"Head of State" und "Le Président de la République"

Vergleich der Institution Präsident und Staatspräsident am Beispiel der Vereinigten Staaten und Frankreich


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

26 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Parlamentarismus, Präsidentialismus, Semi-Präsidentialismus – Typologisierungen

3 Entwicklung der Verfassungen in Frankreich und den Vereinigten Staaten

4 Verfassungsrechtliche Stellung des Präsidentenamtes

5 Kompetenzen und Funktionen

6 Kontrolle

7 Verantwortlichkeit

8 Verhältnis der Exekutive zur Legislative
8.1 Kohabitation

9 Fazit

10 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Der amerikanische Präsident wird in den Medien als der mächtigste Mann der Welt dargestellt. Er lenkt eine der stärksten Industrienationen und das Land mit der wohl stärksten Streitmacht der Welt. Auch das Faktum, dass er Regierungschef und Staatsoberhaupt in Personalunion ist, lässt schnell auf eine enorme Machtfülle des Amtes schließen, wie man sie von Staatsoberhäuptern des europäischen Kontinents nicht kennt. Die wissenschaftliche Untersuchung eines Amtes mit dessen Funktionen und Kompetenzen wird stets mit einem Blick auf den Führungsstil des Amtsinhabers verknüpft, da dieses Amt je nach persönlichen Fähigkeiten des Inhabers verschiedenartig geprägt und geführt werden kann.[1] Analog hierzu ist das Amt des französischen Staatspräsidenten einzuordnen. Frankreichs amtierender Staatspräsident Nicolas Sarkozy mischt sich, wie kaum ein Präsident zuvor, mit massiver Medienpräsenz in die aktuelle Tagespolitik seines Landes ein. Aber auch in der Außenpolitik versucht er beispielsweise mit dem Plan einer Mittelmeerunion von sich reden zu machen. Die verfassungsrechtliche Stellung des Staatspräsidenten sieht zwar eine bedeutende Position für das höchste Amt Frankreichs vor, stattet sie es aber auch mit Kompetenzen aus, wie sie dem amerikanischen Präsidenten verliehen wurden? Die Frage, inwiefern sich die Ämter in Frankreich und den Vereinigten Staaten ähneln, soll Gegenstand dieser Arbeit sein Es sollen die Gemeinsamkeiten herausgearbeitet, prägnante Unterschiede jedoch nicht vernachlässigt werden. Aus Gründen der Begrenzung des Umfangs der Arbeit muss sich die Untersuchung auf wesentliche Merkmale begrenzen, jedoch einen Überblick über die theoretische Diskussion um den Semi-Präsidentialismus und die Einordnung Frankreichs in eine Systemtypologie von Interesse. Es soll deshalb vorab ein Abriss der Diskussion über Parlamentarismus – Präsidentialismus – Semi-Präsidentialismus im Verlauf der Forschung skizziert werden. Nach Erörterung der Verfassungsgeschichte, der verfassungsrechtlichen Stellung der Staatsoberhäupter sowie deren Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten, soll schließlich auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative eingegangen werden. Ohne diese Betrachtung wäre es letztlich nicht möglich, die Funktionslogik des jeweiligen Systems zu verstehen, was umso wichtiger bei einem Vergleich beider Systeme sein wird.

2 Parlamentarismus, Präsidentialismus, Semi-Präsidentialismus – Typologisierungen

Eine der grundlegenden Thematiken im Bereich der vergleichenden Regierungslehre ist die Untersuchung parlamentarischer und präsidentieller Demokratien. Dabei besteht in der Forschung allerdings keine Einigkeit darüber, wie diese zu unterscheiden seien. Mischtypen wie das Semi-präsidentielle System stellen weitere Diskussionspunkte dar. Vor allem die Abgrenzung von Präsidentialismus und Semi-Präsidentialismus ist eine in der Politikwissenschaft bislang vernachlässigte Thematik.[2] Namhafte Wissenschaftler haben sich mit der Thematik präsidentieller und parlamentarischer Regierungssysteme befasst. Nachfolgend sollen einige Arbeiten exemplarisch dargestellt werden. Es entstanden verschiedene Typologien und Kriterienkataloge zur Einordnung und Definition der bekannten Regierungssysteme. Walter Bagehots Arbeiten sind dabei als Klassiker der Parlamentarismusforschung anzuführen. Die Arbeiten Klaus von Beymes sind ebenso als wichtige Beiträge zur Vergleichenden Regierungslehre anzusehen. Von Beyme stellt einige, vorwiegend institutionelle Kriterien auf, um parlamentarische Regierungssysteme, wie beispielsweise das britische, welches als Westminsterdemokratie den Urtypus des Parlamentarismus darstellt, kennzeichnen zu können. Er untersucht die Koppelung von Exekutive und Legislative, Kompatibilität von Ministeramt und Abgeordnetenmandat, ob Regierungschef und Minister dem Parlament entstammen, die Möglichkeit des Misstrauensvotums und der Vertrauensfrage, die Kontrollfunktion des Parlaments bezüglich der Regierungstätigkeit sowie die Möglichkeit der Regierung zur Parlamentsauflösung. Des Weiteren bezieht er sozialstrukturelle Kriterien mit ein, wie zum Beispiel die Existenz eines Parteiensystems und einer günstigen politischen Kultur.[3] Ernst Fraenkel bearbeitete dieses Feld der Vergleichenden Regierungslehre ebenso und stellte Kriterien zur Unterscheidung zwischen parlamentarischen und präsidentiellen Regierungssystemen auf. Zum Typus des parlamentarischen Systems rechnet Fraenkel ein System, in welchem die Regierung notwendigerweise dem Parlament zugehört, die Möglichkeit des Misstrauensvotums und der Parlamentsauflösung und Fraktionsdisziplin besteht. Präsidentiell ist ein System hingegen, wenn das Inkompatibilitätsgebot besteht, die Regierung nicht an parlamentarische Mehrheiten gebunden, die Auflösung des Parlaments durch den Regierungschef nicht möglich ist und die Partei des amtierenden Präsidenten unabhängig von diesem agieren kann. Als Urtypus des präsidentiellen Typus werden von jeher die Vereinigten Staaten von Amerika betrachtet.[4] Alexander Gallus sieht Fraenkels Kriterien als „weiche Faktoren“ an, die erst in der Summe die Zuordnung zu einem System zulassen.[5] Als einen „harten Faktor“ hingegen betrachtet er Winfried Steffanis primäres Unterscheidungsmerkmal. Dieser richtet seine Typologisierung an dem Verhältnis von Regierung und Opposition aus anstatt an der Aufteilung der Funktionen von Legislative und Exekutive. Steffanis Hauptunterscheidungsmerkmal ist die Abberufbarkeit der Regierung. „Ist die Regierung vom Parlament absetzbar, so haben wir es mit der Grundform ‚parlamentarisches Regierungssystem‘ zu tun, ist eine derartige Abberufbarkeit verfassungsrechtlich nicht möglich, mit der Grundform ‚präsidentielles Regierungssystem‘.“[6] Anschließend benennt Steffani einige supplementäre Merkmale, anhand derer sich ein System differenzierter zuordnen lässt. Im Unterschied zu von Beyme und Fraenkel ist beispielsweise das Kriterium des Inkompatibilitätsgebots oder der Möglichkeit des Misstrauensvotums bei Steffani von sekundärer Bedeutung.[7] Für Steffani besteht keine Möglichkeit von Zwischen- oder Mischformen. Auch Problemfälle wie das französische Regierungssystem können anhand Steffanis trennscharfer, dichotomischer Typologie dem parlamentarischen Systemtypus zugeordnet werden, so dass es seiner Meinung nach der Erweiterung der bestehenden Kategorien nicht bedarf.[8] Im Gegensatz dazu stehen Maurice Duvergers Arbeiten. Er erachtete es als notwendig, für den „Problemfall Frankreich“ einen eigenen Systemtypus im Unterscheidungskatalog der Regierungssysteme zu etablieren. So erweiterte er Steffanis Konzept um den Typus des Semi-Präsidentialismus. Duverger rechtfertigt seine Erweiterung mit der Begründung, dass das französische Regierungssystem enorme Eigenheiten aufweise. Merkmale eines semi-präsidentiellen Systems sind nach Duverger die Direktwahl des Staatspräsidenten, die nennenswerten politischen Kompetenzen des Staatsoberhauptes und dem Gegenüber eine Ministerregierung, die mit Regierungsmacht ausgestattet, und vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist. Dabei unterscheidet Duverger drei Subtypen. Es gibt demnach Länder mit besonders machtvollen Präsidenten, solche mit einem ausbalancierten Kompetenzverhältnis zwischen Präsident und Premier und jene, in denen der Präsident lediglich repräsentative Aufgaben wahrnimmt.[9] Kritisch wird dabei das Kriterium der nennenswerten Kompetenzen des Staatsoberhauptes bewertet. Diese zu vage Formulierung wurde u.a. von Giovanni Sartori und Robert Elgie kritisiert und in eigenen Arbeiten präzisiert.[10] Des Weiteren wird die Begrifflichkeit „Semi-Präsidentialismus“, die eine allzu starke Prononcierung auf präsidentielle Elemente richte und die parlamentarische Grundstruktur vernachlässige, bemängelt. Steffani weist hierbei auf eine „terminologische Unsicherheit“[11] hin. Matthew Soberg Shugart und John M. Carey entwickelten Duvergers Konzept weiter. Dabei beziehen sie sich insbesondere auf die Ausdifferenzierung des Präsidentialismus. Die Kriterien der Autorität des Präsidenten über die Versammlung sowie der Trennung von Versammlung und Regierung sind hierbei von besonderer Bedeutung. Dieser Typologie wird jedoch angelastet, dass es sich mehr um eine Präsidentialismus-Typologie als um eine Präsidentialismus-Parlamentarismus-Typologie handle, wenngleich sich durch ihre Arbeit Differenzierungen innerhalb des Semi-Präsidentialismus verdeutlicht hätten.[12] Steffen Kailitz erscheint hingegen nur „ein Merkmal ausreichend, um einen Staat als semipräsidentiell einzustufen: Die Regierungsbefugnisse sind auf Ämter des Premierministers und des Präsidenten verteilt. Demnach sind Staaten, die den Präsidenten nicht direkt wählen, ihn aber mit starken Regierungskompetenzen ausstatten, semipräsidentiell.“[13] In der Debatte um den Präsidentialismus hat sich vor allem dessen Kritiker Juan Linz einen Namen gemacht. Auch Carl Joachim Friedrich und Karl Loewenstein bewerten den reinen Präsidentialismus sehr kritisch. Mit neueren Arbeiten wie der Einführung des Vetospieler-Theorems von George Tsebelis ist es möglich geworden, auch problematische Fälle wie Frankreich anhand von Veto-Spielern zu untersuchen.[14]

3 Entwicklung der Verfassungen in Frankreich und den Vereinigten Staaten

Frankreich ist geprägt von einer revolutionsfreudigen Bevölkerung und entsprechend instabilen Regierungszeiten. Es wechselten sich monarchische mit republikanischen Phasen ab. Der letzte Systemwechsel in Frankreich war der von der IV. zur V. französischen Republik im Jahr 1958. Seither kann von einer stabilen Regierungsphase gesprochen werden. Das derzeitige System zeichnet sich durch einen grundlegenden Dualismus und ein sog. rationalisiertes Parlament aus, womit Bändigung und Disziplinierung des Parlaments gemeint sind. Dies resultiert aus den Erfahrungen der vorangegangenen Republiken, in denen das Parlament eine zu starke Position innehatte und ein effektives und stabiles Regierungshandeln nicht möglich war.[15] Die französische Verfassung von 1958 stellt einen neuen Typus in der Tradition der europäischen Verfassungen dar. Es besteht eine verantwortliche, aus dem Parlament rekrutierte Regierung, der ein starker Präsident mit exekutiven Kompetenzen gegenübersteht. In der Forschung bestand lange Dissens über die Einordnung Frankreichs in die Typologie der Regierungssysteme. Inzwischen hat sich eingebürgert, das französische System als ein hybrides einzustufen. Über die Begrifflichkeit besteht bis heute Uneinigkeit. Der von Maurice Duverger eingeführte Begriff „Semi-Präsidentialismus“ wurde oft wegen seiner Ungenauigkeit kritisiert. Dennoch konnte er sich etablieren und soll in dieser Arbeit weiterhin verwendet werden. Das Präsidentenamt, wie auch das gesamte System dieser Republik wurde maßgeblich durch General Charles de Gaulle geprägt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass de Gaulle nie mit einem Machtwechsel innerhalb der Nationalversammlung rechnete. Da de Gaulle der Meinung war, dass das Präsidentenamt einer direkten Legitimation durch das Volk bedürfe, wurde die direkte Wahl des Präsidenten im Jahre 1962 mittels eines Referendums festgelegt.[16] Frankreich ist traditionell ein stark zentralisierter Staat mit ausgeprägter Administration und hierarchischen Verwaltungsstrukturen, auch wenn in den 1980er Jahren die Dezentralisierung des Staates auf den Weg gebracht wurde.

Die Vereinigten Staaten sind im Gegensatz zu Frankreich föderal strukturiert. Sie gliedern sich in 50 Bundesstaaten mit jeweils eigenständiger politischer Leitung und Administration. Das amerikanische Regierungssystem wird als Prototyp des Präsidentialismus bezeichnet. Außerdem wird in ihm die Verwirklichung der Gewaltentrennungslehre Charles de Montesquieus gesehen. Unter den Einflüssen der Erfahrungen mit der britischen Monarchie wollten die Gründungsväter die amerikanische Verfassung in bewusster Abgrenzung hierzu gestalten. Sie waren von den Vorzügen dieses Systems überzeugt, nahmen jedoch auch Elemente in die Verfassung auf, die gänzlich von ihm abweichen.[17] Wichtige Punkte, die die Verfassungsväter verwirklicht sehen wollten, war die Verhinderung einer willkürlichen Herrschaft sowie einer Massenherrschaft. Dennoch waren sie bestreb, eine stabile und handlungsfähige Regierung zu schaffen.[18] Um die Macht politischer Akteure zu beschränken wurde im amerikanischen Regierungssystem sowohl eine horizontale als auch vertikale Gewaltenteilung konstruiert. Beide sind Kernpunkte der amerikanischen Verfassung.[19] Man wollte damit der Etablierung eines übermächtigen Präsidentenamtes und daraus folgend der Gefahr einer Monarchisierung entgegenwirken. Bei diesen Überlegungen stand im Vordergrund, dass keine Institution die andere dominieren sollte. In den Vereinigten Staaten findet sich neben dieser Gewaltenteilung auch eine Gewaltenverschränkung. So sind Legislative, Exekutive und Judikative in vielen Fällen aufeinander angewiesen. Hierzu ist Neustadts Formulierung der „separated institutions sharing power“[20] anzuführen, welche das Verhältnis zwischen den Gewalten treffend beschreibt. Die amerikanische Verfassung ist die älteste, die bis heute in Kraft ist. Ihre relativ vage Formulierung trug wahrscheinlich auch zu ihrem langen Bestehen bei. So war es stets möglich, die Verfassung den sich wandelnden politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.[21]

[...]


[1] Haas, Christoph M.: Ein Amt, ein Symbol – die doppelte Verantwortung. Der US-Präsident und seine Regierungslehren(n), in: Villinger, Ingeborg/Riescher, Gisela/Rüland, Jürgen (Hrsg.): Politik & Verantwortung. Festgabe für Wolfgang Jäger zum 60. Geburtstag, Freiburg: Rombach 2000, S. 128.

[2] Kailitz, Steffen: Parlamentarische, semipräsidentielle und präsidentielle Demokratien – idealtypische und reale Unterschiede der politischen Strukturen und Prozesse, in: Backes, Uwe/ Jesse, Eckhard (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 18, Baden-Baden: Nomos 2006, S. 37; und auch Kailitz, Steffen: Staatsformen im 20. Jahrhundert II: Demokratische Systeme, in: Gallus, Alexander/Jesse, Eckhard (Hrsg.): Staatsformen. Von der Antike bis zur Gegenwart, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007, S. 313.

[3] Gallus, Alexander: Typologisierung von Staatsformen und politischen Systemen in Geschichte und Gegenwart, in: Gallus, Alexander/Eckhart, Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Von der Antike bis zur Gegenwart, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007, S. 43; und Beyme, Klaus von: Die parlamentarische Demokratie. Entstehung und Funktionsweise 1789-1999, Opladen/Wiesbaden: Westdeutscher Verlag3 1999, S. 42-50.

[4] Gallus: Typologisierung von Staatsformen und politischen Systemen, S. 44.

[5] Vgl.: Gallus: Typologisierung von Staatsformen und politischen Systemen, S. 44.

[6] Steffani, Winfried: Parlamentarische und Präsidentielle Demokratie. Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien, Opladen: Westdeutscher Verlag 1979, S. 39.

[7] Steffani, Winfried: Zur Unterscheidung parlamentarischer und präsidentieller Regierungssysteme, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Jg. 14 (1983), S. 396; und auch Schüttemeyer, Suzanne S.: Regierungssysteme, in: Jesse, Eckhard/Sturm, Roland (Hrsg.): Demokratien des 21. Jahrhunderts im Vergleich. Historische Zugänge, Gegenwartsprobleme, Reformperspektiven, Opladen: Leske+Budrich 2003, S. 62-63.

[8] Steffani, Winfried: Semi-Präsidentialismus: Ein eigener Systemtyp? Zur Unterscheidung von Legislative und Parlament, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Jg. 26 (1995), S. 628-630.

[9] Duverger, Maurice: A New Political System Model: Semi-Presidential Government, in: European Journal of Political Research, 8 (1980), S. 165; und auch Steffani: Semi-präsidentialismus, S. 628; und Kailitz: Parlamentarische, semipräsidentielle und präsidentielle Demokratie, S. 35-36; sowie Bahro, Horst/ Veser, Ernst: Das semipräsidentielle System – „Bastard“ oder Regierungsform sui generis? In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 26. Jg. (1995), S. 472, 476-477; und Schüttemeyer: Regierungssysteme, S. 64.

[10] Poguntke, Thomas: Präsidiale Regierungschefs: Verändern sich die parlamentarischen Demokratien? In: Niedermayer, Oskar/Westle, Bettina (Hrsg.): Demokratie und Partizipation, Festschrift für Max Kaase, Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2000, S. 359.

[11] Steffani: Parlamentarische und Präsidentielle Demokratie, S. 39; und weiterführend Bahro/Veser: Das semipräsidentielle System, S. 473.

[12] Poguntke: Präsidiale Regierungschefs, S. 360.

[13] Kailitz: Parlamentarische, semipräsidentielle und präsidentielle Demokratie, S. 36.

[14] Abromeit, Heidrun/Stoiber, Michael: Demokratien im Vergleich. Einführung in die vergleichende Analyse politischer Systeme, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2006, S. 63-70.

[15] Kempf, Udo: Das politische System Frankreichs. In: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen Systeme Westeuropas, Opladen: Leske+Budrich2 1999, S. 303.

[16] Hartmann, Jürgen: Westliche Regierungssysteme. Parlamentarismus, präsidentielles und semi-präsidentielles Regierungssystem, Opladen: Leske+Budrich 2000, S. 163, 175; und auch Grote, Rainer: Das Regierungssystem der V. französischen Republik. Verfassungstheorie und –praxis, Baden-Baden: Nomos 1995, S. 223.

[17]Fraenkel, Ernst: Das amerikanische Regierungssystem. Eine politologische Analyse, Opladen: Westdeutscher Verlag4 1981, S. 248.

[18] Helms, Ludger: Präsident und Kongreß in der legislativen Arena. Wandlungstendenzen amerikanischer Gewaltenteilung am Ende des 20. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 30. Jg. (1999), S. 841-842.

[19] Lösche, Peter: Herrschaft des Kongresses oder Herrschaft des Präsidenten? Überlegungen zu Fiktion und Wirklichkeit einer populären Dichotomie, in: Hartmann, Jürgen/Thaysen, Uwe (Hrsg.): Pluralismus und Parlamentarismus in Theorie und Praxis. Winfried Steffani zum 65. Geburtstag, Opladen: Westdeutscher Verlag 1992, S. 228.

[20] Neustadt, Richard: Presidential Power. The politics of leadership, New York: Wiley 1960, S. 33.

[21] Gellner, Winand/Kleiber, Martin: Das Regierungssystem der USA. Eine Einführung, Baden-Baden: Nomos 2007, S. 32; und Fraenkel: Das amerikanische Regierungssystem, S. 246.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
"Head of State" und "Le Président de la République"
Untertitel
Vergleich der Institution Präsident und Staatspräsident am Beispiel der Vereinigten Staaten und Frankreich
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Theorien des Systemvergleichs und der Vergleichenden Regierungslehre)
Note
2,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
26
Katalognummer
V139174
ISBN (eBook)
9783640491117
ISBN (Buch)
9783640491346
Dateigröße
553 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
USA, Frankreich, amerikanischer Präsident, französischer Präsident, Vergleich
Arbeit zitieren
Annegret Stalder (Autor:in), 2008, "Head of State" und "Le Président de la République", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139174

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