Lehramtliche Stellungnahmen auf dem Weg zur Entdeckung der globalen Sozialen Frage: "Mater et Magistra" 1961) und "Pacem in Terris" (1963)


Seminararbeit, 2000

20 Seiten, Note: 1, 3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung.

2. „Mater et Magistra“ und „Pacem in Terris“
2. 1 Das Neue in der Sozialverkündigung Johannes` XXIII
2. 2 Mater et Magistra
2. 2. 1 Entstehung
2. 2. 2 Gliederung und Inhalt
2. 2. 2. 1 Überschrift und Einleitung
2. 2. 2. 2 Erster Hauptteil: Lehre des Rundschreibens „Rerum. Novarum“; Ihre Entfaltung in der Lehrtätigkeit Pius` XI. und Pius` XII
2. 2. 2. 3 Zweiter Hauptteil: Klarstellungen und Weiterführungen zur Lehre von „Rerum Novarum“...
2. 2. 2. 4 Dritter Hauptteil: Neue Seiten der sozialen Frage
2. 2. 2. 5 Vierter Hauptteil:
Die Neuordnung des gesellschaftlichen Lebens in der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Liebe
2. 3 Pacem in Terris
2. 3. 1 Entstehung
2. 3. 2 Gliederung und Inhalt
2. 3. 2. 1 Überschrift und Einleitung
2. 3. 2. 2 Erster Hauptteil: Die Ordnung unter den Menschen..
2. 3. 2. 3 Zweiter Hauptteil: Die Beziehungen zwischen den Menschen und der Staatsgewalt innerhalb der politischen Gemeinschaft
2. 3. 2. 4 Dritter Hauptteil: Die Beziehungen zwischen den politischen Gemeinschaften
2. 3. 2. 5 Vierter Hauptteil: Die Beziehungen zwischen den einzelnen politischen Gemeinschaften und der Völkergemeinschaft
2. 3. 2. 6 Fünfter Hauptteil: Pastorale Weisungen

3. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Der Tod Pius` XII. beendete ein Zeitalter der Kirchengeschichte, der Regierungsantritt Johannes` XXIII. eröffnete ein neues“[1] - So wird heute die Wirkung Johannes` XXIII. allgemein gesehen, eines Mannes, den man als „Kompromißlösung“ und „Übergangspapst“ gewählt hatte. Nicht nur, daß er sich durch sein fröhliches Wesen und seine Volkstümlichkeit - er war häufig in seiner Diözese Rom unterwegs - von seinem Vorgänger Pius XII. abhob; Angelo Roncalli, so sein bürgerlicher Name, leitete auch das ein, was unter dem Begriff „Aggiornamento“ bekannt geworden ist und sich im II. Vatikanischen Konzil niederschlug. „Aggiornamento“ (ital. „Anpassung an das Heute“) war der Versuch, die Kirche von - sich im Lauf der Geschichte angesammelten -Verkrustungen zu befreien, mit dem Ziel, den Menschen von heute klarer Zeugnis von der Frohbotschaft des Evangeliums geben zu können und das Leben der Gläubigen allgemein wie auch das kirchliche Leben zu erneuern.

Dieses „Aggiornamento“ ging auch in die katholische Soziallehre ein, die nun endgültig über den europäischen Tellerrand hinaus die ganze Menschheit in den Blick nahm. Das Gebiet der Entwicklungsproblematik nahm ab Johannes XXIII. bis in die Gegenwart hinein eine bedeutende Stellung in der kirchlichen Sozialverkündigung ein. Explizit zur Sprache kommt die Entwicklungsthematik bei Johannes XXIII. in seinen beiden Sozialenzykliken „Mater et Magistra“ und „Pacem in Terris“.

2. „Mater et Magistra“ und „Pacem in Terris“

2. 1 Das Neue in der Sozialverkündigung Johannes` XXIII.

Johannes XXIII. hat nicht etwa neue Grundsätze oder gar eine neue Soziallehre verkündet - ausdrücklich legt er Wert auf Kontinuität. Neu ist aber die Art und Weise des Herangehens an die Problematik.[2]

Während die Äußerungen seiner Vorgänger Pius XI. (1922-1939) und Pius XII. (1939-1958) stark von der deutschen Sozialtradition beeinflußt waren, kommen nun italienische und aus dem französischsprachigen Raum stammende Einflüsse zum Zuge. Deshalb stieß „Mater et Magistra“ als erster Text im neuen Stil zunächst auf Schwierigkeiten in der deutschsprachigen Rezeption .[3]

Die Vorgängertexte waren gekennzeichnet durch eine philosophisch-naturrechtliche Argumentationsweise und enthielten dementsprechend aus dem Naturrecht abgeleitete Forderungen. Sie richteten sich vorrangig an ein gebildetes Publikum .

Der neue Stil ist eher empirisch-soziologisch, also auf Analyse der wahrnehmbaren Wirklichkeit hin ausgerichtet (Die Soziologie war zur damaligen Zeit eine besonders von Franzosen und Italienern gepflegte Wissenschaft) und in der Formulierung klarer Forderungen zurückhaltend, gibt vielmehr lediglich Anregungen und Hinweise, was in der Kritik teilweise gelobt, teilweise bedauert wurde. Als Adressaten sind in MM neben den Oberhirten und dem Klerus auch „die Christgläubigen des katholischen Erdkreises“[4], in PT zusätzlich noch „alle Menschen guten Willens“[5] genannt. Der Papst will also auch die einfachen Leute erreichen, deshalb ist die Sprache bewußt in verständlicher Form gehalten. Der erste Entwurf von MM stammte von früheren Mitarbeitern Pius` XII.. Johannes XXIII. lehnte ihn aber ab, denn „so gelehrt sei er nicht, und deswegen wolle er auch kein so gelehrtes Werk unter seinem Namen in die Welt hinausgehen lassen.“[6]

2. 2 Mater et Magistra

Ein im Zusammenhang mit MM oft genanntes Stichwort stammt aus der französischen Sozialwissenschaft: „socialisation“, im Deutschen mit „Vergesellschaftung“ wiederge-geben, bisher durch die Kirche eher mit Sorge betrachtet, wird nun „mit Entschiedenheit in den offiziellen Wortgebrauch der Kirche“[7] eingeführt und „mit einem gewissen Wohlwollen bewertet“[8]. - Dieser Prozeß der „Vergesellschaftung“ war eine der Entwicklungen, die die Welt nach dem II. Weltkrieg von jener davor unterschied. Die Wahrnehmung einer veränderten Welt veranlaßte Johannes XXIII., eine neue Sozialenzyklika herauszugeben, die den „jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens“, so die Überschrift von MM, Rechnung trug und v. a. die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Gläubigen im praktischen Handeln herausstellte.

2. 2. 1 Entstehung

„Mater et Magistra“ ist mit dem Datum des 15.5.1961 versehen - 70 Jahre nach „Rerum Novarum“, 30 Jahre nach „Quadragesimo Anno“, also eine Jubiläumsenzyklika. Veröffentlicht wurde sie aber erst am 15.7.61, weil sie vom Italienischen erst noch ins Lateinische übersetzt werden mußte und sich hierbei einige Bedenken der Übersetzer inhaltlicher Art herausstellten, die in den lateinischen Text - dem für die Übersetzungen in die Landessprachen maßgeblichen - aufgenommen wurden. Aber nicht alle Berichti-gungen wurden in den italienischen „Urtext“ rückübertragen, so daß es zwischen diesem und dem lateinischen mehrere Abweichungen gibt.

Die Zwischenüberschriften in der deutschen Übersetzung, die sich im allgemeinen treu an den lat. Text hielt, sind aus der italienischen Fassung übernommen worden, die Numerierung entstand aus einer Übereinkunft der Übersetzer.

Der Papst selbst kommentiert die langwierige Entstehung der neuen Sozialenzyklika: In Nummer 263 schreibt er, er habe ihr „ein gutes Stück Zeit“ gewidmet.

2. 2. 2 Gliederung und Inhalt

MM ist in mit einer kurzen Einleitung versehen und hat vier Hauptteile. Sie ist in 264 Nummern untergliedert.

2. 2. 2. 1 Überschrift und Einleitung

Überschrieben ist die Enzyklika mit „Über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens und seine Gestaltung im Licht der christlichen Lehre“, es geht also, wie bereits oben erwähnt, um die Bestandsaufnahme neuer Entwicklungen und die sittlichen Aufgaben, die sich daraus für den Christen ergeben. In der Einleitung (Nr. 1-9) wird auf die Sendung der Kirche, die Menschen zu lehren und zu leiten, hingewiesen; diese Sendung gelte sowohl im transzendentalen wie auch im irdischen Bereich.- Seither ist die Frage nach dem Verhältnis beider Bereiche im Lehrauftrag der Kirche umstritten (Vgl. Diskussion um Befreiungstheologie). - Welty erklärt das Bemühen der Kirche um das irdische Wohl der Menschen mit einem klar transzendentalen Bezug: „Die Sorge der Kirche [um das irdische Wohl] ist ein ‘zeichenhaftes’ Bemühen, wie die Wunder des Herrn Zeichen der höheren, übernatürlichen Wirklichkeit waren, die er den Menschen kündete und brachte (MM 5). Soll der Mensch fähig werden, auf Gott zu hören, dann dürfen auch die entsprechenden natürlichen Voraussetzungen nicht fehlen“[9].

Von dieser Aufgabe der Kirche im sozialen Bereich wurde durch die Enzyklika Rerum Novarum „ein besonders eindrucksvolles Zeugnis“ (MM 7) gegeben, das auch heute noch Gültigkeit besitzt.

2. 2. 2. 2 Erster Hauptteil: Lehre des Rundschreibens „Rerum Novarum“; Ihre Entfaltung in der Lehrtätigkeit Pius` XI. und Pius` XII.

Weil Papst Johannes immer wieder seine Vorgänger zitiert und auf ihre Verlautbarungen zurückverweist - ebenso wie in Pacem in Terris -, werden sie hier kurz vorgestellt.

Zunächst geht MM auf die Zeitumstände ein, die Leo XIII. zur Herausgabe von „Rerum Novarum“ veranlaßten, nämlich der naturalistische, nur den Marktgesetzen unterworfene Kapitalismus mit all seinen negativen Folgen für die Arbeiter und den daraus resultierenden radikalen Gegenmodellen (Sozialismus, Klassenkampf). Danach werden die wesentlichen Inhalte von RN angegeben. Diese sind nach MM die menschliche Arbeit, ihr Wert und ihre Vergütung, bei der das Prinzip von Gerechtigkeit und Billigkeit (welches in MM öfter vorkommt) beachtet werden muß, dann das Recht auf Privateigentum, dieses sei aber mit einer sozialen Funktion im Sinne des Nutzens für andere gekoppelt, schließlich die Pflichten des Staates, fördernd und regulierend in die Wirtschaft einzugreifen zum Schutz gerade seiner schwachen Glieder. - RN richtete sich zwar nur an die Industrienationen, wurde und wird aber auch in den Entwicklungsländern stark rezipiert: „Für uns heute ist Rerum Novarum von ungeheurer Dringlichkeit“[10] (Karl Joseph Romer, brasilianischer Bischof, 1981).

Nell-Breuning hat die Zusammenfassung von RN als „äußerst ungenau“[11] bemängelt. Sein Urteil über die Wiedergabe von „Quadragesimo anno“ fällt noch negativer aus: „In dem, was in 27 bis 40 über das Rundschreiben QA berichtet wird, ist dieses Dokument schlechterdings nicht wiederzuerkennen. [...] daß QA sich mit der kapitalistischen Wirtschaftsordnung und insbesondere mit der kapitalistischen Klassengesellschaft auseinandersetzt [...] davon findet sich nicht einmal eine Andeutung.“[12] Und er muß es wissen, immerhin stammt der Entwurf von QA, der Jubiläumsenzyklika, die Pius XI. zum vierzigsten Jahrestag von RN 1931 herausgab, von Nell-Breuning selbst. Offenbar hat Johannes XXIII. eine bewußte Akzentverschiebung vorgenommen und faßt als Essenz aus QA das Prinzip von Gerechtigkeit und Liebe im Wirtschaftsleben sowie die Forderung nach einer nationalen und internationalen Rechtsordnung zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit auf (Vgl. MM 38-40).

Als letzten Vorgängertext faßt MM in 41-45 die Pfingstbotschaft Pius` XII. vom 1.Juni 1941 (Rundfunkansprache) zusammen. Als die drei Grundwerte des sozialen Lebens, über die Pius sprach, werden die Nutzung der Erdengüter, die sogar dem Eigentumsrecht vorgehe, die Arbeit, die als Pflicht und Recht gesehen wird und die Familie, für deren Existenz das Recht auf Privateigentum an materiellen Gütern eine wichtige Rolle spiele, erkannt.

Unter der Zwischenüberschrift „Neue Wandlungen“ zählt der Papst die tiefgreifenden Veränderungen in der Zeit zwischen 1941 und 1961 auf, z. B. aus dem Bereich der Technik die Atomwissenschaft, im sozialen Bereich die zunehmende Mobilität. Indem er dies tut, greift er der Methode, die in PT noch deutlicher zum Tragen kommen wird, vor, die „Zeichen der Zeit“ wahrzunehmen, zusammenzutragen und daraus die Handlungsnot-wendigkeiten zu bestimmen. Dies entspricht dem Dreischritt „Sehen - urteilen - handeln“, den er von der belgischen Organisation „Christliche Arbeiter-Jugend“ (CAJ) übernahm (Vgl. MM 236).

2. 2. 2. 3 Zweiter Hauptteil: Klarstellungen und Weiterführungen zur Lehre von „Rerum Novarum“

Hierin wird zunächst auf die Wirtschaft eingegangen, wie MM überhaupt einen stark wirtschaftlich ausgerichteten Blickwinkel erkennen läßt: Als erstes wird das Subsidiaritätsprinzip im Verhältnis Staat - Bürger/Wirtschaft bekräftigt (die Initiative im Wirtschaftsleben muß von den Bürgern ausgehen), das schon in QA behandelt worden war, dann aber auch auf die Pflicht des Staates zum Eingreifen in das Wirtschaftsleben, um „in der rechten Weise die Wohlstandssteigerung zu fördern“ (MM 52), verwiesen.

[...]


[1] Nell-Breuning, Oswald von: Soziallehre der Kirche. Erläuterungen und Dokumente. Herausgegeben von der Katholischen Sozialakademie Österreichs. Wien ³1983. S. 74 [Künftig zitiert: Nell-Breuning: Soziallehre der Kirche]

[2] Künftig abgekürzt, wie allgemein gebräuchlich: Mater et Magistra = MM, Pacem in Terris = PT, Rerum Novarum = RN, Quadragesimo Anno = QA

[3] vgl. Nell-Breuning: Soziallehre der Kirche. S. 74.

[4] Überschrift von MM

[5] Überschrift von PT

[6] Nell-Breuning: Soziallehre. S. 75

[7] Chenu, Marie-Dominique: Kirchliche Soziallehre im Wandel. Das Ringen der Kirche um das Verständnis der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Fribourg 1990. S. 66 [Künftig zitiert: Chenu: Soziallehre im Wandel]

[8] David, Jakob: Was bringt Mater et Magistra Neues? in : Orientierung 25/1961. S. 202

[9] Welty, Eberhard: Die Sozialenzyklika Papst Johannes` XXIII. Mater et Magistra. Freiburg ²1962. S. 94 [Künftig zitiert: Welty: Sozialenzyklika]

[10] Zitiert nach: Langhorst, Peter: Kirche und Entwicklungsproblematik. Von der Hilfe zur Zusammenarbeit. Paderborn 1996. S. 84 [Künftig zitiert: Langhorst: Entwicklungsproblematik]

[11] Nell-Breuning: Soziallehre der Kirche. S. 78

[12] Nell-Breuning: Soziallehre der Kirche. S. 79 (Hervorhebung im Original)

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Lehramtliche Stellungnahmen auf dem Weg zur Entdeckung der globalen Sozialen Frage: "Mater et Magistra" 1961) und "Pacem in Terris" (1963)
Hochschule
Universität Münster  (Katholisch-Theologische Fakultät)
Veranstaltung
Unterseminar: Entwicklungspolitik in sozialethischer Perspektive
Note
1, 3
Autor
Jahr
2000
Seiten
20
Katalognummer
V14056
ISBN (eBook)
9783638195560
ISBN (Buch)
9783638781527
Dateigröße
473 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit stellt die beiden Enzykliken vor unter besonderer Berücksichtigung ihrer globalen Perspektive
Schlagworte
Lehramtliche, Stellungnahmen, Entdeckung, Sozialen, Frage, Mater, Magistra, Pacem, Terris, Unterseminar, Entwicklungspolitik, Perspektive
Arbeit zitieren
Magnus Kerkloh (Autor:in), 2000, Lehramtliche Stellungnahmen auf dem Weg zur Entdeckung der globalen Sozialen Frage: "Mater et Magistra" 1961) und "Pacem in Terris" (1963), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14056

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