EU-Politik in Deutschland: Der Bologna-Prozess


Hausarbeit, 2009

25 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Zur Hochschulpolitik: Die Organe der EU
2.1. Das Europäische Parlament
2.2. Der Europarat
2.3. Der Ministerrat
2.4. Die Kommission

3. Geschichte des Bologna-Prozesses
3.1. Abkommen von Lissabon
3.2. Die Sorbonne-Erklärung
3.3. Die Erklärung von Bologna
3.4. Welche europapolitischen und internationalen Akteure sind nun am Bologna-Prozess beteiligt?

4. Pro und Contra zum Bologna-Prozess in Deutschland
4.2. Die SPD
4.3. Die Linkspartei
4.4. Die FDP

5. Der Bologna-Prozess vor Ort
5.1. Was passiert bei den Hochschulen und Fachschaften?
5.2. Weniger Studienabbrecher?
5.3. Flexibilität des Studiums?
5.4. Größere Praxisnähe des Studiums = bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
5.5. Bekommt jeder Studierende ein Diploma Supplement?

6. Fazit..

1. Einleitung

Die Arbeit behandelt das Thema bildungspolitischer Strategien auf EU-Ebene und ihrer Auswirkungen auf die deutsche Bildungspolitik im Hochschulsektor. Veranschaulicht wird dies am Beispiel des 1999 initiierten Bologna-Prozesses, der unter der Absicht der Schaffung eines europäischen Hochschulraumes die neue Organisation der deutschen Hochschulen maßgeblich prägen und die Vernetzung der EU festigen soll. Die Hausarbeit basiert thematisch auf dem Referatsthema „Bildungspolitik der EU“ aus dem politikwissenschaftlichen Seminar „Regieren in Europa“.

Ziel des Seminars war das Kennen lernen verschiedener Bereiche des „Projekts Europa“. Den dort unabhängig voneinander behandelten Themengebieten lag die Annahme zu Grunde, dass sich die EU als hochkomplexer Staatenbund derzeit auf einem Scheideweg befindet, dessen Verlauf in Zukunft darüber entscheiden wird, ob das Projekt EU in seinen internationalen Harmonisierungen und politischen Konvergenzen erfolgreich sein wird. Als Augenmerk kommt hinzu, dass sich die EU einer Legitimationskrise ausgesetzt sieht, gespeist aus deren Komplexität (Institut für Sozialwissenschaften Braunschweig: Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis SS 2008). Das Seminar befasste sich daher mit den Fragen, woher die Ursachen dieser Probleme Europas stammen und welche Lösungen für das Gelingen der Europäischen Union geeignet sind. Diese Ausarbeitung hat den Bereich der Bildungspolitik zum Thema.

Als zentrale Fragestellung will sich die Arbeit daher damit beschäftigen, wie die Umsetzung der Leitlinien des Bologna-Prozesses in Deutschland strukturiert ist. Außerdem, wie die Leitlinien sich praktisch und ideell in verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Gruppen der BRD ausgestalten und ob die wesentlichen Ziele von Bologna aus deren Perspektiven umgesetzt werden konnten.

Als Hypothese dazu soll gelten, dass der Bologna-Prozess bedingt Nutzen schafft. Die allgemeine Vision eines geeinten europäischen Hochschulraumes ist eine gute. Zweifel gibt es dennoch daran, ob dies bis 2010 umgesetzt werden kann und die ersten betroffenen Studenten nicht eher darunter leiden denn profitieren.

Zum Aufbau der Arbeit: Die Wiege des Bologna-Prozesses liegt vom politischen System aus gesehen in der EU und nicht in Deutschland. Um die Ausarbeitung rund zu machen, soll deshalb eine Übersicht über die bildungspolitisch relevanten Organe der EU gegeben werden, die mit dem Bologna-Prozess zusammenhängen.

Der Zielkatalog des Bologna-Prozesses ist lang. Neben den Grundsätzen, die vor und in der Bologna-Deklaration verabschiedet wurden, kam es in der Liste der politischen Zielsetzungen zwischen den Teilnehmerstaaten zu einer fortwährenden Aufstockung von zu behandelnden Punkten. Auf nationaler Ebene sind viele kleine Schritte nötig, einem föderalistischen Staat wie Deutschland zu einem einheitlichen innen- sowie außenpolitischen Hochschulraum zu verhelfen. Eine thematische Eingrenzung nach Meyers Lexikon benennt neben dem Diploma Supplement (d.h. die Einführung eines international vergleichbaren, ergänzenden Dokumentes) die Aspekte:

1.Einführung eines zweistufigen, das bisherige Diplom bzw. den Magister ersetzenden Studiensystems mit den Abschlüssen Bachelor und Master.
2. Ein länderübergreifendes Leistungspunktesystem (European Credit Transfer and Accumulations System) für im Studium erbrachte Leistungen. (http://lexikon.meyers.de/

wissen/Bologna-Prozess, eingesehen am 10.02.09).

Dazu wird es nach der Einleitung eine Übersicht über die bildungspolitisch relevanten Organe der EU geben. Des Weiteren geht es im dritten Abschnitt um den Bologna-Prozess, seine Initiierung, für Deutschland relevante Steps und den Einbund deutscher Politik, bzw. ihrer Stellvertreter. Zielsetzung des Kapitels ist, die Umsetzung makropolitischer Entscheidungen (EU-Ebene) auf mesopolitischer Ebene (nationale Politik, gesellschaftliche Institutionen und Gruppen) zu verdeutlichen. Da bei der praktischen Umsetzung im Besonderen Vor- und Nachteile des Bologna-Prozesses zutage treten, will der vierte Abschnitt als Hauptteil Meinungen hierzu aufgreifen und den derzeitigen Umsetzungsstand der wesentlichsten Ziele benennen. Im Anschluss wird das fünfte Kapitel eine derzeitige Zwischenbilanz abgeben, wie es um den Stand der Umsetzung in Deutschland bestellt ist und die nationale Stimmung dazu einfangen. Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und dient als Schlusswort.

2. Zur Hochschulpolitik: Die Organe der EU

Zu der Organisation der EU ist zu sagen, dass es im engeren Sinne keine einheitliche Bildungspolitik an sich gibt. Alle bildungspolitischen Bündnisse basieren auf der Souveränität der Mitgliedsstaaten und somit auf Zusammenarbeit. Jeder Mitgliedsstaat ist selbst für die Ausgestaltung bildungspolitischer Umsetzungen auf seinem Terrain verantwortlich, oder wie es im Selbstverständnis der EU heißt, bietet sie sich selbst an als ein „forum for the exchange of ideas and good practice“( http://www.europe.org.uk/articles/view/-/id/40/ssid/1/ - 17k ). Dennoch existieren ständige Einrichtungen, in denen Stellvertreter der Mitgliedsländer zusammentreffen, um sich bestimmter internationaler Fragen anzunehmen oder Strategien und Aktionspläne auszuarbeiten.

Zum Aufbau lässt sich sagen dass die EU in ihrer organisatorischen Arbeit von ihren Interessengebieten her in Tätigkeitsbereiche aufgeteilt ist, die sich innerhalb wiederum in Tätigkeitsfelder aufsplitten.

Der hier interessante Bereich ist der Sektor der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, daraus das

abgeleitete Feld „Bildung, Ausbildung, Jugend (http://www.europa.eu/pol/educ/index_de.
htm). Die EU besteht aktuell aus 27 Mitgliedsstaaten. Es stehen weitere Beitrittsanträge europäischer Staaten offen, die auch bereits am Bologna-Prozess mitwirken wie z.B die Türkei oder Montenegro. Insgesamt kommen die Mitgliedsstaaten des Bologna-Prozesses auf 46 Teilnehmer, also weit mehr als in das EU-Bündnis integriert sind. Die Rechte und Aktionsspielräume der bereits in die EU integrierten Mitgliedsländer spiegeln sich auf partnerschaftlicher Ebene vor Allem in Institutionen der EU wider, als die vier wichtigsten sind zu nennen:

- Das europäische Parlament
- Der Europarat
- Der Rat der europäischen Union (auch Ministerrat)
- Die Europäische Kommission

2.1. Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament repräsentiert die Völkerstimmen im politischen System der EU. Nach der jüngsten Erweiterung sitzen aktuell 785 Abgeordnete im Parlament, wobei Deutschland mit 99 Abgeordneten den Großteil stellt. Das Parlament ist zusammen mit dem

Rat das gesetzgebende Organ, zudem ist es die demokratische Kontrolle der europäischen

Behörden und wacht zusammen mit dem Rat über den Haushalt der EU (Ingeborg Tömmel: Das politische System der EU, S. 69, 3.Aufl., 1998).

2.2. Der Europarat

Der Europarat hat nach Artikel 1 seiner Satzung die Aufgabe, „einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen.“
Gegründet am 5. Mai 1949 ist dem Europarat die Aufgabe zugetragen, in Europa gemeinsame und demokratische Prinzipien zu entwickeln. Dazu zählt auch neben parlamentarischer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Förderung einer kulturellen gemeinsamen Identität. Grundlegend dafür sind als bekannteste Beispiele die Europäische Konvention für Menschenrechte. Demokratische Grundsätze und die Achtung der Menschenrechte sind oberstes Gebot, so dass Weißrussland beispielsweise der Status als ständiger Sondergast im Europarat wegen Verstößen dieser Grundsätze aberkannt wurde. Das Aufgabenspektrum des Europarates zusammengefasst lässt sich sagen, dass „die demokratische Stabilität Europas durch die Unterstützung politischer, gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Reformen zu konsolidieren“ Hauptschwerpunkt ist. Der Europarat besteht aus 47 Mitgliedsstaaten, die Rolle der Beobachterstaaten nehmen die USA, der Heilige Stuhl, Kanada, Japan und Mexiko ein (http://www.coe.int/T/D/Com/Europarat_kurz/, eingesehen am 16.02.09).

2.3. Der Ministerrat

Der Ministerrat oder auch Rat der europäischen Union, gilt als das politisch wesentlichste der EU, da ihm die Entscheidungsgewalt über Rechtsakte und richtungweisende Beschlüsse obliegt, der Rat also Rechtsetzungsorgan ist. De Name erklärt sich daraus, dass von den 27 Mitgliedsländern wird in der Regel je ein Minister gestellt. Diese Minister repräsentieren die EU nach außen.

Der Ministerrat untergliedert sich in Ratsformationen. In diesen Formationen sitzen Fachminister entsprechender politischer Themen, die sich mit den aktuellen Politikfeldern befassen. Der hier interessante Ausschuss CULT befasst sich mit den Angelegenheiten Kultur und Bildung. Dieser Ausschuss behandelt Bürgeranfragen zum Bologna-Prozess oder gibt Stellungnahmen ab, zu diesem Thema vorrangig zur Mobilität der Studierenden innerhalb des Prozesses (http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/homeCom.do?language=DE &body=CULT ).

Obgleich der Ministerrat die oberste Entscheidungsinstanz der Europäischen Gemeinschaft ist, schränkt sich seine Rolle durch das Prinzip der Gewaltenteilung ein. Voraussetzung bei Gesetzgebungsprozessen ist die Initiative der Kommission, die jedoch auf Verlangen des Ministerrates Vorlagen und Vorschläge unterbreiten kann. Die außenpolitische Relevanz zeigt sich darin, dass der Ministerrat Abkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen abschließt.

2.4. Die Kommission

Die Kommission ist in ihrem Konstrukt ein Kollegialorgan. Was bei dem Ministerrat die Minister, sind bei der Kommission die Kommissare. Den Vorsitz führt der Präsident, wobei das Prinzip primus inter pares (Erster unter Gleichen) herrscht. Der Unterschied zur Ministerposition besteht darin, dass nicht die politische Verantwortung auf den Kommissaren lastet, sondern der Ansatz eher technisch geprägt ist, indem die formelle und fachliche Vorbereitung von Entscheidungen im Fokus stehen, welche dann anschließend vom Gesamtkollegium gefällt werden (Ingeborg Tömmel, Das politische System der EU, S. 59, 3.Auflage,1998). Innerhalb der Kommission existieren Generaldirektionen, die sich mit zentralen Politikfeldern befassen. In diesem Falle ist dies die Generaldirektion für Bildung und Kultur mit dem Auftrag, die sprachliche und kulturelle Vielfalt, die Mobilität und das Engagement der Jugendlichen zu stärken und zu fördern. Zu den Inhalten zählen Austauschprogramme und Lernangebote im Ausland, was beispielsweise die internationale Anerkennung von Hochschulqualifikationen und Bildungspartnerschaften betrifft. Zur Umsetzung dieser Ziele sind Aktionspläne und Finanzierungsprogramme angelegt, wie beispielsweise das Erasmus Mundus-Programm (http://ec.europa.eu/education/-program-mes/mundus/index_de.html).

Die hohe Abstraktheit der EU, die sich vor Allem in der Anpassung von staatlichen Normen zeigt schafft die Hypothese einer komplexen praktischen Umsetzbarkeit. Ob dies so ist soll in den nächsten Teilen (Geschichte, Perspektive Deutschlands und Umsetzung an den Hochschulen) verifiziert werden.

3. Geschichte des Bologna-Prozesses

Die Idee, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen, führt weiter zurück als die Bologna-Deklaration. Bereits seit knapp 50 Jahren gibt es Initiativen und Bemühungen zu einem europäischen Hochschulraum mit einheitlicher Architektur, begonnen mit den Römischen Verträgen (1957) über die Joint Study Programme (1976), Erasmus-Programm (1987), den Vertrag von Maastricht (1992) bis hin zum Sokrates-Hochschulvertrag (1997). Im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess beginnt die Zeitrechnung im Jahre 1997 mit dem

3.1. Abkommen von Lissabon

Initiatoren und Beteiligte waren der Europarat und die UNESCO. Das Abkommen von Lissabon hat das Ziel, die Anerkennung des in einem Vertragsstaat erlangten Abschlusses in einem anderen Vertragsstaat zu erleichtern. Gleichzeitig soll der Vergleich der Abschlüsse in einer angemessenen Zeitspanne erfolgen. „Die Anerkennung einer Qualifikation kann nur verweigert werden, wenn diese von der entsprechenden Qualifikation des Gastlandes erheblich abweicht, was von letzterem nachgewiesen werden muss
(http://www.thueringen.de/de/hochschulen/neue_abschluesse/abkommen/)“. Zur Kontrolle ist jeder Vertragsstaat verpflichtet, der EU oder der UNESCO die Behörden zu nennen, die für die Anerkennungen von Studienabschlüssen Zuständigkeiten innehaben. Neben diesen Institutionen, die im Sinne des Übereinkommens die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der Europäischen Region unterstützen, überwacht und erleichtert das Europäische Netz nationaler Informationsstellen über Anerkennung und Freizügigkeit im Hochschulbereich (ENIC) die Einhaltung des Arrangements (http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Summaries/Html/165.htm, eingesehen am 12.02.09 )

Für Deutschland war jedoch vornehmlich die Sorbonne-Erklärung von 1998 ein Meilenstein auf dem Weg nach Bologna 1999.

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
EU-Politik in Deutschland: Der Bologna-Prozess
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Note
1,5
Autor
Jahr
2009
Seiten
25
Katalognummer
V139629
ISBN (eBook)
9783640496495
ISBN (Buch)
9783640496617
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU-Politik, Deutschland, Bologna-Prozess
Arbeit zitieren
Katharina Richter (Autor:in), 2009, EU-Politik in Deutschland: Der Bologna-Prozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139629

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