Ein häufiges Phänomen im Kontext von Gewalt- und Sexualstraftaten, wie Zoophilie und Zoosadismus, sind tiefgreifende Bewusstseinsstörungen in Form von tatbezogenen und dissoziativen Amnesien. Tatamnesien eines oder einer Angeklagten wurden bereits 1987 vom Bundesgerichtshof als Grund für eine aufgehobene Schuldfähigkeit anerkannt. Dissoziative Amnesien treten zumeist als lokale Amnesien auf, sodass Erinnerungen an die Zeitspanne eines bestimmten Ereignisses nicht mehr abrufbar sind. Dissoziative Amnesien können sowohl Folge eines Gewalt- oder Sexualdelikts sein als auch Auslöser für eine Deliktsbegehung. Da dissoziative Amnesien oftmals einen strafrechtlichen Vorteil ergeben, gibt es eine Tendenz unter den Angeklagten eine solche zu behaupten. Mithin muss die differentialdiagnostische Abklärung amnestischer Störungen verbessert werden. Insbesondere Fragebögen mit Selbstauskünften können leicht verfälscht werden. Stattdessen sind Merkmalskataloge, die für und gegen eine herabgesetzte Schuldfähigkeit sprechen, weiterzuentwickeln.
Im Strafprozess spielen bei der Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß §§ 20, 21 StGB des Angeklagten psychiatrische oder psychologische Untersuchungen eine zentrale Rolle. Sowohl bei zoophilen als auch bei zoosadistischen Tätern kann die Schuldfähigkeit vermindert oder aufgehoben sein.
Seit 2013 sind nach dem Tierschutzgesetz zoosexuelle Handlungen in Deutschland verboten. Die Tat wird als Ordnungswidrigkeit oder bei Tötung eines Tieres beziehungsweise Zufügen von Schmerzen oder Leiden mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Laut § 20 StGB besteht eine Schuldunfähigkeit bei fehlender Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Täters oder der Täterin. Innerhalb der psychiatrischen Begutachtung wird geklärt, ob eines der Eingangsmerkmale vorliegt und ob dies die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gemindert hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Definition der Zoophilie
1.2 Definition des Zoosadismus
1.3 Erscheinungsformen sexuellen Mensch-Tierkontakts
1.4 Auftretenshäufigkeit sexuellen Mensch-Tierkontakts in der Bevölkerung
2. Gesetzliche Grundlagen zur Schuldfähigkeit in Deutschland
3. Einordnung von Zoophilie und Zoosadismus als Eingangsmerkmale i.S.d. § 20 StGB
3.1 Krankhafte seelische Störung
3.2 Tiefgreifende Bewusstseinsstörung
3.3 Intelligenzminderung
3.4 Schwere andere seelische Störung
4. Ordnungswidrigkeit zoosexueller Handlungen nach dem TierSchG
5. Begutachtung der Schuldfähigkeit
5.1 Klassifikation durch die ICD-10 Liste und Zuordnung in eines der vier Eingangsmermale aus § 20 StGB
5.2 Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
5.2.1 Kriterien bei Persönlichkeitsstörungen
5.2.2 Kriterien bei paraphilen Störungen
5.2.2.1 Kriterium des zoophilen bzw. zoosadistischen Interesses
5.2.2.2 Kriterium der defizitären Bindungs- und Beziehungsfähigkeit im Kontext von Zoophilie bzw. Zoosadismus
5.2.2.3 Kriterium der zoophilen bzw. zoosadistischen Dranghaftigkeit
5.2.2.4 Kriterium der Copingstrategie im Kontext von Zoophilie bzw. Zoosadismus
5.2.2.5 Anwendung der Kriterien in der Begutachtung
5.3 Geltendmachung tatbezogener bzw. dissoziativer Amnesien
5.3.1 Auftretenshäufigkeit geltend gemachter tatbezogener bzw. dissoziativer Amnesien
5.3.2 Rechtliche Bedeutung
5.3.3 Simulierte Amnesie
5.4 Einholen einer prognostischen Einschätzung
6. Fazit und Ausblick
6.1 Reform des § 20 StGB
6.2 Reform des TierSchG
6.3 Initiativen zur Akzeptanz für Zoophilie bzw. Zoosadismus
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die forensische Begutachtung der Schuldfähigkeit bei Individuen mit Zoophilie und Zoosadismus im deutschen Strafrecht, um zu klären, wie diese sexuellen Präferenzstörungen unter die gesetzlichen Eingangsmerkmale der §§ 20, 21 StGB subsumiert werden können.
- Strukturelle Einordnung von Zoophilie und Zoosadismus in das deutsche Schuldstrafrecht.
- Anwendung von Diagnosemanualen wie der ICD-10 zur forensischen Klassifikation.
- Analyse relevanter Kriterien zur Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei paraphilen Störungen.
- Untersuchung der Bedeutung und forensischen Begutachtung von tatbezogenen bzw. dissoziativen Amnesien.
- Diskussion aktueller Reformbestrebungen des StGB sowie des Tierschutzgesetzes.
Auszug aus dem Buch
5.2.2.3 Kriterium der zoophilen bzw. zoosadistischen Dranghaftigkeit
Als weiteres Kriterium könnte aus der Stable-2007 das Element der Dranghaftigkeit herangezogen werden. Dranghaftigkeit meint in diesem Kontext entgegen dem sexuellen Bedürfnis, in Form von sexuellen Gedanken und Verhaltensweisen, zu agieren. Ermittelt werden kann die Ausprägung der Dranghaftigkeit mithilfe äußerlich beobachtbarer Merkmale, wie z.B. das regelmäßige Aufsuchen von Tieren als Sexualpartner. Gleichzeitig kann der Drang sich als subjektives Merkmal äußern; zum Beispiel im Kontakt mit Tieren die eigenen sexuellen Impulse zu kontrollieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein, definiert die zentralen Begriffe Zoophilie und Zoosadismus und erläutert die Bedeutung der Begutachtung der Schuldfähigkeit im Strafverfahren.
2. Gesetzliche Grundlagen zur Schuldfähigkeit in Deutschland: Hier werden die vier juristischen Eingangsmerkmale des § 20 StGB dargestellt, die bei einer psychiatrischen Begutachtung als Basis für das Vorliegen von Schuldunfähigkeit dienen können.
3. Einordnung von Zoophilie und Zoosadismus als Eingangsmerkmale i.S.d. § 20 StGB: Dieses Kapitel prüft, welche der im Gesetz genannten Kriterien – insbesondere die "schwere andere seelische Störung" – klinisch auf Zoophilie und Zoosadismus anwendbar sind.
4. Ordnungswidrigkeit zoosexueller Handlungen nach dem TierSchG: Hier erfolgt eine historische Einordnung der Strafbarkeit sexueller Handlungen mit Tieren in Deutschland bis hin zum heutigen Verbot durch das Tierschutzgesetz.
5. Begutachtung der Schuldfähigkeit: Dies ist das Kernkapitel, in dem Methoden zur Diagnose und Bewertung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, spezifische Kriterienkataloge sowie der Umgang mit Amnesie-Behauptungen detailliert analysiert werden.
6. Fazit und Ausblick: Hier werden die Ergebnisse zusammengefasst und aktuelle Reformvorschläge zur rechtlichen Einordnung der Schuldfähigkeit sowie gesellschaftliche Spannungsfelder rund um Tierwohl und Zoosexualitäts-Initiativen diskutiert.
Schlüsselwörter
Zoophilie, Zoosadismus, Schuldfähigkeit, Strafrecht, § 20 StGB, forensische Psychiatrie, paraphile Störung, ICD-10, Stable-2007, Einsichtsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit, Amnesie, Tierschutzgesetz, Sexualstrafrecht, Begutachtung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Diese Arbeit thematisiert die strafrechtliche Untersuchung der Schuldfähigkeit bei Tätern, die zoophile oder zoosadistische Präferenzen aufweisen, unter Berücksichtigung der deutschen Rechtslage.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die wesentlichen Schwerpunkte liegen auf der psychiatrischen Einordnung der Täter im Sinne des StGB, den Begutachtungsmethoden nach Stable-2007 und der Diskussion über die Reform des Tierschutzgesetzes sowie der forensischen Methodik.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel besteht darin, zu klären, inwiefern zoophile und zoosadistische Störungen die Schuldfähigkeit beeinflussen können und welche forensischen Kriterien für die Einschätzung der Steuerungsfähigkeit von zentraler Bedeutung sind.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und forensisch-psychiatrische Analyse, die sich auf die Auswertung internationaler Studien, psychiatrischer Leitlinien (ICD-10) und die geltende deutsche Rechtsprechung stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Subsumtion der Präferenzstörungen unter die Eingangsmerkmale des § 20 StGB, der Anwendung von spezifischen Beurteilungskriterien aus Prognoseinstrumenten und der kritischen Auseinandersetzung mit dem Phänomen der dissoziativen Amnesie bei Sexualdelikten.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Schuldfähigkeit, Zoophilie, Zoosadismus, forensische Begutachtung und Exkulpation definiert.
Wie unterscheidet sich die Bewertung von Zoophilie von der eines Affektdelikts?
Während Zoophilie als eine Störung der Sexualpräferenz geprüft wird, bei der die Zurechnungsfähigkeit durch eine schwere seelische Störung beeinträchtigt sein kann, beziehen sich Affektdelikte auf die tiefgreifende Bewusstseinsstörung durch extremen emotionalen Ausnahmezustand.
Warum wird die Anwendung von MRT-Verfahren oder Eyetracking als zukünftiges Tool diskutiert?
Diese technologischen Verfahren werden als objektive Forschungsinstrumente zur diagnostischen Validierung in Betracht gezogen, auch wenn ihre praktische forensische Anwendung aktuell aufgrund rechtlicher und finanzieller Bedenken schwer umsetzbar erscheint.
Welche Rolle spielt das Stable-2007-Instrument für die Begutachtung?
Das Stable-2007 dient als professionelles Instrument zur Bewertung stabiler dynamischer Risikofaktoren, dessen Einzelelemente für die Analyse der spezifischen Dranghaftigkeit, Bindungsfähigkeit und Coping-Strategien bei zoophil oder zoosadistisch handelnden Personen adaptiert werden können.
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- Noelle Sophie Marie Nowack (Author), 2023, Die Schuldfähigkeit in deutschen Strafverfahren bei Zoophilie und Zoosadismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1389592