Der Bundesgesetzgeber ist bei der Wahl zum Bundestag als dem Verfassungsorgan des Bundes nicht verpflichtet, föderative Gesichtspunkte zu berücksichtigen. § 7 Abs. 3 S. 2 i. V. mit § 6 Abs. 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann. Das Bundesverfassungsgericht bleibt grundsätzlich auch nach der Auflösung eines Bundestages oder dem regulären Ablauf einer Wahlperiode befugt, die im Rahmen einer zulässigen Wahlprüfungsbeschwerde erhobenen Rügen der Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsnormen und wichtige wahlrechtliche Zweifelsfragen zu prüfen.
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung des Bundestags
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Problematik von Wahlprüfungsbeschwerden im Kontext des deutschen Bundestagswahlrechts, insbesondere im Hinblick auf das Überhangmandatsystem und die Grundsätze der Wahlgleichheit und Unmittelbarkeit.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Bundestagswahl
- Die Problematik des "negativen Stimmgewichts" und der Überhangmandate
- Anforderungen an die Begründung von Wahlprüfungsbeschwerden
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Normenkontrolle
- Das Verhältnis von Personenwahl und Verhältniswahlrecht
Auszug aus dem Buch
Die strikte rechtliche Regelung der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl trägt der vom Demokratieprinzip vorausgesetzten Gleichberechtigung der Staatsbürger Rechnung. Die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts ist eine der wesentlichen Grundlagen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz verfasst. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können. Er ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen. Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folgt für das Wahlgesetz, dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss. Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben.
Dieser Maßstab wirkt sich in den Systemen der Mehrheits- und der Verhältniswahl unterschiedlich aus. Dem Zweck der Mehrheitswahl entspricht es, dass nur die für den Mehrheitskandidaten abgegebenen Stimmen zur Mandatszuteilung führen. Die auf den Minderheitskandidaten entfallenden Stimmen bleiben hingegen bei der Vergabe der Mandate unberücksichtigt. Die Wahlgleichheit fordert hier über den gleichen Zählwert aller Stimmen hinaus nur, dass bei der Wahl alle Wähler auf der Grundlage möglichst gleich großer Wahlkreise und von daher mit annähernd gleichem Stimmgewicht am Kreationsvorgang teilnehmen können.
Zusammenfassung der Kapitel
Zusammensetzung des Bundestags: Dieses Kapitel erörtert die rechtlichen Grundlagen und verfassungsrechtlichen Streitfragen zur Zusammensetzung des deutschen Bundestages, inklusive der Problematik von Überhangmandaten und des negativen Stimmgewichts.
Schlüsselwörter
Bundestagswahl, Wahlprüfungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Wahlgleichheit, Überhangmandate, Negatives Stimmgewicht, Unmittelbarkeit der Wahl, Grundgesetz, Verhältniswahl, Personenwahl, Wahlrecht, Normenkontrolle, Wahlrechtsgrundsätze, Demokratieprinzip, Mandatsverteilung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung des Bundestagswahlrechts, insbesondere im Hinblick auf den Einspruch gegen die Gültigkeit von Wahlen und die Vereinbarkeit spezifischer Wahlverfahren mit den Grundsätzen des Grundgesetzes.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Ausgestaltung des Wahlsystems (Verhältniswahl mit Elementen der Personenwahl), die Auswirkungen von Überhangmandaten auf die Stimmengleichheit und die Anforderungen an eine zulässige Wahlprüfungsbeschwerde.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erläuterung der verfassungsrechtlichen Parameter für Wahlen in Deutschland und die Klärung, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht in Wahlprüfungsverfahren eingreift.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger staatsrechtlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Mechanismen der Stimmenverrechnung, die Problematik der "Berliner Zweitstimmen", das Phänomen des negativen Stimmgewichts und die Rolle des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Wahlrechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bundestagswahl, Wahlgleichheit, Überhangmandate, Normenkontrolle und Wahlprüfungsbeschwerde charakterisiert.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Bürgers im Wahlrecht?
Der Autor betont, dass der Bürger ein Recht darauf hat, das Wahlrecht ohne die Hilfe von Experten verstehen zu können, und kritisiert die Komplexität des geltenden Systems als Beeinträchtigung der Integrationsfunktion der Wahl.
Ist das Wahlrecht für föderative Gesichtspunkte optimiert?
Nein, der Autor stellt fest, dass der Bundesgesetzgeber bei der Wahl zum Bundestag als unitarischem Verfassungsorgan nicht verpflichtet ist, föderative Gesichtspunkte (wie die proportionale Repräsentation der Länder) zu berücksichtigen.
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- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor), 2009, Zusammensetzung des Bundestags, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139345