Bei zahlreichen Spaziergängen durch die Mainzer Innenstadt kam ich nicht aus dem Stau-nen über die großartige kulturelle Vielfalt und die zahlreichen sakralen Bauten in den Städten. Die Erschaffung dieser kulturellen Vielfalt vollzog sich in Jahrhunderten. Jede Generation hinterließ einen Beitrag zur Kultur, der sich in Form von Bauwerken, Bibliotheken, Theatern etc. manifestierte. Kultur bedarf der Förderung. All diese Vielfalt verschlang Unmengen an Mitteln, brachte jedoch einen kaum in Geld zu beziffernden geistigen Nutzen. Und auf je-der neuen Generation lastet nicht nur die Pflicht die großartige abendländische Kulturtradition zu erneuern und zu erweitern, sondern auch die bereits bestehende Kultur für die Nachwelt zu erhalten und zu pflegen. Der großartige Nachlass aus der Vergangenheit verschlingt allerdings Unmengen von öffentlichen Mitteln und so stellte ich mir die Frage, wer für die Förderung all dieser Schätze verantwortlich ist? Bei meinen Recherchen wurde auf den ersten Blick klar, dass das Kulturförderungssystem in der BRD föderalistisch organisiert ist und dass das Grundgesetz die Kulturhoheit und auch die Zuständigkeit für die Kulturfinanzierung auf die Länder überträgt. Über 90 Prozent der Kulturausgaben in Deutschland tragen Länder und Gemeinden (vgl. Dt. Kulturrat 2005: 1). Die Bundeskompetenzen der Kulturförderung, ergeben sich aus geschriebenem Verfassungsrecht (Art. 32, Art. 87 ff GG). Der Bund übernimmt die Aufgabe, Rahmenbedingungen für den Kulturbereich zu schaffen. Seine Aufgabe liegt somit im Wesentlichen in seiner Gesetzgebungskompetenz (vgl. Dt. Kulturrat 2006: 3). An dieser Stelle stellt sich die Frage nach der Tatsächlichen Rolle des Bundes bei der Kulturförderung. Konkret lautet die Fragestellung also: Gibt es klar abgegrenzte Kompetenzen zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Kulturförderung? Zu Beginn der Arbeit wird die Kulturpolitik der Länder und Gemeinden erörtern. Im zweiten Teil wird die Kulturpolitik des Bundes erörtert. Im dritten Teil gehe ich auf die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Kulturbereich ein. Im letzten Teil der Arbeit fas-se ich schließlich alle Erkenntnisse in einem Fazit zusammen, um die zentra-le Frage dieser Arbeit zu beantworten. Im Rahmen dieser Arbeit wird es unmöglich sein, die Vielschichtigkeit des Phänomens des Kulturföderalismus komplett zu erfassen. Es sollen lediglich die wichtigsten, für die Fragestellung relevanten Ansätze angesprochen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Kulturpolitik der Länder (Kulturkompetenzen der Länder)
2.1. Kommunale Kulturpolitik
3. Kulturpolitik des Bundes (Kulturkompetenzen des Bundes)
3.1. Kulturpolitik des Bundes im Innern (Kulturkompetenzen des Bundes im Innern)
4. Schluss
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die föderale Struktur der Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland und untersucht, inwieweit eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern existiert, insbesondere unter Berücksichtigung der zunehmenden Einflussnahme des Bundes in kulturpolitischen Belangen.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Kulturhoheit der Länder.
- Die Rolle der Kommunen als zentrale Akteure der Kulturfinanzierung.
- Formen der Kulturpolitik des Bundes (außen- und innenpolitische Perspektive).
- Einfluss der Wiedervereinigung auf die Kompetenzverteilung.
- Verhältnis zwischen geschriebenen Zuständigkeiten und faktischer Staatspraxis.
Auszug aus dem Buch
3.1. Kulturpolitik des Bundes im Innern (Kulturkompetenzen des Bundes im Innern)
Der unbestrittenen Zuständigkeit des Bundes für die auswärtige Kulturpolitik steht die fehlende Kompetenz für die Kulturpolitik im Inneren. Das Grundgesetz legt das Schwergewicht der kulturellen Zuständigkeit auf die Länder. Und dennoch hat der Bund in den letzten Jahrzehnten de facto zunehmend Einfluss auf die Kulturpolitik genommen (vgl. Klein 2003: 106, Ritter 2000: 33).
In den letzten Jahren waren zusätzlich noch weitere wichtige Institutionen geschaffen worden. Zum einen der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien beim Bundeskanzler und zum anderen die Kulturstiftung des Bundes. Somit verschaffte sich der Bund einen großen Kulturhoheitlichen Rahmen. Der Bund sieht die Kompetenzverteilung nicht so eng begrenzt. So heißt es in der Antwort auf zwei Große Anfragen an die Bundesregierung von 1984 ausdrücklich:
„Das Grundgesetz hat die Kulturhoheit grundsätzlich den Ländern zugewiesen, nicht dem Bund. Folgerichtig hat auch jedes Bundesland auch einen Kultusminister, in der Bundesregierung gib es ihn nicht. Vielmehr wird die Verantwortung für jene kulturellen Aufgaben, die das GG ungeachtet seines föderalen Prinzips dem Bund zuweist, von mehreren Bundesministern geteilt.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Fragestellung ein, wer für die Kulturförderung in der BRD verantwortlich ist und beleuchtet das Spannungsfeld zwischen föderaler Kulturhoheit der Länder und den Kompetenzen des Bundes.
2. Die Kulturpolitik der Länder (Kulturkompetenzen der Länder): Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Stellung der Bundesländer als Träger der Kulturhoheit und verdeutlicht deren Rolle sowie die Bedeutung der Kommunen bei der direkten Finanzierung kultureller Infrastruktur.
2.1. Kommunale Kulturpolitik: Der Abschnitt fokussiert auf die Gemeinden als wichtigste Akteure der Kulturfinanzierung und beschreibt die verfassungsrechtliche Basis ihrer kommunalen Selbstverwaltung.
3. Kulturpolitik des Bundes (Kulturkompetenzen des Bundes): Hier werden die gesetzlichen Grundlagen und die faktische Rolle des Bundes untersucht, wobei zwischen auswärtiger Kulturpolitik und verschiedenen Formen der indirekten Förderung unterschieden wird.
3.1. Kulturpolitik des Bundes im Innern (Kulturkompetenzen des Bundes im Innern): Dieser Teil analysiert den zunehmenden Einfluss des Bundes im Inland, die Schaffung neuer Institutionen sowie die Auswirkungen der Wiedervereinigung auf die Kompetenzverteilung.
4. Schluss: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass die klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern durch die politische Praxis und historische Ereignisse zunehmend verwischt wurde.
Schlüsselwörter
Kulturföderalismus, Kulturhoheit, Bund, Länder, Kulturpolitik, Kulturfinanzierung, Grundgesetz, Kompetenzabgrenzung, Kulturförderung, Wiedervereinigung, Kulturstiftung, Kommunen, Institutionen, Staatspraxis, Kulturlandschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die föderale Struktur der Kulturförderung in Deutschland und die Frage, wie die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern verteilt sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die verfassungsrechtliche Kulturhoheit der Länder, die finanzielle Rolle der Kommunen sowie die Rolle des Bundes als Akteur im Kulturbereich.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist zu klären, ob eine klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern bei der Kulturförderung existiert oder ob sich diese in der Praxis vermischen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse des Grundgesetzes sowie auf Fachliteratur und Dokumente zur staatlichen Kulturpolitik.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Kulturpolitik der Länder und Kommunen sowie die Analyse der wachsenden Rolle des Bundes, insbesondere bei der Kulturpolitik im Innern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Kulturföderalismus, Kulturhoheit, Kompetenzverteilung, Kulturförderung und staatliche Zuständigkeit.
Welche Bedeutung hatte die Wiedervereinigung für die Kulturpolitik des Bundes?
Die Wiedervereinigung wirkte als Katalysator, da der Bund die Verantwortung für den Aufbau der kulturellen Infrastruktur in den neuen Bundesländern übernahm und dadurch seine Kompetenzen faktisch erweiterte.
Was besagt das Konzept der "Natur der Sache" in diesem Zusammenhang?
Der Bund argumentiert mit diesem Begriff, um ungeschriebene Kompetenzen zu rechtfertigen, wenn es um Aufgaben von nationaler oder überregionaler Bedeutung geht, die über die Zuständigkeit der Länder hinausgehen.
Welche Rolle spielen die Kommunen bei der Kulturfinanzierung?
Die Kommunen bilden das Rückgrat der kulturellen Infrastruktur und tragen mit etwa 48 Prozent den größten Anteil der öffentlichen Kulturausgaben in Deutschland.
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- Maxim Kimerling (Author), 2008, Kulturföderalismus – Die Rolle des Bundes bei der Kulturförderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139817