Die nationalsozialistische Herrschaft lässt sich allgemein in drei Phasen gliedern: die Machtergreifung und -konsolidierung, das Heranbilden eines spezifisch national-sozialistischen Rechts und schließlich die im wesentlichen kriegsbedingte Defor-mation.
In diesen Phasen wurden jeweils diverse Gesetze, Verordnungen, Runderlasse, Durchführungsvorschriften, Führererlasse u.v.m. erarbeitet und verkündet , die zur Aufgabe hatten, das Deutsche Beamtenrecht umzubilden. Die normellen Ände-rungen des Beamtenrechts beseitigten jedoch nicht das von Anfang an bestehende Misstrauen des Beamtenfeindes Hitler gegenüber den Beamten.
Auch wenn Hitler in seinem Buch „Mein Kampf die Unbestechlichkeit und Solidarität des Beamtenapparats der wilhelminischen Zeit lobte, so verurteilte er pauschal das Weimarer Beamtentum, weil es seiner Ansicht nach innerlich zersetzt und dessen politische Unabhängigkeit seit der Novemberrevolution verloren gegangen sei.
Die Nationalsozialisten kündigten bereits vor ihrer Machtergreifung große Reini-gungsaktionen an. Im Rahmen einer Sofortmaßnahme wurde eine Säuberung des Beamtenapparates von politisch untragbaren und fachlich ungeeigneten Beamten empfohlen. Später sollte dann die Vereinfachung der Verwaltung, insbesondere die Straffung und Zusammenlegung der Ressorts angegangen werden.
Das versprochene große Aufräumen begann sofort, nachdem die National-sozialisten am 30. Januar 1933 die Reichstagswahlen gewannen. Alle Wut der neuen Sieger entlud sich gegen die Herren von gestern. Insbesondere waren davon vor allem die Kommunen und Kreise betroffen. Hieraus resultierte ein Durcheinander, das die Lähmung der Verwaltung auf lange Zeit vermuten ließ. Es war daher eine Regelung erforderlich, die bisherige Maßnahmen sanktionierte und gleichzeitig die Verwirklichung der weitergehenden Forderungen Hitlers und der Partei ermöglichte.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Adressatenkreis
III. Parteibuchbeamte
IV. Nichtarier
V. Politisch unzuverlässige Beamte
VI. Vereinfachung der Verwaltung
VII. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtlichen und machtpolitischen Hintergründe sowie die praktische Umsetzung des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" von 1933. Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch dieses Instrumentarium der Beamtenapparat ideologisch gleichgeschaltet, politische Gegner entfernt und die Verwaltung unter nationalsozialistische Kontrolle gebracht wurde.
- Rechtliche Grundlagen der nationalsozialistischen Beamtenpolitik
- Instrumentalisierung der Verwaltung zur Machtergreifung
- Beseitigung politischer Gegner und jüdischer Beamter
- Strukturelle Vereinfachung und Umgestaltung des Beamtenwesens
- Wirkung und Einschüchterungseffekt innerhalb des Beamtenapparates
Auszug aus dem Buch
I. Einleitung
Die nationalsozialistische Herrschaft lässt sich allgemein in drei Phasen gliedern: die Machtergreifung und -konsolidierung, das Heranbilden eines spezifisch nationalsozialistischen Rechts und schließlich die im wesentlichen kriegsbedingte Deformation. In diesen Phasen wurden jeweils diverse Gesetze, Verordnungen, Runderlasse, Durchführungsvorschriften, Führererlasse u.v.m. erarbeitet und verkündet, die zur Aufgabe hatten, das Deutsche Beamtenrecht umzubilden. Die normellen Änderungen des Beamtenrechts beseitigten jedoch nicht das von Anfang an bestehende Misstrauen des Beamtenfeindes Hitler gegenüber den Beamten.
Auch wenn Hitler in seinem Buch „Mein Kampf“ die Unbestechlichkeit und Solidarität des Beamtenapparats der wilhelminischen Zeit lobte, so verurteilte er pauschal das Weimarer Beamtentum, weil es seiner Ansicht nach innerlich zersetzt und dessen politische Unabhängigkeit seit der Novemberrevolution verloren gegangen sei.
Die Nationalsozialisten kündigten bereits vor ihrer Machtergreifung große Reinigungsaktionen an. Im Rahmen einer Sofortmaßnahme wurde eine Säuberung des Beamtenapparates von politisch untragbaren und fachlich ungeeigneten Beamten empfohlen. Später sollte dann die Vereinfachung der Verwaltung, insbesondere die Straffung und Zusammenlegung der Ressorts angegangen werden.
Das versprochene große Aufräumen begann sofort, nachdem die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 die Reichstagswahlen gewannen. Alle Wut der neuen Sieger entlud sich gegen die Herren von gestern. Insbesondere waren davon vor allem die Kommunen und Kreise betroffen. Hieraus resultierte ein Durcheinander, das die Lähmung der Verwaltung auf lange Zeit vermuten ließ. Es war daher eine Regelung erforderlich, die bisherige Maßnahmen sanktionierte und gleichzeitig die Verwirklichung der weitergehenden Forderungen Hitlers und der Partei ermöglichte.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Das Kapitel skizziert die nationalsozialistische Beamtenpolitik als Instrument der Machtkonsolidierung und thematisiert das grundsätzliche Misstrauen Hitlers gegenüber dem Weimarer Beamtentum.
II. Adressatenkreis: Es wird definiert, welche Personengruppen, inklusive der Ausweitung auf Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, vom Gesetz erfasst wurden.
III. Parteibuchbeamte: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Entlassung jener Beamten, die nach dem Ersten Weltkrieg ohne die erforderliche Vorbildung in den Dienst berufen worden waren, sowie mit Sonderregelungen für ehemalige Kommunisten.
IV. Nichtarier: Das Kapitel beschreibt den sogenannten Arierparagraphen, der zur Versetzung nichtarischer Beamter in den Ruhestand führte.
V. Politisch unzuverlässige Beamte: Es wird erläutert, wie durch das Kriterium der fehlenden Gewähr für den nationalen Staat politische Gegner aus dem Dienst entfernt wurden.
VI. Vereinfachung der Verwaltung: Hier werden die Versetzungsmöglichkeiten und das Instrument der Entlassung bei "Schwäche" oder Überflüssigkeit der Beamten thematisiert.
VII. Resümee: Die Arbeit fasst zusammen, wie das Gesetz zur Vereinheitlichung und ideologischen Umgestaltung des Beamtenrechts beitrug und welche langfristigen Einschüchterungseffekte es erzielte.
Schlüsselwörter
Berufsbeamtentum, Nationalsozialismus, Beamtenrecht, Machtergreifung, Arierparagraph, Parteibuchbeamte, Verwaltung, Gleichschaltung, Entlassung, Ruhestand, politische Unzuverlässigkeit, Ideologie, Beamtenapparat, Weimarer Beamtentum, Ermächtigungsgesetz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" von 1933 und dessen Rolle bei der Umgestaltung des öffentlichen Dienstes im nationalsozialistischen Deutschland.
Welche thematischen Schwerpunkte setzt der Autor?
Zentral sind die gesetzlichen Regelungen zur Entlassung von Beamten, die Auswirkungen auf die Verwaltung sowie die politisch-ideologische Motivation hinter diesen Maßnahmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Analyse, wie die Nationalsozialisten durch das Berufsbeamtengesetz ihre Macht festigten und den Beamtenapparat von "politischen Feinden" säuberten.
Welche wissenschaftliche Methodik liegt der Arbeit zugrunde?
Der Autor nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse, wobei er Gesetzestexte, Verordnungen und zeitgenössische Quellen auswertet, um die Umsetzung der Beamtenpolitik zu rekonstruieren.
Welche Kerninhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung des Adressatenkreises, die Behandlung von "Parteibuchbeamten", die rassische Ausgrenzung sowie die administrativen Instrumente zur Personalsteuerung.
Durch welche Schlüsselbegriffe ist die Arbeit charakterisiert?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Berufsbeamtentum, Arierparagraph, Gleichschaltung, politische Unzuverlässigkeit und Verwaltungseffizienz.
Inwiefern veränderte das Gesetz den Status des Beamten?
Es bedeutete eine Abkehr von der Maxime, dass der Beamte ein subjektives Recht auf sein Amt habe, und ermöglichte staatlicherseits Versetzungen oder Pensionierungen aus politischer Motivation.
War die Säuberung des Beamtenapparates so umfassend, wie von den Nationalsozialisten angekündigt?
Nein, laut den Ergebnissen der Arbeit waren nur etwa 10% aller Beamten direkt von den Maßnahmen betroffen, wobei der primäre Effekt eher in einer weitreichenden politischen Einschüchterung lag.
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- Dr. Matthias Maack (Author), 2009, Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums im Jahre 1933, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139031