Mit der nachfolgenden wissenschaftlichen Arbeit werden Drittplattform Verbote in selektiven Vertriebssystemen analysiert und in den Kontext des deutschen Kartell-Wettbewerbsrechts gestellt. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit des Verkaufsverbots über Drittplattformen in selektiven Vertriebssystemen erörtert und die entsprechenden relevanten Beurteilungen verglichen.
Selektive Vertriebssysteme sind für die meisten Hersteller von hochwertigen Verbrauchsgütern, von großer Bedeutung. Sie können durch qualitative Kriterien, die Händler Anzahl begrenzen, sodass die Strukturierung des Vertriebsweges und die Bereinigung des Absatzkanals unter ihren Auflagen erfolgen. Mit dem immer weiterwachsenden Online-Handel werden Drittplattformen wie Amazon Marketplace oder eBay für Händler immer bedeutsamer. Einzelhändler sind sehr daran interessiert, auf solchen Plattformen zu verkaufen, während Hersteller im Marken- und Luxusgütersektor besonders besorgt über den Rückgang der Produktqualität und Exklusivität sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Einordnung des Themas
1.3 Zielsetzung
1.4 Aufbau der Bachelorarbeit
2. Grundlagen
2.1 Europäisches und deutsches Kartellrecht
2.2 Begriffsbestimmung Wettbewerb
2.2.1 Wettbewerbsverbot
2.2.2 Marktbeherrschende Stellung
2.2.3 Horizontale und vertikale Vereinbarungen
2.2.4 Marktabgrenzung
3. Selektiver Vertrieb
3. 1. Formen des Selektiven Vertriebs
3.1.1 Rein qualitative Selektive Vertriebssysteme
3.1.2 Qualifizierte qualitatives Vertriebssystem
3.1.3 Quantitatives Selektivvertriebssystem
3. 2. Zulässige selektive Vertriebssysteme nach Art. 101 AEUV
3. 3. Freistellung durch die Vertikal-GVO
3. 4. Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs.3 AEUV
4. Internetvertrieb
4. 1. Einschränkungen des Internetvertriebes
4. 2. Qualitätsanforderungen für den Online Vertrieb
5. Drittplattformverbote in selektiven Vertriebssystemen
5. 1. Begriffsbestimmung Drittplattform
5. 2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Plattformverboten
5. 3. Verbot von Drittplattformen durch den Hersteller
5. 4. Anwendung der Vertikal GVO 330/2010
6. Drittplattformverbote im Lichte der aktuellen EuGH
6. 1. Der Fall Coty vom 06.12.2017 C-230/16
6. 2. Der Fall Pierre Fabre vom 13.10.2011 - C-439/09
Zielsetzung & Themen
Diese Bachelorarbeit analysiert die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von sogenannten Drittplattformverboten in selektiven Vertriebssystemen im Kontext des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts, wobei insbesondere die Auswirkungen aktueller EuGH-Rechtsprechung beleuchtet werden.
- Rechtliche Rahmenbedingungen des selektiven Vertriebs in der EU und Deutschland.
- Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen selektiver Vertriebssysteme.
- Analyse der kartellrechtlichen Beurteilung von Drittplattformverboten durch Hersteller.
- Erörterung der Rolle von Drittanbieter-Plattformen im Online-Handel.
- Fallstudien zur aktuellen EuGH-Rechtsprechung (Coty und Pierre Fabre).
Auszug aus dem Buch
5. 2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Plattformverboten
In der Coty-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde zu Recht festgestellt, dass das Verbot der externen Anerkennung von Plattformen Dritter im selektiven Vertriebssystem von Luxusgütern objektiv gerechtfertigt ist und daher folgendes nicht einschränken soll: Wettbewerbsbeschränkungen. Der EuGH verfolgt drei Rechtfertigungsmethoden: Erstens ist er daran interessiert, zu verhindern, dass Außenstehende den selektiven Vertrieb von Luxusgütern verletzen, da der Firmenname der Plattform für den Warenvertrieb verwendet wird. Zweitens kann der Anbieter bei Plattformen von Drittanbietern aufgrund fehlender Vertragsbeziehungen keine Maßnahmen ergreifen, um die Nichteinhaltung von Qualitätsstandards zu beheben. Schließlich kann das Verbot der Verwendung von Plattformen von Drittanbietern das Image des Unternehmens gefährden, da Plattformen von Drittanbietern häufig ein negatives Image aufweisen. Es ist noch unklar, ob es Gründe für das Verbot von Plattformen von Drittanbietern für Produkte außerhalb des Luxusmarktsegments geben sollte.
Selektive Vertriebssysteme schränken den Wettbewerb grundlegend ein, da sie den Wettbewerbsraum für Händler beim Verkauf von Vertragsprodukten einschränken und damit den markeninternen Wettbewerb einschränken. Nach der Rechtsprechung von dem Urteil vom 1. September 2003-2 U 8/09 mit der Firma Scout, ist der entscheidende Faktor für die Zulässigkeit der Ausnahme des selektiven Vertriebssystems die Tatsache, dass ein solches System die Verteilung von Waren anpassen und ihre Wettbewerbsfähigkeit in gewissem Maße von der jeweiligen Form der Verteilung abhängt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Stellt das Problemfeld dar, dass im Zuge des Online-Booms Drittplattformverbote zunehmend an Bedeutung für Markenhersteller gewinnen, und führt in die Fragestellung ein.
2. Grundlagen: Erläutert die theoretischen Fundamente des europäischen und deutschen Kartellrechts sowie grundlegende Wettbewerbsbegriffe und -abgrenzungen.
3. Selektiver Vertrieb: Definiert die verschiedenen Formen des selektiven Vertriebs und erörtert deren Freistellungsmöglichkeiten nach Art. 101 AEUV und der Vertikal-GVO.
4. Internetvertrieb: Analysiert die Herausforderungen des Online-Handels für Händlernetze sowie die Anforderungen an die Zulässigkeit von Beschränkungen im Internetvertrieb.
5. Drittplattformverbote in selektiven Vertriebssystemen: Untersucht die kartellrechtliche Beurteilung, Begriffsbestimmung und Anwendung der Vertikal-GVO auf Verbote von Drittplattformen durch Hersteller.
6. Drittplattformverbote im Lichte der aktuellen EuGH: Diskutiert die richtungsweisenden Gerichtsurteile Coty und Pierre Fabre in Hinblick auf die Zulässigkeit von Plattformverboten.
Schlüsselwörter
Selektiver Vertrieb, Drittplattformverbot, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Vertikal-GVO, Online-Handel, Luxusgüter, Preisvergleich, EuGH, Coty-Entscheidung, Wettbewerbsbeschränkung, Markenhersteller, Einzelhandel, Internetverkauf, Drittanbieter.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Bachelorarbeit setzt sich mit der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Verboten auseinander, mit denen Hersteller ihren Vertragshändlern den Verkauf von Produkten über Drittplattformen wie Amazon oder eBay untersagen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Grundlagen des europäischen und deutschen Kartellrechts, verschiedene Formen selektiver Vertriebssysteme, Anforderungen an den Internetvertrieb und die Auswirkungen aktueller EuGH-Urteile auf Plattformverbote.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Forschungsfrage lautet: Sind Drittplattformverbote in selektiven Vertriebssystemen nach deutschem Recht zulässig?
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Erkenntnisse aus einschlägiger Literatur, Kartellverordnungen sowie Urteilen von Oberlandesgerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) heranzieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und vertriebsrechtliche Einordnung selektiver Systeme, die spezifischen Herausforderungen des Internethandels, die rechtliche Beurteilung von Plattformverboten und die detaillierte Analyse der EuGH-Rechtsprechung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere der selektive Vertrieb, die Vertikal-GVO, Kartellrechtsschutz, Drittplattformverbote und die Unterscheidung zwischen qualitativen und quantitativen Vertriebskriterien.
Welche Rolle spielt die Coty-Entscheidung für die Argumentation?
Die Coty-Entscheidung des EuGH ist zentral, da sie klargestellt hat, dass das Verbot der Nutzung von Drittplattformen im selektiven Vertrieb von Luxusgütern zulässig sein kann, sofern es dem Schutz des Luxusimages dient und objektive qualitative Kriterien anwendet.
Was war der ausschlaggebende Punkt im Fall Pierre Fabre?
Der Fall Pierre Fabre verdeutlichte, dass ein absolutes Verbot des Internetverkaufs im selektiven Vertriebssystem grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme darstellt, die nur unter sehr engen Bedingungen rechtfertigungsfähig ist.
Warum untersagen einige Hersteller explizit das Verkaufen auf Amazon oder eBay?
Hersteller wollen dadurch verhindern, dass ihre Markenprodukte "verramscht" werden, und sicherstellen, dass die Anforderungen an die Produktpräsentation, Beratung und das Markenimage, die in selektiven Vertriebssystemen gefordert sind, gewahrt bleiben.
Reicht ein prestigeträchtiges Markenimage allein als Rechtfertigung für ein Plattformverbot aus?
Nein, das bloße Bestreben, ein prestigeträchtiges Image zu schützen, reicht laut Rechtsprechung nicht aus, um die Einführung eines selektiven Vertriebssystems zu rechtfertigen; dieses erfordert zwingend objektive, qualitative Kriterien, die den Vertrieb der Ware betreffen.
- Arbeit zitieren
- Christina Huelsmann (Autor:in), 2020, Drittplattform-Verbote von selektiven Vertriebssystemen unter der Begutachtung des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1393257