Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Miss-bräuchen vom 23.10.2008 (MOMIG) wurden die Eigenkapitalersatzregeln der §§ 32 a, 32 b GmbHG zum 01. November 2008 aufgehoben. Es mangelt nunmehr der Rechtsprechungssys-tematik zur Berücksichtigung nachträglicher Beteiligungs-Anschaffungskosten an ihrem bisherigen gesellschaftsrechtlichem Fundament. Funktionales Eigenkapital ist im Gesellschafts-recht nicht mehr gegeben. Der bis Ende 2008 zuständige VIII. BFH-Senat hatte sich in ständiger Rechtsprechung der Fremdkapitalfinanzierung fördernd angenommen und zur Gewähr-leistung des objektiven Nettoprinzips den Anschaffungskostenbegriff des § 17 EStG normspezifisch weit interpretiert, zum Vorteil der Steuerpflichtigen. Ob diese weite Auslegung auch nach Wegfall der Bezugsnahmemöglichkeit auf das Kapitalersatzrecht nach dem GmbHG noch zu erwarten ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung. Dabei gilt es noch zu erwähnen, dass die Zuständigkeit ab dem 01. Januar 2008 nunmehr in den Händen des IX. BFH-Senats liegt.
Inhaltsverzeichnis
I. Erfordernis einer grundsätzlichen Neuorientierung
II. Normspezifischer Anschaffungskostenbegriff in der Rechtsprechung des VIII. BFH-Senats
III. Das Ende des Eigenkapitalrechts und neue Konstellationen nach dem MoMiG
IV. Insolvenzrechtliche Nachrangigkeit der Gesellschafterfremdfinanzierung und dessen Ausstrahlung auf die steuerrechtliche Bestimmung nachträglicher Anschaffungskosten
V. Bedeutung der Änderungen im AnfG als neues Untersuchungskriterium in den Fällen außerhalb der InsO im Zusammenhang mit einem unveränderten Terminus nachträglicher Anschaffungskosten iSv § 17 Abs. 2 EStG
VI. Bedarf es noch einer zusätzlichen Krisenbestimmung im Darlehensvertrag?
VII. Die privilegierten Gesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 4 Satz 2 bzw. Abs. 5 InsO
VIII. Der Ansatz von Weber-Grellet, nämlich der Abzugsfähigkeit sämtlicher sog. Beteiligungskosten im Rahmen der Veräußerung oder einem gleichgestellten Vorgang
A. Berücksichtigung von Beteiligungskosten durch teleologische Extension des § 17 EStG
B. Erhärtung der Berücksichtigung von Beteiligungskosten durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008)
C. Aktuelle Meinungsäußerung eines zuständigen BFH-Senatsmitglieds
IX. Ausblick und Zukunftsszenario
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften nach dem Wegfall der eigenkapitalersatzrechtlichen Regeln durch das MoMiG steuerlich als nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 EStG zu behandeln sind. Das primäre Ziel ist die Bestandsaufnahme und Klärung der Frage, ob eine insolvenzrechtliche Anknüpfung ausreicht oder ob weiterhin eine spezifische gesellschaftsrechtliche Veranlassungsprüfung oder Krisenbestimmung erforderlich ist.
- Auswirkungen des MoMiG auf die steuerliche Einordnung von Gesellschafterfinanzierungen.
- Wechselwirkung zwischen insolvenzrechtlicher Nachrangigkeit und einkommensteuerlicher Berücksichtigung.
- Bedeutung der Anfechtungsregeln nach dem AnfG für Fälle außerhalb der Insolvenzordnung.
- Diskussion des Abzuges von Beteiligungskosten nach dem Lösungsansatz von Weber-Grellet.
- Stellenwert des Sanierungsprivilegs und des Kleinbeteiligungsprivilegs im neuen Rechtsumfeld.
Auszug aus dem Buch
III. Das Ende des Eigenkapitalrechts und neue Konstellationen nach dem MoMiG
Nach dem MoMiG sind nunmehr die Bestimmungen über kapitalersetzende Darlehen - nämlich die §§ 32 a, 32 b GmbHG a.F. in die Insolvenzordnung (InsO) bzw. das Anfechtungsgesetz (AnfG) verlagert worden. Kern der Neuregelungen ist in den §§ 39 Abs. 1 Nr. 5 [Nachrangige Gläubiger] iVm 44 a InsO [Gesicherte Darlehen] die Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich gleichwertigen Leistungen und eröffnet über die §§ 135, 143 Abs. 3 InsO die Anfechtbarkeit im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag von der Gesellschaft zurückgezahlter Gesellschafterdarlehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese in der Krise der Gesellschaft gezahlt wurden oder nicht. Das gesellschaftsrechtliche Eigenkapitalersatzrecht ist durch ein insolvenzrechtliches Institut der Nachrangigkeit substituiert worden, welches rechtsformunabhängig für alle Kapitalgesellschaften und kapitalistischen Personengesellschaften - z.B. GmbH & Co. KG - gilt.
Die Darlehensgewährung durch den Gesellschafter ist jetzt als alleiniges Referenzmerkmal ausreichend und löst automatisch eine insolvenzrechtliche Bindung des Darlehens aus. Das ausgereichte Darlehen tritt - unabhängig von seiner vertraglichen Ausgestaltung und vom Hingabezeitpunkt - in der Insolvenz der Gesellschaft gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO an die letzte Stelle aller Gläubiger.
Das Sanierungsprivileg und das Zwerganteilsprinzip wurden allerdings beibehalten und ausgeweitet, so dass die vorstehend genannten Restriktionen für diese Finanzierungen nicht gelten.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Erfordernis einer grundsätzlichen Neuorientierung: Die Arbeit thematisiert den Wegfall der Eigenkapitalersatzregeln durch das MoMiG und die Notwendigkeit, das bisherige steuerrechtliche Fundament für die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten neu zu definieren.
II. Normspezifischer Anschaffungskostenbegriff in der Rechtsprechung des VIII. BFH-Senats: Dieses Kapitel erläutert, wie der BFH bisher den Anschaffungskostenbegriff weit ausgelegt hat, um eine steuerliche Berücksichtigung von Finanzierungsausfällen zu ermöglichen.
III. Das Ende des Eigenkapitalrechts und neue Konstellationen nach dem MoMiG: Es wird dargestellt, wie die Neuregelungen im MoMiG die kapitalersetzenden Darlehen in die Insolvenzordnung überführen und anfechtungsrechtliche Konsequenzen festlegen.
IV. Insolvenzrechtliche Nachrangigkeit der Gesellschafterfremdfinanzierung und dessen Ausstrahlung auf die steuerliche Bestimmung nachträglicher Anschaffungskosten: Hier werden vier Lösungsansätze aus dem Fachschrifttum diskutiert, die auf die veränderte Rechtslage reagieren.
V. Bedeutung der Änderungen im AnfG als neues Untersuchungskriterium in den Fällen außerhalb der InsO im Zusammenhang mit einem unveränderten Terminus nachträglicher Anschaffungskosten iSv § 17 Abs. 2 EStG: Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob insolvenzrechtliche Maßstäbe auch auf Fälle ohne Insolvenzeröffnung übertragen werden können.
VI. Bedarf es noch einer zusätzlichen Krisenbestimmung im Darlehensvertrag?: Das Kapitel analysiert, ob unter Geltung des MoMiG eine explizite Krisenbestimmung zur steuerlichen Anerkennung weiterhin notwendig ist.
VII. Die privilegierten Gesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 4 Satz 2 bzw. Abs. 5 InsO: Hier werden die Ausnahmen von der gesetzlichen Nachrangigkeit, insbesondere das Sanierungs- und das Kleinbeteiligungsprivileg, beleuchtet.
VIII. Der Ansatz von Weber-Grellet, nämlich der Abzugsfähigkeit sämtlicher sog. Beteiligungskosten im Rahmen der Veräußerung oder einem gleichgestellten Vorgang: Es wird der Vorschlag diskutiert, sämtliche Beteiligungskosten über eine teleologische Extension des § 17 EStG steuerlich abziehbar zu machen.
IX. Ausblick und Zukunftsszenario: Abschließend wird die künftige Rechtsprechungstendenz des IX. BFH-Senats reflektiert, die sich stärker vom Zivilrecht hin zu einer eigenständigen steuerrechtlichen Beurteilung lösen dürfte.
Schlüsselwörter
Nachträgliche Anschaffungskosten, § 17 EStG, MoMiG, Gesellschafterdarlehen, Eigenkapitalersatzrecht, Insolvenzordnung, Nachrangigkeit, Beteiligungskosten, Sanierungsprivileg, Kleinbeteiligungsprivileg, Anfechtungsgesetz, steuerliche Veranlassung, Krisenbestimmung, BFH-Rechtsprechung, Nettoprinzip.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften nach der Abschaffung der Eigenkapitalersatzregeln durch das MoMiG im Jahr 2008.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Zentrale Themen sind die Auswirkungen des MoMiG auf das Steuerrecht, die insolvenzrechtliche Nachrangigkeit, die Anfechtbarkeit von Darlehensrückzahlungen und die Frage der steuerlichen Abziehbarkeit als nachträgliche Anschaffungskosten.
Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?
Das Ziel ist eine Bestandsaufnahme, wie die steuerliche Berücksichtigung von Forderungsausfällen bei Gesellschafterdarlehen angesichts der neuen insolvenzrechtlichen Grundlagen künftig zu begründen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär genutzt?
Die Untersuchung basiert auf der Analyse aktueller Gesetzesänderungen (MoMiG, InsO, AnfG) sowie der Diskussion der höchstrichterlichen Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Lösungsansätze.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert, wie die steuerliche Praxis auf den Wegfall des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitalersatzrechts reagiert und ob eine isolierte insolvenzrechtliche Anknüpfung ausreicht oder neue Kriterien erfordert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Schlüsselbegriffe sind nachträgliche Anschaffungskosten, § 17 EStG, MoMiG, Gesellschafterdarlehen, Sanierungsprivileg und Anfechtungsrisiko.
Warum ist die Krisenbestimmung nach dem MoMiG für viele Experten entbehrlich geworden?
Da die Insolvenzordnung nun rechtsformunabhängig für eine gesetzliche Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen sorgt, ist eine zusätzliche vertragliche Krisenbestimmung für die steuerliche Qualifikation des Forderungsausfalls in vielen Fällen nicht mehr notwendig.
Welchen Stellenwert nimmt der Lösungsansatz von Weber-Grellet ein?
Weber-Grellet plädiert für eine teleologische Extension des § 17 EStG, um sämtliche Beteiligungskosten abziehbar zu machen, was eine Abkehr von der engen Fixierung auf das Eigenkapitalersatzrecht darstellt.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des IX. BFH-Senats für die Zukunft?
Der IX. BFH-Senat wird als Instanz gesehen, die den "Turnaround" vollziehen muss, indem sie das Steuerrecht von den Fängen des Zivilrechts löst und eine eigenständige steuerliche Dogmatik etabliert.
- Citar trabajo
- Dipl. Kaufmann/Dipl. Betriebswirt Baldur Hötten (Autor), 2009, Die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen und -bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140884