Hungersnöte stellen im Allgemeinen nicht ein geschichtliches Phänomen dar, welches naturgegeben vorherrschend und als solches hinzunehmen ist. Vielmehr lässt sich die Manifestation des Hungers als 'man made desaster' charakterisieren. Der sich aus dieser Dimension ergebene Rechtsanspruch auf Nahrung als elementares Menschenrecht hat die United Nations (UN) nach dem II. Weltkrieg vor neue juristische Herausforderungen gestellt, die seither das Recht auf Nahrung in entsprechenden Dokumenten kodifizierte. Auch der zeitweilig dominierende Erklärungsansatz, dass Hunger herrsche, weil aufgrund von Überbevölkerung, rückständiger Produktionsmethoden und ungünstiger klimatischer Bedingungen nicht ausreichend Lebensmittel erzeugt würden, gilt als überholt. Deshalb setzt seit Jahrzehnten die internationale Gemeinschaft auf die Strategie der Finanzierung von Lebensmitteln und entsprechender Versorgung von hilfsbedürftiger Entwicklungsländer wie beispielsweise Kenia.
Das parallel zu den Nahrungsmittelhilfen laufende hochrangige Ziel der Völkerrechtsabkommen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung auf nationaler Ebene ist es jedoch, dass die ratifizierenden Länder dazu verpflichtet werden, weitreichende politische und wirtschaftliche Stabilität anhand von Massnahmen zu sichern, die eine entsprechende Nahrungsversorgung, beispielsweise durch das Recht auf Erwerbstätigkeit als ein weiteres elementares Menschenrecht zur Sicherung der menschlichen Würde gemäß Art. 23 Universal Declaration of Human Rights, zu garantieren, um die Abhängigkeit dieser Länder von internationalen Lebensmittelhilfen nicht noch zusätzlich zu stärken. Jedoch ist die Erlangung politischer und wirtschaftlicher Stabilität als ausschlaggebendes Element zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung gerade in Entwicklungsländern problematisch. Insofern äussert sich das Nahrungsproblem in wiederholten Hungerkrisen und chronischer Unterernährung aufgrund der Vielschichtigkeit der politischen sowie wirtschaftlichen Kausalfaktoren auf komplexe Art.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, am Beispiel des von Hungerkrisen und Unterernährung gezeichneten Entwicklungslandes Kenia zuerst die wesentlichen Strukturen des Hungerproblems anhand ausgewählter interdisziplinärer Faktoren zu entflechten. Das Fallbeispiel Kenia soll alsdann dazu dienen, der zentralen Frage nach entsprechenden Rechtsquellen und anderen Instrumenten des Rechts auf Nahrung nachzugehen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Gegenstand der Abhandlung
II. Gang der Darstellung
B. Die Hungersnot in Kenia
I. Begriffserläuterungen
1. Hungersnot
2. Armut
3. Entwicklungsland
4. Abgrenzung Kenias von der Gruppe der LDCs
II. Sozio-ökonomische und sozio-politische Entwicklungstendenzen als Kausalkette des Hungers
1. Hunger als sozio-ökonomisches Problem
a. Massenarmut und Hunger in Zahlen
b. Regionale Disparität
aa. Ländliche Gebiete
bb. Städtische Gebiete
2. Hunger als sozio-politisches Problem
a. Agrarpolitik und das Bodenrechtssystem
aa. Enteignungspolitik der Kolonialmacht
(1) Das 'chief'-System
(2) Die Klassendifferenzierung zwischen den Landlosen und den Landbesitzern
bb. Landpolitik während des Machttranfers
b. Politische Agitation am Beispiel der Jahrhundertdürre
3. Der Einfluß von politischen auf wirtschaftliche Faktoren
C. Das Recht auf Nahrung
I. Rechtsquellen
1. Art. 55, 56 UN-Charter sowie Art. 25 I UDHR
a. Art. 55, 56 UN-Charter
b. Art. 25 I UDHR
aa. Komponente der Nahrung in Art. 25 I
bb. Subsidiaritätsprinzip des Staates, Art. 25 I
2. Art. 11 ICESCR
a. Entstehungsgeschichte
b. Normativer Inhalt des Art. 11
aa. Die Ausdifferenzierung der Komponenten des Art. 11 I, II
(1) Konzipierung des Rechts auf angemessene Ernährung gemäß Art. 11 I
(2) Verpflichtung der Staaten nach Art. 11 II i. V. m. Art. 2 I
(3) Territoriale Staatenpflichten nach Art. 11 I und II lit. a
(4) Extraterritoriale Staatenpflichten nach Art. 11 I, II
(5) Externe Staatenpflichten nach Art. 11 I, II
(6) Internationale Staatenpflichten nach Art. 11 I, II
c. Art. 6 I ICCPR
a. Normativer Inhalt des Art. I
b. Staatenpflichten gemäß Art. 6 I i.V.m. Art. 2
II. Andere Menschenrechtsinstrumente
1. Internationale Menschenrechtsinstrumente
a. Statuten internationaler Organisationen
aa. Food and Agricultural Organisation
bb. World Food Programme
cc. International Fund for Agricultural Development
b. Universal Declaration on the Eradication of Hunger and Malnutrition
c. Rome Declaration on World Food Security und World Food Summit Plan of Action
aa. Rome Declaration on World Food Security
bb. World Food Summit Plan of Action
d. Food Aid Convention 1999
e. Millenium Development Goal No. 1
f. Voluntary Guidelines to Support the Progressive Realization of the Right to Adequate Food
2. Das regionale Instrument des Art. 16 African (Banjul) Charter on Human and Peoples' Rights
3. Art. 8 Declaration on the Right to Development
D. Die Durchsetzbarkeit des Rechts auf Nahrung
1. AkteurInnen zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung
a. Staatliche AkteurInnen
b. Zwischenstaatliche Akteure
c. Private AkteurInnen
aa. For-profit Organisations
bb. Non-profit Organisations
d. Das Instrument des Global Compact als Beispiel von UN Public Private Partnerships
2. Implementierung und Verbindlichkeit der Rechtsquellen
a. Art. 25 I UDHR
b. Art. 11 ICESCR
aa. Staatenberichtsverfahren nach Art. 16 ICESCR
(1) Kontrollorgan des Art. 11 ICESCR
(2) Inhaltliche Anforderungen nach Art. 16 ICESCR
(3) Concluding observations Kenya, 2008
bb. Draft Optional Protocol to the ICESCR
cc. Rechtsnatur des Art. 11 ICESCR
dd. Probleme der Durchsetzung des Art 11 ICESCR auf nationaler Ebene
c. Art. 6 I ICCPR
aa. Kontrollorgan des ICCPR
bb. Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 ICCPR
(1) Inhaltliche Anforderungen nach Art. 40 ICCPR
(2) Concluding observations Kenya, 2005
cc. Staatenbeschwerdeverfahren nach Art. 41 ICCPR
dd. (First) Optional Protocol to the ICCPR
ee. Rechtsnatur des Art. 6 I ICCPR
ff. Probleme der Durchsetzung des Art. 6 I ICCPR auf nationaler Ebene
3. Implementierung und Rechtsnatur der anderen Menschenrechtsinstrumente
a. Die Statute von FAO, WFP und IFAD
b. Universal Declaration on the Eradiction of Hunger and Malnutrition, Rome Declaration on World Food Security und World Food Summit Plan of Action, Food Aid Convention 1999
c. Millenium Development Goal No. 1, Voluntary Guidelines to Support the Progressive Realization of the Right to Adequate Food
E. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Recht auf Nahrung am Fallbeispiel Kenia, mit dem primären Ziel, die strukturellen Ursachen von Hungerkrisen und chronischer Unterernährung zu analysieren und die Wirksamkeit der existierenden völkerrechtlichen Schutzmechanismen zur Durchsetzung dieses elementaren Menschenrechts zu evaluieren.
- Historische und sozio-ökonomische Kausalketten des Hungers in Kenia
- Kodifizierung des Rechts auf Nahrung in internationalen Menschenrechtsinstrumenten
- Analyse von Staatenpflichten (Achtungs-, Schutz- und Erfüllungspflicht)
- Rechtliche Durchsetzbarkeit und Implementierungsdefizite auf nationaler und internationaler Ebene
Auszug aus dem Buch
1. Hungersnot
Im Allgemeinen wird der Begriff Hungersnot, wie auch in dieser Arbeit, synonym mit den Begriffen Hungerkrise sowie Nahrungskrise verwendet.
Der Grundbegriff Hunger wird als das Ergebnis vollständigen Nahrungsentzuges oder einer über gewisse Zeit andauernden drastischen Verringerung der Nahrungsaufnahme definiert. Hunger kann zur Unterernährung führen, die wiederum durch lang anhaltende Unterversorgung mit Grundnahrungsmitteln entsteht und deshalb einen chronischen Status einnimmt. Dementsprechend beeinträchtigt Hunger die Gesundheit, körperliche Leistungsfähigkeit und geistige Entwicklung.
Laut UN-Definition gilt derjenige als unterernährt, wer weniger zu essen hat, als er täglich braucht, um sein Körpergewicht zu erhalten und zugleich leichte Arbeit zu verrichten. Gleichwohl die erforderliche Menge an Nahrung zwischen einzelnen Ländern und Geschlechtern sowie Altersgruppen voneinander abweicht, liegt diese nach Berechnung der Food and Agricultural Organisation (FAO) bei minimal 1.800 Kilokalorien pro Tag.
De Waal definiert Hungersnot weitreichender: Famine is much more than hunger: it includes social breakdown, economic deprivation and health crisis. Famine is more appropriately seen as the converse of the 'right to development'. Diese Feststellung ist für den Zusammenhang der vorliegenden Arbeit von großer Relevanz, zumal die eben erwähnte Bevölkerungsarmut nicht zuletzt auf die soziale sowie wirtschaftliche Existenz enorme negative Auswirkungen hat. De Waal sieht darüber hinaus hinsichtlich des Hungerproblems in seiner Definition ebenfalls einen unmittelbaren Zusammenhang mit Entwicklungsrückständen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz des Rechts auf Nahrung als Menschenrecht ein und erläutert die methodische Herangehensweise an das Fallbeispiel Kenia.
B. Die Hungersnot in Kenia: Hier werden zentrale Begriffe definiert und die historischen sowie sozio-ökonomischen Faktoren untersucht, die zur Entstehung von Hunger und Armut in Kenia beitragen.
C. Das Recht auf Nahrung: Dieses Kapitel widmet sich der rechtlichen Basis des Rechts auf Nahrung in internationalen Dokumenten wie der UN-Charta, dem ICESCR und dem ICCPR sowie der Rolle ergänzender Instrumente.
D. Die Durchsetzbarkeit des Rechts auf Nahrung: Der Hauptteil analysiert die Akteure, Implementierungsmechanismen und die Rechtsnatur der untersuchten Instrumente hinsichtlich ihrer praktischen Durchsetzbarkeit und Justiziabilität.
E. Zusammenfassung: Diese abschließende Sektion resümiert die Ergebnisse der Untersuchung und bewertet die Praktikabilität der analysierten Rechtsinstrumente für den Schutz des Rechts auf Nahrung in Kenia.
Schlüsselwörter
Recht auf Nahrung, Kenia, Hungersnot, Menschenrechte, ICESCR, Ernährungssicherheit, Agrarpolitik, Armut, Entwicklungszusammenarbeit, Soft Law, Staatenpflichten, Hunger, Unterernährung, Justiziabilität, UN-Charta
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Menschenrecht auf Nahrung unter besonderer Berücksichtigung der Hungerkrisen und strukturellen Unterernährung im Fallbeispiel Kenia.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf den sozio-ökonomischen Ursachen von Hunger, der völkerrechtlichen Verankerung des Rechts auf Nahrung und der Frage der praktischen Durchsetzbarkeit dieser Rechte.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, das Hungerproblem in Kenia durch interdisziplinäre Analyse zu durchleuchten und zu prüfen, inwieweit bestehende Rechtsquellen und Instrumente den Schutz und die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung tatsächlich gewährleisten können.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt eine retrospektive Analyse der politischen und ökonomischen Interaktionsmuster sowie eine Untersuchung der völkerrechtlichen Normen und ihrer Implementierungsmechanismen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der Rechtsgrundlagen (UN-Charter, ICESCR, ICCPR), der Rolle internationaler Organisationen sowie der Prüfung der nationalen und internationalen Durchsetzungsmechanismen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Recht auf Nahrung, Kenia, Hunger, Menschenrechte, ICESCR, Agrarpolitik und Ernährungssicherheit.
Welche Rolle spielt die Kolonialgeschichte in Bezug auf die kenianische Ernährungslage?
Die Arbeit analysiert, wie koloniale Landnahme und Enteignungspolitik die Strukturen der Agrarwirtschaft und die soziale Ungleichheit in Kenia nachhaltig geprägt und das Hungerproblem historisch mitbegründet haben.
Warum wird das Konzept des "Soft Law" im Kontext des Rechts auf Nahrung diskutiert?
Das Konzept wird diskutiert, da viele der untersuchten Abkommen und Deklarationen rechtlich nicht bindend sind, was ihre unmittelbare Justiziabilität und Durchsetzbarkeit im Falle von Menschenrechtsverletzungen einschränkt.
- Quote paper
- Theresa Anna Rzeppa (Author), 2009, Die Hungersnot in Kenia - Zum Recht auf Nahrung und dessen Durchsetzbarkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139115