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Das Reichslichtspielgesetz. Die Veränderungen des Gesetzes von 1920 zu 1934

Die Durchsetzung nationalsozialistischer Bestrebungen im Filmwesen

Titel: Das Reichslichtspielgesetz. Die Veränderungen des Gesetzes von 1920 zu 1934

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2020 , 8 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Tommy Schiffer (Autor:in)

Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In der vorliegenden Arbeit wird die Entwicklung des Lichtspielgewerbes in Deutschland in den ersten 25 Jahren des 19. Jahrhunderts beleuchtet. In dieser Zeit erlebte das Lichtspielgewerbe einen rapiden Anstieg, von nur einem Lichtspielhaus in Hamburg und einem in Würzburg im Jahr 1900 auf etwa 4000 Lichtspielhäuser im gesamten Reich im Jahr 1924. Dieser Aufstieg des Lichtspielgewerbes führte zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung, da es keine einheitlichen Gesetze bezüglich des Filminhalts gab.

Im Jahr 1920 wurde das Lichtspielgesetz erlassen, um staatliche Kontrolle über die Filminhalte zu etablieren. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde das Lichtspielgesetz von 1920 überarbeitet. Das neue Lichtspielgesetz von 1934 verfolgte das Ziel, den Film als Kultur- und Propagandainstrument des Nationalsozialismus nutzbar zu machen.

Die vorliegende Abschlussarbeit zu gesellschaftlichen und technischen Transformationsprozessen in deutscher und amerikanischer Filmgeschichte befasst sich mit dieser nationalsozialistischen Filmpolitik, bezogen auf die Änderungen des Reichlichtspielgesetzes von 1920 zu 1934.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Lichtspielgesetz

2.1 Lichtspielgesetz 1920

2.2 Lichtspielgesetz 1934

3. Konklusion

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegenden Veränderungen der deutschen Lichtspielgesetze zwischen 1920 und 1934 und analysiert, wie diese gesetzlichen Anpassungen durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda im Zuge der nationalsozialistischen Machtübernahme instrumentalisiert wurden, um das Medium Film gezielt für parteipolitische Ziele zu steuern.

  • Historische Entwicklung der Filmzensur in Deutschland
  • Vergleich der Gesetzgebungsstrukturen von 1920 und 1934
  • Die Rolle des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda
  • Instrumentalisierung des Films als Propagandawerkzeug
  • Strukturelle und ideologische Transformation der Filmbewertung

Auszug aus dem Buch

2.1 Lichtspielgesetz 1920

In seinen Anfängen war es weit verbreitet im Lichtspielhaus nahezu ausschließlich Aufnahmen ohne wirkliche konstruierte Handlung zu zeigen, sodass man Aufnahmen wie „Landschaftsbilder, Wettrennen, Paraden [...]“ (Hellwig 1921, 21) vorführte. Erst im Zuge des technischen Fortschritts entstand zum einen die Möglichkeit und zum anderen die Tendenz zur Inszenierung „dramatischer und humoristischer Inhalte“ (ebd.) für den Film. Darunter befanden sich jedoch auch Szenen und Inhalte, wie die Darstellung und „Schilderung von Verbrechen“, die „durch pikante Darstellungen entsittlichend oder verrohend wirken und zur Verherrlichung der Verbrechen beitragen“ (ebd.). Neben bloßen Verbrechen wurden darüber hinaus weitere Inhalte, die auf die Schaulust der Masse ausgerichtet waren, wie die „kinematographische Darstellung von schweren Operationen, von Tierquälereien usw.“ (ebd.) produziert und vertrieben. Da die Gefahren derartigen Bildmaterials erst im Verlauf der Zeit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zog, konnte solches Bildmaterial nahezu ungehindert gezeigt werden.

Albert Hellwig bezeichnet diese Art des auf die Schaulust ausgerichteten Films als „Schundfilm“ (ebd.). Die zeitgenössische Ansicht 1920 war, dass der häufige bis regelmäßige Konsum dieser Schundfilme eine negative Wirkung auf Menschen hat. So soll er eine „Abstumpfung der Empfindlichkeit der Zuschauer“ (Hellwig 1920, 22) hervorrufen. Dieser Umstand begründete, auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Meinung vorherrschte, dass ein staatliches Eingreifen in diese Angelegenheit nicht angemessen sei, die Einführung „staatlicher Abwehrmaßnahmen“ (vgl. Hellwig 1921 23).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung des deutschen Filmwesens ein und formuliert die zentrale Fragestellung hinsichtlich der ideologischen Umgestaltung des Lichtspielgesetzes ab 1933.

2. Das Lichtspielgesetz: Dieses Kapitel analysiert detailliert die gesetzlichen Rahmenbedingungen von 1920 sowie deren spätere Modifikation und ideologische Ausrichtung im Lichtspielgesetz von 1934.

3. Konklusion: Das Fazit fasst zusammen, wie das NS-Regime durch die gesetzlichen Änderungen das Filmwesen erfolgreich als machtvolles Instrument für seine Propagandazwecke instrumentalisieren konnte.

Schlüsselwörter

Lichtspielgesetz, Filmzensur, Nationalsozialismus, Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Filmwesen, Propaganda, Vorzensur, Kinopolitik, Weimarer Republik, Mediengeschichte, ideologische Kontrolle, Schundfilm.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Entwicklung und Transformation der deutschen Rechtsgrundlagen für das Filmwesen zwischen 1920 und 1934 unter besonderer Berücksichtigung der nationalsozialistischen Einflussnahme.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Fokus stehen die rechtliche Regulierung von Filminhalten, die organisatorische Struktur der Filmzensurbehörden sowie der Wandel vom reinen Jugendschutz hin zur ideologischen Steuerung durch das NS-Regime.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu belegen, inwiefern das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda das Lichtspielgesetz manipulierte, um Filme als konforme Propagandainstrumente zu etablieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine historisch-analytische Methode, indem er Primärquellen (Gesetzestexte) und Kommentarliteratur vergleicht, um die strukturellen Veränderungen zwischen den Gesetzgebungsperioden darzulegen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Lichtspielgesetzes von 1920 und des modifizierten Gesetzes von 1934, wobei die jeweiligen Aufsichtsstrukturen und Zensurkriterien kontrastiert werden.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit am besten?

Neben dem historischen Fokus auf die Gesetzgebung dominieren Begriffe wie Filmzensur, ideologische Steuerung, NS-Propaganda und die Rolle des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.

Welche Rolle spielte die Vorzensur bei der Neugestaltung des Gesetzes?

Die Einführung der Vorzensur ermöglichte es, Manuskripte und Drehbücher bereits vor Produktionsbeginn ideologisch zu prüfen und systemkonforme Inhalte gezielt zu fördern.

Wie wirkte sich das neue Gesetz von 1934 auf die personelle Besetzung der Prüfstellen aus?

Die Mitsprache von Verbänden wurde abgeschafft und durch eine direkte Ernennung durch den Präsidenten der Reichskulturkammer ersetzt, wodurch eine parteipolitische Besetzung der Prüfgremien sichergestellt wurde.

Ende der Leseprobe aus 8 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Reichslichtspielgesetz. Die Veränderungen des Gesetzes von 1920 zu 1934
Untertitel
Die Durchsetzung nationalsozialistischer Bestrebungen im Filmwesen
Hochschule
Universität zu Köln  (Institut für Medienkultur und Theater)
Veranstaltung
Modul: Techné; Seminar: Remakes – Technische und gesellschaftliche Transformationsprozesse in deutscher und amerikanischer Filmgeschichte
Note
1,3
Autor
Tommy Schiffer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2020
Seiten
8
Katalognummer
V1393484
ISBN (PDF)
9783346940476
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reichslichtspielgesetz technische Transformationsprozesse gesellschaftliche Transformationsprozesse deutsche Filmgeschichte amerikanische Filmgeschihcte technische gesellschaftliche NS Ns Filmpolitik Nationalsozialistische Filmpolitik Nationalsozialismus UFA Nazi Deutschland drittes Reich 3.Reich
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Tommy Schiffer (Autor:in), 2020, Das Reichslichtspielgesetz. Die Veränderungen des Gesetzes von 1920 zu 1934, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1393484
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Leseprobe aus  8  Seiten
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