Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Zielsetzung
1.2 Methodischer Ansatz
1.3 Struktur und Aufbau der Arbeit
2 Betrachtung des Themas aus Sicht der Krankenkassen
2.1 Die Struktur der gesetzlichen Krankenkasse
2.1.1 Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung (PKV)
2.2 Aktuelle Probleme der gesetzlichen Krankenkassen
2.2.1 Exkurs: Demographische Entwicklung
2.2.2 Lösungsvorschläge zur Sanierung des Gesundheitssystems
2.3 Definition und Abgrenzung der relevanten Begriffe
2.3.1 Prävention
2.3.2 § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni
2.4 Förderungsmaßnahmen von Krankenkassen
3 Betrachtung des Themas aus Sicht von Fitness- Clubs
3.1 Kooperationsmaßnahmen zwischen Fitness-Clubs und Krankenkassen
4 Untersuchungs- und Methodendesign
4.1 Untersuchungsinstrument
4.2 Untersuchungsinhalte
4.3 Auswahl der Interviewpartner
4.4 Untersuchungszeitraum
4.5 Datenbearbeitung und Auswertung
5 Darstellung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse
5.1 Erfahrungen mit dem Thema Präventionsmaßnahmen bzw. krankenkassensubventionierter Kurse
5.1.1 Ergebnisdiskussion
5.2 Aktuelles Angebot / Umsetzung von Präventivmaßnahmen insbesondere krankenkassensubventionierter Kurse
5.2.1 Ergebnisdiskussion
5.3 Chancen, Risiken und Probleme bei der Umsetzung krankenkassensubventionierter Kurse
5.3.1 Ergebnisdiskussion
5.4 Marketingbereich
5.4.1 Ergebnisdiskussion
5.5 Zukunft und Entwicklung
5.5.1 Ergebnisdiskussion
6 Marketingkonzept zur Umsetzung krankenkassenfinanzierter Maßnahmen bei Holmes Place Köln, Mediapark
6.1 Grundlagen der Marketingkonzeption
6.2 Die fünf Phasen der Marketing-Mangement-Methode
6.2.1 Analysephase
6.2.2 Prognosephase
6.2.3 Strategisches Marketing
6.2.4 Operatives Marketing
6.2.5 Realisation und Kontrolle
7 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
8 Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
Der Interviewleitfaden
Codierungsliste
Das Bonusprogramm der Barmer:
Das Bonusprogramms der Techniker Krankenkasse
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Krankenkassenausgaben 1. Quartal 2006
Abbildung 2: Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen
Abbildung 3: Jugend-, Alten- und Gesamtquotient in Prozent der Bev. im erwerbsfähigen Alter
Abbildung 4: Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren, Deutschland 1901 bis 2050
Abbildung 5: Altersstruktur im Jahr 2000 und 2050
Abbildung 6: Ressourcen von Kooperationspartnern
Abbildung 7: Klassifikation von Präventivmaßnahmen
Abbildung 8: Aufbau und Inhalt der Marketingkonzeption
Abbildung 9: Die Marketing-Management-Methode
Abbildung 10: Der Deutsche Fitnessmarkt
Abbildung 11: Entwicklung des Mitgliederbestandes in Deutschland
1 Einleitung
Seit dem Jahr 2000 haben Krankenkassen nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V die Möglichkeit und die Pflicht, Präventivmaßnahmen wie Rückenfitnesskurse bei externen Anbietern, zum Beispiel Fitness Clubs, Vereinen oder sonstigen Institutionen zu subventionieren.1 Fitness Ketten wie Holmes Place Health Clubs, Kieser Training, die Fitness Company oder INJOY Clubs bieten immer mehr Gesundheitskurse an, die von Krankenkassen bezuschusst werden. Darin wird eine Möglichkeit gesehen, das Angebot zu erweitern. Hierbei ist ein Trend zu erkennen, der sich in den nächsten Jahren noch ausweiten könnte.2
Allerdings gibt es immer noch viele Kurse wie Rückenfitness, Walking oder Aquajogging, die nicht von den Krankenkassen gefördert werden. Die oftmals undurchsichtige und aufwendige Einführung der Kurse stellt ein Problem für Fitness Clubs dar. Das könnte der Hauptgrund sein, auf ein solches Angebot zu verzichten. Viele Studios sind durch den hohen organisatorischen Auf- wand nicht in der Lage, mit den Krankenkassen in Verbindung zu treten und selbst solche Kurse anzubieten.
Während manche Fitness Clubs, beispielsweise das Just Fit in Köln, ein scheinbar gut ausgearbeitetes Konzept zur Umsetzung von Kooperationen mit Krankenkassen aufweisen, haben andere Clubs noch Potentiale bei der Konzeptionisierung. Das Kursangebot des Holmes Place Health Clubs in Köln bietet Tai Chi und Rückenfitnesskurse an, die von den Krankenkassen gefördert werden. Diese Programme werden häufig von Physiotherapeuten durchgeführt, die mit diesem Konzept an das Studio herangetreten sind. Ein eigenes Konzept zur Umsetzung von Präventivmaßnahmen existiert nicht.
Auf Grund dieser Probleme gilt es, das Thema genauer zu untersuchen und klare Richtlinien für Fitness-Clubs herauszuarbeiten.
1.1 Zielsetzung
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, Möglichkeiten des Einsatzes und der Vermarktung von krankenkassensubventionierten Fitnesskursen aufzudecken und am Beispiel Holmes Place Health Clubs darzustellen. Ferner soll erforscht werden, welche Formen der Kooperation zwischen Krankenkassen und Fitness-Clubs existieren. Die Relevanz ergibt sich daraus, dass vielen Fitness-Studios ein Konzept fehlt, um die Umsetzung krankenkassenfinanzierter Präventionsmaßnahmen durchzuführen.
Die Untersuchung wird zum einen aus ökonomischer Sicht interessant sein, weil unter Umständen durch kassengesteuerte Präventivmaßnahmen Ziel- gruppen erschlossen werden können, die sonst nicht in einem Fitness-Club trainieren würden. Zum anderen bieten die am Ende der Arbeit aufgezeigten Kooperationsformen auch für finanziell schlechter gestellte Menschen Chan- cen, nahezu kostenlos Sport zu treiben und Krankheiten vorbeugend zu be- gegnen.3
Inwiefern die gesetzlichen Krankenkassen durch solche Maßnahmen entlastet werden, gilt es in dieser Arbeit ebenfalls zu prüfen.
1.2 Methodischer Ansatz
Das Thema krankenkassensubventioniertes Fitnesstraining wurde bisher kaum untersucht, weshalb ein qualitativer Forschungsansatz bevorzugt wur- de, der die Interpretation von verbalem Material beinhaltet.4 Als Instrument dient das Experteninterview, welches im Rahmen dieser Arbeit nicht stan- dardisiert und deshalb nicht quantitativ auswertbar ist. Der Interviewer erhofft sich aus den Antworten Anhaltspunkte und Erklärungen praktischer Erfah- rungen.5
Es wird kein Fragebogen, sondern ein Leitfaden verwendet. Das hat den Vorteil, näher auf die Antworten des Befragten einzugehen, woraus sich weitere Fragestellungen ergeben können. Durch diese Art von Interview werden neue Gesichtpunkte gewonnen. Erforscht wird die Meinungsstruktur des Befragten, um qualitative Aspekte zu erfassen und zu interpretieren.6 Die verbalen Daten werden mit Hilfe eines Diktiergerätes aufgenommen und anhand einer qualitativen Inhaltsanalyse7 ausgewertet.
1.3 Struktur und Aufbau der Arbeit
Im Anschluss an die Einleitung wird in Kapitel 2 das Thema aus Sicht der Krankenkassen erörtert. Dabei werden zunächst die Strukturen der gesetzli- chen Krankenkassen aufgezeigt. Außerdem erhalten die finanziellen Proble- me und die daraus resultierende Gesundheitsreform eine genauere Darstel- lung, weil unter anderem geklärt werden soll, ob Präventivmaßnahmen eine Möglichkeit darstellen, die Krankenkassen zu entlasten. In einem Exkurs sind die demographischen Veränderungen detailliert vorgestellt. Diese Entwick- lung wird genauer untersucht, weil in einem späteren Kapitel erforscht wird, wie der Fitnessmarkt und krankenkassenfinanzierte Kurse durch die Zunah- me der Altersschicht ab 50 Jahren, beeinflusst werden.
Der Begriff Prävention wird neben dem § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 definiert. Das Thema Prävention ist zentraler Bestandteil der Dip- lomarbeit und der § 20 bildet dazu die Grundlage, weshalb beide genauer betrachtet werden.
Abschließend werden Präventionsmodelle von ausgewählten gesetzlichen Krankenkassen und deren Kooperationen mit Fitness-Clubs erläutert. Das zeigt beispielhaft auf, wie der momentane Stand des Sachverhaltes ist. Um das Thema der Diplomarbeit aus einem anderen Gesichtspunkt zu be- trachten, werden im anschließenden Kapitel Kooperationen von Fitness- Clubs mit gesetzlichen Krankenkassen aufgezeigt. Zusätzlich stellt die Mög- lichkeit der Vermarktung krankenkassensubventionierter Kurse einen weite ren Teil dar. Das dritte Kapitel bildet gemeinsam mit dem zweiten die Hintergründe beider Betrachtungsweisen und bereitet das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln auf.
Das methodische Vorgehen der qualitativen Untersuchung schildert das vierte Kapitel und beschäftigt sich mit der Auswahl des Untersuchungsinstruments, der Untersuchungsinhalte und der Interviewpartner sowie mit der Art der Datenbearbeitung und -auswertung.
Im nächsten Kapitel werden die, aus den qualitativen Interviews gewonnenen Untersuchungsergebnisse mit Hilfe der in Kapitel 2 und 3 herausgearbeiteten theoretischen Hintergrundinformationen interpretiert. Die wichtigsten Aspekte zum krankenkenkassensubventionierten Fitnesstraining werden vorgestellt und in die bisherigen Erkenntnisse der Wissenschaft in Bezug gestellt. Wich- tige Kernaussagen, die sich aus der Diskussion ergeben, werden in Hypo- thesenform zusammengefasst. Sie bilden eine Grundlage zur weiteren Erfor- schung des Themas in Form einer quantitativen Untersuchung und können als Fazit aufgefasst werden.
Das fünfte Kapitel dient gleichzeitig als Überleitung zum sechsten Kapitel, in dem ein Marketingkonzept anhand der gewonnenen Untersuchungen ausge- arbeitet wurde. Am Fallbeispiel Holmes Place Health Clubs wird exempla- risch dargestellt, wie krankenkassensubventionierte Kurse umgesetzt werden können. Es werden Methoden, Instrumente und praktische Umsetzungen aufgezeigt, die kommerziellen Fitness-Studios eine Hilfestellung bei der Aus- gestaltung von Konzepten bieten wird. Definitionen und Begriffe aus dem Marketing bilden anhand praktischer Beispiele eine Grundlage für die Um- setzung von Konzepten.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Untersuchungsergebnisse und einen Ausblick zu möglichen weiterführenden Forschungsansätzen geben die beiden letzten Kapitel dieser Arbeit.
2 Betrachtung des Themas aus Sicht der Kranken- kassen
Das folgende Kapitel setzt sich mit der Struktur und den aktuellen Herausforderungen von Krankenkassen auseinander. Beides soll als Hintergrund für die in Kapitel 5 dargestellten Diskussionen dienen.
Die demographische Entwicklung stellt ein Hauptproblem für das Gesundheitssystem dar und wird aus diesem Grund genauer geprüft. Der Grund für die Betrachtung liegt auch in den sich daraus ergebenen Chancen für den Fitnessmarkt und der Begegnung von Krankheiten durch die Einführung krankenkassensubventionierter Kurse.
Lösungsvorschläge zur Sanierung des Gesundheitssystems und die Abgrenzung relevanter Begriffe bilden einen weiteren Teil dieses Kapitels. Zum Schluss werden Förderungsmaßnahmen ausgewählter gesetzlicher Krankenkassen beispielhaft vorgestellt.
2.1 Die Struktur der gesetzlichen Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Die Rechtsform lautet Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.8 Sie sorgt dafür, dass jeder Versicherte, wenn er erkrankt, die medizinische Versorgung bekommt, die notwendig ist. Dabei sind Alter und Einkommen unbedeutend.
Die GKV kann ihren Geschäftsbezirk auf ein oder mehrere Bundesländer sowie auf das gesamte Bundesgebiet festlegen. Momentan gibt es in Deutschland rund 70 Millionen Versicherte, von denen ca. 50 Millionen Mitglieder Beiträge zahlen. 20 Millionen Menschen sind als Familienangehörige beitragsfrei mitversichert (solidarisches Versicherungssystem).9
Die GKVs sind seit 1996 frei wählbar. Jeder Versicherungspflichtige kann, unabhängig von seiner Betriebs- oder Berufszugehörigkeit, eine beliebige Kasse auswählen.10
Das System der GKV beruht auf dem Sozialprinzip. Das heißt, die Mitglieder zahlen Beiträge, die sich nach der Höhe ihres Einkommens richten. Damit ist gewährleistet, dass die finanziell besser Gestellten für die geringer Verdienenden aufkommen.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt den Höchstbetrag fest, der vom Einkommen zu entrichten ist. Momentan liegt die Grenze bei 3.562,50 Euro (2006). Liegt das Einkommen über dieser Grenze, werden die Beiträge dennoch so berechnet, als läge es in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitrag ist paritätisch, das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen den Beitrag jeweils zur Hälfte auf.11
Der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse bestimmt die genaue Höhe des Anteils. Die Unterschiede in den Beiträgen der verschiedenen Kassen kommen durch die voneinander abweichenden Versicherungsstrukturen zustande. Eine Kasse, die sehr viele Mitglieder mit einem hohen Beitragssatz versichert und verhältnismäßig viele junge, relativ gesunde Menschen in ihrer Struktur aufweist, wird einen geringeren Beitragsatz anbieten können als eine Kasse mit vielen älteren und kranken Mitgliedern.12
Um eine Balance für die ungleiche Verteilung der Krankheitsrisiken zu schaffen, wurde der so genannte Risikostrukturausgleich (RSA) eingeführt. Der RSA regelt die Ausgleichszahlungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen untereinander zahlen, um das Ungleichgewicht zwischen den tatsächlichen Beitragseinnahmen und Ausgaben zu beseitigen.13
Gemeinsam mit Ärzten und Krankenhäusern verhandeln GKVs im gemeinsamen Bundesausschuss über den Leistungskatalog. Dieser ist für alle Krankenkassen identisch und verpflichtend. Rund 95 Prozent aller Leistungen werden darin als so genannte Regelleistungen aufgezeigt.
Die restlichen fünf Prozent können die Kassen ihren Mitgliedern als Zusatz- leistungen anbieten. Dadurch entsteht ein Wettbewerb unter den Kassen. So ist es beispielsweise möglich, die Mitglieder mit Bonusprogrammen zu be- lohnen, wenn sie sich gesundheitsbewusst verhalten.14 (vgl. Kapitel 2.4) Krankenkassenfinanzierte Kurse werden auch als Zusatzleistungen behan- delt.
In Abbildung 1 sind die Ausgaben im 1. Quartal 2006 aufgezeigt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 Krankenkassenausgaben 1. Quartal 200615
2.1.1 Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung (PKV)
Durch die völlig unterschiedliche Grundausrichtung von gesetzlichen und pri- vaten Krankenkassen ergibt sich eine Vielzahl von Unterschieden. Verein- facht werden in folgender Abbildung (2) die Hauptunterschiede beschrieben:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen16
Auffällig ist zunächst die rechtliche Ordnung. Während die GKV dem öffentli- chen Recht zuzuordnen und Träger der Versicherung die gesetzliche Kran- kenkasse ist, gilt bei der PKV das Privatrecht. Träger der Versicherung sind private Versicherungsunternehmen in Form von beispielsweise Aktiengesell- schaften.
Die Ziele sind im Fall der GKV Kostendeckung und Gemeinnützigkeit, während bei der PKV die Gewinnorientierung im Vordergrund steht. Interessant ist, dass sich die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenkasse nach der Höhe der Einkünfte richten und bei der privaten nach individuellen Faktoren wie zum Beispiel Alter und Gesundheitszustand.
2.2 Aktuelle Probleme der gesetzlichen Krankenkassen
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Problemen der gesetzlichen Kranken- kassen. Der Bezug zum Thema dieser Diplomarbeit ist dadurch gegeben, dass geprüft werden soll, ob krankenkassensubventionierte Kurse eine Mög- lichkeit bieten, das Gesundheitssystem zu entlasten. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig zu verstehen, worin die aktuellen Herausforderungen beste- hen.
„Die Gewährleistung einer (qualitativ) angemessenen und bedarfsgerechten, zugleich aber auch notwendigen und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung sowie die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist Gegenstand der Rechtskodizes aller europäischen Länder.“17
Allerdings funktioniert das deutsche Gesundheitssystem nicht. Die Krankenkassen haben Finanzierungsprobleme.
Trotz hoher Ausgaben im Gesundheitswesen von 234,2 Milliarden Euro (2002), von denen rund 140 Milliarden Euro (2004) von den GKVs geleistet wurde, ist die Qualität gegenüber anderen Ländern zu gering. Die Effizienz des Gesundheitssystems ist nicht ausreichend.18
Die Gründe liegen vor allem in der demographischen Entwicklung und der verlängerten Lebenserwartung, weshalb die beiden Punkte in dieser Arbeit gesondert und intensiver in Kapitel 2.2.1 betrachtet werden. Weitere Ursachen liegen nach Hoffritz in der Ungerechtigkeit des Systems. Krankenkassenmitglieder, die hauptsächlich von Miet- und Zinseinnahmen leben, zahlen verhältnismäßig weniger an Beiträgen als der normale Arbeit- nehmer.19
Ein anderer Punkt ist die schlechte wirtschaftliche Lage und die damit verbundene hohe Arbeitslosigkeit. Dadurch müssen weniger Erwerbstätige mehr in die Kassen einzahlen.20
Hinzu kommt, dass sich Deutschland pro Bürger mehr Ärzte und Kranken- häuser leistet, als kaum ein anderes Land weltweit. Im Jahr 2000 kamen laut OECD 6,5 Klinikbetten auf je 1000 Einwohner. Damit liegt Deutschland mit Ungarn und der Tschechischen Republik an der Weltspitze. Mit 3,6 Ärzten pro 1000 Einwohner liegt Deutschland hinter Italien und Österreich weltweit an dritter Stelle.21
Häufig werden zusätzliche Kosten durch Doppeluntersuchungen produziert. In vielen Fällen werden Patienten zunächst ambulant durch den niedergelassen Arzt behandelt als nächstes im Krankenhaus untersucht und gegebenenfalls in der Rehabilitation wieder medizinisch versorgt.22
Hoffritz bezeichnet die Gesundheitsbranche als eine Planwirtschaft. Die Preise werden nicht durch Angebot und Nachfrage gebildet, sondern zwischen Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen ausgehandelt. Dadurch entstehe eine „Intransparenz“ die zu Ineffizienz führe.
Ferner ist es ein Problem in Deutschland, dass nicht wie in den USA bei der Einführung neuer Medikamente, eine Kosten-Nutzen-Prüfung vorgenommen wird. Es wird nur begutachtet, ob das neue Medikament die versprochene Wirkung erzielt und ernste Nebenwirkungen vermeidet. Eine Überprüfung, ob das Medikament besser wirkt als das alte, gibt es nicht. Dadurch gelingt es Pharmaunternehmen mit Hilfe des Patentschutzes von zwei Jahren, immer wieder hohe Preise auf fast gleiche Medikamente zu erzielen.23
2.2.1 Exkurs: Demographische Entwicklung
Mit der demographischen Entwicklung der Bevölkerung hat sich eine Vielzahl von Autoren auseinander gesetzt. Nach deren Aussagen wird die Altersgruppe der Älteren immer mehr zunehmen, wodurch ein großes Finanzierungsproblem für die Krankenkassen entsteht.24
Allerdings ergibt sich daraus eine Zielgruppe, die noch nicht oder nur teilwei- se erschlossen ist. Nach Hochrechnungen des renommierten Marktfor- schungsinstituts Deloitte & Touche wird es immer mehr Rentner geben, die ihre Freizeit mit Fitnesstraining verbringen.25 Das könnte sich bei der Nut- zung von krankenkassensubventionierten Kursen zeigen. Möglicherweise ge- lingt es, über Kooperationen mit Krankenkassen die Zielgruppe zu erschlie- ßen.
Auf Grund der recht jungen Literatur zu dem Thema, wurde die Frage, wie sich die demographische Entwicklung auf den Fitnessmarkt auswirkt, an die fünf interviewten Experten der Krankenkassen und Fitness-Clubs gestellt. Die Darstellung und Diskussion dieser Frage wird in Kapitel 5.5 bzw. 5.5.1 fortgesetzt. Ferner stellt die Erschließung der Zielgruppe eine mögliche Chance dar, die Krankenkassen zu entlasten. Um einen umfassenden Hin- tergrund für diese Diskussion zu bilden, wird an dieser Stelle noch einmal de- tailliert auf das Thema eingegangen:
Nach einer Modellrechnung des Statistischen Bundesamtes wird der Altenquotient in den nächsten Jahren stark ansteigen.
Im Jahr 2050 wird er bei 77,8 Prozent liegen und sich gegenüber 1990 mehr als verdoppeln. 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter stehen dann etwa 78 älteren Menschen gegenüber. Oder anders ausgedrückt:
Auf einen Menschen, der 60 Jahre oder älter ist, kommen 1,3 Menschen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren.26 Vergleiche hierzu auch Abbildung 3.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Jugend-, Alten- und Gesamtquotient in Prozent der Bev. im erwerbsfähigen Alter27
Im Jahr 2000 waren nach Lehr in Deutschland 24 % der Bevölkerung 60 Jahre und älter, aber nur 21 % jünger als 20 Jahre. Der Anteil der über 60- Jährigen (35%) wird im Jahr 2030 etwa doppelt so hoch sein wie jener der unter 20-Jährigen (17 %).28
Birg geht davon aus, dass die Zahl der über 60-Jährigen von 1998 bis 2050 um rund 10 Mio. zunimmt. Gleichzeitig geht die Zahl der 20 bis 60-Jährigen um 16 Mio. zurück.29
Einen weiteren Aspekt stellt die Entwicklung der Lebenserwartung dar. In den letzten Jahren ist die fernere Lebenserwartung30 in Deutschland kontinuierlich gestiegen. (siehe Abbildung 4)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren, Deutschland 1901 bis 205031
Die Sozialkassen werden durch die langen Ausbildungszeiten belastet. Einen Eintritt in das Berufleben haben die meisten Jugendlichen nicht mehr mit 15 Jahren, sondern je nach Ausbildung und Studium erst mit dem 30. Lebens- jahr. Erst dann wird voll in die Renten- und Krankenkassen eingezahlt.
Dazu kommt noch, dass der Berufsaustritt beispielsweise durch Frührenten immer zeitiger gegeben ist. Im Jahr 2001 standen nur 36,8 % aller 55- bis 64- jährigen im Erwerbsleben.32
In Verbindung mit der niedrigen Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau, die seit 1975 anherrscht, kommt es zu einem demographischen Umbruch. Die Alterung der Bevölkerung ist die Folge und stellt eine große Herausforderung für die Krankenkassen dar.33
Birg spricht ebenfalls von einer Geburtenrate von 1,4 Lebendgeborenen am Ende des 20. Jahrhunderts, allerdings kommt diese durch die zugewanderten Ausländer zu Stande. Bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt die Geburtenrate bei 1,2 bei jenen mit ausländischer bei 1,9.34
Notwendig, um den Bevölkerungsstand zu halten, wären 2,1 Geburten je Frau. Gründe für den Geburtenrückgang liegen nach Lehr zum einen in der besseren Möglichkeit der Familienplanung durch die Anti-Baby-Pille und zum anderen haben Kinder ihren „instrumentellen Charakter“ der Alterssicherung verloren. Hinzu kommen Aspekte wie zum Beispiel Angst vor Arbeitslosig- keit.35
Nach Berechnungen der Bundeszentrale für politische Bildung wird sich die Bevölkerungsstruktur bis zum Jahre 2050 wie folgt verschieben:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Altersstruktur im Jahr 2000 und 205036
Diese Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur zwingen die gesetzlichen Krankenkassen zu handeln, um in Zukunft eine ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleisten.
2.2.2 Lösungsvorschläge zur Sanierung des Gesundheitssystems
An dieser Stelle soll noch einmal kurz auf mögliche Lösungsvorschläge zur Sanierung des Gesundheitssystems eingegangen werden. In Kapitel 5.3 wird das Thema noch einmal aufgegriffen und untersucht, ob krankenkassenfi- nanzierte Kurse einen Weg beschreiben, das Gesundheitssystem dauerhaft zu entlasten.
Eine Lösungsmöglichkeit nach Hoffritz wäre, die Krankenkassenbeiträge un- abhängig vom Einkommen zu fordern. Möglich wäre eine Pro-Kopf- Pauschale von ca. 200 Euro pro Bürger, wie es in der Schweiz der Fall ist.37 Allerdings erlangte die Schweiz im WHO-Ranking aus dem Jahre 2000 bei dem Ziel einer „fairen Finanzierung“ Platz 38-40. Deutschland landete auf Platz 6-7.38
Eine andere Reformmöglichkeit besteht darin, Beamte, Selbständige und „Besserverdiener“ mit in die gesetzliche Krankenkasse einzubeziehen. Dadurch würde die Beitragsbasis stabilisiert werden. Ergebnis könnte eine „Bürgerversicherung“ sein. Private Krankenkassen würde es in diesem System nicht mehr geben.39
Laut Birg ist es denkbar, die Kranken- und Pflegeversicherung durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen. In ähnlicher Form ist dies bei der Rentenversicherung durch die „Riester Reform“ geschehen.40 Indirekt ergeben sich noch weitere Lösungsmöglichkeiten, um wieder mehr Gelder in die Sozialkassen zu bekommen. Lehr spricht von kürzeren Ausbildungszeiten und kontinuierlicher Personalplanung mit Weiterbildungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer, um diese länger im Berufsleben zu halten. Damit würde jeder Einzelne länger einzahlen.41
Birg sieht als weitere Maßnahme, genau wie Lehr, die Anhebung des Ruhe- standsalters. Ein weiterer Schritt wäre die Senkung der Arbeitslosigkeit, um wieder mehr Geld in die Sozialkassen zu bekommen. Vorstellbar ist eine Er- höhung der Frauenerwerbsquote. Durch die Erhöhung des Beschäftigungs- grades der Einwanderer könnten ebenfalls Finanzmittel in die Kassen kom- men.42
Für die Förderung zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustan- des, der Vorsorgeuntersuchungen und den präventiven Ansätzen der Reha bilitation steht seit dem Jahr 2003 ein Betrag von 2,62 Euro pro Versichertem zur Verfügung.
Die Krankenkassen versuchen, in dem Bereich nicht betrieblicher Gesundheitsförderung, ihre Kosten durch Kooperationen zu reduzieren. 2001 konnten so 59,4 % der Ressourcen von anderen Trägern aufgebracht werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verteilung auf:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Ressourcen von Kooperationspartnern43
2.3 Definition und Abgrenzung der relevanten Begriffe
2.3.1 Prävention
Da es sich bei krankenkassensubventionierten Kursen um eine Präventionsmaßnahme handelt und dieser Begriff von zentraler Bedeutung ist, wird auf diesen genauer eingegangen:
„Der Präventionsbegriff ist vor dem Hintergrund der Urbanisierung und Industrialisierung des 19. Jahrhunderts entstanden, als die Behandlungsmöglichkeiten noch nicht weit entwickelt waren und es in erster Linie darum ging, Erkrankungen zu vermeiden. Bei der Prävention liegt die Betonung auf dem Zuvorkommen (prae-venire) von Krankheiten.“44
„Prävention versucht, durch gezielte Interventionsmaßnahmen das Auftreten von Krankheiten oder unerwünschten physischen oder psychischen Zuständen weniger wahrscheinlich zu machen bzw. zu verhindern oder zumindest zu ver- zögern“45
Im Gegensatz zur Kuration / Therapie setzt Prävention zeitlich vor und nicht nach dem Auftreten von Krankheiten ein.
Häufig werden durch die Beseitigung von Risikofaktoren oder Bewegungs- mangel ganze Krankheitsspektren behandelt und nicht nur spezifische Krankheiten.
Prävention setzt auf zwei Ebenen an. Zum einen soll eine Verbesserung von Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen erzielt werden. Zum anderen kann das Verhalten von Menschen geändert werden, so dass jeder Einzelne etwas für die Erhaltung seiner Gesundheit tut.
Präventive Maßnahmen können aus medizinischer Sicht zum Beispiel Impfungen, Reihen- und Früherkennungsuntersuchungen sein, aber auch Informationen in Form von Aufklärung durch Broschüren, Werbespots oder Nichtraucherkurse beinhalten.
Zum Leistungskatalog gehören auch Krankheits- und Krebsfrüherkennungs- untersuchungen. Diese werden allerdings nur sehr selten in Anspruch ge- nommen. Im Jahr 2002 gingen nur 50 Prozent aller anspruchsberechtigten Frauen (ab 20 Jahre) zur regelmäßigen Krebsfrüherkennung, bei den Män- nern ab 45 Jahren sind es nicht einmal 20 Prozent. Die Möglichkeit zur Ge- sundheitsuntersuchung, dem so genannten „check up“, den Frauen und Männer ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre durchführen können, nutzen nur 17 Prozent. Diese Zahlen zeigen das Potential des individuellen Be- wusstseins für Prävention auf. Die Ausgaben der GKVs im Jahre 2004 betru- gen für Prävention, soziale Dienste und Selbsthilfegruppen ca. 1,07 Milliar- den Euro.46
Es gibt drei Arten der Prävention:
Primärprävention
Das erstmalige Auftreten der Krankheit soll vermieden werden. Maßnahmen sind zum Beispiel gesunde Ernährung, eine gesunde Lebensweise oder eine Impfung.47
Nach Hurrelmann / Klotz / Haisch werden mit der Primärprävention in erster Linie gesunde Menschen oder zumindest Personen ohne manifeste Symptomatik angesprochen. Dazu kann auch die Aufklärung über das Rauchen und Tabakkonsum gehören.
Rost spricht von „präventive Bemühungen vor einem schweren Krankheitsereignis.“48
Abzugrenzen ist noch der Begriff primordiale Prävention. Diese befasst sich mit dem Auftreten von Risikofaktoren und deren Vorbeugung.49
Sekundärprävention
Ziel der Sekundärprävention ist es, Krankheiten im Vorfeld festzustellen, um rechtzeitig eine Therapie einleiten zu können. Dies geschieht in Form von Früherkennungsuntersuchungen.50
Adressaten von sekundären Präventionsmaßnahmen sind gesunde Menschen oder Personen ohne sofort erkennbare Symptomatik, die durch diagnostische Maßnahmen zu Patienten oder bei psychischen Problemen zu Klienten werden.51
Tertiärprävention
Tertiäre Prävention dient dazu, Folge und Spätschäden von Krankheiten, die bereits eingetreten sind, zu verzögern, zu begrenzen oder möglichst zu ver- hindern.
Empfänger dieser Maßnahmen sind Patientinnen und Patienten. Es geht darum, Konsequenzen einer Krankheit in ihrer Intensität zu mildern und Folgeschäden zu vermeiden.52
Marées bezeichnet die Handlungen als „Überschneidungsbereich zwischen kurativer und rehabilitativer Medizin.“53
Folgende Abbildung (7) zeigt noch einmal die Hauptunterschiede auf:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: Klassifikation von Präventivmaßnahmen54
Krankenkassenfinanzierte Kurse lassen sich zwar allen drei Bereichen zuordnen, sind aber laut Satzung nur für die Primärprävention förderungsfähig (vgl. Kapitel 2.3.2).
2.3.2 § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000
Im Folgenden wird auf den oben genannte Paragraphen noch einmal genau- er eingegangen. Der Gesetzestext bildet die Grundlage für die Umsetzung krankenkassenfinanzierter Kurse in kommerziellen Fitness-Studios und lautet wie folgt:
(1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leis- tungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangs- wegen, Inhalten und Methodik.
(2) Die Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen; Absatz 1 Satz 3 gilt entspre- chend. Die Krankenkassen arbeiten bei der Verhütung arbeitsbedingter Ge- sundheitsgefahren mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zu- sammen und unterrichten diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusam menhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. Ist anzunehmen, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die Krankenkasse dies unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.55
Relevant für die Umsetzung krankenkassensuventionierter Kurse ist in erster Linie Absatz 1, weil es sich bei den Kursen um Präventivmaßnahmen handelt. Dazu haben die Spitzenverbände der Krankenkassen einen Leitfaden entworfen, nach dem sich die Krankenkassen richten. In diesem Leitfaden werden die gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 aufgeführt.
„Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß an Notwendigem nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind können Versichte nicht beanspru- chen, dürfen die Leistungsbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“56
Der Anbieter befindet sich in einer Bringstruktur, d. h. er hat der Krankenkasse ein Konzept vorzulegen, welches die folgenden Kriterien erfüllt:
- ein Trainermanual sowie Teilnehmerunterlagen müssen vorliegen
- angemessene räumliche Voraussetzungen müssen gegeben sein
- die Gruppe muss eine angemessene Personenzahl umfassen
- eine schriftliche Fixierung von Aufbau, Zielen, Inhalten und Methoden der Einheiten im Trainermanual
- ein nachvollziehbarer Zielgruppenbezug
- einen Nachweis der Wirksamkeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation57
Als Kursleiter kommen nur Personen in Frage, die eine staatlich anerkannte Ausbildung durchlaufen haben. Insbesondere Sportwissenschaftler mit Dip lom, Staatsexamen, Magister oder Bachelor / Master, sofern die Ausbildung Gesundheit / Gesundheitsport und / oder Sporttherapie umfasst.
[...]
1 vgl. Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen (2003) S. 4
2 vgl. Deloitte & Touche (2005), S. 5
3 vgl. Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen (2003), S. 4
4 vgl. Bortz/Döring (2002), S. 295
5 vgl. Brink (2005), S. 134
6 vgl. Sachs/Hauser 2002, 113 f.
7 vgl. Mayring (2002), 114
8 vgl. SGB V 2003, § 29
9 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2005), S. 1
10 vgl. Bogner/Loth (2005) 7
11 vgl. Bundesministerium für Gesundheit 1 (2005) S. 3
12 vgl. Bundesministerium für Gesundheit 1 (2005), S. 3
13 vgl. Gerlinger, 2003, 8
14 vgl. Bundesamt für Gesundheit (2005), S. 4
15 GKV Statistik BMG, Vordruck KV 45
16 Bogner/ Loth (2004), S. 23
17 Riesber/Weinbrenner/Busse, 2003, 29
18 vgl. Bundesministerium für Gesundheit S. 9
19 vgl. Hoffritz (2003), S 3
20vgl. Bundesministerium für Gesundheit 4 (2005), S. 1
21 vgl. Hoffritz (2003), S. 4
22 vgl. Bundesministerium für Gesundheit 3 (2005), S. 2
23 vgl. Hoffritz (2003), 5
24 Birg (2003), Bellmann (2003), Hoffritz (2003), Lehr (2003)
25 vgl. Deloitte & Touche (2005), S. 26
26 vgl. Statistisches Bundesamt(2004) S. 22
27 Statistisches Bundesamt (2004), S. 22
28 vgl. Lehr, 2003, S 3
29 vgl. Birg, 2003, S. 11
30 Die fernere Lebenserwartung beschreibt, wie viele Lebensjahre eine 60-jährige Person im Durchschnitt noch vor sich hat.
31 Bundeszentrale für politische Bildung (2005), S. 9
32 vgl. Lehr, 2003, S 4
33 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2005), S. 8 vgl. auch vgl. Bellmann/Kistler/Wahse (2003), S. 26
34 Birg (2003), S. 6 f
35 vgl. Lehr, (2003), S. 3
36 Bundeszentrale für politische Bildung (2005), S. 11
37 vgl. Hoffritz (2003), S. 3
38 vgl. Riesberg/Weinbrenner/Busse (2003), S. 29 ff.
39 vgl. Hoffritz (2003), S. 3
40 vgl. Birg (2003), S. 12
41 vgl. Lehr (2003), S. 4
42 vgl. Birg (2003), S. 12
43 Hurrelmann/Klotz/Haisch (2004), S. 369
44 Opper (1998) S. 19
45 Hurrelmann/Klotz/Haisch (2004), S 31
46 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2005) 5, S. 4
47 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2005) S. 5,
48 Rost (2001), 440; vgl. hierzu auch Marées (2002), S. 733 und Wydra (1996), S. 130
49 vgl. Hurrelmann/Klotz/Haisch, (2004), S. 32
50 vgl. Bundesministerium für Gesundheit 5 (2005) ,S. 1
51 vgl. Hurrelmann/Klotz/Haisch, (2004), 32 hierzu auch Wydra (1996), S. 130
52 vgl. Hurrelmann/Klotz/Haisch, (2004), S. 32
53 Marées, (2001), S. 733; vgl. auch Rost, (2001), S. 440
54 Hurrelmann (2004), S. 33
55 Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen 2003, 4
56 Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen 2003, 5