Bis heute gibt es keine einheitliche Gesetzgebung bezüglich des sogenannten finalen Rettungsschusses für die Polizeien in Deutschland. Zurückzuführen ist dies auf den föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 30. Dadurch wird es jedem Bundesland selbst ermöglicht, eine eigene Gesetzgebung in den jeweiligen Polizeigesetzen, beziehungsweise Polizei- und Ordnungsgesetzen, für die Gefahrenabwehr festzulegen und zu entwickeln. Dies gilt ebenso für die Polizeigesetze der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes.
Die vorliegende Bachelorarbeit soll unter Berücksichtigung der aktuellen Terrorlage klären, wo die Grenzen des Schusswaffengebrauchs bei den Polizeien im rechtlichen Bereich liegen. Es soll verglichen werden, wie die heutige Gesetzgebung über den finalen Rettungsschuss sich vereinbaren lässt mit der gesetz- und rechtmäßigen Anwendung von unmittelbarem Zwang. Bei denjenigen Polizeigesetzen, welche keine Regelung für den finalen Rettungsschuss getroffen haben, soll die rechtliche Anwendung der Notwehr/Nothilfe geprüft werden.
Um sich an die rechtlichen Grenzen des Schusswaffengebrauchs annähern zu können, wurden unter anderem einschlägige wissenschaftliche Artikel untersucht, jeweils relevante Polizeigesetze der Länder und des Bundes. Außerdem auch relevante Kommentierungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze über den unmittelbaren Zwang.
Gibt der Polizeibeamte einen unrechtmäßigen finalen Rettungsschuss ab, so macht er sich strafbar. Die Regelungen in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder sind teilweise unterschiedlich. Die vorliegende Arbeite untersucht daher auch, inwieweit für diesen Bereich der Gefahrenabwehr Rechtssicherheit für die Polizeibeamten besteht.
Inhaltsverzeichnis
- Kurzfassung
- Abstract
- Abkürzungsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Terrorismus und der polizeiliche Bezug
- 3 Definitionen des finalen Rettungsschusses
- 3.1 Tatbestandsbetrachtung
- 3.1.1 Gegenwärtige Lebensgefahr
- 3.1.2 Schwerwiegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit
- 3.1.3 Einziges Mittel
- 3.1.4 Verhältnismäßigkeit
- 3.1.5 Ausführung des finalen Rettungsschusses
- 3.1.6 An Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirkender Schuss
- 4 Die Rolle des MEPolG (Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes)
- 5 Grenzen des Schusswaffengebrauchs
- 5.1 Finaler Rettungsschuss bei der Bundespolizei
- 5.1.1 Beispielszenario
- 5.1.2 Notwendigkeit Unmittelbarer Zwang
- 5.2 Die Androhung der Anwendung von Schusswaffen
- 5.3 Umgehung des UzwG für die Bundespolizei
- 5.4 Handeln von Landespolizisten im Aufgabenbereich der Bundespolize
- 5.5 Schusswaffengebrauch gegen Kinder
- 6 Die Rolle des Verwaltungzwanges
- 7 Verhältnismäßigkeit
- 7.1 Geeignetheit
- 7.2 Erforderlichkeit
- 7.3 Angemessenheit
- 8 Notwehr/Nothilfe
- 9 Verfassungsrechtliche Bedenken
- 9.1 BVerfG zum Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeugs
- 10 Konsequenzen bei unrechtmäßiger Anwendung
- 11 Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der rechtlichen Grundlage des Schusswaffengebrauchs durch die deutsche Polizei, insbesondere im Kontext des sogenannten „finalen Rettungsschusses“. Der Fokus liegt auf der Analyse der Gesetzgebung in Bezug auf die Anwendung von unmittelbarem Zwang und die rechtliche Vereinbarkeit mit der aktuellen Terrorlage.
- Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Schusswaffengebrauchs
- Untersuchung der Unterschiede zwischen der Gesetzgebung des Bundes und der Länder
- Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Schusswaffengebrauchs im Kontext von Terrorismus
- Bewertung der Rechtslage in Bezug auf Notwehr/Nothilfe
- Auslotung der verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Einsatz von tödlicher Gewalt
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung und der Definition des „finalen Rettungsschusses“, wobei die relevanten Tatbestandsmerkmale beleuchtet werden. Im Anschluss erfolgt eine Analyse des Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes (MEPolG). Das folgende Kapitel befasst sich mit den Grenzen des Schusswaffengebrauchs, insbesondere in Bezug auf die Bundespolizei. Hier werden verschiedene Szenarien und die rechtliche Anwendung von unmittelbarem Zwang diskutiert. Kapitel 6 beleuchtet die Rolle des Verwaltungzwanges im Kontext des Schusswaffengebrauchs. Im nächsten Kapitel wird die Verhältnismäßigkeit des Schusswaffengebrauchs anhand der Kriterien Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit analysiert. Das Kapitel „Notwehr/Nothilfe“ behandelt die Anwendung dieser Rechtsinstitute im Zusammenhang mit dem Schusswaffengebrauch. Anschließend werden die verfassungsrechtlichen Bedenken im Kontext des Einsatzes tödlicher Gewalt erörtert, wobei das Beispiel des BVerfG zum Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeugs als Fallbeispiel dient. Die Arbeit schließt mit einer Betrachtung der Konsequenzen bei unrechtmäßiger Anwendung von Schusswaffen und einer Schlussbetrachtung ab.
Schlüsselwörter
Schusswaffengebrauch, Polizeirecht, finaler Rettungsschuss, unmittelbarer Zwang, Terrorismus, Bundespolizei, Landespolizei, Verhältnismäßigkeit, Notwehr, Nothilfe, Verfassungsrecht, Rechtssicherheit.
- Arbeit zitieren
- Markus Pagenhardt (Autor:in), 2017, Grenzen des Schusswaffengebrauchs bei deutschen Polizeikräften. Der finale Rettungsschuss im Kontext von Bundes- und Landespolizeien unter Berücksichtigung der aktuellen Terrorlage, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1416349