Im Hauptfokus der nationalen sowie internationalen Rechnungslegungsstandards lag traditionell eine Berichterstattung von quantifizierbaren Informationen. Insbesondere bei PIEs (Public Interest Entities) wurde durch die Finanzkrise 2008/2009 jedoch deutlich, dass es das Informationsbedürfnis der Investoren und Verbraucher über sogenannte nichtfinanzielle Aspekte umfangreicher zu befriedigen gilt und die altbewährte Finanzberichterstattung alleine nicht mehr ausreichend ist. Die erhöhte Bedeutungszumessung nichtmonetärer Informationen hatte zur Folge, dass die EU reagierte und glaubte, den Bedarf an unionsweit harmonisierten Mindeststandards zu erkennen. So wurde am 22. Oktober 2014 die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Offenlegung nichtfinanzieller Angaben und die Diversität betreffender Informationen von einigen großen Unternehmen und Gruppen beschlossen.
Bekannt wurde diese Richtlinie unter dem Namen ‚Corporate-Social-Responsibility(CSR)-Richtlinie‘. Bis zum 6. Dezember 2016 sollte sie in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach einigen Vorarbeiten des deutschen Gesetzgebers wurde am 17. Oktober 2016 ein Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in den Lageberichten vorgelegt. Resultierend aus den Beschlüssen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 8. März 2017 ergaben sich letzte Änderungen an dem vorgelegten Gesetzesentwurf. Die Annahme des Gesetzes in dieser Fassung erfolgte durch den Deutschen Bundestag am 09. März 2017 sowie durch die Zustimmung des Bundesrates per 31. März 2017. Schlussendlich folgte die Veröffentlichung des CSR-RUG am 18. April 2017 im Bundesgesetzblatt und trat damit am darauffolgenden Tag in Kraft.
Um der Zielsetzung der Arbeit gerecht zu werden, erfolgt zu Beginn die Beleuchtung von allgemeinen Anwendungsgrundlagen im Rahmen des CSR-RUG. Hierbei wird anfangs auf die durch den Gesetzgeber mit Verabschiedung der Richtlinie verfolgten Ziele eingegangen. Im weiteren Verlauf erfolgt die Einordnung der Thematik.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen und Anwendungsbereich des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
2.1 Ziel und Einordnung
2.2 Anwendungsbereich
3 Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung
3.1 Überblick der Mindestinhalte
3.2 Erläuterung des Geschäftsmodells
3.3 Aussagen zu den nichtfinanziellen Aspekten
3.3.1 Verfolgte Konzepte und erzielte Ergebnisse
3.3.2 Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit
3.3.3 Risiken aus Geschäftsbeziehung, Produktion und Dienstleistung
3.3.4 Bedeutamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
3.3.5 Hinweise auf Beträge im Abschluss
3.4 Angabe und Nutzung von Rahmenwerken
3.5 Schutzklausel
4 Varianten der Offenlegung
5 Veränderungen der (Konzern-)Lageberichterstattung nach DRS 20 i. d. F. DRÄS 8
5.1 Allgemeine Angaben zur Veränderung
5.2 Änderungen und Zusätze bestehender Definitionen
5.3 Beschreibung des Geschäftsmodells
6 Empirische Untersuchung zum derzeitigen Einbezug nichtfinanzieller Informationen
6.1 Methodische Vorgehensweise der Erhebung
6.1.1 Zielsetzung und Datengrundlage
6.1.2 Erhebungsmethodik
6.2 Ergebnisse der Untersuchung
6.2.1 Ergebnisse zur Angabe nichtfinanzieller Aspekte
6.2.1.1 Umweltbelange
6.2.1.2 Arbeitnehmerbelange
6.2.1.3 Sozialbelange
6.2.1.4 Achtung der Menschenrechte
6.2.1.5 Bekämpfung von Korruption und Bestechung
6.2.2 Ergebnisse zur Angabe des Geschäftsmodells
6.2.3 Ergebnisse zur Angabe und Nutzung von Rahmenwerken
6.2.4 Ergebnisse zur angewandten Variante der Offenlegung
7 Kritische Würdigung der Untersuchung
8 Thesenförmige Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) auf die Berichterstattungspflichten von Unternehmen und untersucht den Status quo der Anwendung dieser neuen Vorgaben bei den Unternehmen des DAX 30.
- Regulatorischer Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung (HGB/DRS 20).
- Inhaltliche Anforderungen an die nichtfinanzielle Erklärung.
- Möglichkeiten der Offenlegung und Strukturierung der Informationen.
- Empirische Status-Quo-Analyse der DAX 30-Unternehmen vor Inkrafttreten der vollständigen Umsetzungspflichten.
- Kritische Würdigung der Vergleichbarkeit und Transparenz unter den gegebenen Freiheiten.
Auszug aus dem Buch
3.1 Überblick der Mindestinhalte
Die nachfolgenden Abschnitte, die sich mit den Inhalten der nichtfinanziellen Berichterstattung befassten, werden i. d. R. auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen im HGB sowie der Inhalte des DRS 20 erläutert.
Die gesetzlichen Mindestinhalte der nichtfinanziellen Erklärung sind aus § 289c HGB abzuleiten. Im Hinblick auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung gelten nach § 315c Abs. 1 HGB diese Vorgaben entsprechend. Durch die Vorgabe von Mindestinhalten ergibt sich für die Unternehmen ein Berichtsrahmen, die diese nutzen können, um die für sie relevanten Themen zu adressieren. Dadurch soll sowohl die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Berichte für die aufstellungspflichtigen gewahrt werden als auch den Berichtsleser eine einfachere Vergleichbarkeit der verschiedenen Unternehmen ermöglicht werden. So wurde durch den Gesetzgeber erlassen, dass das Geschäftsmodell des berichtspflichtigen Unternehmens kurz dargestellt werden muss. Dies soll dazu dienen, den Blick für wesentliche nichtfinanzielle Aspekte zu schärfen. Darüber hinaus hat die nichtfinanzielle Erklärung zumindest Informationen über die folgenden fünf Aspekte zu enthalten:
- Umweltbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Sozialbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei der Aufzählung um gesetzliche Mindestvorgaben hinsichtlich der Angabe von nichtfinanziellen Aspekten. Demnach sind weitere freiwillige Erläuterungen zulässig oder auch zusätzliche Ausführungen in Bezug auf das Geschäftsmodell zwingend für Unternehmen. Dabei ist es für die Berichtserstellung nebensächlich, in welcher Reihenfolge die Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten getätigt werden. Ferner ist eine zusammenhängende Darstellung von Informationen, die mehrere Angaben oder Sachverhalte betreffen, zulässig.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass die traditionelle Finanzberichterstattung für Investoren nicht mehr ausreicht, und erläutert den Entstehungsprozess des CSR-RUG.
2 Grundlagen und Anwendungsbereich des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Hier werden die Ziele des Gesetzgebers sowie die konkreten Bedingungen dargelegt, unter denen Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind.
3 Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung: In diesem Kapitel werden die quantitativen und qualitativen Mindestinhalte sowie die notwendigen Elemente wie Geschäftsmodell-Skizze und Risikoanalyse definiert.
4 Varianten der Offenlegung: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen rechtlich zulässigen Optionen, wo und wie die nichtfinanzielle Erklärung innerhalb des Lageberichts oder als gesonderter Bericht veröffentlicht werden kann.
5 Veränderungen der (Konzern-)Lageberichterstattung nach DRS 20 i. d. F. DRÄS 8: Es wird analysiert, wie die bestehenden Rechnungslegungsstandards durch den DRÄS 8 angepasst wurden, um die neuen Anforderungen des CSR-RUG zu integrieren.
6 Empirische Untersuchung zum derzeitigen Einbezug nichtfinanzieller Informationen: Das Hauptkapitel wertet die Berichte der DAX 30-Unternehmen aus, um zu prüfen, wie weit diese bereits vor der verpflichtenden Anwendung die neuen Standards umgesetzt haben.
7 Kritische Würdigung der Untersuchung: Dieses Kapitel reflektiert die methodischen Grenzen der Arbeit und diskutiert die Herausforderungen bei der Vergleichbarkeit der Berichtsdaten.
8 Thesenförmige Schlussbetrachtung: Zum Abschluss werden die zentralen Erkenntnisse der Untersuchung in prägnanten Thesen zusammengefasst.
Schlüsselwörter
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG, nichtfinanzielle Berichterstattung, Lagebericht, Konzernlagebericht, HGB, DRS 20, Geschäftsmodell, Nachhaltigkeit, DAX 30, Offenlegung, Transparenz, Leistungsindikatoren, Risikomanagement, Due-Diligence
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den neuen Berichterstattungspflichten für Unternehmen, die durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführt wurden, und deren Auswirkung auf die Lageberichterstattung nach den geltenden Standards.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus der Arbeit?
Zentrale Themen sind die regulatorischen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung, die Offenlegungsoptionen für diese Daten sowie eine empirische Bestandsaufnahme bei deutschen DAX-Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, den Status quo der nichtfinanziellen Berichterstattung bei Unternehmen des DAX 30 im Kontext der regulatorischen Neuerungen durch das CSR-RUG und der Anpassungen im DRS 20 zu analysieren.
Welche wissenschaftlichen Methoden wurden verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Literaturanalyse der Gesetzesmaterialien und Standards sowie eine empirische Auswertung (Inhaltsanalyse) der veröffentlichten Lageberichte der DAX 30-Unternehmen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Mindestinhalte, die Darstellung der Offenlegungsvarianten sowie eine Analyse der methodischen Vorgehensweise und Ergebnisse der Untersuchung der DAX-Unternehmen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie CSR-RUG, nichtfinanzielle Berichterstattung, HGB, DRS 20, DAX 30-Analyse und Offenlegungsoptionen charakterisiert.
Welche Rolle spielt der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS 20)?
Der DRS 20 bildet den Rahmen für die Konzernlageberichterstattung und wurde durch den DRÄS 8 wesentlich erweitert, um die neuen Anforderungen für nichtfinanzielle Informationen in die bestehende Berichtsstruktur zu integrieren.
Was ist das Ergebnis der Untersuchung bezüglich der Anwendung von Rahmenwerken?
Die Untersuchung zeigt, dass die Mehrheit der DAX 30-Unternehmen bereits vor der verpflichtenden Anwendung freiwillig auf anerkannte Rahmenwerke wie die Global Reporting Initiative (GRI) zurückgriff.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2018, Auswirkungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die (Konzern-)Lageberichterstattung nach DRS 20, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1416740