Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Entlohnung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Forschungsfrage lautet: Warum steht Menschen mit Behinderung der Mindestlohn nicht zu. Dies wird in dieser Hausarbeit thematisiert und untersucht. Die Arbeit erkundet die Definition von Behinderung, die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Entstehung, speziell Artikel 27 über Arbeit. Sie untersucht auch das Bundesteilhabegesetz, die WfbM in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Zugang, Rechtsstatus, Bezahlung und zukünftige Aussichten.
Deutsche Unternehmen sind aufgrund einer Beschäftigungsquote verpflichtet, 5% der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Dies gilt für Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden. Erfüllen die Unternehmen diese Quote nicht, zahlen diese monatliche Abgabepauschalen an die Integrationsämter in Höhe von 125 bis 320 Euro pro unbesetzter Stelle oder sie geben Aufträge an die WfbM, sodass nur 50% der Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss. Auf wirtschaftlicher Ebene ist die Vergabe von Verträgen an die WfbM für die Unternehmen ein lukratives Geschäft, die im Verlauf dieser Hausarbeit näher erläutert werden. Was für die Wirtschaft ein lukratives Geschäft ist, sieht für die beschäftigte Person in einer WfbM anders aus: umgerechnet erhält diese einen Stundenlohn von ca. einem Euro. Einen Lohn, von dem ein Mensch mit oder ohne Behinderung nicht leben kann und somit auf existenzsichernde Leistungen des Staates angewiesen ist. Ausgehend von einem Stundenlohn von einem Euro darf eine Einzelperson in Deutschland nicht in einem Arbeitsverhältnis arbeiten, da der Staat einen Mindestlohn festgelegt hat. Es gibt für diese Regelung Ausnahmen: Auszubildende, Praktikanten oder Selbstständige erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn, die WfbM fällt nicht unter diese Ausnahmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definition Mensch mit Behinderung
- 3. UN-Behindertenrechtskonvention
- 3.1. Entstehung der UN-Behindertenrechtskonvention
- 3.2. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (Arbeit und Beschäftigung)
- 3.3. Bundesteilhabegesetz und Finanzierung des Lebensunterhaltes
- 4. Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) in Nordrhein-Westfalen
- 4.1. Definition und Zugangsvoraussetzungen WfbM
- 4.2. Rechtsstatus und Bezahlung der Klientel
- 4.3. Tripelmandat der WfbM
- 4.4. Zukunftsaussichten der WfbM nach UN-BRK
- 5. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die Frage, inwiefern Menschen mit Behinderung eine angemessene Entlohnung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) zusteht. Dazu wird zunächst der Begriff "Mensch mit Behinderung" im Kontext sozialrechtlicher Grundlagen definiert. Anschließend werden die Entstehung und die zentralen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Bundesteilhabegesetz näher beleuchtet. Im Fokus stehen die Auswirkungen dieser rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Situation von Menschen mit Behinderung in WfbM in Nordrhein-Westfalen.
- Definition des Begriffs "Mensch mit Behinderung" im Kontext sozialrechtlicher Grundlagen
- Die UN-Behindertenrechtskonvention: Entstehung, Inhalt und Relevanz für die Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
- Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Finanzierung des Lebensunterhaltes von Menschen mit Behinderung
- Die WfbM in Nordrhein-Westfalen: Definition, Rechtsstatus, Bezahlung und Zukunftsaussichten
- Die Diskussion um angemessene Entlohnung von Menschen mit Behinderung in WfbM
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der angemessenen Entlohnung von Menschen mit Behinderung in WfbM ein und verdeutlicht die Relevanz der Thematik anhand der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt und in der WfbM. Kapitel 2 befasst sich mit der Definition des Begriffs "Mensch mit Behinderung" im Kontext sozialrechtlicher Grundlagen. Dabei werden sowohl die UN-BRK als auch das SGB IX herangezogen und ihre jeweiligen Definitionen und Ansätze im Vergleich dargestellt. Kapitel 3 analysiert die UN-Behindertenrechtskonvention, ihre Entstehung und die zentralen Inhalte, die für die Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung relevant sind. Insbesondere wird Artikel 27 der UN-BRK, der sich mit dem Recht auf Arbeit und Beschäftigung befasst, näher untersucht. Kapitel 4 befasst sich mit der WfbM in Nordrhein-Westfalen, ihrer Definition, den Zugangsvoraussetzungen, dem Rechtsstatus und der Bezahlung der Klientel. Darüber hinaus wird das Tripelmandat der WfbM sowie die Zukunftsaussichten nach der UN-BRK beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Themen der Inklusion und der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung. Sie beleuchtet den Rechtsstatus und die Entlohnung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in Nordrhein-Westfalen, wobei die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Sozialgesetzbuch (SGB) als relevante rechtliche Rahmenbedingungen im Fokus stehen.
- Arbeit zitieren
- Karina Kesselhut (Autor:in), 2021, Entlohnung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1389041