Diese Hausarbeit befasst sich mit der Theorie der Menschenrechtsprofession nach Silvia Staub-Bernasconi und der Anwendbarkeit dieser auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Dem Leser soll ein umfassender Überblick über die wichtigsten Merkmale der Menschenrechtsprofession gegeben werden. Dazu zählen die Bezugstheorie des emergentistischen Materialismus, die „Prozessual-Systemische Denkfigur“, der transformative Dreischritt und das Tripelmandat der Menschenrechtsprofession. Anschließend werden die theoretischen und praktischen Handlungsgrundlagen dieses sozialarbeiterischen Ansatzes auf das Asylbewerberleistungsgesetz angewandt. Hier wird deutlich aufgezeigt, inwiefern rechtliche Gesetzmäßigkeiten die Menschenrechte verletzen und welches Handeln von den Vertretern der Profession gefordert wird. Daraufhin werden die Grenzen und Probleme der Theorie aufgezeigt. Diese liegen in nicht konkretisierten Handlungsanweisungen auf Seiten der Theorie und eventuellen menschenrechtsverletzenden Handlungen von Vertretern der Profession. Im Fazit wird die Leitfrage beantwortet und es werden Prämissen für eine gelingende Einhaltung der Menschenrechte gestellt.
Inhaltsverzeichnis
1 Hinführung
2 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
3 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession im Zusammenhang mit Geflüchteten
3.1 Asylbewerberleistungsgesetz
3.2 Die Menschenrechtsprofession in Bezug auf das Asylbewerberleistungsgesetz
3.3 Grenzen und offene Fragen der Menschenrechtsprofession
4 Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Ziel der Arbeit ist es, die Theorie der Menschenrechtsprofession nach Silvia Staub-Bernasconi in Bezug auf das Asylbewerberleistungsgesetz kritisch zu evaluieren und die Handlungsspielräume für SozialarbeiterInnen innerhalb dieses Spannungsfeldes aufzuzeigen.
- Grundlagen der Menschenrechtsprofession und des emergentistischen Materialismus.
- Anwendung des Tripelmandats und des transformativen Dreischritts in der Praxis.
- Kritische Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes aus menschenrechtlicher Perspektive.
- Identifikation von Dilemmata und Grenzen professionellen Handelns in der Flüchtlingsarbeit.
- Notwendigkeit politischer Lobbyarbeit und professioneller Ethik in der Sozialen Arbeit.
Auszug aus dem Buch
Die Menschenrechtsprofession in Bezug auf das Asylbewerberleistungsgesetz
Nach § 3 (1) des AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2021). Trotzdem werden Asylbewerber in Deutschland monatelang in Turnhallen, Baumärkten und Zelten untergebracht, in denen sie keine Garantie für ihre physische Sicherheit haben. Es gibt teilweise kein Schutz vor Kälte, Feuchtigkeit sowie sexuellen Übergriffen. Diese Unterkünfte liegen häufig weit entfernt von Arbeitsmöglichkeiten, Schulen, ärztlicher Versorgung und sozialen Einrichtungen (vgl. Staub-Bernasconi, 2019, S. 415).
Nach Artikel 3 der Menschenrechte hat jeder ein Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948, S. 2). Diese Freiheit und Sicherheit können nach dieser Art von Unterbringung nicht gewährleistet werden. Des Weiteren wird in Artikel 1 der Menschenrechte die Gleichheit der Würde und Rechte aller Menschen festgehalten (vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1984, S. 2). Geflüchtete müssen oft zusammengepfercht in Zelten schlafen, werden von ihrer Familie innerhalb Deutschlands in verschiedene Lager aufgeteilt und haben oft keine beheizten Schlafplätze. Diese Tatsachen rauben Asylbewerbern ihre Würde und auch ihr Recht auf Gleichheit mit anderen Menschen.
Nach dem Tripelmandat der Sozialen Arbeiten haben die Professionellen eine dreidimensionale Handlungsgrundlage. Sie müssen einerseits dem Spannungsverhältnis der Hilfe und Kontrolle in Bezug auf AdressatInnen und Auftraggeber nachkommen. „Das heißt, es beinhaltet im besten Fall eine Vermittlungstätigkeit und die dabei zu schulenden Fähigkeit, zwischen dem Auftrag der gesellschaftlich bzw. staatlich mandatierten Träger des Sozialwesens als Repräsentanten der Gesellschaft und den Ansprüchen der AdressatInnen Sozialer Arbeit kompetent zu vermitteln“ (Staub-Bernasconi, 2019, S. 85). Hier befinden sich die Professionellen der Sozialen Arbeit oft in einem Dilemma, da die Vermittlung zwischen den rechtlichen Bestimmungen der Träger und den Ansprüchen der AdressatInnen durch weitreichende Diskrepanzen erschwert wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Hinführung: Dieses Kapitel erläutert die politische Ausgangslage der Fluchtbewegungen ab 2015 und führt in die Relevanz der Menschenrechtsprofession als theoretischer Rahmen für die Soziale Arbeit ein.
2 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession: Hier werden die theoretischen Fundamente, insbesondere der emergentistische Materialismus und die systemische Bedürfnistheorie nach Staub-Bernasconi, sowie das Konzept des Tripelmandats dargelegt.
3 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession im Zusammenhang mit Geflüchteten: Dieser Abschnitt analysiert das Asylbewerberleistungsgesetz, beleuchtet Handlungskonflikte von SozialarbeiterInnen und stellt den transformativen Dreischritt als methodisches Instrument vor.
3.1 Asylbewerberleistungsgesetz: Das Kapitel bietet einen Kurzüberblick über die Regelungsinhalte dieses Gesetzes und definiert den Kreis der Leistungsberechtigten.
3.2 Die Menschenrechtsprofession in Bezug auf das Asylbewerberleistungsgesetz: Hier wird der kritische Bezug zwischen der rechtlichen Praxis der Unterbringung von Asylbewerbern und den Menschenrechten hergestellt.
3.3 Grenzen und offene Fragen der Menschenrechtsprofession: Dieses Kapitel diskutiert die theoretischen Schwachstellen des Ansatzes sowie die Gefahr potenzieller Menschenrechtsverletzungen durch die Profession selbst.
4 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Beantwortung der Leitfrage und formuliert Prämissen für die professionelle Wahrung der Menschenrechte.
Schlüsselwörter
Soziale Arbeit, Menschenrechtsprofession, Silvia Staub-Bernasconi, Asylbewerberleistungsgesetz, Tripelmandat, systemische Bedürfnistheorie, Menschenrechte, emergentistischer Materialismus, soziale Gerechtigkeit, transformativer Dreischritt, Flüchtlingsarbeit, Ethikkodex, Professionalität, staatliches Mandat, soziale Probleme
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Relevanz und Anwendbarkeit der "Theorie der Menschenrechtsprofession" nach Silvia Staub-Bernasconi auf die praktische Arbeit im Kontext des Asylbewerberleistungsgesetzes in Deutschland.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Dokument?
Die zentralen Felder sind die Menschenrechte als ethische Basis der Sozialen Arbeit, die systemtheoretische Analyse sozialer Probleme und die ethischen Konflikte zwischen staatlichen Vorgaben und professioneller Verantwortung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, inwiefern die Theorie von Staub-Bernasconi als Handlungsbasis für SozialarbeiterInnen im Umgang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz dienen kann und wo die Grenzen dieses theoretischen Ansatzes liegen.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Es wird der "transformative Dreischritt" nach Staub-Bernasconi angewandt, um Probleme theoretisch zu begründen, Handlungshypothesen zu bilden und strukturierte Handlungsrichtlinien zu entwickeln.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die theoretischen Grundlagen der Menschenrechtsprofession, wendet diese auf die Asylgesetzgebung an und diskutiert die professionellen Widersprüche sowie die Stärken und Schwächen der Theorie.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind das Tripelmandat, die systemische Bedürfnistheorie, der emergentistische Materialismus und die kritische Auseinandersetzung mit der staatlichen Asylpolitik.
Wie bewertet der Autor das Tripelmandat in der Flüchtlingsarbeit?
Das Tripelmandat wird als Befähigung zur ethisch fundierten Entscheidung gesehen, wobei der Autor einräumt, dass es konfliktreich bleibt, da es neben dem staatlichen Auftrag auch die professionelle Ethik und das Adressatenmandat einfordern muss.
Welche spezifischen Probleme werden bei der Anwendung auf das Asylbewerberleistungsgesetz aufgezeigt?
Die Arbeit weist auf Diskrepanzen hin, bei denen die aktuelle Unterbringungspraxis (z. B. in Zelten oder Turnhallen) direkt gegen Menschenrechte verstößt, was SozialarbeiterInnen in Dilemmata zwischen Gesetzestreue und menschenwürdiger Hilfe stürzt.
Welche Kritik übt der Autor an der Theorie selbst?
Kritisiert wird, dass die Theorie teilweise zu abstrakt bleibt, keine genauen Anweisungen für spezifische Situationen bietet und keine Instanzen nennt, die das Verhalten von SozialarbeiterInnen kontrollieren, falls diese selbst Menschenrechte verletzen.
Welche Bedeutung hat das Zitat von Montesquieu für die Arbeit?
Das Zitat unterstreicht den Kernanspruch der Arbeit, dass Gesetze nicht automatisch gerecht sind, sondern ihre Gültigkeit an ihrem menschenrechtlichen Kern messen lassen müssen – ein Grundsatz für das Handeln der Menschenrechtsprofession.
- Quote paper
- Leonie Gottsche (Author), 2021, Die Theorie der Menschenrechtsprofession nach Silvia Staub-Bernasconi im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1419041