Die bisherige Forschung über die Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgte zumeist inhaltlich und zeitlich nur punktuell. Ein Schwerpunkt liegt vor allem auf der Phase der personellen und strukturellen Erneuerung der Hochschulen zwischen 1989 und 1994. Die Analysen betrachten in den meisten Fällen aber nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern die Entwicklungen in allen neuen Bundesländern und Berlin.
Mit dem „Abschluss“ der Hochschulerneuerung verlagerte sich der Blickpunkt auf die vorhandenen Probleme und zukünftige Entwicklung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei ist die wissenschaftliche Bearbeitung der Hochschulpolitik im Vergleich zur vorherigen Phase auf ein Minimum gesunken. So beschäftigen sich nur sehr wenige Arbeiten mit diesem Thema.
Eine umfassende und systematische Analyse der Hochschulpolitik in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive der staatlichen Akteure ist für den gesamten Zeitraum zwischen 1990 und 2006 bisher noch nicht vorgelegt worden. Einen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke soll diese Arbeit leisten. Grundlage der Betrachtung sind zum einen die Plenarprotokolle und Drucksachen des Landtages und zum anderen die Verordnungen, Erlasse und Gesetze der ersten vier Wahlperioden. Ergänzend dazu werden die Landtagswahlprogramme der CDU, SPD, PDS und F.D.P., die Berichterstattung der regionalen Presse, vor allem der Ostsee-Zeitung, sowie Sekundärliteratur herangezogen.
Die grundlegende Struktur der Arbeit orientiert sich an den verschiedenen Regierungskoalitionen im Untersuchungszeitraum. Während in der ersten Wahlperiode eine Koalition aus CDU und FPD regierte, lenkte zwischen 1994 und 1998 eine CDU-geführte Große Koalition die Geschicke des Landes. 1998 kam es zur Bildung der bundesweit ersten Rot-Roten Koalition aus SPD und PDS. Sie hielt bis zu den fünften Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 17. September 2006. Vorangehen wird diesen drei Hauptkapiteln eine Darstellung der hochschulpolitischen Situation in den Nordbezirken der DDR am Ende der 1980er Jahre und eine detaillierte Betrachtung der hochschulrelevanten Geschehnisse zwischen dem 9. November 1989 und dem 3. Oktober 1990. Abschließen wird die Arbeit ein Fazit, in dem die Frage nach „Kontinuität und Wandel“ in der Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantwortet wird.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
1. Ausgangssituation
1.1. Das Hochschulsystem der DDR am Ende der 1980er Jahre
1.2. Die Universitäten und Hochschulen in den drei Nordbezirken der DDR
1.3. Die Hochschulen der Nordbezirke im Einigungsprozess 1989/
1.3.1. Der Umbruch im Norden der DDR
1.3.2. Die demokratische Selbsterneuerung der Universitäten und
Hochschulen
1.3.3. Die Anfänge der strukturellen Erneuerung
1.3.4. Die hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen im Einigungsprozess
2. Die Hochschulpolitik während der CDU/F.D.P.-Koalition 1990 bis
2.1. Allgemeine politische und finanzielle Rahmenbedingungen
2.2. Das Hochschulrecht in Mecklenburg-Vorpommern von 1990 bis
2.2.1. Das Hochschulerneuerungsgesetz des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
2.2.2. Das Landeshochschulgesetz (LHG) vom 9. Februar
2.3. Die Entwicklung der Hochschullandschaft von 1990 bis
2.4. Die Veränderungen der Hochschulstrukturen von 1990 bis
3. Die Hochschulpolitik während der Großen Koalition 1994 bis
3.1. Allgemeine politische und finanzielle Rahmenbedingungen
3.2. Die Debatten um die „allgemeinen“ Strukturveränderungen
3.3. Die parlamentarischen Debatten „spezifischer“ Strukturveränderungen
4. Die Hochschulpolitik während der Rot-Roten Koalition 1998 bis
4.1. Allgemeine politische und finanzielle Rahmenbedingungen
4.2. Der Streit um den Studiengang Zahnmedizin der Universität Rostock
4.3. Das Landeshochschulgesetz vom 5. Juli
4.4. Die Hochschulentwicklung und Hochschulplanung seit
5. Kontinuität und Wandel in der Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg- Vorpommern – ein Fazit
Quellen- und Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einleitung
Die politischen Umwälzungen im Herbst 1989 hatten für die Hochschulen in den drei Nordbezirken Rostock, Schwerin und Neubrandenburg der Deutschen Demokratischen Republik grundlegende Umgestaltungen zur Folge. Wie Heinz Koch in seiner Forschungsstudie für die Enquete-Kommission „Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung“ des Landtages Mecklenburg-Vorpommern herausstellt, standen die Universitäten in Rostock und Greifswald bereits „zum dritten Male innerhalb des Jahrhundert in einem tiefgreifenden personellen und institutionellen Veränderungsprozeß.“[1] Nach der Gleichschaltung der Universitäten und Hochschulen durch die Nationalsozialisten nach 1933 und die im Anschluss an das Ende des Zweiten Weltkrieges schrittweise erfolgte feste Einbindung der Hochschulen in das sozialistische Gesellschaftssystem der DDR, sahen sich die Hochschulen im November 1989 wiederum der Herausforderung eines einschneidenden Wandels gegenüber. Der beginnende Demokratisierungsprozess eröffnete den Hochschulen jedoch „innerhalb eines historisch kurzen Zeitraums die Möglichkeit für einen Neuanfang.“[2]
Dieser Neuanfang war zunächst geprägt von den Versuchen „aller alten DDR-Universitäten, sich selber zu reformieren.“[3] Dabei standen den alten Universitätsleitungen, die durch eine Reform von oben versuchten „alte Strukturen und Seilschaften zu erhalten“[4], neue Initiativengruppen entgegen, die sich für eine demokratische Reform der Universitäten einsetzten. Eine Einflussnahme von ministerieller Ebene auf diesen Prozess der Selbsterneuerung war zu diesem Zeitpunkt kaum vorhanden. Das Wissenschaftsministerium der DDR ließ „die Zügel relativ locker und es entstand die Illusion einer sehr weitgehenden Autonomie.“[5] Gertraude Buck-Bechler spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem „weitgehend ‚rechtsfreien’ Raum“[6], in dem das Bildungsministerium bemüht war, „bereits vollzogene Veränderungen nachträglich staatlicherseits zu legitimieren.“[7] Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 und der damit verbundenen (Wieder)Errichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich jedoch sehr bald, dass die neue politische Elite immer mehr Einfluss auf die weitere Entwicklung der Hochschulen nehmen würde.
Die Auseinandersetzung mit der Hochschulpolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist sowohl aus historischer Perspektive als auch hinsichtlich aktueller Ereignisse von Bedeutung. Vor dem Hintergrund drei verschiedener Regierungskoalitionen innerhalb von 16 Jahren wird sich die vorliegende Arbeit mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung der Hochschulpolitik seit 1990 beschäftigen. Die Betrachtung erfolgt dabei unter zwei Gesichtspunkten: Grundlage der Untersuchung ist die Darstellung der wichtigsten hochschulpolitischen Ereignisse, Themen und Probleme. Darauf aufbauend wird untersucht, inwieweit in der Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern zwischen 1990 und 2006 Kontinuitäten und Diskontinuitäten erkennbar sind. Dies umfasst zum einen die Frage, inwieweit Themen, Probleme und Ereignisse über mehrere Wahlperioden hinweg aktuell waren oder auf der politischen Agenda standen? Und zum anderen die Frage, ob sich die Hochschulpolitik gleichmäßig entwickelt hat oder ob es in der Entwicklung gravierende Brüche oder Veränderungen gab?
Hochschulpolitik als „Teil der Gesamtpolitik des Staates oder einer anderen Organisation“[8] befasst sich nach der Definition von Ulrich Karpen „mit den allgemeinen Zielsetzungen, verbindlichen Regelungen, Institutionen, den finanziellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen auf dem Gebiet der H[ochschule].n.“[9] Während Karpen betont, dass sich Hochschulpolitik „auf Bundes-, Landes- und Hochschulebene“[10] vollzieht und es zur Gestaltung des Hochschulwesens „mannigfache Formen wechselseitiger Beteiligung von Staat und Hochschulen“[11] gibt, reduzieren George Turner und Joachim D. Weber Hochschulpolitik nur auf die „geplanten, durchgeführten oder in der Durchführung befindlichen staatlichen Maßnahmen“[12], inklusive der Vorschläge der parlamentarischen Opposition.[13] Diese einseitige Beschränkung auf staatliche Akteure und Maßnahmen erfasst die Realität nicht vollständig. Auch andere Akteure, wie die Hochschulen, die Studierenden, aber auch die Bevölkerung, versuchen die Hochschulpolitik zu beeinflussen und zu gestalten. Den nachfolgenden Ausführungen soll der wesentlich umfassendere Hochschulpolitikbegriff von Ulrich Karpen zugrunde liegen. Mit dem Wissen, um eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure und ihrer Beziehungen, werden dennoch die staatlichen Akteure im Fokus der Analyse stehen. Denn es darf nicht übersehen werden, dass der staatliche Einfluss wesentlich höher ist als der anderer Akteure, was vor allem auf die Gestaltungsmacht des Staates bei den Rahmenbedingungen sowie auf seine Finanzhoheit zurückzuführen ist. Zu den staatlichen Akteuren gehören die Landesregierung, das Bildungs- bzw. Kultusministerium, der Landtag sowie die einzelnen Fraktionen und Parteien. Die Positionen, Entscheidungen und Handlungen der Hochschulen, der Studierenden und der Bevölkerung (Volksinitiativen) werden je nach Sachverhalt mehr oder weniger intensiv in die Betrachtung mit einbezogen.
Die Entscheidungen und Entwicklungen in der Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern lassen sich in vier grundlegende Bereiche einteilen: Hochschulrecht, Hochschullandschaft, Hochschulstruktur und Hochschulmedizin. Der Bereich des Hochschulrechtes umfasst alle wesentlichen rechtlichen Regelungen, wie Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Der Bereich der Hochschullandschaft die Aspekte, die das gesamte Hochschulsystem Mecklenburg-Vorpommerns betreffen. Dazu zählen Entscheidungen zur Hochschulerneuerung und zur Errichtung und Schließung von Hochschulen. Im Bereich der Hochschulstruktur werden die Entwicklungen zusammengefasst, die sich auf die inneren Angelegenheiten der Hochschulen beziehen. Dazu gehören unter anderem Aspekte der Selbstverwaltung und inneren Organisation, der Instituts- und Fakultätsstruktur sowie der Forschung und Lehre. Darüber hinaus gibt es einige zentrale Punkte, beispielsweise die Debatten um die Hochschulautonomie oder die Auseinandersetzungen um den Personal- und Stellenabbau, die nicht eindeutig einem der letzten beiden Bereiche zugeordnet werden können. Die Hochschulmedizin, als vierter grundlegender Bereich, wird aufgrund ihrer ganz eigenen Komplexität weitestgehend außen vorgelassen. Die hochschulmedizinischen Einrichtungen sind von den Universitäten strukturell und finanziell zu einem großen Teil unabhängig und von den „normalen“ hochschulpolitischen Diskussionen und Entscheidungen zumeist nicht direkt betroffen. Allerdings gibt es durchaus Auseinandersetzungen in diesem Bereich, die die hochschulpolitischen Diskussionen in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend geprägt haben. Diese werden in die Betrachtung aufgenommen.
Die bisherige Forschung über die Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgte zumeist inhaltlich und zeitlich nur punktuell. Ein Schwerpunkt liegt vor allem auf der Phase der personellen und strukturellen Erneuerung der Hochschulen zwischen 1989 und 1994. Die Analysen betrachten in den meisten Fällen aber nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern die Entwicklungen in allen neuen Bundesländern und Berlin. Zu nennen sind insbesondere die Untersuchungen und Publikationen der Projektgruppe Hochschulforschung Berlin-Karlshorst[14], die Sammelbände „Hochschule im Umbruch“[15] und „Aufbruch und Reform von oben“[16], die Bände III und VIII der Veröffentlichungen der Enquete-Kommission „Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung“[17] des Landtages Mecklenburg-Vorpommern sowie zahlreiche Artikel in hochschulspezifischen Zeitschriften wie „Forschung & Lehre“, „Das Hochschulwesen“, „Deutsche Universitätszeitung“ (DUZ) und „hochschule ost“. Eine wichtige Quelle für diese Phase der Hochschulpolitik sind die vom Wissenschaftsrat erarbeiteten „Empfehlungen zur künftigen Struktur der Hochschullandschaft in den neuen Ländern und im Ostteil von Berlin.“[18]
Mit dem „Abschluss“ der Hochschulerneuerung verlagerte sich der Blickpunkt auf die vorhandenen Probleme und zukünftige Entwicklung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei ist die wissenschaftliche Bearbeitung der Hochschulpolitik im Vergleich zur vorherigen Phase auf ein Minimum gesunken. So beschäftigen sich nur sehr wenige Arbeiten mit diesem Thema.[19]
Eine umfassende und systematische Analyse der Hochschulpolitik in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive der staatlichen Akteure ist für den gesamten Zeitraum zwischen 1990 und 2006 bisher noch nicht vorgelegt worden.[20] Einen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke soll diese Arbeit leisten. Grundlage der Betrachtung sind zum einen die Plenarprotokolle und Drucksachen des Landtages und zum anderen die Verordnungen, Erlasse und Gesetze der ersten vier Wahlperioden. Ergänzend dazu werden die genannte sowie weitere Sekundärliteratur, die Landtagswahlprogramme der CDU, SPD, PDS und F.D.P. und die Berichterstattung der regionalen Presse, vor allem der Ostsee-Zeitung, herangezogen.
Die grundlegende Struktur der Arbeit orientiert sich an den verschiedenen Regierungskoalitionen im Untersuchungszeitraum. Während in der ersten Wahlperiode eine Koalition aus CDU und FPD regierte, lenkte zwischen 1994 und 1998 eine CDU-geführte Große Koalition die Geschicke des Landes. 1998 kam es zur Bildung der bundesweit ersten Rot-Roten Koalition aus SPD und PDS. Sie hielt bis zu den fünften Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 17. September 2006. Vorangehen wird diesen drei Hauptkapiteln eine Darstellung der hochschulpolitischen Situation in den Nordbezirken der DDR am Ende der 1980er Jahre und eine detaillierte Betrachtung der hochschulrelevanten Geschehnisse zwischen dem 9. November 1989 und dem 3. Oktober 1990. Abschließen wird die Arbeit ein Fazit, in dem die Frage nach „Kontinuität und Wandel“ in der Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantwortet wird.
1. Ausgangssituation
1.1. Das Hochschulsystem der DDR Ende der 1980er Jahre
Die Universitäten und Hochschulen der DDR waren „die höchsten staatlichen Bildungsstätten des Volkes im einheitlichen sozialistischen Bildungssystem.“[21] Sie bildeten neben den Fach- und Ingenieurschulen, die „die von den verschiedenen Wirtschaftsbereichen benötigten mittleren technischen, agrarwissenschaftlichen und ökonomischen Fach- und Führungskräfte“[22] ausbilden sollten, die zweite tragende Säule im tertiären Bereich des Bildungssystems der DDR.[23] Die Hochschulen hatten die Aufgabe
„hochqualifizierte Fachkräfte mit festem sozialistischen Klassenbewußtsein zu erziehen, aus- und weiterzubilden, die auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus in fester Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei fähig und bereit sind, in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit Pionier- und Spitzenleistungen zu vollbringen und Kollektive sozialistischer Werktätiger zu leiten.“[24]
Für die zentrale staatliche und einheitliche Leitung und Planung des Hochschulwesens, das 1989 70 Universitäten und Hochschulen umfasste[25], war das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich. Allerdings unterstanden diesem nur 29 Hochschulen unmittelbar. Die anderen 41 Hochschulen waren dem Verantwortungsbereich anderer Ministerien oder Staatsorgane zugeordnet und befanden sich somit, wie Gertraude Buck-Bechler schreibt, in einem „doppelten Aufsichtsverhältnis zu übergeordneten zentralen Staatsorganen.“[26]
Der Zustand des Hochschulsystems der DDR Ende der 1980er Jahre basierte auf den Bestimmungen der Dritten Hochschulreform.[27]
Sie „verwandelte die Universitäten in der DDR aus Stätten der Einheit von Forschung und Lehre mit vielen gleichgestellten Professoren in den verschiedensten Disziplinen und in weitgehend unabhängigen Instituten und Lehrstühlen in zentralistisch durchorganisierte Betriebe, die unter dem Diktat der SED, der Rektoren und Prorektoren, unter Gruppenzwängen, jeden Freiraum nehmenden Lehrplänen und dem Marxismus-Leninismus als ‚Oberwissenschaft’ wissenschaftlich zu arbeiten hatten.“[28]
Die traditionelle Fakultätsstruktur wurde durch die Sektion als Grundeinheit, mit einem dem Rektor[29] weisungsgebundenen Direktor an der Spitze, ersetzt. Wissenschaftliche Teilgebiete wurden „entsprechend dem marxistischen Geschichtsverständnis“[30] ideologisch umgedeutet oder teilweise ganz gestrichen. 1971 wurde die Habilitation durch die Promotion B ersetzt und hochschulinterne Berufungen (Hausberufungen) wurden anstelle von Berufungen nach wissenschaftlichen Kriterien zur Regel. Die eigenständige Forschung an den Universitäten und Hochschulen wurde stark zurückgedrängt und durch eine auftragsgebundene und zentralgesteuerte Forschung für die Wirtschaft (Kombinate) ersetzt. Große Teile der Forschungskapazitäten wurden zudem an die Akademie der Wissenschaften und andere Einrichtungen ausgelagert. Der Anspruch an eine „organische Verbindung von Wissenschaft und Produktion“[31] und die damit verbundene „enge Bindung an die gesellschaftliche Praxis“[32] führte zu einer übermäßigen Betonung der angewandten Forschung und einer Vernachlässigung der Grundlagenforschung.[33]
Im Zuge der Dritten Hochschulreform verloren auch die letzten Reste von Hochschulautonomie und akademischer Selbstverwaltung an Bedeutung. Zur Durchsetzung der zentralen Beschlüsse galt auf allen Leitungsebenen der Hochschulen das Prinzip der Einzelleitung mit kollektiver Beratung.[34] „Ein dichtes Gewebe von Räten und Gremien durchzog [...] den Wissenschaftsbetrieb der DDR und verknüpfte ihn mit Partei, staatlicher Politik und gesellschaftlichen Organisationen.“[35] Die SED sicherte und verstärkte ihren Einfluss durch den Aufbau eines hierarchischen Netzes von Parallelorganisationen und -institutionen analog zu den Hochschulstrukturen.[36] Sie bestimmte letztlich über alle grundlegenden wissenschaftlichen Angelegenheiten der Hochschulen, insbesondere durch das kollektive Beratungsgremium „Wissenschaftlicher Rat“, „das den Rektor in Fragen der wissenschaftlichen Entwicklung der Universität bzw. Hochschule [...] und bei der Lösung der inhaltlichen Hauptaufgaben in Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung und Forschung“[37] beriet, die Verleihung der akademischen Grade vornahm, über die Erteilung und den Entzug der Lehrbefähigung entschied, über Berufungen und bei Lehrstuhlplanungen entscheidend mitsprach und im Bereich der Forschung für die Kontrolle und Evaluation zuständig war.[38] Dies bedeutet aber keinesfalls eine uneingeschränkte Macht und Interessensdurchsetzung der SED-Parteigremien. Wie Wolfgang Schluchter schreibt, gab es durchaus Spannungen zwischen den Entscheidungsträgern der Hochschule und der Partei: „Selbst manchem Genossen mit Leitungsfunktion in der Hochschule ging die ‚Außensteuerung’ durch die Parteifunktionäre zu weit.“[39]
Das spezifische Verhältnis von Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft in der DDR spiegelt sich auch darin wider, dass „sich der universitäre Bildungs- und Forschungsprozeß [...] auf der Grundlage staatlicher Pläne und integriert in das System der Volkswirtschaftsplanung“[40] vollzog. So war der Zugang zu den Hochschulen in der DDR im Gegensatz zu den bundesdeutschen Hochschulen beschränkt, strikt staatlich reglementiert und bedarfsorientiert ausgerichtet. Die Anzahl der Studienanfänger richtete sich, differenziert nach Zahl und Fachrichtungen, nach dem in der „aktuellen staatlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsplanung“[41] festgelegten Bedarf an Akademikern.[42] Am Ende der 1980er Jahre wurden etwa 13 Prozent eines Altersjahrganges zum Hochschuldirektstudium zugelassen, was einer Zahl von circa 26.000 Studienanfängern pro Jahr entsprach.[43] Die Auswahl der Studienanfänger erfolgte, mittels einer obligatorischen Eignungs- oder Aufnahmeprüfung, vor allem nach der fachlichen Leistungsfähigkeit. „Das Leistungsprinzip wurde allerdings immer dann durchbrochen, wenn politisch-ideologischen Zielsetzungen Vorrang eingeräumt werden mußten.“[44] Während Kinder aus politisch vorbildlich eingestuften Elternhäusern Bewerbungsvorteile genossen, wurden andere, wie zum Beispiel Mitglieder der evangelischen Jungen Gemeinde, Jugendliche die vom Ministerium für Staatssicherheit als „feindlich-negativ“ eingestuft wurden, und Bewerber die eine kritische Haltung zum Staat, zur Partei und zur FDJ zeigten, gezielt vom Studium ausgeschlossen.[45]
Diejenigen, die die Möglichkeit hatten ein Studium aufzunehmen, fanden in zweierlei Hinsicht unterschiedliche Studienbedingungen vor. Auf der einen Seite führten die großzügige personelle Ausstattung der Hochschulen[46], das daraus resultierende sehr gute Betreuungsverhältnis von Lehrenden zu Studierenden[47], ein inhaltlich und zeitlich festgelegter Studienplan, der einheitliche Rahmen für den organisatorischen und zeitlichen Ablauf des Studienjahres sowie die Vermittlung von Praktikumsplätzen durch die Hochschulen dazu, dass das Studium – allerdings bei „erheblich eingeschränkter Lehr- und Lernfreiheit“[48] – möglichst reibungslos verlief und in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen wurde.[49] Dies spiegelt sich auch in der hohen Studiererfolgsquote wider, die in den 1980er Jahren im Direktstudium zwischen 79 und 86 Prozent betrug.[50] Auf der anderen Seite entsprachen aber weder die technisch-apparative Ausstattung noch der bauliche Zustand der Gebäude und Einrichtungen den Anforderungen für eine flächendeckend qualitativ gute Forschung und Lehre.[51] Dies ist vor allem auf das seit Mitte der 1970er Jahre geltende Prinzip von „großer Sparsamkeit in den Investitionen und der Sicherung der Werterhaltung“[52], für die aber selbst die verfügbaren Mittel nicht ausreichten, zurückzuführen. Eine Erhebung von Rudolf Rothe und Rainer Schmidt vom Zentralinstitut für Hochschulbildung im Jahr 1989 zum Baubestand der Hochschulen in der DDR macht die tatsächliche Situation der Bausubstanz deutlich. Nur 31 Prozent der Hochschulgebäude wurden als gut erhalten eingeschätzt, 57 Prozent wiesen geringe, elf Prozent schwere Schäden auf. Ein Prozent der Gebäude wurde als unbrauchbar deklariert.[53] Auch die Situation der Studentenwohnheime entsprach trotz einer Unterbringungsquote von etwa 72 Prozent diesem Bild. Nach Hans-Uwe Erichsen waren nur annähernd 16 Prozent des Wohnraumbestandes in einem guten bis sehr guten Zustand. Rund 20 Prozent des Wohnraumbestandes erfüllten hingegen nicht mehr die baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen und waren somit kurz- bis mittelfristig als Unterbringungsmöglichkeiten ungeeignet.[54]
Der Wissenschaftsrat prognostizierte bereits im Juli 1990 für den Zeitraum von 1991 bis 1995 ein Gesamtinvestitionsvolumen für Wissenschaft und Forschung an den Hochschulen von 6,5 Milliarden DM. Allein für den Hochschulbau wurde ein Finanzbedarf von 200 Millionen DM für das Jahr 1991 und ab 1992 von jährlich 700 Millionen DM erwartet.[55]
1.2. Die Universitäten und Hochschulen in den drei Nordbezirken der DDR
Die Hochschullandschaft der DDR war von einem starken Nord-Süd-Gefälle geprägt. Die Hochschulen konzentrierten sich vor allem auf die vier Verdichtungsgebiete Dresden, Karl-Marx-Stadt/Zwickau, Leipzig/Halle und Berlin mit Umland. „Auf diese Gebiete entfielen bei 36 Prozent Bevölkerungsanteil ca. 61 Prozent der Hochschulen und ca. 70 Prozent der Studenten.“[56] Bezogen auf die heutigen Ländergrenzen bedeutet dies eine hohe Konzentration der Studierenden (42 Prozent) und des wissenschaftlichen Personals (36 Prozent) auf den Freistaat Sachsen. An den Hochschulen der Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, den so genannten Nordbezirken, studierten etwa elf Prozent aller Studierenden und arbeiteten rund zwölf Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiter. Dies entsprach annähernd ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung der DDR.[57]
Mit der Wilhelm-Pieck-Universität Rostock (WPU), der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (EMAU), der Technischen Hochschule Wismar sowie der Hochschule für Seefahrt Warnemünde-Wustrow im Bezirk Rostock, der Pädagogischen Hochschule „Liselotte Herrmann“ in Güstrow im Bezirk Schwerin und der Pädagogischen Hochschule „Edwin Hoernle“ in der Bezirksstadt Neubrandenburg – die letzte neugegründete Hochschule der DDR[58] – lagen nur sechs der 54 zivilen Hochschulen in den drei Nordbezirken der DDR. Hinzu kamen mit der Offiziershochschule „Otto Winzer“ in Prora auf Rügen und der Offiziershochschule der Volksmarine „Karl Liebknecht“ in Stralsund zwei Militärhochschulen sowie zwei Außenstellen der Berliner Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ in Schwerin und Rostock und eine Außenstelle der Berliner Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ in Rostock. Diese Aufzählung zeigt deutlich, dass sich die wissenschaftlichen Einrichtungen ebenso wie die Bevölkerung vor allem auf den Küstenbezirk Rostock konzentrierten. Die folgende Abbildung zeigt dies noch einmal graphisch.
Abb. 1: Die regionale Verteilung der Hochschulen in den Nordbezirken der DDR
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(eigene Bearbeitung)
Das Fächerspektrum an den Hochschulen der DDR war auf das Prinzip der Bedarfsorientierung ausgerichtet. Aus diesem Grund dominierten viele kleine, hochspezialisierte Einrichtungen die Hochschullandschaft der DDR. So wurden 57 Prozent der rund 280 studierbaren Fachrichtungen nur an einer Hochschule angeboten, 26 Prozent an zwei bis drei Hochschulen, zehn Prozent an vier bis sechs Hochschulen und lediglich sieben Prozent an sieben und mehr Hochschulen. An den Universitäten und Hochschulen der Nordbezirke konnten etwa 50 der 280 Fachrichtungen studiert werden. Sie deckten damit nur rund 18 Prozent des gesamten Fächerspektrums ab, während es in Ostberlin 34 Prozent und in den sächsischen Bezirken 64 Prozent waren.[59] Die Schwerpunkte der Hochschulbildung wie auch der außerhochschulischen Forschung in den Nordbezirken waren Lehrerbildung, Medizin, Agrar- und Regionalwissenschaften sowie Technische Wissenschaften in den Bereichen Schiffbau, Bauwesen und Maschinenbau.[60]
Die zwei Universitäten und vier Hochschulen der Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg waren eher kleine bis mittlere Einrichtungen, an denen am 30.November 1989 insgesamt 11.183 Studierende im Direktstudium eingeschrieben waren. Die größte Hochschule war die WPU Rostock mit 5.317 Studierenden, gefolgt von der EMAU Greifswald (2.550), der TH Wismar (1.342), der PH Güstrow (959) und der Hochschule für Seefahrt Warnemünde-Wustrow mit 822 Studierende. Die PH Neubrandenburg war, da sie sich erst im Aufbau befand, mit nur 193 Studierenden die kleinste Hochschule.[61] Da an den DDR-Hochschulen aber nicht nur ein Direktstudium möglich war, sondern auch ein Fernstudium, eine berufsbezogene wissenschaftliche Weiterbildung, ein Vorbereitungsstudium für Bewerber des zweiten Bildungsweges, ein Abendstudium und ein Forschungsstudium (Graduiertenstudium) zum Spektrum der Studienformen gehörte, waren die realen Studierendenzahlen zum Teil wesentlich höher.[62]
Die personelle Ausstattung der Hochschulen war wie an allen DDR-Hochschulen geprägt von einer sehr hohen Anzahl von Beschäftigten. Insgesamt waren Ende 1989 15.459 Personen an den sechs Hochschuleinrichtungen der Nordbezirke beschäftigt. 4.685 davon gehörten zum wissenschaftlichen und künstlerischen Personal. Dabei kamen auf einen Hochschullehrer (gesamt 882) im Durchschnitt 4,3 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter (3.803). Der Anteil der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter, die zum Verwaltungs-, Bibliotheks-, technischen und sonstigen Personal gehörten, belief sich auf 6.330 Personen. Weitere 4.444 Menschen arbeiteten an den beiden Universitätskliniken in Rostock (2.637) und Greifswald (1.807). Die WPU Rostock war auch in diesem Bereich wiederum die größte Einrichtung. Sie beschäftigte insgesamt 7.403 Mitarbeiter, gefolgt von der EMAU Greifswald (5.574) und der TH Wismar (1.019). Die Hochschule für Seefahrt Warnemünde-Wustrow (781), die PH Güstrow (401) und die PH Neubrandenburg (281) hatten jeweils weniger als 1.000 Beschäftigte.[63] Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Personalstruktur der sechs Hochschulen am 31. Dezember 1989.
Tabelle 1: Personal an den Hochschulen der Nordbezirke am 31.12.1989
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Burkhardt/Scherer/Erdner 1991, Tabelle 6.
Die baulichen Zustände der Universitäts- und Hochschulgebäude in den drei Nordbezirken entsprachen überwiegend dem dargestellten Durchschnitt der Hochschulgebäude in der DDR. Lediglich die Pädagogische Hochschule Neubrandenburg verfügte über einen neu gebauten Gebäudekomplex, der hinsichtlich der beabsichtigten Gründung der PH im Jahr 1989 seit 1985 errichtet wurde.[64]
1.3. Die Hochschulen der Nordbezirke im Einigungsprozess 1989/1990
1.3.1. Der Umbruch im Norden der DDR
„Die Wende war zweifellos das Resultat einer Vielzahl von Faktoren weltpolitischer, deutscher und [65] DDR-interner Entwicklungen, deren Zusammentreffen mit dem Aufkommen der Bürger- und Oppositionsbewegung in der DDR die Implosion des real existierenden Sozialismus bewirkte.“[66]
Werner Müller führt in diesem Zusammenhang acht Rahmenbedingungen an, die zu den Ereignissen im Herbst 1989 geführt haben: (1) die KSZE Schlussakte von Helsinki 1975, (2) die politische Stagnation, erkennbar an der Unfähigkeit zu Reformen und Modernisierung, (3) die zunehmende Unglaubwürdigkeit der marxistisch-leninistischen Ideologie, (4) die Unfähigkeit der überalterten Eliten der DDR die Herausforderungen einer postindustriellen Gesellschaft zu bewältigen, (5) der seit Beginn der 1980er Jahre, aufgrund mangelnder ökonomischer Innovationsfähigkeit, anwachsende wirtschaftliche Niedergang, (6) die massive ökologische Bedrohung, (7) die noch immer offene deutsch-deutsche Frage sowie schließlich (8) das Versagen der bisherigen Machtmittel – gesellschaftliche Kontrolle, politischer Druck, Sanktionen, Unterdrückung – für den Umgang mit den sich formierenden heterogenen oppositionellen Bürgerbewegungen.[67]
Im Gegensatz zu den südlichen Bezirken der DDR verlief der gesellschaftliche Umbruch in den Nordbezirken von Beginn an friedlich, kam aber nur relativ langsam in Bewegung. Die wenigen vorhandenen kritischen und meist innerkirchlichen Gruppen waren kaum vernetzt und unterschieden sich, nach Werner Müller, sowohl in ihren politischen Zielstellungen als auch in ihrer Radikalität von vergleichbaren Gruppen im Süden. Von der im Sommer 1989 einsetzenden Ausreisewelle, die vor allem auf die Aufdeckung der massiven Wahlfälschungen bei der Kommunalwahl am 7. Mai 1989 sowie auf die Öffnung der ungarisch-österreichischen Grenze ebenfalls Anfang Mai und auf die Zustimmung der DDR-Volkskammer zum Massaker auf dem „Platz des Himmlischen Friedens“ in Peking zurückzuführen ist, war der Norden weit weniger betroffen als die sächsischen und thüringischen Bezirke.[68] Es zeigte sich dabei immer deutlicher, dass die Partei- und Staatsführung wegen der Massenflucht ihrer Bürger in zunehmendem Maße in Erklärungsnot geriet. Trotzdem übernahmen die Verantwortlichen der drei Nordbezirke „die offizielle Argumentation ohne erkennbare Abstriche [...] und [stimmten] in den Chor der Jubelfeiern zum 40. Jahrestag“[69] ein. Auch im weiteren Verlauf zeigte sich, dass sie – nach dem Zusammenbruch der Parteizentrale, erstmals auf sich allein gestellt – nicht in der Lage waren, auf die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen selbständig zu reagieren. Sie waren mit der Situation vollständig überfordert.[70]
Der Zusammenschluss reformorientierter Kräfte zu aktiven und handlungsfähigen Oppositionsgruppen sowie die öffentliche Mobilisierung der Bevölkerung verlief in den Bezirken Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, im Vergleich zu Ost-Berlin oder den sächsischen Bezirken, relativ schleppend. Allerdings waren auch Bürger aus den Nordbezirken aktiv an der Gründung DDR-weiter Bürgerbewegungen, wie dem Neuen Forum, dem Demokratischen Aufbruch oder der Sozialdemokratischen Partei, beteiligt.[71]
[...]
[1] Koch, Heinz 1997: Bildung, Wissenschaft und Kultur in den drei Nordbezirken der DDR. In: Landtag Mecklenburg-Vorpommern 1997: Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung. Zur Arbeit der Enquete-Kommission. Band VIII Expertisen und Forschungsstudien zum Thema „Bildung und Wissenschaft“. Schwerin, S.148.
[2] Buck-Bechler, Gertraude 1997: Das Hochschulsystem im gesellschaftlichen Kontext. In: Dies./Schaefer, Hans-Dieter/Wagemann, Carl-Hellmut (Hrsg.) 1997: Hochschulen in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Ein Handbuch zur Hochschulerneuerung. Weinheim, S.29.
[3] Neidhardt, Friedhelm 1996: Evaluierung und Erneuerung – die Umwandlung der DDR-Hochschulen im deutschen Einigungsprozeß. In: Deutscher Bundestag (Hrsg.) 1999: Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“. Band IV/1 Bildung, Wissenschaft, Kultur. 12.Sitzung 22.April 1996. Baden-Baden, S.140.
[4] Wildenhain, Günther 1996: Analyse zur Hochschulpolitik im Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund der Ausgangslage in den drei Nordbezirken der DDR. Forschungsstudie. In: Landtag Mecklenburg-Vorpommern 1997: Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung. Zur Arbeit der Enquete-Kommission. Band VIII. Schwerin, S.262.
[5] Ebd., S.272.
[6] Buck-Bechler 1997, S.31.
[7] Ebd., S.30.
[8] Karpen, Ulrich 1986: Hochschulpolitik. In: Boehm, Laetitia/Karpen, Ulrich/Finkenstaedt, Thomas: Hochschulen. In: Görres-Gesellschaft (Hrsg.): Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. Zweiter Band. 7.Auflage. Freiburg/Basel/Wien, S.1306.
[9] Ebd.
[10] Ebd.
[11] Ebd., S.1307.
[12] Turner, George/Weber, Joachim D. 2000: Das Fischer Hochschullexikon. Begriffe, Studienfächer, Anschriften. 2.Auflage. Frankfurt am Main, S.131.
[13] Vgl. Ebd.
[14] heute: HoF Wittenberg - Institut für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.; Vgl. Buck-Bechler, Gertraude/Jahn, Heidrun 1992: Zur Hochschulerneuerung in den neuen Bundesländern. Situationsbericht. Berlin., Buck-Bechler, Gertraude/Jahn, Heidrun 1993: Hochschulerneuerung in den neuen Bundesländern. Inhaltlich-strukturelle Entwicklungen. Berlin., Buck-Bechler/Schaefer/Wagemann 1997., Lewin, Dirk 1997: Datenalmanach zum Handbuch Hochschulen in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Weinheim.
[15] Schramm, Hilde (Hrsg.) 1993: Hochschule im Umbruch. Zwischenbilanz Ost. Orientierungen und Expertenwissen zum Handeln. Berlin.
[16] Mayntz, Renate (Hrsg.) 1994: Aufbruch und Reform von oben. Ostdeutsche Universitäten im Transformationsprozeß (Schriften des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung Köln, Bd. 19). Köln.
[17] Landtag Mecklenburg-Vorpommern 1998: Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung. Zur Arbeit der Enquete-Kommission. Band III Anträge, Debatten, Berichte. 3.Auflage. Schwerin., Landtag M-V 1997.
[18] [WRat] Wissenschaftsrat (Hrsg.) 1992: Empfehlungen zur künftigen Struktur der Hochschullandschaft in den neuen Ländern und im Ostteil von Berlin. Teil I bis V. Köln.
[19] Vgl. u.a. Mittelstraß, Jürgen 2000: Die Hochschulentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Problemlagen und Perspektiven. Vortrag und Diskussion (Texte zur Hochschulreform, Nr.1). Schwerin., Dohmen, Dieter 2000: Effizienzpotentiale der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mecklenburg-Vorpommern. Köln. Unter: www.fibs-koeln.de/forum.html (Zugriff vom 17.11.2005)., Brodkorb, Mathias 2004: Die Zukunft der Hochschullandschaft von Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020. Schwerin.
[20] Für den Zeitraum zwischen 1990 und 1993 haben die beiden SPD-Abgeordneten Horst Stolt und Tilo Braune eine Aufarbeitung der Bildungspolitik vorgelegt. Vgl. Stolt, Horst/Braune, Tilo 1993: Zweieinhalb Jahre Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Legislativer Anspruch und exekutive Realität. Schwerin.
[21] §1 Abs.1 Verordnung über die Aufgaben der Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Hochschulcharakter vom 25. Februar 1970. In: [MHF] Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (Hrsg.) 1987: Hoch- und Fachschulbildung. Grundsatzbestimmungen. Textausgabe. Berlin, S.66.
[22] Buck-Bechler, Gertraude/Jahn, Heidrun/Lewin, Dirk 1997: Strukturen der Hochschullandschaft. In: Buck-Bechler/Schaefer/Wagemann 1997, S.51.
[23] Die Fachschulen für die Ausbildung in medizinischen und pädagogischen Bereichen waren Teil des Sekundärbereiches des Bildungssystems. Neben den Hochschulen und dem Fachschulsektor erfüllten auch außerhochschulische wissenschaftliche Einrichtungen tertiäre Bildungsaufgaben (z.B. Akademie der Wissenschaften, Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Akademie der Pädagogischen Wissenschaften). Vgl. Ebd., S.51-54.
[24] §2 Abs.1 Verordnung über die Aufgaben der Universitäten, S.66.
[25] Davon zehn Militär- und drei Polizeihochschulen sowie drei Hochschulen für Führungskräfte des FDGB, der SED und des MfS. Vgl. Lewin 1997, S.9-11.
[26] Buck-Bechler 1997, S.23.; Eine detaillierte Aufstellung findet sich bei Buck-Bechler/Jahn/Lewin 1997, S.57.
[27] Die Angaben für die Dauer der Dritten Hochschulreform variieren in der Literatur stark. Sie bewegen sich in der Zeitspanne von 1967 bis 1971.
[28] Wisniewski, Roswitha 1996: Wissenschaft und Forschung. In: Eppelmann, Rainer/u.a. (Hrsg.) 1996: Lexikon des DDR-Sozialismus. Das Staats- und Gesellschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik (Studien zur Politik, Bd. 29). Paderborn, S.711.
[29] Der Rektor war in der Regel Mitglied der SED-Kreisleitung der Universität bzw. der Hochschulparteileitung. Vgl. Buck-Bechler, Gertraude 1994: Das Hochschulwesen der DDR Ende der 80er Jahre. In: Mayntz 1994, S.14.
[30] Wisniewski, Roswitha 1996a: Hochschulen und Universitäten. In: Eppelmann, Rainer/u.a. 1996, S.285.
[31] Präambel der Verordnung über die Leitung, Planung und Finanzierung der Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR und an den Universitäten und Hochschulen, insbesondere der Forschungskooperation mit den Kombinaten – Forschungsverordnung – vom 12. Dezember 1985. In: MHF 1987, S.230.
[32] Wisniewski 1996a, S.285.
[33] Vgl. Ebd., Herbst, Andreas/Ranke, Winfried/Winkler, Jürgen 1994a: Universitäten in der DDR. In: Dies. 1994: So funktionierte die DDR. Band 2 Lexikon der Organisationen und Institutionen. Mach-mit-Bewegung – Zollverwaltung der DDR. Reinbek bei Hamburg, S.1044f.
[34] Vgl. §9 Abs.1 Verordnung über die Aufgaben der Universitäten, S.69., Buck-Bechler 1994, S.12f.
[35] Kocka, Jürgen 1998: Wissenschaft und Politik in der DDR. In: Ders./Mayntz, Renate (Hrsg.): Wissenschaft und Wiedervereinigung. Disziplinen im Umbruch. Berlin, S.443.
[36] Vgl. Ebd., Schluchter, Wolfgang 1996: Neubeginn durch Anpassung? Studien zum ostdeutschen Übergang. Frankfurt am Main, Fußnote 17, S.69.
[37] §1 Abs.1 Anordnung über die Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise der Wissenschaftlichen Räte der Universitäten und Hochschulen vom 15. März 1970. In: MHF 1987, S.75.
[38] Vgl. Ebd., §§1,2, S.75f., Wisniewski 1996, S.711., Institut für Hochschulbildung (Hrsg.) 1980: Das Hochschulwesen der DDR. Ein Überblick. Berlin, S.243.
[39] Schluchter 1996, S.69f., Fußnote 17.
[40] Rytlewski, Ralf 1990: Hochschulverfassung, Planung, Verwaltung und Finanzierung in der DDR. In: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hrsg.): Vergleich von Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik. Köln, S.433.
[41] Herbst/Ranke/Winkler 1994a, S.1048.
[42] Der Schwerpunkt der Neuzulassungen lag Ende der 1980er Jahre in den Bereichen Ingenieurwissenschaften (36%), Lehrerausbildung (21%) Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (14%), Mathematik und Medizin (je 8%). Vgl. Buck-Bechler 1994, S.20.
[43] Weitere 13 Prozent eines Jahrganges wurden in die Fach- und Ingenieurschulen aufgenommen. Vgl. Buck-Bechler 1994, S.20., Buck-Bechler/Jahn 1993, S.9.
[44] Herbst/Ranke/Winkler 1994a, S.1047.
[45] Vgl. Ebd.; Eine wesentliche Vorselektion für die Zulassung zum Studium erfolgte, nach Buck-Bechler 1994, S.20, bereits bei der Zulassung zum Abitur.
[46] Charakteristisch war ein großes Übergewicht des akademischen Mittelbaus gegenüber den Hochschullehrern. Das Verhältnis betrug 1989 in der DDR 4,2:1, in der Bundesrepublik 1,9:1. Vgl. Bieber Hans-Joachim 1994: Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates für die Hochschulen in den neuen Ländern. In: Das Hochschulwesen 1994/2, S.63.
[47] 1:6 in der DDR im Vergleich zu 1:15,5 in der Bundesrepublik. Vgl. Bieber 1994, S.63.
[48] Schluchter 1996, S.71.; Ab Ende der 1970er Jahre gab es Bestrebungen den Lehrenden und Lernenden zur Erhöhung der Effektivität und Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Forschung mehr Raum für eigenständige Arbeit und mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Vgl. Buck-Bechler 1997, S.20f., Herbst/Ranke/Winkler 1994a, S.1050.
[49] Vgl. Schluchter 1996, S.71., Buck-Bechler 1994, S.21-23., Bieber 1994, S.63.; Nicht verschwiegen und vergessen dürfen die Umstände, denen die Studierenden und die Professoren ausgesetzt waren. Die aufgezählten scheinbaren Vorzüge des DDR-Hochschulsystems waren verbunden mit politischen und ideologischen Restriktionen, die Beschneidung der persönlichen Freiheit der Studierenden der Hochschullehrer, der Entmündigung der Hochschullehrer in Lehre und Forschung sowie der Dominanz der marxistisch-leninistischen Weltanschauung. Sowohl für Günther Wildenhain als auch für Manfred Bierwisch stellt eine Übertragung, gleich welcher Art, des ostdeutschen System zur Lösung der Probleme der westdeutschen Hochschulsystems keine Alternative dar. Vgl. Wildenhain 1996, S.249ff., Bierwisch, Manfred 1992: Konflikte der Erneuerung. Die Universitäten der ehemaligen DDR. In: Arnold, Heinz Ludwig/Meyer-Gosau, Frauke (Hrsg.): Die Abwicklung der DDR. Göttingen, S.47.
[50] Im Gegensatz dazu betrug die Studienabbrecherquote in der Bundesrepublik 30 bis 40 Prozent. Vgl. Buck-Bechler 1994, S.23., Bieber 1994, S.63.
[51] Vgl. Buck-Bechler 1994, S.27., Erichsen, Hans-Uwe 1991: Perspektiven der Hochschulentwicklung in den neuen Bundesländern. In: Das Hochschulwesen 1991/2, S.50., Hochschulrektorenkonferenz 1994: Zur Forschung in den Hochschulen der neuen Bundesländer. Stellungnahme des 173. Plenums vom 4. Juli 1994. Unter: http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_412.php?datum=173 (Zugriff vom 28.10.2006).
[52] Buck-Bechler/Jahn/Lewin 1997, S.49.
[53] Stand 1989. Vgl. Rothe, Rudolf/Schmidt, Rainer 1990: Baubestand der Hochschulen in der DDR. Statistischer Überblick. Hannover, S.16.
[54] Vgl. Erichsen 1991, S.50.; Die Unterbringung der Studierenden gehörte in der DDR zu den Aufgaben der Hochschule. Die Unterbringung erfolgte überwiegend in 4- bis 8-Bett-Zimmern, wobei eine chronische Überbelegung von Zimmern durchaus der Normalität entsprach. Vgl. Pasternack, Peer 2001: Sozialistisch behaust. Hochschulbau in der DDR. In: Ders. (Hrsg.): DDR-bezogene Hochschulforschung. Eine thematische Eröffnungsbilanz aus dem HoF Wittenberg. Weinheim/Basel, S.44-47. Unter: www.peer-pasternack.de/publikationen (Zugriff vom 14.09.2006).
[55] Vgl. WRat 1990: Perspektiven für Wissenschaft und Forschung auf dem Weg zur deutschen Einheit. Zwölf Empfehlungen vom Juli 1990. In: Ders. (Hrsg.) 1991: Empfehlungen und Stellungnahmen 1990. Köln, S.12-14, 27f.
[56] Buck-Bechler/Jahn/Lewin 1997, S.63.
[57] Vgl. Ebd., Buck-Bechler/Jahn 1993, S.19., Lewin 1997, S.73, 90f.
[58] Eröffnet am 3.10.1989. Vgl. Herbst/Ranke/Winkler 1994b: Pädagogische Hochschulen. In: Dies. 1994, S.778.
[59] Vgl. Buck-Bechler/Jahn/Lewin 1997, S.66f.
[60] Vgl. Koch 1997, S.140., Stolt/Braune 1993, S.73.
[61] Vgl. Lewin 1997, S.19-22.
[62] Vgl. Buck-Bechler 1994, S.19.
[63] Vgl. Burkhardt, Anke/Scherer, Doris/Erdner, Sabine 1991: Personalbestand an Hochschulen der ehemaligen DDR 1989 und 1990 (Projektberichte/Projektgruppe Hochschulforschung 3/1991). Berlin, Tabelle 6.
[64] Vgl. Olsowski, Anita 1992: Einflüsse der Neuordnung des Hochschulwesens auf die Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern – dargestellt am Beispiel der ehemaligen Pädagogischen Hochschule Neubrandenburg und der neuen Fachhochschule Neubrandenburg. Berlin, S.6., Rothe/Schmidt 1990, S.39ff., 71, 77.
[65] Für die Ereignisse im Zeitraum von Oktober/November 1989 bis zum 3. Oktober 1990 gibt es im allgemeinen Sprachgebrauch eine Vielzahl von zeitgeschichtlichen Begriffen. Dazu gehören Umbruch, Wende, Revolution, Vereinigung, Wiedervereinigung und Einigungsprozess. Rechtlich handelte es sich um den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik (gemäß Artikel 23 Grundgesetz). Im Rahmen dieser Arbeit werden, in dem Bemühen um eine einheitliche Darstellung, die Begriffe Einigung und Beitritt verwendet.
[66] Müller, Werner 1996: Vorgeschichte und Geschichte der Wende. In: Landtag M-V 1998, S.119.
[67] Vgl. Ebd., S.119f.
[68] Vgl. Ebd., S.121., Lindner, Bernd 2001: Die demokratische Revolution in der DDR 1989/90. Bonn, S.34, 43., Tofahrn, Klaus W. 2004: Chronologie der Wiedervereinigung Deutschlands (Studien zur Zeitgeschichte, Bd.37). Hamburg, S.15-18.
[69] Müller 1996, S.122.
[70] Vgl. Ebd., S.123.
[71] Vgl. Ebd., S.122.
- Arbeit zitieren
- Manuel Dethloff (Autor:in), 2006, Kontinuität und Wandel in der Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern von 1990 bis 2006, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139563
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