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Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Kartellschadensersatz bei Preisschirmeffekten

Probleme in den Bereichen der Kausalität sowie der Darlegungs- und Beweislast

Titel: Kartellschadensersatz bei Preisschirmeffekten

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2023 , 46 Seiten , Note: 2.3

Autor:in: Michael Boehl (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Der Wettbewerb ist ein Ordnungsprinzip der Marktwirtschaft , eine der Säulen der sozialen Marktwirtschaft. Er ist in der Wirtschaftsverfassung verankert , notwendig und sowohl innerhalb der Ziele der Europäischen Union als auch in der Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland von Stellenwert.

Das Kartellrecht ist eingeschlossen im Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne und erfüllt insbesondere die Funktion des Schutzes der Preis- und Wertschöpfungsprozesse. Die Kartellaufsicht lässt sich in die Bereiche Strukturkontrolle und Verhaltenskontrolle unterteilen. Das letzterer zugehörige Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist eine der (drei) Säulen des (europäischen und deutschen) Kartellrechts. Das Kartellrecht kann sowohl über Verfahren auf EU- als auch deutscher Ebene durchgesetzt werden. Von zentraler Bedeutung für die Kartellrechtsdurchsetzung ist der private Schadensersatzanspruch gemäß §33a ff. GWB. Dieser Anspruch soll eine Abschreckungswirkung entfalten und dem Effektivitätsgrundsatz (demgemäß Recht der Mitgliedstaaten Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren darf) gemäß Art. 4 Abs. 3 AEUV Geltung verschaffen.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei im Zeitverlauf durch die Rechtsprechung immer breiter interpretiert bzw. verstanden worden. So hat der EuGH zunächst geurteilt , dass für die volle praktische Wirksamkeit des EU-rechtlichen Kartellverbots erforderlich sei, dass (grundsätzlich) jedermann Ersatz des Schadens verlangen könne, der ihm durch einen Kartellverstoß entstanden sei. Nachdem der BGH zwischenzeitlich klargestellt hatte, dass auch indirekten Abnehmern der Kartellteilnehmer bei Schädigung ein Ersatzanspruch zusteht , hat der EuGH ausdrücklich anerkannt, dass auch sogenannte Preisschirmeffekte von Kartellen zu Schäden führen können, deren Ersatz Geschädigte von den Kartellmitgliedern verlangen können. Preisschirmeffekte resultieren, wenn an einem Kartell nicht beteiligte Unternehmen in Anbetracht der Machenschaften des Kartells ihre Preise höher festsetzen, als sie dies ohne das Kartell getan hätten. Probleme treten hier insbesondere im Bereich der Kausalität i. w. S. (einschließlich des Schadens dem Grunde und der Höhe nach) sowie der Darlegungs- und Beweislast auf. Die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen werden nachfolgend herausgearbeitet und analysiert.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Probleme in den Bereichen der Kausalität i. w. S. sowie der Darlegungs- und Beweislast

I. Probleme im Bereich der Kausalität i. w. S.

1. Herausarbeitung und Analyse rechtlicher Fragen

a. Fragen des Verstoßes

b. Fragen des Schadens und Fragen der Kausalität i. e. S.

II. Probleme im Bereich der Darlegungs- und Beweislast

1. Herausarbeitung und Analyse rechtlicher Fragen

a. Fragen der Verteilung

b. Fragen des Maßes

c. Fragen der Mittel

C. Schlussfolgerungen

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die rechtlichen sowie prozessualen Herausforderungen bei Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Preisschirmeffekten unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Rechtsprechung und der aktuellen Gesetzeslage nach dem GWB.

  • Grundlagen des Kartellschadensersatzes und der Kausalitätsprüfung
  • Die Problematik der Darlegungs- und Beweislast bei Preisschirmeffekten
  • Analyse der EuGH-Rechtsprechung (Kone-Entscheidung) und deren Umsetzung
  • Rolle der BGH-Rechtsprechung zum Schienenkartell für die Beweisführung

Auszug aus dem Buch

a. Fragen des Verstoßes

Der Kläger muss also zuerst den Verstoß der Kartellanten belegen. §1 GWB verbietet „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken“. §33a Abs. (2) GWB definiert darunter das Kartell als „eine Absprache oder abgestimmte Verhaltensweise zwischen zwei oder mehr Wettbewerbern zwecks Abstimmung ihres Wettbewerbsverhaltens auf dem Markt oder Beeinflussung der relevanten Wettbewerbsparameter. Dazu gehören nach §33a Abs. (2) GWB unter anderem Preis-, Quoten- und Gebietskartelle.

Haftung und Schadensersatzpflicht setzen (auch gemäß §823 BGB) des Weiteren Schuldhaftigkeit, also fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln seitens der Angeklagten, voraus. Ihrer Natur nach implizieren die vom Kartellverbot gemäß §1 GWB und Art. 101 AEUV erfassen Handlungen Vorsatz seitens der Handelnden. Alle drei erfassten Handlungsformen basieren auf und kommen zustande durch den Willen der Handelnden. Da das Kartellrecht gemäß §1 GWB und Art. §101(1) AEUV Vereinbarungen, Beschlüsse und (wechselseitige) Verhaltensabstimmungen verbietet, unabhängig davon, ob sie einen Schaden sogar bezwecken oder nur bewirken, ist kartellrechtlich verbotenes Verhalten inhärent schuldhaft, in der Natur der verbotenen Handlungsformen liegend vorsätzlich und für die grundsätzliche Schuldhaftigkeit des Verhaltens unerheblich, ob auch dessen (Unbeteiligte gegebenenfalls schädigendes) Ergebnis intendiert (bezweckt) und nur (z.B. als Folge von Fahrlässigkeit seitens der / eines der Handelnden) faktisch bewirkt ist.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Dieses Kapitel verortet das Kartellrecht in der sozialen Marktwirtschaft und führt in die Problematik des privaten Schadensersatzes bei Preisschirmeffekten sowie die einschlägige Rechtsprechung ein.

B. Probleme in den Bereichen der Kausalität i. w. S. sowie der Darlegungs- und Beweislast: Die zentrale Analyse der Kausalitätsfragen und Beweislastanforderungen bei Kartellschäden, insbesondere unter Einbeziehung des §33a GWB und der BGH-Rechtsprechung.

C. Schlussfolgerungen: Eine abschließende Einordnung der Ergebnisse hinsichtlich der verbesserten Rechtssicherheit für Kartellgeschädigte durch die Umsetzung der EU-Schadensersatzrichtlinie und die klärende Wirkung der jüngeren BGH-Rechtsprechung.

Schlüsselwörter

Kartellrecht, Schadensersatz, Preisschirmeffekte, Kausalität, Darlegungs- und Beweislast, GWB, Europäische Union, Preissetzung, Wettbewerbsrecht, BGH, EuGH, Marktstruktur, Schadensabwälzung, Wettbewerbsbeschränkung, Schadensersatzanspruch.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen bei sogenannten Preisschirmeffekten, bei denen Unternehmen, die nicht Teil eines Kartells sind, ihre Preise aufgrund des Verhaltens der Kartellanten erhöhen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die Definition und Prüfung der Kausalität bei Preisschirmschäden sowie die Herausforderungen bei der Darlegung und dem Beweis solcher Schäden im Zivilprozess.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist die juristische Herausarbeitung und Analyse von Anspruchsvoraussetzungen für Geschädigte, um trotz fehlender direkter Geschäftsbeziehung zu den Kartellanten Schadensersatz geltend machen zu können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es erfolgt eine deskriptiv-analytische Auswertung der aktuellen Gesetzeslage, insbesondere der 9. Fassung des GWB, sowie eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtssprechung von BGH und EuGH.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Erörterungen zur Kausalität zwischen Kartellverstoß und Schaden sowie in die Untersuchung prozessualer Hürden der Beweislastverteilung, ergänzt durch Analysen zur Marktstruktur und Preiselastizität.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wesentlichen Begriffe umfassen Kartellrecht, Preisschirmeffekte, Schadensersatz, Kausalität, Beweislast, GWB sowie die Bedeutung der Verfahren vor BGH und EuGH für die praktische Rechtsanwendung.

Welche Bedeutung hat das Kone-Urteil hierbei?

Das Kone-Urteil des EuGH bildet die Grundlage für die Anerkennung, dass auch durch Preisschirmeffekte Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Kartellteilnehmer haben können.

Wie unterscheidet sich die Beweisführung bei steigenden und konstanten Preisen?

Bei steigenden Preisen kann die Schädigung oft leichter durch volkswirtschaftliche Gutachten belegt werden, während bei konstanten Preisen nachgewiesen werden muss, dass der Preis ohne das Kartell aufgrund von Effizienzsteigerungen hätte fallen müssen.

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Details

Titel
Kartellschadensersatz bei Preisschirmeffekten
Untertitel
Probleme in den Bereichen der Kausalität sowie der Darlegungs- und Beweislast
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
2.3
Autor
Michael Boehl (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2023
Seiten
46
Katalognummer
V1394115
ISBN (eBook)
9783346939692
ISBN (Buch)
9783346939708
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kartellschadensersatz preisschirmeffekten probleme bereichen kausalität darlegungs- beweislast
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Michael Boehl (Autor:in), 2023, Kartellschadensersatz bei Preisschirmeffekten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1394115
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Leseprobe aus  46  Seiten
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