500 Millionen Euro jährlich
Ein Einsparpotential in dieser Höhe bei den Verwaltungsausgaben prognostiziert das Fraunhofer Institut als Effekt der Einführung der JobCard [WELT07], Kostensenkungseffekte in gleicher Höhe beständen einer Studie des E-Finance Labs zufolge bei den 1000 größten deutschen Unternehmen, würden bestehende Rechnungsprozesse
im Geschäftskundenverkehr durch rein elektronische ersetzt [ITSE05].
Mit dem zunehmenden Integrationsgrad elektronischer Geschäftsabwicklung sind besonders aus Sicht der Unternehmen, der Verwaltung aber auch der Endkunden robuste, kostengünstige und möglichst einfache Lösungen für die rechtssichere Ablösung
papiergebundener Verfahren erforderlich.
Ein Aspekt ist dabei das elektronische Äquivalent zu Urkunde und Unterschrift im Sinne der deutschen und europäischen Gesetzgebung, welches zudem auch Formerfordernissen
und Beweismittelansprüchen genügen muss.
Anhand ausgewählter Bereiche und beispielhafter Darstellungen wird in dieser Arbeit ein Überblick zur Erfüllung dieser Zielsetzung mittels elektronischer Signaturverfahren
gegeben.
Inhalt
1 500 Millionen Euro jährlich
2 Prinzipien elektronischer Signaturverfahren
2.1 Elektronische Signatur und rechtliche Regelungen
2.2 Fortgeschrittene elektronische Signatur und Ziele der Signaturanwendung
2.3 Qualifizierte elektronische Signatur und organisatorischer Rahmen
3 Anwendung elektronischer Signaturverfahren
3.1 Anwendungsbeispiele
3.2 Anwendungsprobleme
4 Spezielle Anwendung: Massensignatur
4.1 Aufbau
4.2 Möglichkeiten der Durchführung
5 Signaturverfahren in anderen Ländern
6 Ausblick
Quellenverzeichnis
1 500 Millionen Euro jährlich
Ein Einsparpotential in dieser Höhe bei den Verwaltungsausgaben prognostiziert das Fraunhofer Institut als Effekt der Einführung der JobCard [WELT07], Kostensenkungseffekte in gleicher Höhe beständen einer Studie des E-Finance Labs zufolge bei den 1000 größten deutschen Unternehmen, würden bestehende Rechnungsprozesse im Geschäftskundenverkehr durch rein elektronische ersetzt [ITSE05]. Mit dem zunehmenden Integrationsgrad elektronischer Geschäftsabwicklung sind besonders aus Sicht der Unternehmen, der Verwaltung aber auch der Endkunden robuste, kostengünstige und möglichst einfache Lösungen für die rechtssichere Ablösung papiergebundener Verfahren erforderlich.
Ein Aspekt ist dabei das elektronische Äquivalent zu Urkunde und Unterschrift im Sinne der deutschen und europäischen Gesetzgebung, welches zudem auch Formerfordernissen und Beweismittelansprüchen genügen muss.
Anhand ausgewählter Bereiche und beispielhafter Darstellungen wird in dieser Arbeit ein Überblick zur Erfüllung dieser Zielsetzung mittels elektronischer Signaturverfahren gegeben.
2 Prinzipien elektronischer Signaturverfahren
Begleitend zu einer schematischen Darstellung der Signierung elektronischer Dokumente mit unterschiedlich sicheren, elektronischen Signaturen erfolgt in diesem Kapitel eine Einführung in die Begrifflichkeiten, Zielsetzungen und Funktionen sowie die rechtlichen Grundlagen elektronischer Signaturverfahren.
2.1 Elektronische Signatur und rechtliche Regelungen
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in Deutschland zur Definition der elekt- ronischen Signatur sowie deren organisatorischen und technischen Rahmenbedin- gungen sind das Signaturgesetz (SigG) [BUND07a] und die Signaturverordnung (SigV) [BUND07b]. Die Rechtsfolgen der Verwendung der elektronischen Signatur sind davon getrennt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Zivilprozessordung (ZPO), dem Verwaltungs- und Verfahrensrecht sowie 30 weiteren Gesetzen und Verordnungen geregelt, die Anwendung und Stellung der elektronischen Signatur im Rechtsverkehr bestimmen [WEND03, S. 151; KOMN07, S. 103].
Die Darstellung zeigt gemäß SigG § 2 Art.1 die einfachste Form der elektronischen Signatur. Diese ist mit dem elektronischen Dokument verknüpft und ermöglicht eine Zuordnung zu einem Absender [GRUN07, S. 7].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Elektronische Signatur am Beispiel einer Email [GRUN07, S. 7]
Elektronische Dokumente sind nicht nur Textinformationen, sondern können sowohl Bild- und Audioinformationen als auch sonstige mediale Inhalte in einer oder mehreren zusammenhängenden Dateien umfassen. Ferner muss eine Ausgabe dieser in einer für den Menschen wahrnehmbaren und interpretierbaren Form durch ein Programm möglich sein [FISC06, S. 57].
Der Terminus „Elektronische Signatur“ selbst ist ein Rechtsbegriff. Mit der Ziel- setzung der Anwendung der definierenden Gesetze auch auf zukünftige technische Verfahren ist die Art der Realisierung bewusst offen gehalten (Technologieneutrali- tät). Abzugrenzen ist davon der Begriff „Digitale Signatur“, das nach dem heutigen Stand der Technik aktuelle Verfahren, welches bei der Erstellung der elektronischen Signaturen mittels asymmetrischer Kryptoalgorithmen derzeit zur Anwendung kommt [KOMN07, S. 32 u. 103; LENZ04, S. 16; BUND06, S. 9].
[...]
Häufig gestellte Fragen
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln elektronische Signaturen in Deutschland?
Die zentralen Regelungen sind das Signaturgesetz (SigG) und die Signaturverordnung (SigV). Ergänzend dazu finden sich Rechtsfolgen im BGB, der ZPO sowie im Verwaltungs- und Verfahrensrecht.
Was ist der Unterschied zwischen einer elektronischen und einer digitalen Signatur?
Die „Elektronische Signatur“ ist ein technologieneutraler Rechtsbegriff. Die „Digitale Signatur“ bezeichnet das spezifische technische Verfahren unter Verwendung asymmetrischer Kryptoalgorithmen.
Welches Einsparpotenzial bietet die Umstellung auf elektronische Prozesse?
Laut Studien des Fraunhofer Instituts und des E-Finance Labs können durch elektronische Rechnungs- und Verwaltungsprozesse (z. B. JobCard) jährlich bis zu 500 Millionen Euro eingespart werden.
Was versteht man unter einer qualifizierten elektronischen Signatur?
Dies ist eine Signaturform, die einen spezifischen organisatorischen Rahmen erfordert und rechtlich dem Äquivalent einer eigenhändigen Unterschrift auf einer Urkunde am nächsten kommt.
Was sind Massensignaturen?
Massensignaturen sind spezielle Anwendungen, die es Unternehmen ermöglichen, eine große Anzahl von Dokumenten (z. B. Rechnungen) automatisiert und rechtssicher elektronisch zu signieren.
Können auch Bild- und Audiodateien elektronisch signiert werden?
Ja, elektronische Dokumente umfassen laut Definition nicht nur Textinformationen, sondern können auch Bild-, Audio- und andere mediale Inhalte enthalten.
- Quote paper
- Johannes Werner (Author), 2008, Elektronische Signaturverfahren. Prinzipien, Anwendungen, Massensignaturen sowie Anwendung in anderen Ländern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140178