"Im Strafrecht geht es um die Normen und Werte; hier wird bestimmt, was sein soll, weil es gerecht ist. Die Kriminologie liefert die Fakten, die Wahrheit; sie sagt, wie die Dinge stehen, und prophezeit uns vielleicht gar noch wie sie sich unter dem Einfluss einer bestimmten Strafjustiz entwickeln werden. Und die Kriminalpolitik setzt mit Augenmaß ins Werk, was Strafrecht und Kriminologie zuvor gemeinsam hervorgebracht haben. (...) Die Gerechtigkeit aus dem Strafrecht, die Wahrheit aus der Kriminologie und die praktische Vernunft aus der Kriminalpolitik im abgestimmten Miteinander - fürwahr ein Paradies (...)." Diese Passage stammt aus einem Aufsatz von Winfried Hassemer aus dem Jahr 2005. Folgt man seiner Ansicht, so sind die Disziplinen, des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalpolitik leicht abgrenzbar und liefern dennoch mit ihren eigenen Methoden ein funktionales, harmonisches Ergebnis, ohne das es zu Übergriffen in den jeweiligen Bereich des anderen kommt. Doch entspricht diese Aussage der Lebenswirklichkeit, oder ist sie vielmehr eine Utopie?
Im Folgenden soll das Wirken der einzelnen Disziplinen des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalpolitik, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung zu einem eigenen Tatbestand der Nachstellung vorgestellt werden. Den Abschluss der Arbeit bildet die verfassereigene Stellungnahme in der einerseits die Aussage von Winfried Hassemer und andererseits der § 238 StGB (Nachstellung) bewertet wird.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Strafrecht
I. Aufgabe des Strafrechts
II. Rechtlicher Schutz vor Nachstellung
1. Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch
a) Beleidigung
b) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
c) Verletzung des persönlichen Lebensbereiches
d) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
e) Straftaten gegen die persönliche Freiheit
2. Gewaltschutzgesetz
3. Polizeiliche Generalklausel
III. Rechtliches Fazit
C. Kriminologie
I. Aufgabe der Kriminologie
II. Erkenntnisse zur Nachstellung
1. Erscheinungsformen der Nachstellung
2. Das Verhältnis von Täter und Opfer
3. Folgen der Nachstellung
4. Prozessuale Folgen des § 238 StGB
III. Kriminologisches Fazit
D. Kriminalpolitik
I. Aufgabe der Kriminalpolitik
II. Notwendigkeit eines Nachstellungs-Tatbestandes
1. Schutz und Prävention
2. Der Tatbestand des § 238 StGB (Nachstellung)
a) Rechtsgüterschutz
b) Tatbestandsmerkmale
c) Stellung im Strafgesetzbuch
d) Kollision mit dem Verfassungsrecht
E. Utopia oder Wahrheit?
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Zusammenspiel von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik am Beispiel des Stalking-Tatbestands (§ 238 StGB). Ziel ist es zu analysieren, ob die wissenschaftlich-disziplinäre Abgrenzung der drei Bereiche in der Praxis funktioniert oder ob die Einführung des Nachstellungsparagrafen eher eine utopische Wunschvorstellung als eine rechtsstaatliche Notwendigkeit darstellt.
- Interdisziplinäres Wirken von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik.
- Rechtlicher Schutz vor Stalking vor und nach Einführung des § 238 StGB.
- Kriminologische Erkenntnisse zu Erscheinungsformen und Opfersituationen.
- Verfassungsrechtliche Prüfung des Tatbestandes der Nachstellung.
- Einfluss von Medien und Lobbygruppen auf die Strafgesetzgebung.
Auszug aus dem Buch
1. Erscheinungsformen der Nachstellung
Kennzeichnend für die Nachstellung ist die immer wiederkehrende, unerwiderte und unerwünschte Kontaktaufnahme des Täters gegenüber dem Opfer. Dabei sind die Erscheinungsformen der Nachstellung äußerst vielfältig. Die Intention des Täters liegt häufig auf der Herbeiführung einer sexuellen oder Liebesbeziehung. Dies muss aber nicht so sein. Die Nachstellung kann auch dazu instrumentalisiert werden, um beispielsweise berufliche Mitbewerber zu diskreditieren. Die als Belästigung wahrgenommene Kontaktaufnahme zum Opfer erfolgt im Regelfall durch das Schreiben von Briefen, E-Mails, Kurzmitteilungen (SMS), Telefonanrufen oder aber auch durch persönliche Besuche, durch Auflauern und Verfolgung des Opfers.
Dabei ist die Nachstellung keine neue Form der Kriminalität, wie sie beispielsweise mit der Verbreitung des Internets entstanden ist. Es handelt sich eher um eine Veränderung der Bewertungsformen von Gewalt und Belästigung in der Privatsphäre. Seine Befriedigung zieht der Täter häufig aus der Kontrolle und Macht über die Verhaltensweisen des Opfers, daraus, dass sie die Lebensführung des anderen beherrschen, in dessen Privatleben eindringen. Dabei ist die Dauer der Nachstellung variabel, sie kann zwischen vier Wochen und acht Jahren liegen. Problematisch erscheint die Tatsache, dass die Formen der Nachstellung vielfältig sind und die dargestellten Verhaltensweisen somit keine abschließende Aufzählung darstellen können.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in das Spannungsfeld zwischen Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik unter Verwendung der These von Winfried Hassemer.
B. Strafrecht: Untersuchung der bestehenden Schutzmechanismen vor Stalking vor der Einführung des § 238 StGB sowie deren Limitationen.
C. Kriminologie: Analyse der kriminologischen Definition von Nachstellung, der Täter-Opfer-Beziehungen sowie der psychischen Folgen für die Betroffenen.
D. Kriminalpolitik: Erörterung der politischen Prozesse hinter der Einführung des Nachstellungstatbestands und dessen verfassungsrechtliche Vereinbarkeit.
E. Utopia oder Wahrheit?: Kritische Schlussbetrachtung, in der der Autor die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des § 238 StGB hinterfragt.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Kriminologie, Kriminalpolitik, § 238 StGB, Stalking, Nachstellung, Opferschutz, Gewaltschutzgesetz, Rechtsgüterschutz, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Bestimmtheitsgebot, Pönalisierung, Prävention, Lebensgestaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Verhältnis der drei Disziplinen Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik anhand der Einführung des Stalking-Paragrafen § 238 StGB.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Schutzlücken vor 2007, die kriminologische Realität von Nachstellungshandlungen sowie die politischen Einflüsse, die zur gesetzlichen Pönalisierung führten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine kritische Evaluation, ob der § 238 StGB ein notwendiges Instrument darstellt oder ob er verfassungsrechtliche Probleme sowie ineffiziente Ressourcennutzung mit sich bringt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, die Analyse kriminologischer Erkenntnisse sowie rechtsvergleichende und rechtspolitische Argumentationsmuster.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der bestehenden Tatbestände, die kriminologische Definition von Stalking und die verfassungsrechtliche Kritik am neuen Straftatbestand.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Strafrecht, Nachstellung, Stalking, Kriminalpolitik, Verfassungskonformität und Opferschutz.
Warum hält der Autor den Tatbestand der Nachstellung für problematisch?
Der Autor argumentiert, dass der Tatbestand teils zu unbestimmt ist (Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG) und als "Türöffner" für staatliche Eingriffsmaßnahmen missbraucht werden könnte.
Welche Rolle spielt die Politik bei der Entstehung des Gesetzes?
Die Arbeit betont, dass Medien und Lobbygruppen den Druck auf den Gesetzgeber massiv erhöht haben, was zu einer schnellen Gesetzgebung führte, die kriminologische Realitäten teilweise überbewertet.
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- Michael Behrens (Author), 2009, Das Verhältnis von Strafrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik am Beispiel des § 238 StGB (Nachstellung), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139088