Nach Artikel 30 GG der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben Ländersache – somit auch das Polizeiwesen. Nichtsdestotrotz besitzt der Bund mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei, ehemals Bundesgrenzschutz (BGS), zwei polizeiliche Institutionen, die die Arbeit der Länderpolizeien in bestimmten Aufgabenbereichen ergänzen. Die Tätigkeiten der Polizeien des Bundes dienen vor allem auch der supra- und internationalen Verbrechensbekämpfung, die in Zeiten der Globalisierung durch Schengen-Abkommen, europäischen Einigungsprozess etc. einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Im internationalen Rahmen ist das BKA vor allem für die Verbindung zu Interpol und Europol zuständig, der Bundesgrenzschutz bzw. die Bundespolizei nimmt in dieser Hinsicht vor allem an nationenübergreifenden Polizeiprojekten wie z.B. der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) teil. Vor allem im Zusammenhang mit der Bundespolizei kommt dabei die Frage auf, ob aufgrund der geringer gewordenen Aufgaben im Inland und der im Gegensatz dazu steigenden Relevanz von Einsätzen im Ausland überhaupt noch von einer Polizei des Bundes gesprochen werden kann. Der BGS war außerdem lange Zeit traditionell militärisch geprägt. Kritikern zufolge scheint noch heute bei den bewaffneten Auslandseinsätzen von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei oft keine klare Trennung zwischen militärischen und nichtmilitärischen Komponenten zu herrschen. Die Bundespolizei wird also einerseits als eine Art paramilitärische Einheit angesehen, die sich nicht auf zivilpolizeiliche Aufgaben beschränkt. Andererseits kann man sich fragen, ob sie durch die stark gestiegene Anzahl der Auslandseinsätze, die nicht vom Bund selber ausgehen, sondern von übergeordneten Staatenverbünden oder internationalen Organisationen wie der Europäischen Union (EU) oder den Vereinten Nationen (VN/UN) , ihre Bedeutung als Polizei des Bundes verliert und eher als Teil einer großen, internationalen Polizeieinheit gesehen werden muss.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Veränderte sicherheitspolitische Herausforderungen
2. Transformation des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei im Inland
2.1. Der Bundesgrenzschutz bis 1990
2.2. Der Bundesgrenzschutz seit 1990
3. Transformation des Aufgabenspektrums des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei im Ausland
3.1. Auslandseinsätze des BGS bis 1989
3.2. Auslandseinsätze des BGS seit 1989
3.2.1. Internationale Polizeimissionen der Vereinten Nationen
3.2.2. Internationale Polizeimissionen der Europäischen Union
3.2.3. Internationale Polizeimissionen der Westeuropäischen Union
3.2.4. Internationale Polizeimissionen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
3.3. Allgemeines zu den Auslandseinsätzen des BGS bzw. der Bundespolizei
III. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Status der Bundespolizei in Anbetracht ihres gewandelten Aufgabenspektrums, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung von Auslandseinsätzen und die damit verbundene Frage, ob sie weiterhin als klassische Polizei des Bundes legitimiert ist.
- Transformation des Aufgabenspektrums vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei
- Einfluss sicherheitspolitischer Herausforderungen nach dem Kalten Krieg
- Analyse der rechtlichen Grundlagen für Auslandseinsätze
- Überblick über internationale Polizeimissionen (UN, EU, WEU, OSZE)
- Bewertung der Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Komponenten
Auszug aus dem Buch
I. Einleitung
Nach Artikel 30 GG der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben Ländersache – somit auch das Polizeiwesen. Nichtsdestotrotz besitzt der Bund mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei, ehemals Bundesgrenzschutz (BGS), zwei polizeiliche Institutionen, die die Arbeit der Länderpolizeien in bestimmten Aufgabenbereichen ergänzen. Die Tätigkeiten der Polizeien des Bundes dienen vor allem auch der supra- und internationalen Verbrechensbekämpfung, die in Zeiten der Globalisierung durch Schengen-Abkommen, europäischen Einigungsprozess etc. einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Im internationalen Rahmen ist das BKA vor allem für die Verbindung zu Interpol und Europol zuständig, der Bundesgrenzschutz bzw. die Bundespolizei nimmt in dieser Hinsicht vor allem an nationenübergreifenden Polizeiprojekten wie z.B. der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) teil.1 Vor allem im Zusammenhang mit der Bundespolizei kommt dabei die Frage auf, ob aufgrund der geringer gewordenen Aufgaben im Inland und der im Gegensatz dazu steigenden Relevanz von Einsätzen im Ausland überhaupt noch von einer Polizei des Bundes gesprochen werden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die verfassungsrechtliche Stellung der Bundespolizei und wirft die Forschungsfrage auf, ob die zunehmenden Auslandseinsätze die Identität als Polizei des Bundes infrage stellen.
II. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die historische Transformation des Bundesgrenzschutzes, die sicherheitspolitischen Veränderungen seit 1990 sowie die detaillierte Entwicklung und rechtliche Einordnung der Auslandseinsätze.
III. Schluss: Das Fazit stellt fest, dass die Bundespolizei trotz des Wandels zu einer modernen Polizei ihre Funktion als Bundespolizei beibehalten hat und Auslandseinsätze zivilpolizeilich geprägt sind.
Schlüsselwörter
Bundespolizei, Bundesgrenzschutz, Polizeiarbeit, Auslandseinsätze, Sicherheitspolitik, Transformation, Rechtsgrundlagen, Internationale Missionen, Vereinte Nationen, Europäische Union, GSG9, Grenzsicherung, Innere Sicherheit, Außengrenzen, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den historischen und strukturellen Wandel der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) und hinterfragt ihre heutige Rolle als "Polizei des Bundes" vor dem Hintergrund neuer sicherheitspolitischer Anforderungen.
Welche zentralen Themenfelder behandelt der Autor?
Im Zentrum stehen die Inlandsorganisation nach dem Kalten Krieg, die Umwandlung des Aufgabenspektrums sowie die umfassende Dokumentation und rechtliche Analyse von Auslandseinsätzen unter internationalem Mandat.
Was ist die primäre Forschungsfrage der Untersuchung?
Die Kernfrage ist, ob die Bundespolizei aufgrund der zurückgegangenen Grenzaufgaben im Inland und der stark gestiegenen Anzahl an Auslandseinsätzen ihre Bedeutung als spezialisierte Polizei des Bundes verliert.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche und rechtliche Analyse auf Basis von Gesetzestexten, Fachliteratur und offiziellen Berichten der Bundesregierung zu internationalen Polizeimissionen.
Was deckt der Hauptteil der Arbeit inhaltlich ab?
Der Hauptteil behandelt die sicherheitspolitischen Herausforderungen, die Umstrukturierung des Bundesgrenzschutzes in den 90er Jahren und bietet einen detaillierten Überblick über Einsätze in Kooperation mit UN, EU, WEU und OSZE.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wesentlichen Begriffe sind Bundespolizei, Auslandseinsätze, Transformation, Sicherheitspolitik und rechtliche Mandatierung.
Wird die Rolle der GSG9 innerhalb der Auslandseinsätze thematisiert?
Ja, die GSG9 wird als Spezialeinheit und im Kontext der historischen ersten Bewährungsprobe bei der Operation "Feuerzauber" kurzzeitig für den Einsatzbereich der Auslandstätigkeit erwähnt.
Wie bewertet der Autor die verfassungsrechtliche Situation der Auslandseinsätze?
Der Autor weist auf eine problematische Überschneidung zwischen Grundgesetz und Bundespolizeigesetz hin, insbesondere bezüglich des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseinsätzen.
Ist die Bundespolizei laut Autor eine "Hilfsarmee"?
Nein, der Autor hält die Gleichsetzung mit militärischen Einheiten und den Status als "Hilfsarmee" für abwegig, da die Einsätze zivilpolizeilich geprägt sind und sich klar von militärischen Kampfhandlungen abgrenzen.
Was hat es mit der "Verpolizeilichung" des Bundesgrenzschutzes auf sich?
Dies beschreibt die strukturelle Anpassung der Organisation an Länderpolizeien ab 1976 und die spätere Ausweitung auf Kriminalpolizeiaufgaben, wodurch der BGS zunehmend zu einer Bereitschaftspolizei des Bundes wurde.
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- Philipp Lurz (Author), 2008, Ist die Bundespolizei noch eine Polizei des Bundes?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139653