Im Verlauf des 12. und 13. Jahrhunderts emanzipierten sich das Bürgertum der Städte mehr oder weniger deutlich von ihrem jeweiligen Stadtherren. Eine geschlossene Gruppe zog die Herrschaftsrechte an sich, eine Eidgenossenschaft entsteht.
Die Verflechtung von Kirche und Welt zeigt sich im Alltag des städtischen Lebens – nicht nur am Kirchengeläut, das den Menschen über Jahrhunderte unter anderem als Zeitmesser diente.
Unverzichtbar war für eine lange Zeit auch die Gerichtsbarkeit der Kirche, um weltliche Geschäfte beglaubigen zu lassen. Mit ihrem eigenen Vermögen, ihren eigenen Gesetzen und ihrem, in weltliche Belange herein ragenden, Aufsichts- und Herrschaftsanspruch war die Geistlichkeit dennoch eine ständige Bedrohung für die kommunale Geschlossenheit.
In meiner Hausarbeit beschäftige ich mich mit der Frage, ob der Klerus im städtischen Zusammenleben des Spätmittelalters nicht mehr als ein „Fremdkörper“ war. Nach dem ständischen Prinzip wäre es verständlich, wenn die Bürger und der Klerus der spätmittelalterlichen Stadt keine Gemeinsamkeiten hatten, sich voneinander abschirmten und die Distanz zueinander wahrten. Ob und wie der Klerus im städtischen Leben integriert war, versucht diese Arbeit aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Vorwort
1.2 Quellen und Quellenkritik
2 Die Funktionen der Kirche in kommunaler Politik und Verwaltung
2.1 Betätigung im Dienst der Stadt
2.2 Das bürgerliche Mitwirken in der Kirche
2.3 Funktionen der Marktkirche
3 Die Kirche und ihre soziale Funktion im städtischen Milieu
3.1 Armen-, Alten- und Krankenpflege
3.2 Die Schulbildung
3.3 Die Seelsorge
3.4 Die Bruderschaften
4 Die wirtschaftlichen Funktionen der Kirche
4.1 Betätigung in Handel und Gewerbe
4.2 Handwerkliche Betätigung in geistlichen Stätten
4.3 Immobiliengeschäfte und Kredite
4.4 Bedeutung des Getreideimports der Kölner Kleriker
5 Ist die Kirche ein „Fremdkörper“ in der städtischen Gemeinschaft?
6 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Vorwort
Im Verlauf des 12. und 13. Jahrhunderts emanzipierten sich das Bürgertum der Städte mehr oder weniger deutlich von ihrem jeweiligen Stadtherren. Eine geschlossene Gruppe zog die Herrschaftsrechte an sich, eine Eidgenossenschaft entsteht.1
Die Verflechtung von Kirche und Welt zeigt sich im Alltag des städtischen Lebens - nicht nur am Kirchengeläut, das den Menschen über Jahrhunderte unter anderem als Zeitmesser diente. Unverzichtbar war für eine lange Zeit auch die Gerichtsbarkeit der Kirche, um weltliche Geschäfte beglaubigen zu lassen.2 Mit ihrem eigenen Vermögen, ihren eigenen Gesetzen und ihrem, in weltliche Belange herein ragenden, Aufsichts- und Herrschaftsanspruch war die Geistlichkeit dennoch eine ständige Bedrohung für die kommunale Geschlossenheit.3
In meiner Hausarbeit beschäftige ich mich mit der Frage, ob der Klerus im städtischen Zusammenleben des Spätmittelalters nicht mehr als ein „Fremdkörper“ war. Getrennt nach Ständen - in Klerus und Bürgertum - wäre es ja nach dem ständischen Prinzip verständlich, wenn die Bürger der spätmittelalterlichen Stadt und der Klerus keine Gemeinsamkeiten hatten, sich voneinander abschirmten und die Distanz zueinander suchten. Ob und wie der Klerus im städtischen Leben integriert war, wird diese Arbeit aufzeigen.
Ich werde zunächst die Funktionen der Kirche in der städtischen Politik und Verwaltung überprüfen, dann auf ihre sozialen und wirtschaftlichen Funktionen zu sprechen kommen. Im Anschluss werde ich klären, inwieweit man wirklich von der Kirche als „Fremdkörper“ in der Kommune sprechen kann.
Die Hausarbeit nimmt nicht für sich in Anspruch, die historischen Entwicklungsprozesse, sowie den Aufbau einzelner Institutionen (Kirche, Schule oder Hospital) näher zu beleuchten oder gar zu reflektieren.
1.2 Quellen und Quellenkritik
Ich habe mich in meiner Hausarbeit durchgängig mit Sekundärliteratur befasst. Doch auch andere Quellengattungen könnte man zur Bearbeitung dieses Themas zu Hilfe nehmen. Stadt und auch Klosterchroniken geben explizit Auskunft über den Bau von Kirchen, eventuelle Gebäudeerweiterungen oder Kompetenzaufteilungen zwischen Klerus und Stadt. Wie später noch einmal genauer ausgeführt sind die Geistlichen im Spätmittelalter sowohl für das Verfassen von Kloster- als auch für Stadtchroniken verantwortlich. Biographien oder Reiseberichte können für die Betrachtungen auch sehr interessant sein. Ein Pilger könnte beispielsweise von einem Hospitalaufenthalt schreiben und kann uns somit Merkmale der Hospitäler (Bau, Arbeitsteilung etc.) erklären. Weltliche und kirchliche Rechtsquellen (z.B. Urkunden, Testamente, Rechtsbücher, Stadtrechte, Klosterregeln usw.) helfen, spezifische Entwicklungen nachzuvollziehen. So kann man beispielsweise in Testamenten erkennen, wenn Schenkungen von Laien - aufgrund der Volksfrömmigkeit im Spätmittelalter - an die Kirche stattfanden. Stiftungen werden beispielsweise auch in Urkunden vermerkt. Rechnungsbücher der städtischen Kirchmeister liegen erstmals in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts vor. Sie haben allerdings als Quellen nur fragmentarischen Charakter.4
Der Bezug auf Sekundärliteratur birgt natürlich so manches Risiko. Geht man aber davon aus, dass ein wissenschaftlicher Konsens über bestimmte Sachverhalte herrscht, so kann man doch eine „historische Wahrheit“ erkennen und diese auch zitieren.
2 Die Funktionen der Kirche in kommunaler Politik und Verwaltung
2.1 Betätigung im Dienst der Stadt
Vor der Reformation war der Beruf des Notars ausschließlich der städtischen Geistlichkeit vorbehalten. Sobald die Geistlichen dann die geistlichen Pfründe erlangt hatten, gaben sie den Beruf meist auf und machten Platz für einen Nachfolger aus ihren eigenen Reihen. Aufgrund der Tatsache, dass im Spätmittelalter immer mehr Urkunden und Beglaubigungen ausgestellt wurden, wuchs auch die Zahl der beschäftigten Notare dementsprechend an. Doch nicht nur als Notare waren die Geistlichen in der Zeit zwischen Weihe und Erlangung der Pfründe tätig, sie waren ebenfalls Schreiber oder Sekretäre bei der lokalen weltlichen Macht - so zum Beispiel beim Stadtherren oder beim Rat der Stadt. Die meisten kleineren Städte in Schleswig oder Holstein hatten keinen fest angestellten Stadt- oder Ratsschreiber und engagierten deshalb lokale Kleriker, die sie mit Einzelentgelt bezahlten. In größeren Städten, wie Flensburg oder Hamburg gab es fest angestellte Stadt- und Ratsschreiber, die auch dementsprechend regelmäßig bezahlt wurden. Auch die Schulen, die unter Kontrolle des Rates der Stadt standen (siehe dazu Kapitel 3.2), beschäftigten Kleriker als Lehrer. Kleriker waren logischerweise prädestiniert für diese Aufgaben, da sie im Vergleich zu den Laien die nötige Ausbildung in Rechnen, Lesen und Schreiben absolviert haben.5
Etwa ab 1280 wurden die Geistlichen beispielsweise von den Räten der Städte Köln und Lübeck damit betraut, Testamente aufzusetzen oder Eigentumsübertragungen vorzunehmen. Ferner wurden Geistliche als Advokaten und Prokuratoren6 von Städten beschäftigt. Klar ist auch, dass die städtische Geschichtsschreibung in Köln, Lübeck und anderen Städten des Spätmittelalters in der Hand des Klerus lag.7
Es ist also möglich, dass ein Geistlicher in den Dienst des Rates der Stadt trat. Dazu war nicht unbedingt der Bürgereid von Nöten, wegen dem es so viele Konflikte zwischen Kirche und Bürgertum gab. Vielmehr waren die Geistlichen per Eidleistung an die Interessen der Stadt gebunden, unterstand so aber weiter der geistlichen Gerichtsbarkeit und war weiterhin von Steuern, sowie dem Wehr- und Wachdienst befreit. Dennoch hatten die Geistlichen jetzt eine Reihe von Vorteilen (so konnte der Geistliche beispielsweise Erbe empfangen, städtischen Besitz erwerben, rechtliche Handlungen als Vormund ausführen oder Kreditgeschäfte abschließen).8
Man erkennt also deutlich die symbiotische Beziehung zwischen Klerus und Kommune. Sie sind voneinander abhängig, ziehen aber Vorteile aus den jeweiligen Diensten. Die Stadt braucht die Geistlichkeit für ihre Institutionen und gewährt ihnen partielle Bürgerrechte. Der Klerus möchte in der Stadt rechtlich Fuß fassen, eventuell wirtschaftlich tätig werden und stellt sich deswegen mit seinen Fähigkeiten (lesen, schreiben, rechnen etc.) in den Dienst der Stadt.
2.2 Das bürgerliche Mitwirken in der Kirche
Das Amt des Kirchmeisters9, das von einem Laien ausgeübt wurde und somit dem Rat der Stadt eine gewisse Kontrolle über die kirchlichen Aktivitäten gab, verwaltete das Pfarrvermögen, leitete die Pfarrerwahl und war ab dem 14. Jahrhundert in Städten wie Köln für die Armenpflege zuständig. Er hatte darüber hinaus noch die Aufsicht über die Hospitäler und Pfarrschulen, sowie über die in der Stadt ansässigen Beginenkonvente.10
2.3 Funktionen der Marktkirche
Die Kirche war zentrale Begegnungsstätte in der Stadt.11 Sie war nicht nur Mittelpunkt des religiösen Lebens, neben dem Ort für Gottesdienst, Ehe, Taufe oder Kommunion diente sie auch als Ort städtischer Versammlungen und bei Treffen mit außerstädtischen Amtsträgern als Treffpunkt für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen.12
Aufgrund ihrer zentralen Lage und der Größe hatte die Kirche eine repräsentative Funktion für die Kommune und diente - bevor die Gerichtsprozesse in Rathäusern stattfanden - als Ort für Gerichtsprozesse. In Goslar war die Kirche beispielsweise seit etwa 1151 Ort bischöfischer Rechtssprechung. In den Stadtchroniken ist ein Fall dokumentiert, wie der Bischof Bernhard von Hildesheim in einem Streitfall zwischen dem Stift Georgenberg und einer Einzelperson Recht spricht.13
Die Stadträte nutzten den Balkon der Kirche unter anderem, um der Bürgerschaft wichtige
Nachrichten zu übermitteln - außerdem befestigten sie Ratsverordnungen oder - verkündigungen meist an der Kirchentür. Bevor Archivräume durch die Stadt eingerichtet wurden, befanden sich Archivalien meist in der Kirche - die städtischen Reichtümer wurden ebenfalls in ihr gelagert.14
Die politische Gemeinde wurde durch spezielles Kirchengeläut vor der Kirche zusammen gerufen. Aufgrund der Tatsache, dass sie meist über die größten überdachten Räume der Stadt verfügte, war die Kirche oft die zentrale Versammlungsstätte.15
Im Verlauf des 15. Jahrhunderts wurden Bibliotheken in kirchlichen Immunitäten errichtet, da die sachgerechte Lagerung von Büchern im Kirchengebäude aufgrund des Platzmangels nicht mehr gewährleistet werden konnte.16
3 Die Kirche und ihre soziale Funktion im städtischen Milieu
Die traditionellen Aufgaben des Klerus seit der Karolingerzeit waren die Armenfürsorge, das Unterrichten und die Seelsorge. Die Bischöfe übertrugen diese Aufgaben Domstiften, sowie anderen Stiften und Benediktinerklöstern.17
Bei der zunehmenden Emanzipation der Städte ist eine neue politische Tendenz der Stadträte zu verzeichnen: Die städtische Rechtsmacht im eigenen Herrschaftsbereich sollte ausgedehnt, die städtische Autonomie gegenüber den Kirchen gestärkt werden.18 In vielen Städten sah die Realität aber so aus, dass die Aufgaben der Kirche eher sporadisch und ohne viel Organisationsaufwand übernommen wurden. So zeigt die Nürnberger Ordnung von 1478, eine Charakterisierung der städtischen Armenpolitik, deutlich, welche Unterschiede zwischen Kirche und Kommune bestanden: Ein Bettelzeichen - und damit das Recht, Almosen zu empfangen - bekamen nur diejenigen, die alle sechs Monate gebeichtet, sowie die Absolution erhalten haben. Voraussetzung war auch das Aufsagen von Vaterunser, dem Glaubensbekenntnis, dem Ave Maria und den zehn Geboten.19
Für diejenigen, die sich eine Schulausbildung nicht leisten konnten - die unteren Schichten - war die Predigt von großer Bedeutung. Neben der religiösen Bildung wurden sie mit wissenschaftlichen und philosophischen Erkenntnissen der Zeit konfrontiert.20
3.1 Armen-, Alten- und Krankenpflege
Hospitalgründungen fanden als Reaktion auf die wachsende Armut in Städten statt. Ferner wirkte sich das geistliche Prinzip voncaritasaus.21 Durch die Aachener Regel (826) wurden Stifte mit der Einrichtung von Hospitälern beauftragt.22
Die Ordnung des Heilig-Geist-Hospitals in Hannover von 1302 zeigt deutlich die Intention von Hospitalsgründungen: Es sollten ausnahmslos alle Schwachen und Gebrechlichen aufgenommen werden, die nicht mehr gehen oder stehen konnten. Nach ihrer vollständigen Genesung sollten sie entlassen werden, um Kapazitäten für andere Hilfsbedürftige frei zu machen.23
[...]
1 Vgl. Schmieder, Felicitas: Die mittelalterliche Stadt, Darmstadt 2005, S. 97.
2 Vgl. Schubert, Ernst: Einführung in die Grundprobleme der deutschen Geschichte im Spätmittelalter, Darmstadt 1992, S. 249f.
3 Vgl. Kurze, Dietrich: Pfarrerwahlen im Mittelalter. Ein Beitrag zur Geschichte der Gemeinde und des Niederkirchenwesens, Köln (u.a.) 1966, S. 444.
4 Vgl. Reitemeier, Arnd: Pfarrkirchen in der Stadt des späten Mittelalters: Politik, Wirtschaft und Verwaltung, Stuttgart 2005, S. 34.
5 Vgl. Lorenzen-Schmidt, Klaus-Joachim: Anmerkungen zur Prosopographie des vorreformatorischen Niederklerus in Nordelbien, in: Bünz, Enno & Lorenzen-Schmidt, Klaus-Joachim (Hg.): Klerus, Kirche und Frömmigkeit im spätmittelalterlichen Schleswig-Holstein, Neumünster 2006, S. 105-125, hier: S. 120ff.
6 Prokuratoren sind rechtskundige Fürsprecher an weltlichen Gerichten.
7 Vgl. Schmieder, Felicitas: Die mittelalterliche Stadt, Darmstadt 2005, S. 125.
8 Vgl. Lorenzen-Schmidt, Klaus-Joachim: Anmerkungen zur Prosopographie des vorreformatorischen Niederklerus in Nordelbien, in: Bünz, Enno & Lorenzen-Schmidt, Klaus-Joachim (Hg.): Klerus, Kirche und Frömmigkeit im spätmittelalterlichen Schleswig-Holstein, Neumünster 2006, S. 105-125, hier: S. 125.
9 Kirchenmeister wurden auch Amtsleute genannt - Bezeichnung variierte von Stadt zu Stadt.
10 Vgl. Johag, Helga: Die Beziehungen zwischen Klerus und Bürgerschaft in Köln zwischen 1250 und 1350, Bonn 1977, S. 110f.
11 Vgl. Reitemeier, Arnd: Pfarrkirchen in der Stadt des späten Mittelalters: Politik, Wirtschaft und Verwaltung, Stuttgart 2005, S. 89.
12 Vgl. Schmieder, Felicitas: Die mittelalterliche Stadt, Darmstadt 2005, S. 120ff.
13 Vgl. Graf, Sabine: Das Niederkirchenwesen der Reichsstadt Goslar im Mittelalter, Hannover 1998, S. 47.
14 Vgl. Schmieder, Felicitas: Die mittelalterliche Stadt, Darmstadt 2005, S. 123.
15 Vgl. Reitemeier, Arnd: Pfarrkirchen in der Stadt des späten Mittelalters: Politik, Wirtschaft und Verwaltung, Stuttgart 2005, S. 153.
16 Vgl. ebd., S. 212.
17 Vgl. Johag, Helga: Die Beziehungen zwischen Klerus und Bürgerschaft in Köln zwischen 1250 und 1350, Bonn 1977, S. 103.
18 Vgl. Trüdinger, Karl: Stadt und Kirche im spätmittelalterlichen Würzburg, Stuttgart 1978, S. 109.
19 Vgl. Bulst, Neithard: Zur Geschichte des spätmittelalterlichen Hospitals. Eine Zusammenfassung, in: Bulst, Neithard & Spieß, Karl-Heinz (Hg.): Sozialgeschichte mittelalterlicher Hospitäler, Ostfildern 2007, S. 301-316, hier: S. 306.
20 Vgl. Johag, Helga: Die Beziehungen zwischen Klerus und Bürgerschaft in Köln zwischen 1250 und 1350, Bonn 1977, S. 151.
21 Vgl. Reitemeier, Arnd: Pfarrkirchen in der Stadt des späten Mittelalters: Politik, Wirtschaft und Verwaltung, Stuttgart 2005, S. 98.
22 Vgl. Johag, Helga: Die Beziehungen zwischen Klerus und Bürgerschaft in Köln zwischen 1250 und 1350, Bonn 1977, S. 152.
23 Vgl. Bulst, Neithard: Zur Geschichte des spätmittelalterlichen Hospitals. Eine Zusammenfassung, in: Bulst, Neithard & Spieß, Karl-Heinz (Hg.): Sozialgeschichte mittelalterlicher Hospitäler, Ostfildern 2007, S. 301-316, hier: S. 303.
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