Die Rolle der Medien im Wahlkampf


Seminararbeit, 2009

13 Seiten


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung

2 Die Geschichte der Pressefreiheit

3. Zu den Begriffen
3.1. Massenmedien
3.2. Massenkommunikation

4. Die Funktion der Massenmedien
4.1. Herstellen von Öffentlichkeit
4.2. Informationsfunktion
4.3. Meinungsbildungsfunktion
4.4. Kritik- und Kontrollfunktion

5. Verhältnis Medien – Politik
5.1.Der Instrumentalisierungsansatz
5.2.Der Dependenzansatz
5.3.Der Interdependenzansatz

6. Die Amerikanisierung des Wahlkampfes
6.1. Personalisierung
6.2. Mediatisierung
6.3. Professionalisierung

7. Fazit

8. Literaturangabe

1 Einleitung

„Bild, Bams und Glotze“, das sei alles, was er zum regieren brauche, hat Altbundeskanzler Gerhard Schröder seinerzeit behauptet. Und in der Tat finden politische Diskussionen immer häufiger in den Medien statt. Allerorten ist die Rede von einer Mediatisierung der Politik von Fernsehwahlkämpfen a la Amerika. Es stellt sich die Frage, inwieweit sich die Wähler durch die Medien beeinflussen lassen oder inwieweit die Medien gar die Wähler im Vorfeld entscheiden. Die Antwort auf diese Frage ist von großer Brisanz, denn falls es sich herausstellen sollte, dass die Medien große Macht und Einfluss haben und damit auch Wahlen beeinflussen können, dann stellt sich die natürlich die Frage nach ihre demokratischen Legitimation. Der letzte Bundestagswahlkampf erreichte eine neue Qualität was Amerikanisierung betrifft. Nicht die politischen Inhalte sondern viel mehr das Image verhalf Exbundeskanzler Gerhard Schröder zum Sieg und schuf die historische Tatsache, dass zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein Kanzler abgewählt wurde.

2 Die Geschichte der Pressefreiheit

„Der Krieg ist aus!“ die Schlagzeile erschien am 8. Mai 1945 in den Aachener Nachrichten, die als erste deutsche Zeitung das Kriegsende ausrufen konnte. Sie erhielten die Lizenz Nr.1 als demokratische deutsche Zeitung.[1] Bis 1949 versuchten die alliierten Westmächte das westdeutsche Pressewesen neu zu ordnen. Zunächst wurden alle deutschen Zeitungen und Verlage verboten und alle Zeitungsbetriebe geschlossen.[2] Die ersten Zeitungen für Deutsche waren die von den Alliierten herausgegebenen Militärzeitungen. Ab 1949 erhielten deutsche Verlage Lizenzen, um unter Aufsicht der Siegermächte Zeitungen zu veröffentlichen.[3] Mit Einverständnis der Alliierten wurde das „Grundgesetze für die Bundesrepublik Deutschland“ durch den „ Parlamentarischen Rat“ am 8. Mai 1949 verabschiedet.

„Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (…) als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt.“[4] Im Bezug auf die Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland, in der freie Meinungsäußerung strikt verboten war und das Pressewesen für die ideologischen Ziele des NS-Staates instrumentalisiert wurde war es unabdingbar, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Unabhängigkeit de Medien zu sichern.[5]

In Artikel 5 des Grundgesetzes ist die Presse- und Informationsfreiheit fest verankert worden und besagt:

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

“(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." [...]

Dieses Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit hat drei Bestandteile:

- die Unzulässigkeit einer Strafe für Meinungsäußerungen (Meinungsfreiheit)
- das Recht, sich aus allgemeinen Quellen zu unterrichten (Informationsfreiheit)
- das Recht zur Meinungsäußerung für jedermann, was auch den freien Zugang zu publizistischen Berufen impliziert
- dies wird ergänzt durch das Verbot einer Zensur oder von Einschränkungen der Informationsfreiheit.[6]

Während private Herausgeber und Verlage weiterhin die Printmedien veröffentlichten, entschied man sich nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus, die Rundfunk- und später auch die beiden Fernsehsender ARD (Arbeitsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten) und ZDF öffentlich-rechtlich zu organisieren und durch Gebühren zu finanzieren. Dadurch wollte man gewährleisten, dass die Medien vom Staat unabhängig sind und sich nicht zu Propagandazwecken missbrauchen lassen.[7] Die Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen wurde ein wichtiges Element des öffentlich-rechtlichen Sendeauftrages. Diese Monopolstellung der Öffentlich-Rechtlichen im Bereich der elektronischen Massenmedien endete allerdings Mitte der 80er Jahre.[8]

„ Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Moment sind Sie Zeuge des Starts des ersten privaten Fernsehveranstalters in der Bundesrepublik Deutschland.“ Mit diesem Satz begrüßte Jürgen Doetz, der damalige Geschäftsführer der PKS (Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenfunk) am 1. Januar 1984 die Zuschauer und läutete mit dem Ludwigshafener Kabelprojekt die Ära des Privatfernsehens ein.[9] Mit dem Fall des öffentlich-rechtlichen Monopols und der Zulassung von privaten Rundfunk- und Fernsehsendern verbreiterte sich das Angebot rasant in verschiedene Richtungen. Alleine im Zeitraum von 1988 bis 1993 wuchsen die Lizenzierung privater Fernsehprogramme von 63 auf 89.[10] Nachdem die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lange Jahre ohne private Mitbewerber geblieben waren, gerieten sie nun durch die neu aufkommende Konkurrenz unter ökonomischen Druck. Das gesamte Mediensystem musste sich dem nun entstehenden Wettbewerb öffnen und den neuen Gegebenheiten anpassen.[11]

3. Zu den Begriffen

3.1. Massenmedien

Traditionellerweise werden Presse, Hörfunk und Fernsehen als Massenmedien bezeichnet. Ihr gemeinsames Merkmal ist, dass sie sich vorwiegend mit aktuellen Inhalten indirekt über ein technisches Mittel einseitig an ein unbegrenztes anonymes Publikum wenden, das aus einigen Tausend, aber auch aus Millionen Einzelpersonen bestehen kann. Massenmedien stellen Massenkommunikation her.[12]

3.2. Massenkommunikation

Die Sender leiten die Informationen auf direktem Weg mit Hilfe technischen Mittel an die Rezipienten weiter.[13] Die Empfänger bilden ein unbegrenztes, unterschiedliches und räumlich verstreutes Publikum. Jede Person kann, sofern sie über die entsprechenden technischen Möglichkeiten besitzt, am Kommunikationsprozess teilnehmen.[14] Dieser Prozess verläuft anonym, der Sender kennt die Empfänger nicht und diese haben untereinander keinen Kontakt. Die Informationen müssen von den Sendern, für ein breitgefächertes Publikum, interessant und wichtig dargestellt werden.[15]

4. Die Funktion der Massenmedien

In der Demokratie werden den Massenmedien Presse, Hörfunk und Fernsehen drei einander zum Teil stark überschneidende Funktionen zugeordnet:

- Information
- Mitwirkung an der Meinungsbildung
- Kontrolle und Kritik

Zu den weiteren Aufgaben zählen aber auch Unterhaltung und Bildung[16]

4.1. Herstellen von Öffentlichkeit

Politische Funktionen, also Leistungen der Massenmedien hinsichtlich der gesellschaftlichen Umwelt als politisches System, beziehen sich auf demokratisch organisierte Staaten. Die wichtigste Funktion der Massenmedien in der Demokratie ist das Herstellen von Öffentlichkeit.[17] Öffentlichkeit entsteht und besteht heute darin, dass Informationen via Massenmedien öffentlich zugänglich gemacht werden. Politische Entscheidungen in einer Demokratie bedarf der ständigen wechselseitigen Kommunikation zwischen Regierung und der Bevölkerung.[18] Willensbildung erfordert die Diskussion von Meinungen. Durch die Erzeugung von Öffentlichkeit bezüglich politischer Programme, Absichten, Forderungen und Ziele treten am politischen Prozess Beteiligte miteinander in Kommunikation.[19]

Indem Massenmedien die Erwartungen der Bürger ebenso thematisieren wie die Entscheidungen des politischen Systems, kommt es zum Austausch zwischen Organisationen, Institutionen, Parteien und Bürgern. So vermitteln die Medien das Wissen für die Willensbildung und ermöglichen auf diese Weise die Teilnahme (Partizipation) der Bürger am politischen Prozess. Sie tragen zur politischen Bildung bei.[20]

[...]


[1] Schrag, Wolfram: Medienlandschaft Deutschland. S. 115

[2] ebd.

[3] ebd.

[4] Meyn, Hermann: Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland. 49

[5] Blumöhr, Fritz. Hübner, Emil. Maichel, Alois: Die politische Ordnung in Deutschland

[6] Schrag, Wolfram: 328

[7] Schrag, Wolfram: 176-177

[8] http://www.bpb.de/publikationen/BKRM30,0,0,Aus _Politik_und_Zeitgeschichte.html

[9] Schrag, Wolfram: 194

[10] ebd.

[11] http://www.bpb.de/publikationen/BKRM30,0,0,Aus _Politik_und_Zeitgeschichte.html

[12] Probst-Döbler, Christine: Grundwissen Politik. 206

[13] ebd.

[14] ebd.

[15] http://www.bpb.de/wissen/00829178508474929638007854602121,1,0,Massenmedien.htlm

[16] Rudzio, Wolfgang: Das politische System der BRD. 500

[17] Probst-Döbler: 207

[18] ebd.

[19] ebd.

[20] Rudzio: 483

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Details

Titel
Die Rolle der Medien im Wahlkampf
Autor
Jahr
2009
Seiten
13
Katalognummer
V139912
ISBN (eBook)
9783640513857
ISBN (Buch)
9783640511389
Dateigröße
417 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rolle, Medien, Wahlkampf
Arbeit zitieren
Tezer Güc (Autor:in), 2009, Die Rolle der Medien im Wahlkampf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/139912

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