Gezielte Tötung von Terroristen?

Rechtliche Vorgaben zur Prävention von terroristischen Anschlägen in Deutschland


Essay, 2009

13 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Zur Problematik einer Begriffsbestimmung

2. Wandel des Terrorismus im 21. Jahrhundert

3. Der rechtliche Rahmen im Umgang mit Terroristen

4. Der Abschuss von Flugzeugen als „Notwendigkeit“? – ein Exkurs

5. Rechtfertigt das deutsche Recht eine gezielte Tötung?

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

Einleitung

Es scheint, als wäre der Terrorismus das Problem unserer Zeit schlechthin. Fast jeden Tag erreichen uns neue Nachrichten über terroristische Anschläge, die Phrase „Krieg gegen den Terrorismus“ bestimmte bisher das 21. Jahrhundert.

Der ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) schloss in diesem Zusammenhang nicht aus, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abzuschießen, falls dieses als Werkzeug eingesetzt werden würde, um einen terroristischen Anschlag zu verüben.

Mit der vorliegenden Arbeit versuche ich zu klären, welche Maßnahmen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland treffen kann, um Terroranschläge zu verhindern. Dazu muss allerdings geklärt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen den Entscheidungsträgern vorgegeben sind. Zu beachten ist, dass die Arbeit nicht versucht zu klären, ob es legitim wäre, einen Einzeltäter, beispielsweise einen Geiselnehmer zu töten (Stichwort: Finaler Rettungsschuss). Es geht vielmehr um die Frage, ob man den Tod von Geiseln nach der deutschen Rechtssprechung in Kauf nehmen dürfte, wenn Terroristen mit Hilfe eines Flugzeuges oder anderer Verkehrs- bzw. Hilfsmittel versuchen würden, eine große Zahl an Todesopfern zu verschulden, wenn sie beispielsweise Stadien oder Wohn- und Gewerbehäuser angreifen würden. Anders formuliert: Könnte man Terroristen gezielt töten, wenn das gleichermaßen bedeuten würde, dass man die Geiseln opfern müsste?

Zunächst leitet die Arbeit mit Definition des Begriffes „Terrorismus“ ein und zeigt die Problematik auf, das Wesen dieses Begriffes treffend zu beschreiben (1.). Im Anschluss soll aufgezeigt werden, wie sich der Terrorismus im Vergleich zum 20. Jahrhundert gewandelt hat (2.). Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Form des Grundgesetzes, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sollen anschließend thematisiert werden (3.). Mit Hilfe des Fallbeispiels „Abschuss eines gekaperten Flugzeuges“ sollen anhand des Streitgespräches zwischen einem Vertreter der Fürsprecher, sowie einem Vertreter der Gegner die jeweiligen Argumente verdeutlicht werden (4.). Zum Abschluss der Arbeit soll dann in der Systematisierung geklärt werden, ob eine gezielte Tötung von Terroristen eine Option gemäß der deutschen Rechtssprechung wäre oder welche Maßnahmen zur Prävention von Terroranschlägen die „besseren“ Alternativen wären (5.). Hierbei geht es nicht darum, inhaltslos über mögliche

Maßnahmen zu spekulieren, sondern ausgewählte Maßnahmen zu präsentieren, welche vereinbar mit der Rechtssprechung sind.

1. Zur Problematik einer Begriffsbestimmung

Der Terrorismus ist kein Phänomen unserer Zeit, sondern ist bereits in der Antike nachweisbar. Aus diesem Grund wurde der Begriff einem ständigen Wandel unterzogen. Der Begriff „Terrorismus“ wird in so vielen Bedeutungen benutzt, dass er seinen Sinn fast völlig verloren hat (vgl. Hauninger 2007: 10). Des Weiteren ist er wegen seiner räumlichen Ausdehnung (nationaler vs. transnationaler Terrorismus) schwer zu erfassen und lässt eine einheitliche Begriffsbestimmung auch aufgrund der Unterscheidung zwischen Motivation und Zielsetzung der terroristischen Aktionen als unmöglich erscheinen (vgl. Deiß 2007: 26f.).

Um eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, sind dennoch zwei Definitionen zu erwähnen, um den Begriff greifbarer zu machen.

Für Thomas Hecken ist Terrorismus ein gewaltsamer, politisch motivierter Beeinflussungsversuch, der zum Ziel hat, Dritte zu Reaktionen zu bewegen, die für die Terroristen von Vorteil sind (vgl. Hecken 2006: 12).

Everhard Holtmann definiert Terrorismus als jede Art von „[p]olitisch motivierte[r] Gewaltkriminalität (insbes. Mord, Flugzeugentführung, Geiselnahme) mit revolutionärem bzw. extremistischem Motivhintergrund. Terroristische Aktionen […] [zielen darauf ab], das staatliche Gewaltmonopol als ohnmächtig vorzuführen […], mit dem Kalkül, ein der herrschenden politischen Ordnung abträgliches Meinungsklima zu erzeugen“ (Holtmann 32000: 684f.).

Beide Begriffsdefinitionen beziehen sich auf den Terrorismus des 21. Jahrhunderts. Der Wandel der Charakteristik soll nachfolgend erläutert werden.

2. Wandel des Terrorismus im 21. Jahrhundert

Die Ursachen für die aktuelle Beständigkeit des Terrorismus sind unter anderem die Globalisierung, der Zukunftspessimismus, Umweltkrisen und religiöse, wie auch soziale Disparitäten (vgl. Hauninger 2007: 9).

Seit dem 11. September 2001 ist ersichtlich, dass es sich beim Terrorismus um eine Form der asymmetrischen Kriegsführung handelt. Dies bedeutet, dass terroristische Aktionen nicht mehr ausschließlich auf politische, militärische und wirtschaftliche Institutionen und ihre Vertreter ausgerichtet sind, sondern gegen zivile Einrichtungen bzw. Zivilpersonen durchgeführt werden, da hier der psychologische Effekt größer ist (vgl. Münkler 2006: 148). Der Wandel des Terrorismus lässt sich durch den Vergleich mit dem Terror der Roten Armee Fraktion (RAF) treffend charakterisieren: Die RAF hat nach einer ideologischen Wende gestrebt und wollte die Bundesrepublik Deutschland zum Umdenken bewegen. Der Tod Unschuldiger - jenseits von Politik und Wirtschaft - ist zwar billigend in Kauf genommen wurden, war aber nicht zur Vollendung ihrer Pläne vorgesehen gewesen. Beim gegenwärtigen Terror werden die Anschläge gerade auf „weiche Ziele“ konzentriert, eine Vielzahl an zivilen Opfern wird angestrebt. Im Gegensatz zum zentral angelegten Netzwerk der RAF fungieren gegenwärtige Terrororganisationen dezentral. Der Austausch von Material, Befehlen und Informationen funktioniert aus diesem Grund über alle Staatsgrenzen hinweg. Die Festnahme von Mitgliedern hat deswegen keine Auswirkungen auf Terrorzellen anderer Länder. Demnach ist die terroristische Bedrohung heute komplexer, dynamischer und vielgestaltiger als im 20. Jahrhundert (vgl. Deiß 2007: 49ff.).

Der Terrorismus des 21. Jahrhunderts ist eine Strategieform, die nicht zwischen Schuldigen und Unschuldigen unterscheidet. Den Terroristen geht es um den psychologischen Effekt, also die Verbreitung von Schrecken. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Berichterstattung der Medien, der eine spezielle Bedeutung bei der Verbreitung der Geschehnisse zukommt. Nicht zu vernachlässigen ist, dass der Terrorismus auch Unterstützungsbereitschaft und Sympathie produzieren will. Dabei sollen die unbeteiligten Dritten zur Sympathie oder Unterstützung bewogen werden bzw. erkennen, dass die Terroristen für ihre Interessen kämpfen würden. Damit ist mit dem modernen Terrorismus auch eine „Kommunikationsstrategie“ (Hauninger 2007: 45) verbunden.

[...]

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Details

Titel
Gezielte Tötung von Terroristen?
Untertitel
Rechtliche Vorgaben zur Prävention von terroristischen Anschlägen in Deutschland
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Autor
Jahr
2009
Seiten
13
Katalognummer
V140203
ISBN (eBook)
9783640472888
ISBN (Buch)
9783640472499
Dateigröße
454 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Terroristen, Terrorismus, Anschläge
Arbeit zitieren
Robert Griebsch (Autor:in), 2009, Gezielte Tötung von Terroristen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140203

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