheitsstrafe gemäß § 32 JGG konsequent und sachgerecht umsetzt und wo gesetzgeberischer Reformbedarf besteht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Dogmatik-Analyse unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und strafrechtlicher Literatur sowie einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Systematik des JGG und StGB.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen des § 32 JGG, die Kriterien der Schwerpunktbildung bei Taten aus verschiedenen Lebensabschnitten sowie die rechtliche Würdigung von Fällen, in denen getrennte Verfahren vorliegen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind das Jugendgerichtsgesetz (JGG), § 32 JGG, Schwergewichtsprüfung, Einheitsstrafe sowie der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht.

Wie bewertet die Autorin die derzeitige Rolle der Staatsanwaltschaft?

Die Autorin kritisiert, dass die gemeinsame Anklage derzeit stark von Zufällen und Ermittlungsdauer abhängt, und plädiert für eine gesetzlich normierte Pflicht der Staatsanwaltschaft zur gemeinsamen Anklage aller Taten.

Welche Lösung schlägt die Arbeit für das Problem der getrennten Verfahren vor?

Es wird vorgeschlagen, in § 32 JGG einen zweiten Absatz einzufügen, der auch Konstellationen getrennter Aburteilungen erfasst, um Wertungswidersprüche und Härten für den Verurteilten zu vermeiden.

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Details

Title
Sanktionierung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
College
University of Hamburg  (Fakultät für Rechtswissenschaften)
Author
Noelle Sophie Marie Nowack (Author)
Publication Year
2023
Pages
35
Catalog Number
V1382935
ISBN (PDF)
9783346937445
ISBN (Book)
9783346937452
Language
German
Tags
§ 32 JGG Jugendstrafrecht Strafrecht Alters- und Reifestufen Aburteilung mehrerer Straftaten Schwergewichtsbeurteilung mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Noelle Sophie Marie Nowack (Author), 2023, Sanktionierung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1382935
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