In der strafrechtsgeschichtlichen Forschung besteht heute Einigkeit darüber, dass die
Anfänge des Inquisitionsprozesses in der katholischen Kirchenpolitik des Mittelalters
zu suchen sind. Diese neue und nachhaltige Autorität hatte sich in Europa rasch
durchgesetzt, die selbst über allen weltlichen Herrschern stand: die Autorität der
katholischen Kirche. Und so ,,verfügte diese neue Hierarchie bald über Machtmittel,
von denen die Urkirche nicht zu träumen wagte".
Dieser kirchliche Inquisitionsprozess, wie er vor allem in Ländern wie Frankreich,
Italien, Deutschland, Böhmen und Spanien praktiziert werden sollte, galt ursprünglich
pflichtvergessenen und übel beleumundeten Priestern, denen mit dem bislang
geltenden Akkusationsprozess nicht beizukommen war.
Inhaltsverzeichnis
I. Vormittelalterliche Entwicklungen
1. Einleitung
2. „ Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter “
3. Vom Akkusations bis zum Infamationsprozeß
II. Die Entstehung des Inquisitionsprozesses
1. Grundsätze des Inquisitionsprozesses
III. Die Entstehung der Ketzerinquisition
1. Die Vorgehensweisen gegen Ketzer bis 1184
2. Die Inquisition als Mittel der Ketzerverfolgung
3. Begrenzung und Abschaffung der Folter
IV. Die Auswirkungen der Inquisitionen
1. „Historische“ Opfer des Inquisitionsverfahren
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des Inquisitionsprozesses, insbesondere im Kontext der katholischen Kirchenpolitik des Mittelalters, und beleuchtet den Übergang vom Akkusations- zum Inquisitionsprinzip sowie die Praktiken der Ketzerverfolgung.
- Ursprung und Wandel kirchlicher Strafverfahren im Mittelalter
- Entstehung und Grundsätze der päpstlichen Inquisition
- Instrumentalisierung der Folter als „Königin der Beweise“
- Historische Fallbeispiele und die Rolle der weltlichen Macht
- Einfluss der Aufklärung auf die Abschaffung der Folter
Auszug aus dem Buch
3. Begrenzung und Abschaffung der Folter
Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts wurde im Inquisitionsprozess die Folter erheblich verringert. Nach dem Wormser Stadtrecht von 1498 sollte sie nur noch in den Fällen zugelassen sein, in denen ausreichende Indizien gegen einen Beschuldigten vorlagen. Außergewöhnlich schöpferisch wurde der Einsatz der Folter in der Peinlichen Halsgerichtsordnung von 1532 (Carolina) geregelt. Dort wurden für nahezu jede Straftat Indizien festgelegt, ohne deren Vorliegen die Folter nicht angewendet werden durfte.
Demgemäß sollte beispielsweise die Folter für einen des Mordes verdächtigten Täter nur zulässig sein, wenn dieser zur Zeit des Mordes mit blutigen Kleidern oder Waffen in der Nähe des Tatorts gesehen worden war oder wenn bei ihm Gegenstände des Ermordeten gefunden worden waren. Aber selbst dann sollte die Folter nur zur Anwendung kommen, wenn es dem Beschuldigten nicht gelungen war, den Verdacht durch glaubwürdige Gegenbeweise zu entkräften (Art. 33).
In der strafrechtlichen Praxis wurden jedoch die Regelungen der Carolina nur ziemlich schleppend umgesetzt und teilweise mitnichten beachtet. Es mehrten sich daher Gegner der Folter. Der Jurist Johannes Zanger (1557-1607) setzte sich 1598 in seiner Abhandlung über die Folter (Tractatus de quaestionibus seu torturis reorum) dafür ein, dass diese nur zur Anwendung kommen sollte, wenn der Täter nicht auf einfacherem Wege – so z. B. durch zwei glaubwürdige Zeugen – überführt werden könne. Ein anderer Jurist namens Antonius Matthäus äußerte 1644 in seinem Werk „Über die Verbrechen“ (De criminibus) die Ansicht, dass das durch die Folter erzwungene Geständnis kein sicheres Beweismittel sei. Trotz Geständnis müsse dem Beschuldigten daher die Tat nachgewiesen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Vormittelalterliche Entwicklungen: Dieses Kapitel erläutert den Übergang von germanischen Akkusationsverfahren und privater Fehde hin zu den ersten Ansätzen kirchlicher Strafgewalt.
II. Die Entstehung des Inquisitionsprozesses: Hier werden die Grundzüge des Disziplinarverfahrens gegen Kleriker beschrieben, das unter Papst Innozenz III. zur neuen Standardprozessform wurde.
III. Die Entstehung der Ketzerinquisition: Dieses Kapitel analysiert die institutionelle Verfolgung von Häretikern, die Anwendung der Folter und die spätere juristische Kritik daran.
IV. Die Auswirkungen der Inquisitionen: Der letzte Teil betrachtet anhand konkreter historischer Beispiele die drastischen Folgen der Inquisition für Betroffene und Gesellschaft.
Schlüsselwörter
Inquisition, Akkusationsprozess, Ketzer, Häresie, Folter, peinliche Befragung, Strafrechtsgeschichte, Kirchenpolitik, Inquisitoren, Beweisverfahren, Justizgeschichte, Mittelalter, Aufklärung, Peinliche Halsgerichtsordnung, Geständnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Entstehung und Entwicklung des Inquisitionsprozesses im Mittelalter bis hin zur Aufklärung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Im Fokus stehen der Wandel von kirchlichen Strafverfahren, die systematische Ketzerverfolgung und die rechtliche Entwicklung zur Abschaffung der Folter.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Entwicklung der inquisitorischen Verfahrensstrategien und deren Auswirkungen auf das Strafrecht und die betroffenen Individuen historisch nachzuzeichnen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die primär auf der Auswertung historischer Quellen und rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Transformation vom Akkusations- zum Inquisitionsprinzip, der Rolle des Papsttums und der Praxis der Folter im Ketzerprozess.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe wie Inquisition, Häresie, Folter, Offizialmaxime und Rechtsgeschichte beschreiben den Kern der Untersuchung.
Welche Bedeutung hatte das Edikt "Ad abolendam" von 1184?
Es legte den Grundstein für eine spezifische Vorgehensweise der Bischöfe bei der Ketzerverfolgung, die als Vorläufer der späteren Inquisition gilt.
Warum wurde die Folter als "Königin der Beweise" bezeichnet?
In der mittelalterlichen Jurisprudenz galt das durch Folter erzwungene Geständnis als rechtlich bindender Beweis, der den Prozess abschloss.
Welchen Einfluss hatte die "Carolina" auf die Folterpraxis?
Die Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532 versuchte erstmals, den Einsatz der Folter durch die Festlegung strenger Indizienvoraussetzungen zu begrenzen.
Wie endete das Inquisitionszeitalter?
Das Ende wurde durch die Aufklärung und das Wirken von Juristen wie Christian Thomasius eingeleitet, was schließlich im 18. und 19. Jahrhundert zum Verbot der Folter in deutschen Ländern führte.
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- Markus Helmich (Author), 2008, Inquisition - Entstehung und Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138443