In Zeiten schlechter Konjunktur, insbesondere in Wirtschaftskrisen, sind Unternehmen bestrebt, sich zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit zu verändern – sie passen ihre Struktur an die wirtschaftliche Situation an. Der Steuergesetzgeber ermöglicht dies, in dem er eine wirtschaftlich sinnvolle und gewollte Umstrukturierung ertragsteuerneutral behandelt. Dennoch hemmt die gesetzgebende Gewalt entgegen seiner Intention die Verlustübertragung und greift somit in ein Grundprinzip der Besteuerung ein, deren Zielsetzung es ist, das Einkommen vom Beginn bis zum Ende der unternehmerischen Tätigkeit (Totalperiode) zu erfassen und zu besteuern. Diese Intervention generiert bei vorhandenen Verlustvorträgen ein Umstrukturierungshindernis, da ein eventueller Untergang dieser Verluste zu weiteren steuerlichen Belastungen in der Zukunft führen würde.
Wie ist es dennoch möglich, Verlustvorträge bei Umstrukturierungen zu nutzen bzw. deren Untergang zu vermeiden? Diese ist neben der Darstellung der steuerlichen Behandlung von Verlustvorträgen bei der Umstrukturierung von Gesellschaften Kern dieser Arbeit. Es werden Wege aufgezeigt, die den Untergang eines Verlustvortrages vermeiden sollen. Um eine Analyse vorzunehmen, werden zunächst die Begrifflichkeiten des Umwandlungsrechts definiert und wesentliche Begriffsabgrenzungen vorgenommen. Im sich anschließenden Hauptteil werden die einzelnen Umstrukturierungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Verlustbehandlung untersucht. So wird sowohl die Übertragung von Verlustgesellschaften auf Gewinngesellschaften als auch die Übertragung von Gewinngesellschaften auf Verlustgesellschaften betrachtet. Neben der sich anschließenden Veränderung der Rechtsform, spielt auch die Anwachsung sowie die Realteilung, die sich in die Untersuchung einreihen, eine Rolle. Da auch die mittelbare Umstrukturierung für den Verlustvortrag eine wichtige Rolle spielt, wird in den einzelnen Hauptpunkten auch dieser Aspekt mit geprüft. In einem Fazit werden die wichtigsten Erkenntnisse zur steuerlichem Behandlung von Verlustvorträgen noch einmal zusammengefasst.
In diesem Zusammenhang werden grenzüberschreitende Umstrukturierungen nicht behandelt. Des Weiteren werden lediglich die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
1 GRUNDLAGEN
1.1 UMWANDLUNG VERSUS UMSTRUKTURIERUNG
1.2 BEGRIFFE DES UMWANDLUNGSRECHTS UND DES UMWANDLUNGSSTEUERRECHTS
1.3 BEHANDLUNG VON VERLUSTVORTRÄGEN
1.3.1 Regelungen des § 10d Abs. 2 EStG und § 15a Abs. 4 EStG
1.3.2 Mantelkauf nach § 8 Abs. 4 KStG a.F.
1.3.3 Verlustversagung nach § 8c KStG (ab VZ 2008)
1.3.4 Verlustvorträge in der Gewerbesteuer
1.4 WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNGSWEISE
2 ÜBERTRAGUNG EINER VERLUSTGESELLSCHAFT AUF EINE GEWINNGESELLSCHAFT
2.1 VERSCHMELZUNG EINER VERLUSTGESELLSCHAFT
2.1.1 Untergang des Verlustvortrages
2.1.2 Realisierung stiller Reserven beim übertragenden Rechtsträger
2.1.3 Gewinnrealisierungen
2.1.4 Nutzung der Rückwirkungsfiktion und der Zeitpunktgestaltung
2.2 SPALTUNG EINER VERLUSTGESELLSCHAFT
2.2.1 Aufspaltung
2.2.2 Abspaltung
2.2.2.1 Verlustuntergang
2.2.2.2 Verlustnutzung
2.2.2.3 Anteilsverschiebungen und § 8c KStG
2.3 UMWANDLUNGEN MIT ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN AN EINER VERLUSTGESELLSCHAFT
2.4 EINBRINGUNG
2.4.1 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
2.4.1.1 Verlustübertragung
2.4.1.2 Verbleibender Verlustvortrag bei der einbringenden Kapitalgesellschaft
2.4.1.3 Verbleibender Verlustvortrag bei der einbringenden Personengesellschaft
2.4.2 Einbringung in eine Personengesellschaft
2.4.2.1 Verlustübertragung
2.4.2.2 Verbleibender Verlustvortrag bei der einbringenden Personengesellschaft
2.4.2.3 Verbleibender Verlustvortrag bei der einbringenden Kapitalgesellschaft
2.4.3 Einbringung von Anteilen einer Verlustgesellschaft
2.4.3.1 Verluste bei Kapitalgesellschaften
2.4.3.2 Verluste bei Personengesellschaften
3 ÜBERTRAGUNG EINER GEWINNGESELLSCHAFT AUF EINE VERLUSTGESELLSCHAFT
3.1 VERSCHMELZUNG
3.1.1 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Kapitalgesellschaften
3.1.1.1 Verlustvortrag nach UmwStG
3.1.1.2 Untergang des Verlustvortrages des übernehmenden Rechtsträgers (§ 8c KStG)
3.1.1.3 Untergang des Verlustvortrages auf tieferen Beteiligungsebenen
3.1.1.4 Gestaltungsmöglichkeiten
3.1.1.4.1 Sanierungsklausel
3.1.1.4.2 Stufenübertragung
3.1.1.4.3 Umwandlung ohne quotenverändernde Anteilsverschiebung
3.1.1.4.4 Zeitliche Gestaltung und Umfang des Verlustuntergangs
3.1.1.4.5 Vermeidung des Erwerberkreises durch Vermögensverwaltung
3.1.1.4.6 Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
3.1.1.5 Verlustvortrag der Übernehmerin nach altem Recht
3.1.2 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften
3.1.2.1 Verluste nach § 10d EStG
3.1.2.2 Verluste nach § 10a GewStG
3.2 SPALTUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN
3.2.1 Spaltung auf eine Kapitalgesellschaft
3.2.2 Spaltung auf eine Personengesellschaft
3.3 EINBRINGUNG
3.3.1 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
3.3.1.1 Verlustuntergang durch Kapitalerhöhung oder Anteilserwerb
3.3.1.2 Mittelbarer Anteilserwerb und mittelbare Kapitalerhöhung
3.3.1.3 Gestaltungsmöglichkeiten
3.3.2 Einbringung in eine Personengesellschaft
4 FORMWECHSEL
5 ANWACHSUNG
5.1 VERLUSTÜBERTRAGUNG
5.2 ANWACHSUNG UND § 8C KSTG
6 REALTEILUNG
7 FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie steuerliche Verlustvorträge bei Umstrukturierungen von Gesellschaften genutzt und wie der drohende Untergang dieser Verluste vermieden werden kann, wobei der Fokus auf den Regelungen des UmwStG sowie der Anwendung von § 8c KStG liegt.
- Steuerliche Behandlung von Verlustvorträgen bei Umstrukturierungen
- Übertragung von Verlustgesellschaften auf Gewinngesellschaften
- Übertragung von Gewinngesellschaften auf Verlustgesellschaften
- Einfluss von Anteilsverschiebungen und Sanierungsklauseln
- Indirekte Verlustnutzung durch Aufdeckung stiller Reserven
Auszug aus dem Buch
2.1.2 Realisierung stiller Reserven beim übertragenden Rechtsträger
Eine Möglichkeit, dennoch Verluste geltend zu machen, bietet die (teilweise) Aufdeckung der stillen Reserven in der Übertragungsbilanz. Der so entstehende Übertragungsgewinn kann mit dem Verlustvortrag verrechnet werden.44 Da der übertragende Rechtsträger unter bestimmten Voraussetzungen das 3-fache Bewertungswahlrecht45 hat, ist es somit sinnvoll, bei vorhandenen Verlusten in der Übertragungsbilanz den gemeinen Wert oder einen Zwischenwert zwischen Buchwert und gemeinem Wert zu wählen. Dieser ermöglicht gegebenenfalls eine punktgenaue Nutzung der steuerlichen Verluste.46 Werden die Voraussetzungen zum Bewertungswahlrecht hingegen nicht erfüllt, wird generell zum gemeinen Wert bewertet. Die aufgedeckten stillen Reserven führen nicht nur zu einem steuerlich nutzbaren Übertragungsgewinn, sondern auch zu einem höheren Abschreibungspotenzial beim übernehmenden Rechtsträger, so dass die Verluste indirekt genutzt werden können.47
Somit ist es unzutreffend, dass der Verlustvortrag wirtschaftlich verloren sei.48 Doch setzt diese Aussage unter anderem voraus, dass genügend stille Reserven beim übertragenden Rechtsträger zur Verfügung stehen, um den sonst untergehenden Verlustvortrag zu verrechnen. Des Weiteren müssen die stillen Reserven auf abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter übertragen werden, um die Nutzung der verrechneten Verluste ohne Veräußerung oder sonstigen bilanziellen Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger gewährleisten zu können.
Zusammenfassung der Kapitel
1 GRUNDLAGEN: Dieses Kapitel definiert die Begriffe Umwandlung und Umstrukturierung und erläutert die steuerliche Behandlung von Verlustvorträgen unter Berücksichtigung von EStG und KStG.
2 ÜBERTRAGUNG EINER VERLUSTGESELLSCHAFT AUF EINE GEWINNGESELLSCHAFT: Hier werden Wege analysiert, um bei der Verschmelzung oder Spaltung von Verlustgesellschaften den Untergang von Verlustvorträgen durch Maßnahmen wie die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.
3 ÜBERTRAGUNG EINER GEWINNGESELLSCHAFT AUF EINE VERLUSTGESELLSCHAFT: Dieser Abschnitt untersucht die Auswirkungen von Verschmelzungen und Spaltungen auf bestehende Verlustvorträge der übernehmenden Verlustgesellschaft, insbesondere unter dem Aspekt des schädlichen Beteiligungserwerbs.
4 FORMWECHSEL: Es wird die steuerliche Folge eines Formwechsels für bestehende Verlustvorträge bei Wechsel des Besteuerungsverfahrens beleuchtet.
5 ANWACHSUNG: Dieses Kapitel behandelt die Anwachsung als Umstrukturierungsform und deren Auswirkungen auf die steuerliche Zurechnung von Verlustvorträgen.
6 REALTEILUNG: Es wird beschrieben, wie sich die Auflösung einer Personengesellschaft auf die Verlustvorträge der einzelnen Mitunternehmer auswirkt.
7 FAZIT: Das Fazit fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit frühzeitiger steuerlicher Gestaltung bei Umstrukturierungen.
Schlüsselwörter
Umstrukturierung, Umwandlung, Verlustvortrag, Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, § 8c KStG, UmwStG, Verschmelzung, Spaltung, Einbringung, stille Reserven, Sanierungsklausel, Beteiligungserwerb, Anteilsverschiebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerliche Behandlung von Verlustvorträgen bei verschiedenen Umstrukturierungsmaßnahmen von Gesellschaften und zeigt Gestaltungswege auf, um den steuerlichen Untergang dieser Vorträge zu verhindern oder abzumildern.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Verschmelzung, Spaltung, Einbringung, der Formwechsel, die Anwachsung und die Realteilung sowie deren Auswirkungen auf Verlustvorträge nach EStG, KStG und GewStG.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die primäre Forschungsfrage ist, wie Verlustvorträge bei Umstrukturierungen genutzt werden können bzw. wie deren Untergang zu vermeiden ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch § 8c KStG.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und steuerwissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Literaturrecherche, der Auswertung gesetzlicher Bestimmungen sowie der Analyse aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Übertragung von Verlustgesellschaften auf Gewinngesellschaften und umgekehrt, sowie die Analyse spezieller Umwandlungsformen wie Formwechsel, Anwachsung und Realteilung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Verlustnutzung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Umstrukturierung, Umwandlung, Verlustvortrag, § 8c KStG, UmwStG, Verschmelzung, Spaltung, Einbringung, stille Reserven und Sanierungsklausel.
Warum spielt die "Sanierungsklausel" bei Umstrukturierungen eine so wichtige Rolle?
Sie bietet eine Möglichkeit, den Untergang von Verlustvorträgen bei einem Beteiligungserwerb durch sanierungswillige Investoren zu verhindern und stellt somit ein zentrales Gestaltungsinstrument zur Rettung der Verluste dar.
Wie kann eine "Aufdeckung stiller Reserven" zur Rettung von Verlustvorträgen beitragen?
Durch die Aufdeckung stiller Reserven in der Übertragungsbilanz entsteht ein Übertragungsgewinn, der direkt mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet werden kann, wodurch dieser steuerlich nutzbar bleibt.
Was unterscheidet die "Unternehmensidentität" von der "Unternehmeridentität"?
Die Unternehmensidentität bezieht sich auf den fortbestehenden Betrieb, während die Unternehmeridentität auf die Person des Gewerbetreibenden fokussiert; beide sind entscheidend für die Frage, ob ein Gewerbeverlust nach einer Umstrukturierung weiterhin abgezogen werden darf.
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- Diplom-Betriebswirt (FH) Daniel Göllner (Author), 2009, Steuerliche Verlustvorträge bei Umstrukturierung von Gesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/138497