Im November und Dezember des Jahres 2003 war die gesamte politische Szene der Bundesrepublik Deutschland in Aufruhr. Für die Regierung Schröder galt es im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss über Teile der Hartz-Gesetzgebung und die damalige Steuerreform zusammen mit der CDU/CSU und der FDP zu finden. Knapp fünf Jahre zuvor – nach der Landtagswahl in Hessen im Januar 1999 – hatte die rot-grüne Regierung die Mehrheit im Bundesrat verloren und war seitdem auch auf die Zustimmung von CDU/CSU-regierten Bundesländern im Bundesrat angewiesen.
Auch in den Zeitungen ging es damals heiß her: Vom Umzug der Macht war in der ZEIT die Rede und DIE WELT betitelte den Vermittlungsausschuss als „große Kungelrunde“. Während die Presse dem Verfahren mehrheitlich skeptisch gegenüberstand und –steht, gibt es nicht wenige Politiker, die den Vermittlungsausschuss schätzen. So gestand Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU), dass ihm die „Politik nirgends so viel Freude [macht] wie im Vermittlungsausschuss.“ Dennoch ließ sich die Große Koalition in der aktuell verabschiedeten Föderalismusreform nicht nehmen, durch klarere Zuständigkeiten zwischen Bund und den Ländern ein Vermittlungsverfahren in Zukunft unwahrscheinlicher zu machen. Da auch dieses Reformwerk in der Öffentlichkeit auf kein positives Echo stieß, stellt sich die Frage, wie das Vermittlungsverfahren grundsätzlich geplant war. Wie ist das Vorgang im Vergleich dazu in den USA geregelt? Und hätten nicht eventuelle Vorteile übernommen werden können? Diese Fragen sollen in der folgenden Arbeit analysiert werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Forschungsstand
1.3 Aufbau
2. Historische Entwicklung
2.1 Bundesrepublik Deutschland
2.2. Vereinigte Staaten von Amerika
3. Vergleich
3.1 Ausformung
2.2 Fragen der Mitgliedschaft
2.3 Fragen der Vertraulichkeit
2.4 Rolle der Exekutive
2.5 Vermittlungsverfahren
4. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die institutionelle Ausgestaltung und Funktionsweise des Vermittlungsausschusses in Deutschland mit dem amerikanischen Conference Committee zu vergleichen, um Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede in den Gesetzgebungsverfahren beider Systeme zu identifizieren und Reformpotenziale zu bewerten.
- Historische Herleitung der Vermittlungsinstitutionen in der BRD und den USA
- Strukturelle Gegenüberstellung der Ausschusszusammensetzung und Verfahrensregeln
- Analyse der Rolle von Interessenvertretern und Experten in den Gremien
- Bewertung von Transparenz, Vertraulichkeit und politischer Einflussnahme
Auszug aus dem Buch
2. Historische Entwicklung
Drei Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Parlamentarische Rat von den drei Westmächten mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes für die noch nicht gegründete BRD beauftragt. Als Grundlage dafür diente den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates der Herrenchiemseer Verfassungsentwurf. In der darin enthaltenen ersten Variante – der echten Bundesratslösung – war nur grob von einer „besondere[n] Versammlung“ die Rede, die eintreten soll, falls „kein übereinstimmender Beschluß“ zwischen Bundestag und Bundesrat zustande kommen würde. Den bedeutenden Einfluss des Chiemseer Entwurfs auf die aktuellen noch gültigen Regelungen kann vor allem in einem Punkt gesehen werden: Bereits damals war angedacht, dass alle Bundesratsmitglieder und die gleiche Anzahl an Bundestagsvertretern als Mitglieder der Versammlung beiwohnen.
Auch im Entwurf des interfraktionellen Fünferausschusses vom 05.02.1949 fand die Idee eines „aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates gebildete[n] Ausschuß“ Eingang. Bei der Frage der Besetzung wurde im Gegensatz zum Chiemseer Entwurf keine Aussage zur genauen Anzahl der Mitglieder getätigt, sondern einzig auf die zu beschließende Geschäftsordnung verwiesen. Der Vorschlag des Fünferausschusses wurde auch vom Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates übernommen und in der vierten Lesung am 05.05.1949 bestätigt. Entsprechend der nun beschlossenen Regelung stand noch eine Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuss aus, in der gemäß dem Grundgesetz die Zusammensetzung und das Verfahren – damit also die konkrete Ausformung – geregelt sein sollte. Mit der Ausarbeitung dieser Geschäftsordnung wurde ein gemeinsamer Unterausschuss des Bundestagsausschusses für Geschäftsordnung und Immunität und des Bundesrat-Rechtsausschusses beauftragt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel skizziert die Problematik des Vermittlungsausschusses im Kontext deutscher Reformprozesse und legt den Forschungsstand sowie den systematischen Aufbau der Arbeit dar.
2. Historische Entwicklung: Das Kapitel beleuchtet die Entstehung der Vermittlungsinstanzen in der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten als Grundlage für den anschließenden Vergleich.
3. Vergleich: In diesem Hauptteil werden die Ausformung, die Mitgliedschaft, Aspekte der Vertraulichkeit, die Rolle der Exekutive sowie die eigentlichen Vermittlungsverfahren beider Staaten detailliert gegenübergestellt.
4. Schluss: Abschließend werden die zentralen Ergebnisse zusammengefasst und die Übertragbarkeit amerikanischer Strukturen auf das deutsche System kritisch reflektiert.
Schlüsselwörter
Vermittlungsausschuss, Conference Committee, Gesetzgebungsverfahren, Bundesrat, Bundestag, USA, Politische Institutionen, Harmonisierung, Föderalismusreform, Parlamentsrecht, Weisungsfreiheit, Interessenverbände, Senioritätsprinzip, Politische Systeme, Gesetzgebungsprozess.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht vergleichend die Institutionen zur Konfliktlösung in Gesetzgebungsprozessen in Deutschland (Vermittlungsausschuss) und den USA (Conference Committee).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die historische Genese, die organisatorische Struktur, die Zusammensetzung der Mitglieder und die Transparenzregeln der jeweiligen Gremien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die strukturellen Unterschiede zu analysieren und zu prüfen, inwiefern amerikanische Verfahrensweisen, etwa zur Effizienzsteigerung, eine Bereicherung für das deutsche System darstellen könnten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine politikwissenschaftliche, rechtsvergleichende Methode, um institutionelle Rahmenbedingungen und deren praktische Anwendung gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in den detaillierten Vergleich von Ausformung, Mitgliedschaftsfragen, Vertraulichkeitsregeln, dem Einfluss der Exekutive sowie den eigentlichen verfahrenstechnischen Abläufen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Vermittlungsausschuss, Conference Committee, Gesetzgebungsprozess, Föderalismus und politischer Systemvergleich beschreiben.
Wie unterscheidet sich die Mitgliedschaft in den beiden Systemen?
Während der deutsche Vermittlungsausschuss paritätisch und für eine ganze Legislaturperiode besetzt ist, agiert das amerikanische Conference Committee als Ad-hoc-Gremium, dessen Zusammensetzung je nach Streitfall variiert.
Welche Rolle spielt die Geheimhaltung in der Arbeit?
Die Arbeit zeigt auf, dass beide Systeme großen Wert auf Vertraulichkeit legen, wobei die USA bei der Protokollierung und Nachvollziehbarkeit von Abstimmungen eine abweichende, transparentere Praxis verfolgen.
- Quote paper
- Marcus Schädlich (Author), 2009, Vermittlungsausschuss und Conference Committee, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141580