Ist die Bundespolizei noch eine Polizei des Bundes?

Die Veränderungen im Aufgabenspektrum der Bundespolizei unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung im Ausland


Hausarbeit, 2008

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
1. Veränderte sicherheitspolitische Herausforderungen
2. Transformation des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes
bzw. der Bundespolizei im Inland
2.1. Der Bundesgrenzschutz bis
2.2. Der Bundesgrenzschutz seit
3. Transformation des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei im Ausland
3.1. Auslandseinsätze des BGS bis
3.2. Auslandseinsätze des BGS seit
3.2.1. Internationale Polizeimissionen der Vereinten Nationen
3.2.2. Internationale Polizeimissionen der Europäischen Union
3.2.3. Internationale Polizeimissionen der Westeuropäischen Union
3.2.4. Internationale Polizeimissionen der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa
3.3. Allgemeines zu den Auslandseinsätzen des BGS bzw. der
Bundespolizei

III. Schluss

IV. Anhang

V. Quellenverzeichnis

I. Einleitung

Nach Artikel 30 GG der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben Ländersache – somit auch das Polizeiwesen. Nichtsdestotrotz besitzt der Bund mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei, ehemals Bundesgrenzschutz (BGS), zwei polizeiliche Institutionen, die die Arbeit der Länderpolizeien in bestimmten Aufgabenbereichen ergänzen. Die Tätigkeiten der Polizeien des Bundes dienen vor allem auch der supra- und internationalen Verbrechensbekämpfung, die in Zeiten der Globalisierung durch Schengen-Abkommen, europäischen Einigungsprozess etc. einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Im internationalen Rahmen ist das BKA vor allem für die Verbindung zu Interpol und Europol zuständig, der Bundesgrenzschutz bzw. die Bundespolizei nimmt in dieser Hinsicht vor allem an nationenübergreifenden Polizeiprojekten wie z.B. der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) teil.[1] Vor allem im Zusammenhang mit der Bundespolizei kommt dabei die Frage auf, ob aufgrund der geringer gewordenen Aufgaben im Inland und der im Gegensatz dazu steigenden Relevanz von Einsätzen im Ausland überhaupt noch von einer Polizei des Bundes gesprochen werden kann. Der BGS war außerdem lange Zeit traditionell militärisch geprägt. Kritikern zufolge scheint noch heute bei den bewaffneten Auslandseinsätzen von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei oft keine klare Trennung zwischen militärischen und nichtmilitärischen Komponenten zu herrschen.[2] Die Bundespolizei wird also einerseits als eine Art paramilitärische Einheit angesehen, die sich nicht auf zivilpolizeiliche Aufgaben beschränkt. Andererseits kann man sich fragen, ob sie durch die stark gestiegene Anzahl der Auslandseinsätze, die nicht vom Bund selber ausgehen, sondern von übergeordneten Staatenverbünden oder internationalen Organisationen wie der Europäischen Union (EU) oder den Vereinten Nationen (VN/UN)[3], ihre Bedeutung als Polizei des Bundes verliert und eher als Teil einer großen, internationalen Polizeieinheit gesehen werden muss.

Im Folgenden sollen diese Unklarheiten über den Status von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei bei Auslandseinsätzen geklärt werden. Hierzu sollen zunächst die neuen Herausforderungen dargestellt werden, durch die es erst zu den Veränderungen im Tätigkeitsbereich der Bundespolizei gekommen ist. Im Anschluss daran werden eben diese Veränderungen geschildert, einmal bis zum „Schicksalsjahr“ 1990 und ab diesem Zeitpunkt, und zum Zweiten im speziellen Hinblick auf die Auslandseinsätze. Dabei sollen auch die rechtlichen Grundlagen der Einsätze der Bundespolizei betrachtet werden, die letztendlich wesentlich zur Klärung der angeführten Bedenken beitragen.

II. Hauptteil

1. Veränderte sicherheitspolitische Herausforderungen

Die Zeiten des Bundesgrenzschutzes als reine Grenzpolizei sind längst vorüber. Das Ende des kalten Krieges, der damit verbundene Zusammenbruch der Sowjetunion und die deutsche Wiedervereinigung, und die Schengener Übereinkommen aus den Jahren 1985 bzw. 1990 haben einen Bundesgrenzschutz zwar nicht überflüssig gemacht, jedoch sein Aufgabenspektrum maßgeblich verändert. Besonders der europäische Einigungsprozess der letzten Jahrzehnte spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Durch steigende, vor allem organisierte Kriminalität und wachsenden Terrorismus gibt es keine klare Trennlinie mehr zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Diesen neuen Herausforderungen musste man einerseits mit veränderten Organisationsstrukturen, andererseits mit neuen Maßnahmen entgegenkommen. Auf europäischer Ebene begann eine „Europäisierung und Internationalisierung der Polizeiarbeit“, die sich heute in Form der dritten Säule der EU – „Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Europa“ – wodurch beispielsweise ein Europäisches Polizeiamt (Europol) eingerichtet wurde, repräsentiert. Auch die Sicherheitspolitik in Deutschland musste sich diesen Veränderungen anpassen.[4] Strukturell, organisatorisch und auch was die Tätigkeitsbereiche betrifft gab es umfassende Veränderungen in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Davon betroffen waren, wie schon erwähnt, auch die Polizeien des Bundes, vor allem der ehemalige Bundesgrenzschutz.

2. Transformation des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei im Inland

2.1. Der Bundesgrenzschutz bis 1990

Der Bundesgrenzschutz als solcher wurde 1951 als eine Art „Ersatzarmee“ gegründet, um in der BRD trotz des durch die Alliierten aufgestellten Militärverbots über eigene bewaffnete Kräfte zu verfügen.[5] Hauptaufgabe damals war der Schutz der innerdeutschen Grenze. Die Stellung der Länderpolizeien war noch vergleichsweise schwach. Der Bundesgrenzschutz war zu dieser Zeit weder Militär noch Polizei, sondern nahm aufgrund der ungewöhnlichen Rahmenbedingungen damals eine Sonderstellung als polizeiliche Institution mit militärischer Organisation ein.[6]

Ein entscheidendes Jahr für den Bundesgrenzschutz war 1972. Im August wurde ein neues Grenzschutzgesetz erlassen. Unter anderem wurde darin den BGS-Beamten der „Kombattantenstatus“ zum ersten Mal gesetzlich verschrieben, der ihnen die Möglichkeit zu militärischen Kampfhandlungen gibt.[7] Im September wurde als Antwort auf die Geiselnahme bei den Olympischen Spielen in München die „Grenzschutzgruppe 9“ (GSG9) gegründet, die von da an die Anti-Terror-Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes bildete.[8]

BGS-Beamte waren bis dato entweder Beamte oder Verpflichtete. Auch daran kann man sehen, dass sich der Bundesgrenzschutz zu dieser Zeit immer noch auf einem schmalen Pfad zwischen Militär und Polizei bewegte. Das änderte sich 1976 mit dem Personalstrukturgesetz, durch das die Struktur des BGS an die Länderpolizeien angepasst wurde.[9] Oft wird in diesem Zusammenhang von einer „Verpolizeilichung“ des Bundesgrenzschutzes gesprochen. Kompetenzverschiebungen fanden dadurch nicht statt. Man kann aber ab diesem Zeitpunkt zum ersten Mal vom Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes reden, auch wenn die Tätigkeitsschwerpunkte weiterhin auf dem Schutz der Grenzen und der Unterstützung der Länderpolizeien lagen.[10] Diese strukturelle Veränderung machte den Bundesgrenzschutz, trotz seines weiterhin bestehenden Namens, zur ersten Bundespolizei im heutigen Sinne.

Die Unterzeichnung des Schengen-Abkommens 1985, das kontrollfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums garantieren sollte, war das erste Signal zu einer weit reichenden Veränderung sowohl der Organisation als auch des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes, auch wenn die direkten Auswirkungen dieses Vertrags erst Anfang bis Mitte der 90er Jahre begannen.[11]

2.2. Der BGS seit 1990

Die bereits erwähnten Entwicklungen der Jahre 1989 und 1990 wirkten sich enorm auf das Aufgabenspektrum des Bundesgrenzschutzes aus. Mit der Angliederung der fünf neuen Bundesländer entfiel zwar die innerdeutsche Grenzsicherung, doch wurde dadurch die Ostgrenze der BRD erheblich erweitert. Die Aufgaben an der neuen Ostgrenze wurden dem Bundesgrenzschutz zugeteilt.[12] Da durch das Schengen-Abkommen und den Europäischen Einigungsprozess die Sicherung der Westgrenze an Wichtigkeit verloren hatte, lag im Osten nun der Schwerpunkt der nominalen Tätigkeiten des BGS. Vor allem aber auch Auslandseinsätze waren von nun an prägend für die Arbeit des Bundesgrenzschutzes. Speziell darauf soll später noch eingegangen werden.

Da aufgrund der deutschen Wiedervereinigung massiv Personal freigesetzt wurde, für das aber trotz der neuen Ostgrenze nicht genügend Bedarf bestand, wurde in dieser Zeit nach neuen Aufgaben für den Bundesgrenzschutz gesucht.[13] Infolgedessen trat am 1. April 1992 das „Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz“ in Kraft, wodurch der BGS mit der Zuständigkeit für Sicherheit an Flughäfen und im Bahnverkehr zwei neue Tätigkeitsbereiche erhielt. Dadurch wurden allerdings Kompetenzüberschneidungen mit den Polizeien der Länder befürchtet.[14]

[...]


[1] Vgl. Groß/Frevel/Dahms: Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 37/38

[2] Vgl. Wiefelspütz: Der Einsatz der Bundespolizei im Ausland, in: Möllers/van Ooyen: Jahrbuch öffentliche Sicherheit 2006/2007, 2007, S. 264/265

[3] Ebd. S. 255

[4] Vgl. Groß/Frevel/Dahms: Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 37-40

[5] Vgl. Groß/Frevel/Dahms: Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 37-40

[6] Vgl. Peilert/Kösling: Bundespolizei – vormals Bundesgrenzschutz, in: Groß/Frevel/Dahms(Hrsg.): Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 555/556

[7] Vgl. ebd. S. 556

[8] Vgl. ebd. S. 561

[9] Vgl. ebd. S. 561

[10] Vgl. Lange: Innere Sicherheit im Politischen System der BRD, 1999, S. 201

[11] Vgl. Peilert/Kösling: Bundespolizei – vormals Bundesgrenzschutz, in: Groß/Frevel/Dahms(Hrsg.): Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 561-562

[12] Vgl. Lange: Innere Sicherheit im Politischen System der BRD, 1999, S. 201

[13] Vgl. Peilert/Kösling: Bundespolizei – vormals Bundesgrenzschutz, in: Groß/Frevel/Dahms(Hrsg.): Handbuch der Polizeien Deutschlands, 2008, S. 564

[14] Vgl. Lange: Innere Sicherheit im Politischen System der BRD, 1999, S. 206

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Ist die Bundespolizei noch eine Polizei des Bundes?
Untertitel
Die Veränderungen im Aufgabenspektrum der Bundespolizei unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung im Ausland
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Die neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
22
Katalognummer
V139653
ISBN (eBook)
9783640499069
ISBN (Buch)
9783640498901
Dateigröße
1174 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bundespolizei, Polizei, Bundes, Veränderungen, Aufgabenspektrum, Bundespolizei, Berücksichtigung, Verwendung, Ausland
Arbeit zitieren
Philipp Lurz (Autor:in), 2008, Ist die Bundespolizei noch eine Polizei des Bundes?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139653

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