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Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht. Wie wird er ersichtlich?

Título: Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht. Wie wird er ersichtlich?

Tesis de Máster , 2021 , 95 Páginas , Calificación: 1,7

Autor:in: Hanin Abou Jarad (Autor)

Sociología - Derecho y Delincuencia
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Das Ziel dieser Arbeit soll sein, den Erziehungsgedanken im JGG zu hinterfragen. Wobei vor allem geprüft wird, wann und wie dieser die Urteilsbegründung und somit das Urteil beeinflusst. Anhand dieser genauen Betrachtung des Einflusses auf das Jugendstrafverfahren soll dann veranschaulicht werden, ob der Erziehungsgedanke sich positiv auf die jugendlichen Angeklagten auswirkt. Aus diesen Gründen lautet die Fragestellung dieser Arbeit wie folgt: Wie wird der Erziehungsgedanke in den Urteilen des Jugendstrafrechts ersichtlich.

In vielen Bereichen der Jugendforschung spielt die Erziehung eine große Rolle. Somit auch im Jugendstrafrecht. Hier ist Erziehung eine der wichtigsten Maßnahmen, um Jugendkriminalität zu bekämpfen. Aus diesen Gründen ist die Hauptfunktion des Jugendstrafrechts die Erziehung jugendlicher Straftäter*innen. "Erziehung wird als probates Mittel im Umgang mit Jugendkriminalität - oder gar als "Waffe" im "Kampf" gegen sie - seit mindestens 100 Jahre empfohlen". Der Erziehungsgedanke wurde schon sehr früh in dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert. Im Jahr 1923 bekam das JGG seinen gesetzlichen Zweck zur Erziehung.

Das Jugendalter ist eine entscheidende Phase. In dieser Zeit entwickeln die Jugendlichen ihr Selbstbild, Selbstwert und somit auch ihre eigene Identität. Die Entwicklung der Jugendlichen wird unter anderem besonders von ihrem sozialen Umfeld beeinflusst. Erwachsene stellen dabei einen entscheidenden Einflussfaktor dar. Diese dienen nämlich des Öfteren als Vorbild bzw. als Modell, an dessen Verhalten sich Kinder und Jugendliche orientieren. Auch Stickelmann spricht in seinem Werk von dem Lernen an den "Modellen". Hier stellt er die Erwachsenen, und vor allem die Eltern, als Modellbeispiele für die Jugendlichen dar. Diese spielen deshalb für die Jugendlichen in ihrer Entwicklungsphase bzw. Adoleszent eine bedeutende Rolle, da sie "mit ihrem sozialen Handeln attraktiv" für die Jugendlichen sind.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsstand

3. Rechtsdefinition

3.1. Kinder- und Jugendbegriff im Recht

3.2. Das Jugendstrafrecht

3.3. Der Erziehungsgedanke im JGG

3.4. Reife und Persönlichkeit

3.5. Strafmaßnahmen nach dem Jugendstrafrecht

3.6. Legitimation eines Falles

4. Methode und Daten

4.1. Methodisches Vorgehen

4.2. Fallaktenanalyse

4.3. Datenkorpus

4.4. Datenanalyse

5. Ergebnisse und Auswertung

6. Schlussfolgerung

7. Literaturverzeichnis

8. Anhang

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den Erziehungsgedanken im Jugendgerichtsgesetz (JGG) kritisch zu hinterfragen und zu untersuchen, wie dieser in der gerichtlichen Praxis, insbesondere in Urteilsbegründungen, in Erscheinung tritt und das Urteil beeinflusst. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwiefern die theoretische Intention des Erziehungsgedankens in realen Strafverfahren zur Anwendung kommt und welche Auswirkungen dies auf die jugendlichen Angeklagten hat.

  • Analyse der theoretischen Grundlagen und der Bedeutung des Erziehungsgedankens im deutschen Jugendstrafrecht.
  • Untersuchung der rechtlichen Begriffe von Kind, Jugendlicher und Heranwachsender sowie deren Relevanz für das Strafverfahren.
  • Qualitative Analyse ausgewählter Gerichtsurteile zur Identifikation von Erziehungselementen in der Urteilsbegründung.
  • Erörterung des Zielkonflikts zwischen erzieherischer Einflussnahme und strafenden Charakteristika im Jugendstrafrecht.
  • Hinterfragung der Wirksamkeit erzieherischer Maßnahmen im Hinblick auf Spezialprävention und Resozialisierung.

Auszug aus dem Buch

1. Einleitung

„Der Mensch kommt als kriminelles, d.h. sozial nicht angepasstes Wesen auf die Welt. Während es dem ‚Normalen‘ gelingt, seine kriminellen Triebregungen teils zu verdrängen, teils im Sinne der Gesellschaft umzuwandeln (zu sublimieren), missglückt dem Kriminellen dieser Anpassungsvorgang. Kriminalität ist nach dieser Auffassung - von Ausnahmefällen abgesehen - kein ‚Geburtsfehler‘, sondern ein Erziehungsdefekt, ein Domestikationsdefekt.“ (Schneider 2014, S. 57)

„Bis heute ist die Erziehung eine wichtige Denkfigur und ein entscheidendes Argument in den Diskussionen um Jugendstrafrecht, Jugendhilfe und den Kinder- und Jugendschutz“ (Wapler und Schumann 2017, S. 26).

In vielen Bereichen der Jugendforschung spielt die Erziehung eine große Rolle. Somit auch im Jugendstrafrecht. Hier ist Erziehung eine der wichtigsten Maßnahmen, um Jugendkriminalität zu bekämpfen. Aus diesen Gründen ist die Hauptfunktion des Jugendstrafrechts die Erziehung jugendlicher Straftäter*innen. „Erziehung wird als probates Mittel im Umgang mit Jugendkriminalität - oder gar als ‚Waffe‘ im ‚Kampf‘ gegen sie - seit mindestens 100 Jahre empfohlen“ (Walter 1990, S. 51). Der Erziehungsgedanke wurde schon sehr früh in dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert. Im Jahr 1923 bekam das JGG seinen gesetzlichen Zweck zur Erziehung (Wolff 1990, S. 95).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische und theoretische Relevanz des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sowie die damit verbundene Forschungsfrage.

2. Forschungsstand: Hier wird der fachliche Diskurs zum Erziehungsgedanken präsentiert und aufgezeigt, dass dieser keine feste Definition besitzt, was Spielraum für Interpretationen bietet.

3. Rechtsdefinition: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe wie Kind und Jugendlicher, erläutert die Grundlagen des Jugendstrafrechts sowie das Prinzip des Erziehungsgedankens und die Legitimation von Gerichtsentscheidungen.

4. Methode und Daten: Die Methodik der Arbeit, basierend auf einer qualitativen Dokumentenanalyse von Gerichtsurteilen, wird hier dargelegt.

5. Ergebnisse und Auswertung: Die Analyseergebnisse werden zusammengeführt, um zu veranschaulichen, wie der Erziehungsgedanke in der gerichtlichen Praxis konkret in Erscheinung tritt.

6. Schlussfolgerung: Das Fazit fasst die Kernerkenntnisse der Arbeit zusammen und kritisiert die Notwendigkeit einer präziseren Ausgestaltung des erzieherischen Prinzips im Jugendstrafrecht.

Schlüsselwörter

Erziehungsgedanke, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz, Jugendkriminalität, Spezialprävention, Resozialisierung, Urteilsbegründung, Strafermessung, Schädliche Neigungen, Erziehung statt Strafe, Reife, Persönlichkeit, Dokumentenanalyse, Straffälligkeit, Heranwachsende.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Bedeutung und praktische Anwendung des Erziehungsgedankens im deutschen Jugendstrafrecht und dessen Einfluss auf gerichtliche Urteile.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Hierzu zählen die theoretische Einordnung des Erziehungsgedankens, die rechtliche Definition von Altersstufen im Strafrecht sowie die empirische Analyse von Gerichtsurteilen aus der Perspektive des Jugendstrafrechts.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, zu ergründen, wie der Erziehungsgedanke konkret in den Urteilen des Jugendstrafrechts in Erscheinung tritt und welche Auswirkungen dies auf die Urteilsfindungen hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine qualitative Dokumentenanalyse von Gerichtsurteilen, die über Online-Datenbanken bezogen wurden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden rechtliche Definitionen, die Bedeutung des Erziehungsgedankens innerhalb des JGG, der Einfluss der Täterpersönlichkeit und die Analyse von Fallbeispielen und Urteilsbegründungen ausführlich diskutiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen gehören Erziehungsgedanke, Jugendstrafrecht, Spezialprävention, Resozialisierung und Urteilsbegründung.

Wie definiert das Jugendstrafrecht „Reife“ und warum ist sie wichtig?

Reife bezieht sich auf die „seelische, geistige und charakterliche Eigenart“. Sie ist entscheidend, um zu beurteilen, ob ein Täter für seine Tat strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann.

Inwiefern beeinflusst der Erziehungsgedanke die Strafermessung?

Er dient als primäres Leitprinzip, das vorrangig spezialpräventive und erzieherische Ziele verfolgt, anstatt vergeltende Bestrafung in den Vordergrund zu stellen.

Final del extracto de 95 páginas  - subir

Detalles

Título
Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht. Wie wird er ersichtlich?
Universidad
University of Frankfurt (Main)  (Gesellschaftswissenschaften)
Curso
Abschlussmodul
Calificación
1,7
Autor
Hanin Abou Jarad (Autor)
Año de publicación
2021
Páginas
95
No. de catálogo
V1401362
ISBN (Ebook)
9783346949363
ISBN (Libro)
9783346949370
Idioma
Alemán
Etiqueta
Jugendstrafrecht Erziehungsgedanke Gerichtsurteile Jugendkriminalität
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Hanin Abou Jarad (Autor), 2021, Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht. Wie wird er ersichtlich?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1401362
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