EU-Bankenhilfspakete. Eine Analyse mit besonderem Fokus auf Österreich und Deutschland


Diplomarbeit, 2009

94 Seiten, Note: Sehr Gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Die Krise als Ursache fur die Bankenhilfspakete

2 Zielsetzung und Gliederung der Arbeit

3 Volkswirtschaftliche Funktionen und existenzielle Risiken von Banken
3.1 Asset-Transformation und Risiko-Transformation
3.2 Bank-Runs
3.3 Systemisches Risiko

4 Regulatorische MaBnahmen zur Minimierung des systemischen Risikos
4.1 Einlagensicherung
4.2 Regulatorische Eigenmittel
4.3 Direkte Eingriffe durch den Staat

5 Bankenhilfe aufEU-Ebene
5.1 Schaffung harmonisierter Regelungen fur die Bankenhilfspakete
5.2 MaBnahmen der EZB
5.3 Uberblick uber konkrete Hilfspakete in ausgewahlten EU-Staaten

6 Osterreichisches Bankenhilfspaket
6.1 Grundung der OECAG (l.Saule)
6.2 Staatliche Garantien fur Wertpapieremissionen (1. Saule)
6.3 Solvenzsicherung durch Partizipationskapital (2. Saule)
6.4 Verbesserung derEinlagensicherung (3. Saule)
6.5 Einschrankung bzw. Verbot von Naked-Short-Sellings
6.6 Uberblick uber die gewahrte Staatshilfe

7 Deutsches Bankenhilfspaket
7.1 StaatlicheGarantien(l. Saule)
7.2 Rekapitalisierung (2. Saule)
7.3 Verbesserung derEinlagensicherung (3. Saule)
7.4 Risikoubernahme (4. Saule)
7.5 Bad-Bank-Modelle (4. Saule)
7.6 Uberblick uber die gewahrte Staatshilfe

8 Resumee uber die Bankenhilfspakete und Ausblick auf zukunftige Anderungen
8.1 Linderung der Krise durch die Bankenhilfspakete?
8.2 Reformierung der Finanzmarktregularien und Bankenaufsicht
8.3 Fazit

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die drei Saulen des osterreichischenBankenhilfspakets

Abbildung 2: Die Saulen des deutschen Bankenhilfspakets

Abbildung 3: Funktionsweise des Bad-Bank-Modells

Abbildung 4: Schematische Zusammensetzung des Wertes eines strukturierten Wertpapiers, welches in eine Zweckgesellschaft ubertragen wird

Abbildung 5: Schematische Darstellung der wichtigsten Zusammenhange der Abwicklungsanstaltenmodelle

Abbildung 6: Schematische Darstellung der neuen europaischen Finanzaufsicht

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Ubersicht uber die funf wichtigsten Garantienehmer von Staatsgarantien in Osterreich

Tabelle 2: Eigenkapital und Partizipationskapitaljener Banken, die staatliches Partizipationskapital angenommen haben

Tabelle 3: Zusammenfassung uber die in Osterreich in Anspruch genommene Staatshilfe

Tabelle 4: Zusammenfassung uber die in Deutschland in Anspruch genommene Staatshilfe

Hinweis

Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit von einer geschlechterspezifischen Schreibweise ab- gesehen. Es soil festgehalten werden, dass unter der mannlichen Form sowohl Frauen wie Manner zu verstehen sind.

1 Die Krise als Ursache fur die Bankenhilfspakete

Ausgehend von der US-Subprime-Krise im Jahr 2007 kam es zu weltweiten Vertrauenskrisen und Panik in den Markten, die in einer globalen Finanzkrise mundeten. Diese Finanzkrise, welche vor allem durch einen tiefen Vertrauensverlust der Banken untereinander gekennzeichnet war, gipfelte in der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008. Wahrend vor- her systemrelevante Institute unter anderem durch den US-amerikanischen Staat gestutzt wurden, wurde diesmal die Hilfe aus politischen Grunden verwehrt. Die Folge dieser Insolvenz war eine weitere Erschutterung des gegenseitigen Vertrauens der Banken weltweit. Damit einhergehend folg- te ein Zusammenbruch des Interbankenmarktes, dem wichtigsten Refinanzierungsmarkt der Ban­ken. Aus alien diesen Ereignissen resultierten zwei wesentliche Problematiken fur die Banken welt­weit.1 Einerseits eine Liquididatsproblematik ausgelost durch das Austrocknen des Interbanken­marktes. Andererseits eine Solvenzproblematik ausgelost durch die Vertrauenskrisen und der Panik. Viele Investoren wussten nicht, welche Risiken in den Bankbilanzen schlummerten. Aus diesem Grund zweifelte der Markt massiv an der Solvenz der Banken, obwohl diese die regulatorischen Kapitalanforderungen durchaus erfullten.2 In dieser Situation wurde der Stellenwert von Eigenmit- teln und Liquiditat, die in der Vergangenheit eine eher untergeordnete Rolle spielten, stark aufge- wertet. Um die Liquiditats- und Solvenzproblematik der Banken zu entscharfen, wurden weltweit staatliche Bankenhilfspakete geschaffen, die einen weiteren Kollaps des Finanzsystems und damit weitreichende Auswirkungen auf die Realwirtschaft vermeiden sollten. Bei der Behandlung durch die Bankenhilfspakete handelt es sich aber vorwiegend um symptomatische Kriseninterventions- maBnahmen. Die Ursachen, welche zu dieser Krise gefuhrt haben, werden erst nach und nach durch Veranderung der geltenden Regularien aufgearbeitet.

2 Zielsetzung und Gliederung der Arbeit

Das Ziel dieser Arbeit ist eine Analyse der Bankenhilfspakete in der EU mit besonderem Fokus auf Osterreich und Deutschland. Die einzelnen MaBnahmen sollen jeweils aus der Perspektive des Staa- tes und der Perspektive der Banken beleuchtet werden. Da die Ansichten der einen Perspektive oft inkongruent zur jeweils anderen liegen, soil zusatzlich die aktuelle Literatur zu diesem Thema un- tersucht werden, um eine Wissensbasis fur eine Auseinandersetzung zu schaffen. Die Arbeit gliedert sich daher wie nachfolgend beschrieben.

Im ersten Kapitel wird der Frage nachgegangen, warum Banken eigentlich existieren. Es werden die Funktionen erlautert, die Banken fur eine Volkswirtschaft erfullen. Diese Funktionen stellen die Existenzbegrundung von Banken dar, bringen aber gleichzeitig existenzielle Risiken mit sich, die ebenfalls in diesem Kapitel naher beleuchtet werden.

Die regulatorischen MaBnahmen zur Minimierung des sogenannten systemischen Risikos von Ban­ken werden im zweiten Kapitel untersucht. Konkret werden die MaBnahmen der Einlagensicherung, der regulatorischen Eigenmittel und andere direkte Eingriffe durch den Staat dargestellt. Dabei wird auf die verschiedenen Spannungsfelder, die diese Themen mit sich bringen, naher eingegangen.

Mit dem dritten Kapitel dieser Arbeit beginnt der praktische Teil, der sich direkt mit den umgesetz- ten MaBnahmen auf EU-Ebene beschaftigt. Hier werden einerseits die MaBnahmen auf Ebene der EU-Kommission, insbesondere der Wettbewerbsbehorde, behandelt und andererseits die MaBnah­men, welche durch die EZB gesetzt wurden. Ein Uberblick uber die konkrete Ausgestaltung ver- schiedener Hilfspakete von EU-Mitgliedsstaaten rundet dieses Kapitel ab.

Das vierte Kapitel ist voll und ganz dem osterreichischen Bankenhilfspaket gewidmet. Es werden dabei alle MaBnahmen dieses Pakets im Detail vorgestellt. Daneben wird einerseits versucht, die Vor- und Nachteile der MaBnahmen aus Sicht der Banken und andererseits die Vor- und Nachteile aus Sicht des Staates darzulegen. Eine Ubersicht uber die konkrete Inanspruchnahme sowie eine Darstellung der Meinung des Autors zur jeweiligen MaBnahme wird ebenfalls in diesem Kapitel ge- geben.

Das deutsche Bankenhilfspaket ist das Thema des funften Kapitels. Hier werden die wichtigsten Unterschiede zum osterreichischen Bankenhilfspaket herausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den deutschen Bad-Bank-Modellen, fur die es in Osterreich keine vergleichbare MaBnahme gibt.

Als Abschluss dieser Arbeit wird im sechsten Kapitel versucht, die Auswirkungen der Bankenhilfs- pakete anhand verschiedener realwirtschaftlicher Daten festzumachen und einen Uberblick uber zu- kunftige Anderungen der Regularien zu geben, die das Finanzsystem als Ganzes robuster machen sollen.

3 Volkswirtschaftliche Funktionen und existenzielle Risiken von Banken

Dieser Abschnitt soil klaren, warum Banken eigentlich existieren, und welche Funktionen sie fur das Wirtschaftssystem und die Gesellschaft erfullen. Weiters wird das Zustandekommen und die Zusammenhange von zwei existenziellen Bankenrisiken erklart. Diese sind das Risiko eines Bank- Runs und das systemische Risiko. Daruber hinaus sollen die Auswirkungen dieser beiden Risiken auf die Realwirtschaft beleuchtet werden. Dies soil dazu dienen, eine Begrundung fur die grund- satzliche Regulation des Bankensektors und das Eingreifen des Staates in einer Krise zu liefern.

Ausgangspunkt fur die volkswirtschaftliche Begrundung der Existenz von Banken ist die Annahme, dass die Kapitalmarkte nicht perfekt sind und Informationsasymmetrien zwischen den Marktteilneh- mern existieren.3 Aus dieser Unvollstandigkeit der Markte entstehen Transaktionskosten. Der volks­wirtschaftliche Nutzen von Finanzintermediaren, und solche sind Banken, liegt nun darin, durch die Nutzung von Synergie- und Skaleneffekten, diese Transaktionskosten zu minimieren4 und Informa­tionsasymmetrien abzubauen.5 Finanzintermediare, und damit auch Banken, sorgen fur eine optima- le Koordinationsfunktion und Allokationsfunktion in unvollstandigen Markten.6 Dies gelingt durch vier zentrale Funktionen, namlich durch die Asset-Transformation, die Risiko-Transformation, der Bereitstellung von Zahlungssystemen und der Wahrnehmung der Informations- und Uberwachungs- funktion.7 Neben diesen Hauptfunktionen werden auch noch andere Funktionen, wie z.B. die Uber- nahme von Market-Maker-Aufgaben in Finanzmarkten, durch Banken erfullt.8 In weiterer Folge sollen nun die Asset-Transformation und die Risiko-Transformation naher dargestellt werden, da die Wahrnehmung dieser Funktionen direkt mit dem Risiko eines Bank-Runs verbunden ist.

3.1 Asset-Transformation undRisiko-Transformation

Die Asset- und Risiko-Transformationen in Banken werden dadurch erfullt, dass Sichteinlagen von Sparem eingesammelt und an Unternehmen in Form von Krediten weitergegeben werden.9 Im Ver- gleich zur direkten Vergabe eines Kredits von Sparern an die Unternehmen ergeben sich dadurch zwei wesentliche Vorteile. Der erste ist, dass die Sparerjederzeit auf die Einlagen zugreifen konnen, falls Liquiditat benotigt wird. Bei einer direkten Kreditvergabe an ein Unternehmen ware das nicht oder nur eingeschrankt moglich.10 Kredite sind also dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht zu je- dem Zeitpunkt in Liquiditat umgewandelt werden konnen. Aus diesem Grund werden sie auch als illiquide Assets bezeichnet. Im Gegensatz dazu sind Sichteinlagen liquide Assets, die jederzeit in Liquiditat umgewandelt werden konnen. Banken transformieren also illiquide Assets (Kredite) in li­quide Assets (Sichteinlagen). Dies wird als Asset-Transformation bezeichnet.11

Der zweite Vorteil ergibt sich bei einem Kreditausfall. Bei einer direkten Kreditvergabe von Sparern zu Unternehmen tragen die Sparer das alleinige Kreditrisiko. Bei einer Kreditvergabe durch die Bank, kommt es zu einer verbesserten Risikoteilung. Dies wird durch die Gestaltung des Sichteinla- genvertrags, die Kreditdiversifikation der Bank, die Uberwachung der Kredite durch die Bank12 und die Haftung fur die Kredite durch das Eigenkapital der Bank, erreicht. Man bezeichnet dies auch als Risiko-Transformation der Bank.13

3.2 Bank-Runs

Wie gezeigt, wird durch das Anbieten von Sichteinlagen ein optimaler Zugang zu Liquiditat und eine bessere Risikoteilung fur Konsumenten erzielt, die zu unterschiedlichen Zeiten in der Zukunft konsumieren wollen.14 Die Sichteinlagen haben allerdings einen entscheidenden Nachteil. Durch die Gestaltung des Sichteinlagen-Vertrags entsteht fur die Bank ein inharentes Liquiditatsrisiko, da sie nie genau weiB, wie viele der Sichteinlagen behoben werden. Genau dieses Liquiditatsrisiko wird bei einem Bank-Run schlagend. Ein Bank-Run ist dadurch gekennzeichnet, dass eine unublich hohe Menge von Sparern das Geld von ihren Sichteinlagen abziehen will. Die Bank kann allerdings nicht die dafur benotigte Liquiditat bereitstellen und ist somit insolvent.15

3.2.1 Traditionelle Bank-Run-Modelle

Das Grundmodell in der traditionellen Bank-Run-Literatur ist das Diamond-Dybvig-Modell. Es zeigt, dass neben einem risikooptimalen Marktgleichgewicht auch ein Marktgleichgewicht existiert, welches zu einem Bank-Run fuhrt. Diese Bank-Runs konnen zu ernsthaften wirtschaftlichen Proble- men fuhren, da auch gesunde Banken davon betroffen sein konnen.16 Der Ausloser des Bank-Runs ist beim Diamond-Dybvig-Modell ein starker exogener Effekt. Dieser Effekt fuhrt dazu, dass die Sparer ihre Erwartungshaltung andern und deshalb eine unublich hohe Menge von Sparerlnnen ihr Geld von den Sichteinlagen abzieht. Dieser exogene Effekt wird im Modell nicht naher untersucht und als zufallig auftretend angenommen. Zusammengefasst lautet die Erkenntnis des Diamond- Dybvig-Modells, dass ein Bank-Run ein zufallig auftretendes Phanomen ist, das sich inharent aus der Gestaltung des Sichteinlagenvertrags ergibt. Durch einen Bank-Run entstehen Wohlfahrtsverlus- te, da durch die Insolvenz bzw. die daraus resultierende Liquidation der Bank keine optimale Allo- kation von Kapital erzielt werden kann.

3.2.2 Bank-Runs durch Informationsasymmetrien

Eine neuere Stromung in der Literatur zeigt, dass Bank-Runs kein zufalliges Phanomen sind, son- dern durch Informationsassymmetrien ausgelost werden konnen. Ein Bank-Run wird dann ausge­lost, wenn die Sparer Informationen daruber erhalten, dass das Kreditportfolio der Bank schlecht ist.17 Dabei mussen allerdings nicht alle Sparer uber diese Information verfugen. Es reicht, wenn ein Teil diese Information besitzt. Es kann dabei zu einer Ansteckung der uninformierten Sparer durch die informierten Sparer kommen.18 Weiters ist es unerheblich, ob die zugrunde liegende Information wahr oder falsch ist. Bei einem solchen Bank-Run existiert also primar ein Informationsproblem, welches den Bank-Run auslost, aber kein fundamentales Problem der Bank selbst.19 Bank-Runs konnen auch durch sich selbsterfullende Prophezeiungen ausgelost werden, wenn die Fundamental- daten der Wirtschaft unter einen gewissen Schwellwert sinken bzw. die allgemeine Stimmung schlecht ist.20

Wie nun anhand der Ausfuhrungen gezeigt wurde, sind Bank-Runs ein existenzielles Risiko von Banken. Diese inharente Instability von Banken ist ein Teilaspekt des systemischen Risikos, wel­ches in der Folge naher analysiert werden soil.21

3.3 Systemisches Risiko

Im Zusammenhang mit der aktuellen Finanz- und Weltwirtschaftskrise wird oft vom sogenannten systemischen Risiko gesprochen. Daruber hinaus, wird die Regulierung des Bankensektors unter anderem mit dem Argument begrundet, das systemische Risiko zu minimieren.22 Bis dato hat sich noch keine einheitliche Definition fur das systemische Risiko in der Literatur durchgesetzt. Es exis- tieren vielmehr verschiedene Definitionen nebeneinander, die dieses Phanomen beschreiben. Insge- samt lassen sich die folgenden drei Stromungen in der Literatur unterscheiden.23

3.3.1 Makrookonomische Schocks

Die erste Stromung sieht im systemischen Risiko das Auftreten eines makrookonomischen Schocks, der negative Einflusse auf fast alle oder alle Teilbereiche einer Okonomie hat. Wie diese Schocks zwischen den einzelnen Teilbereichen ubertragen werden, ist in dieser Sichtweise eher von unterge- ordneter Bedeutung.24

3.3.2 Klumpenrisiken und Herdenverhalten

Die zweite Stromung geht von einem ubergreifenden exogenen Schock aus. Im Unterschied zur vorherigen Sichtweise steht hier vor allem das Klumpenrisiko25 vieler Marktteilnehmer im Vorder- grund.26 Die Ergebnisse dieser Stromung zeigen auch positive Anreize fur Banken, eine Art Herden­verhalten27 an den Tag zu legen, was entsprechend in den regulatorischen MaBnahmen berucksich- tigt werden sollte.28

3.3.3 Domino-Effekte

Die dritte Stromung geht von Domino-Effekten aus. Diese mikrookonomische Sicht nimmt an, dass die Insolvenz eines oder mehrerer Bankinstitute eine Kettenreaktion auslost. Diese Kettenreaktion breitet sich dominoartig uber das gesamte Finanz- bzw. Wirtschaftssystem aus und zieht hohe nega­tive Effekte nach sich. Gegenstand dieser Sichtweise ist vor allem die gegenseitige Abhangigkeit zwischen Banken.29

Allen drei Ansichten gemeinsam ist die Tatsache, dass das gesamte Finanzsystem durch diese syste- mischen Risiken zusammenbrechen kann und somit auch Finanzinstitute in Mitleidenschaft gezo- gen werden, die eigentlich gesund waren.30 Kommt es nun zu Finanzkrisen wie der aktuellen, sind erhebliche Wohlfahrtsverluste die Folge.31 Die Ursachen fur solche Krisen sind vielfaltig, stehen aber meistens in engem Zusammenhang mit den eben besprochenen Hauptrisiken der Banken, nam- lich dem Risiko eines Bank-Runs und dem systemischen Risiko. Die Minimierung dieser Risken und damit die Vermeidung von Wohlfahrtsverlusten, ist die Aufgabe der Bankenregulation. Im nachsten Kapitel soil nun der Fokus auf die konkreten MaBnahmen der Bankregulation zur praven- tiven Vermeidung und akuten Bekampfung von Krisen liegen.32

4 Regulatorische Maftnahmen zur Minimierung des systemischen Risikos

Dieses Kapitel untersucht, welche MaBnahmen den Aufsichtsbehorden zur Verfugung stehen um Bank-Runs zu vermeiden und das systemische Risiko minimieren. Diese MaBnahmen lassen sich in die Teilbereiche Zinsbeschrankungen, Markteintritts- und wettbewerbsrechtliche Beschrankungen, Portfoliobeschrankungen, Einlagensicherung, regulatorische Eigenmittel und direkte Eingriffe durch den Staat einteilen.33 Fur diese Arbeit sind die letzten drei Kategorien von besonderer Bedeu- tung, da MaBnahmen aus diesen Bereichen in den deutschen34 und osterreichischen35 Bankenhilfspa- keten umgesetzt wurden. Aus diesem Grund beschranken sich die folgenden Ausfuhrungen auf die­se Teilbereiche.

4.1 Einlagensicherung

Eine Einlagensicherung hat die Zielsetzung, bei einer Insolvenz einer Bank den Sparern den gesam- ten oder einen Teilbetrag der Sichteinlagen zu ersetzen. Weltweit existieren unterschiedliche Model- le der Einlagensicherung, was auch zu Wettbewerb zwischen diesen Modellen fuhrt.36 Eine grund- satzliche Unterscheidung der Einlagensicherung erfolgt danach, ob sie nun expliziter oder impliziter Natur ist. Eine explizite Einlagensicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Regeln, unter de- nen die Einlagensicherung gewahrt wird, in einem Gesetz fur alle Marktteilnehmer transparent fest- gelegt sind. Die implizite Einlagensicherung hangt dagegen vom politischen Willen des jeweiligen Staates ab und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.37 Da in einem Einlagensicherungsfall zusatzliche Unsicherheit in der Bevolkerung eine Verscharfung der negativen Auswirkungen zur Folge haben kann, ist eine explizite Regelung der impliziten vorzuziehen. Ein weiterer klarer Vorteil einer expliziten Einlagensicherung liegt darin, dass sie einen wirkungsvollen Schutz gegen ein Bank-Run-Szenario bietet.38 Dies hat im theoretischen Modell den sehr eleganten Nebeneffekt, dass durch das Vermeiden des Bank-Run-Szenarios die Sicherung selbst nie schlagend wird.39 Allerdings entstehen dadurch auch Nachteile wie negative Anreizwirkungen. Je nach Ausgestaltung der Einla­gensicherung sind Adverse Selektion und Moral-Hazard-Probleme die Folge.40

4.1.1 Adverse Selektion und Losungswege

Eine Adverse Selektion Problematik tritt vermehrt bei Einlagensicherungssystemen auf, die auf eine freiwillige Teilnahme der Institute setzen. Die Auswirkungen dieses Problems sind, dass vorwie- gend schlechte Banken in das Einlagensicherungssystem einsteigen, da diese eher ein solches beno- tigen als gute Banken. Der Vorteil eines freiwilligen Einlagensicherungssystems ist also fur schlech­te Banken hoher als fur gute Banken. Dies fuhrt dazu, dass eine suboptimal hohe Menge an schlech- ten Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungssystem wird und gute Banken dieses eher meiden. Dadurch steigt das Risiko einer Inanspruchnahme des Einlagensicherungssystems. Dies verstarkt wiederum die Problematik, dass gute Banken an diesem freiwilligen System nicht teilneh- men.41 Um diese negativen Auswirkungen zu umgehen, gibt es beispielsweise die Moglichkeit, eine verpflichtende Teilnahme am System einzufuhren oder die Risikopramie so auszugestalten, dass gute Banken mit einer niedrigeren Risikopramie belohnt werden.42 Die Ausgestaltung einer fairen und risikoabhangigen Versicherungspramie ist allerdings noch ungelost, wie weiter unten noch ein- gehend erlautert wird.

4.1.2 Moral Hazard durch Banken und mogliche Losungsansatze

Moral Hazard ist ein Problem, das dann entstehen kann, wenn bei einem zweiseitigen Vertragsver- haltnis die Informationen asymmetrisch verteilt sind. Ein Vertragspartner kann die Aktionen des an- deren Vertragspartners nur unvollstandig beobachten. Dadurch entsteht fur ihn ein Informationsdefi- zit. Aus diesem Informationsdefizit ergibt sich fur den anderen Vertragspartner ein Vorteil, den die- ser ausnutzen kann.43 Der Einlagenversicherungsvertrag ist ein praktisches Beispiel fur einen Ver- trag mit asymmetrischer Informationsverteilung. Der Vertragspartner mit dem Informationsdefizit ist die Einlagenversicherungsgesellschaft, die nicht feststellen kann, ob die Bank nicht unverhaltnis- maBig hohe Risiken eingeht. Dadurch entsteht fur die Bank ein Anreiz, derlei hohe Risiken einzuge- hen. Dies kann beispielsweise durch Zahlung unublich hoher Sparzinsen erfolgen, da dies am Markt durch eine Erhohung der Marktanteile belohnt wird und die Bank durch die Versicherung geschutzt ist.44 Paradoxerweise kann dies dazu fuhren, dass das Bankensystem durch die Einlagensicherung eigentlich krisenanfalliger wird, wenn durch das Design des Einlagensicherungssystems die falschen Anreize gesetzt werden. Um Moral Hazard zu minimieren, ist also ein korrektes Design des Einlagensicherungssystems von groBter Bedeutung.45 Dazu gehort, wie eingangs bereits bespro- chen, das Zugestandnis eines expliziten Einlagensicherungssystems, das transparent und fur alle Teilnehmer verbindlich die Sicherungssubjekte46, die Sicherungsobjekte47, die Informationspflichten der Beteiligten48, die Deckungssumme49 und die Versicherungspramie regelt.50 Gerade hinsichtlich der Versicherungspramie und der Deckungssumme gibt es einige interessante Aspekte, die beson- ders zur Forderung bzw. Vermeidung von Moral Hazard beitragen und nun naher beleuchtet werden sollen.

4.1.3 Korrekte Bepreisung der Versicherungspramie

Die Versicherungspramie kann entweder absolut oder in Abhangigkeit von einem bestimmten Risi- komaB51 festgesetzt sein. Eine absolute Versicherungspramie, die fur alle Markteilnehmerlnnen gleich ausfallt, verstarkt das Problem des Moral Hazards. Banken, die ein hoheres Risiko eingehen, haben einen Vorteil gegenuber Banken, die eine konservative Strategic verfolgen.52 Ein Weg, diese falsche Anreizwirkung zu unterbinden, ist die Einfuhrung von risikoabhangigen Versicherungspra- mien.53 Wie allerdings eine faire Preisung dieser risikoabhangigen Versicherungspramie zu errei- chen ist, ist in der Literatur sehr umstritten. Eine Moglichkeit ware, den Verkaufspreis einer Put-Op­tion dafur zu verwenden. Das Underlying dieser Put-Option stellen die aktuellen Bank-Assets dar, wobei der Strike-Preis dem aktuellen Wert der Sichteinlagen entsprechen muss.54 Diese Herange- hensweise vernachlassigt jedoch den Aspekt, dass es sich bei der Einlagensicherung nicht um eine Put-Option im klassischen Sinne handelt. Bei der Einlagensicherung ubt nicht der Kaufer der Opti­on diese aus, sondern eigentlich der Verkaufer, namlich die Bankenaufsicht oder die Einlagensiche- rungsgesellschaft. Diese verfugen uber die Moglichkeit, ein Institut zu ubernehmen und zu schlie- Ben bevor es insolvent wird55 und bestimmen somit den Zeitpunkt, an dem die Option ausgeubt wird. Wenn man perfekte Markte unterstellt, andert dieser Umstand nichts an der Bepreisung der Option.56 Geht man allerdings von einer asymmetrischen Informationsverteilung aus, ist eine faire Bepreisung der Risikopramie durch diesen Ansatz nicht moglich.57 Neben den Bewertungsproble- men der Banken-Assets durch die asymmetrische Informationsverteilung liegt ein weiterer Grund fur die Problematik der fairen Bepreisung der Pramie in der verzogerten Handlungsfahigkeit der Bankenaufsicht. Selbst wenn es ihr moglich ware, die fairen Werte der Banken-Assets zu errechnen, wurde es immer noch eine Zeit dauern, bis die Bankenaufsicht MaBnahmen beschlieBen und umset- zen konnte. In diesem Zeitraum gibt es einen Anreiz fur die Manager der Bank sogenanntes ,,gamb- ling for resurrection“58 zu betreiben.59 Zusammenfassend kann man feststellen, dass bislang kein fai­rer Weg gefunden wurde eine risikoabhangige Versicherungspramie fur die Einlagensicherung fest- zulegen. Dennoch gibt es einige Lander, die eine risikoabhangige Pramie verwenden, um die Moral- Hazard-Problematik einzudammen. Dazu gehoren allerdings weder Deutschland noch Osterreich.60

4.1.4 Moral Hazard durch Sparer

Moral Hazard bei der Einlagensicherung kann nicht nur durch Banken verursacht werden, sondern auch durch die Sparer. Dies ist dann der Fall, wenn die Einlagensicherung dazu fuhrt, dass die Spa­rer ihre Bank nach dem hochsten Zinssatz auswahlen und dabei alternative Risikouberlegungen, wie eine Bewertung der Solvenz der Bank, auBer Acht lassen. Eine Moglichkeit, diese Art des Moral Hazard zu reduzieren, ist auch die Sparer in die Pflicht zu nehmen, ihre eigenen Banken sorgfaltig auszuwahlen und zu uberwachen. Dies kann durch eine Limitierung der Deckungssumme erreicht werden. Die zugrunde liegende Idee ist, dass es einen Unterschied zwischen privaten Sparern und professionellen Sparern gibt. Private Sparer verfugen nur uber geringes Einlagevermogen, profes- sionelle Sparer uber hoheres. Die professionellen Sparer sind durch die Limitierung der Deckungs­summe nun dadurch angehalten, ihre professionellen Fahigkeiten zu nutzen, um die Bank besser zu kontrollieren. Ein anderer Weg, Anreize fur ein marktkonformes Verhalten der Sparer zu setzen, ist einen Selbstbehalt bei der Einlagensicherung einzufuhren, sodass z.B. nur noch 90% des Einlage- vermogens besichert sind. Somit sind nicht nur professionelle Sparer dazu angehalten, die Bank zu kontrollieren, sondern auch private Sparer. Man konnte sich auch eine Kombination der beiden MaBnahmen Limitierung der Deckungssumme und Selbstbehalt vorstellen. Dies ist in einigen weni- gen Landern auch so implementiert.61

Bei genauer Betrachtung der in Osterreich und Deutschland umgesetzten BankenhilfsmaBnahmen muss festgestellt werden, dass weder eine risikoabhangige Pramie zur Vermeidung von Moral Ha­zard durch Banken noch ein Selbstbehalt fur die Einlagensicherungssumme zur Vermeidung von Moral Hazard durch Sparer existiert. Im Gegenteil, durch die Umsetzung der aktuellen EU-Richtli- nie fallt in Deutschland der vorher bestandene Selbstbehalt von 10% weg. Einzig eine Hochstbe- schrankung der Deckungssumme wird durch die Umsetzung der EU-Richtlinie eingefuhrt. Man hat- te die Vermeidung der Moral-Hazard-Problematik also durchaus effektiver gestalten konnen.

4.2 Regulatorische Eigenmittel

Eine weitere MaBnahme zur praventiven Vermeidung von Krisen sind die Mindestkapitalanforde- rungen, die auch als regulatorische Eigenmittel bezeichnet werden. Die Kernidee hinter dieser MaB­nahme ist der verpflichtende Aufbau eines Eigenmittelpuffers fur vergebene Kredite, damit Banken unvorhergesehene Verluste selbst auffangen konnen und dadurch das Bankensystem als Ganzes sta- biler und sicherer gemacht wird.62 International werden die regulatorischen Eigenmittel durch den Basel-II-Akkord geregelt.63 Dieser Akkord ist seit 2007 in den meisten teilnehmenden Staaten um- gesetzt worden. Es handelt sich bei diesem Akkord um ein Dreisaulenmodell zur Verbesserung der Stabilitat des Bankensystems. Die erste Saule betrifft die Mindestkapitalanforderungen, die zweite Saule den bankaufsichtlichen Uberwachungsprozess und die dritte Saule eine erweiterte Offenle- gung.64 65 Diese drei Saulen weisen bewusst ein hohes MaB an Interdependenz auf, um die Stabilitat des Bankensystems systematisch zu erhohen. Fur dieses Kapitel soil der Fokus auf der ersten Saule, den Mindestkapitalanforderungen, liegen, da diese Saule den wichtigsten Bereich des Basler Ak- kords darstellt.

4.2.1 Mindestkapitalanforderungen von Basel II

Die Mindestkapitalanforderungen von Basel II setzen sich aus drei Risikokategorien zusammen, namlich dem Kreditrisiko, dem Marktrisiko und dem operationellen Risiko. Gesetzlich ist eine Ei- genmitteldeckung von mind. 8% unter Einbezug dieser Risikokategorien vorgeschrieben. Die Be- rechnung dafur stellt sich schematisch folgendermaBen dar:

Eigenkapital

Kreditrisiko (gewichtete Risikoaktiva) + Marktrisiko* 12,5+ operationelles Risiko* 12,5

Das Kreditrisiko wird aus den gewichteten Risikoaktiva berechnet, dazu kommt noch ein Anteil fur das Marktrisiko und fur das operationelle Risiko, die jeweils mit 12,566 multipliziert werden. Fur die Risikogewichtung beim Kreditrisiko stehen verschiedene Ansatze mit unterschiedlicher Komplexi- tat zur Verfugung. Der Standardansatz, welcher am einfachsten anzuwenden ist, hinterlegt verschie­dene Assetklassen mit standardisierten Risikogewichten.67 Die IRB-Ansatze basieren auf der inter- nen Einschatzung der Bank uber die Risiken der Assets. Hierbei wird ein IRB-Basis-Ansatz und ein IRB-Fortgeschrittener-Ansatz unterschieden. Hinsichtlich der Komplexitat der Durchfuhrung sind diese Ansatze ansteigend, hinsichtlich des sich ergebenden zu hinterlegenden Eigenkapitals abstei- gend. Unter der Annahme, dass Eigenmittel teuer sind, werden hier also Anreize fur den Einsatz der komplexeren Modelle zur Risikoeinschatzung gesetzt, um das Risiko adaquater mit Eigenmittel zu hinterlegen. Fur den Einsatz der IRB-Modelle ist eine aufsichtsrechtliche Zulassung des bankinter- nen Modells notwendig. Auch fur die Schatzung des Marktrisikos kann ein Standardverfahren oder ein bankinternes Verfahren verwendet werden. Das operationelle Risiko, unter dem Komplexitatsri- siken modemer Bankgeschafte wie beispielsweise die IT-Systemabhangigkeit zusammengefasst sind, wird mittels Basisindikatoransatz68 69, Geschaftsfeldansatz® oder Fortgeschrittenen-Bemessungs- ansatzen70 geschatzt.

Nach diesem Uberblick uber die wichtigsten Regelungen zu Basel II soil nun auf die Auswirkungen von Mindestkapitalanforderungen, im Speziellen auf die Erhohung dieser Anforderungen zur Errei- chung einer erhohten Systemsicherheit, eingegangen werden.

4.2.2 Auswirkungen von Mindestkapitalanforderungen

In der Literatur und der Empirie ist man sich uneins, ob eine Erhohung der Mindestkapitalanforde­rungen auch gleichzeitig die Sicherheit des Bankensystems erhoht.71 Im Gegenteil, es finden sich auch Hinweise darauf, dass eine solche Erhohung die Banken eher dazu verleitet in risikoreichere Geschafte zu investieren, was dazu fuhren kann, dass das System insgesamt instabiler wird. Die Er- gebnisse der Modelle unterscheiden sich, je nachdem, welche grundlegende Betrachtungsweise un- terstellt wird.72 In einer sehr groBen Mehrheit der Modelle lassen sich aber einige gemeinsame Aus- wirkungen finden, die nun dargestellt werden sollen.

4.2.2.1 Prozyklizitat

Ein langfristiger Effekt, der sich aus einer Erhohung bzw. Einfuhrung von Mindestkapitalvorschrif- ten ergibt, ist jener der Prozyklizitat und damit die Verstarkung von exogenen makrookonomischen Schocks. Angenommen, es existiert ein negativer externer makrookonomischer Schock, der die Kreditnehmer betrifft und diese dazu veranlasst, Kredite nicht zu bedienen. Hier entfaltet das regu- latorische Eigenkapital zunachst seine Pufferfunktion und schutzt die Bank vor einer etwaigen In- solvenz. Allerdings ist die Bank bei einer starren Mindestkapitalregelung gezwungen ihr Kapital wieder aufzufrischen. Eine Moglichkeit dafur ist, sich uber dem Kapitalmarkt mit frischem Kapital einzudecken. In einem sehr negativen konjunkturellen Umfeld kann die Bank damit einen informa- tionell begrundeten Bank-Run auslosen. Weiters ist in Frage zu stellen, ob in einem gedampften Umfeld eine faire Bepreisung des Kapitals erreicht wird. Als alternative Moglichkeit verbleibt nur der Verkauf von Aktiva. Dadurch, dass alle Banken von diesem makrookonomischen Schock betrof- fen sind, fuhrt dies kurzfristig dazu, dass die Preise fur Aktiva am Markt fallen, da viele Banken versuchen, ihre Aktiva am Markt unterzubringen. Dieser Verfall der Preise schlagt sich bei Banken, die in ihren Bilanzen eine Marktbewertung fur Assets verwenden, in einer hoheren Abschreibung nieder und fuhrt dazu, dass die Eigenmittelquoten der Banken weiter gesenkt werden und erhohter Bedarf fur Eigenmittel herrscht.73 Im Extremfall kann das dazu fuhren, dass Banken anfangen Ei- genmittel zu horten, um fur zukunftige Schocks vorzusorgen und somit weniger Kredite vergeben.74 Dies verstarkt den externen Schock zusatzlich und das Rad beginnt von Neuem. Bei einem positi- ven externen Schock gelten die Darstellungen vice versa. Eine solche Verstarkung von makrooko­nomischen Schocks positiver wie negativer Art, kann nicht im Sinne einer zusatzlichen Stabilisie- rung des Finanzsystems sein. Aus diesem Grund sind strikte Mindestkapitalvorschriften ohne Ruck- sichtnahme auf die konjunkturelle Verfassung sehr kritisch zu sehen.75 Eine Lockerung ist momen- tan in den Baselll Vorschriften nicht vorgesehen, deshalb wird Basel II auch vorgeworfen sehr pro- zyklisch zu wirken.

4.2.2.2 Verstarkung des Anreizes zu Risk-Shifting und Regulationsarbitrage

Eine weitere Auswirkung von erhohten Mindestkapitalanforderungen ist eine Verstarkung des An­reizes zu Risk-Shifting und der Regulationsarbitrage. Eine Bank ist per Definition niemals zu 100% durch Eigenkapital finanziert, da ansonsten eine Asset- bzw. Risikotransformation durch die Bank nicht moglich ware. Das Fremdkapital der Bank wird im Unterschied zum Eigenkapital mit einer fi- xen, nach oben hin begrenzten, Zahlung bedient. Das Eigenkapital der Bank erhalt immer einen An­ted am Gewinn, die Zahlungen sind also theoretisch nach oben hin nicht begrenzt. Dieser Unter­schied kann zu einem Anreizproblem fuhren, wenn Manager am Eigenkapital der Bank signifikant beteiligt sind und keine weiteren Mechanismen existieren, welche die Anreize zwischen Eigenkapi­tal und Fremdkapital fair aufteilen. Das Anreizproblem gestaltet sich derart, dass ein Manager dazu verleitet ist, auf Kosten des Fremdkapitals in risikoreichere Geschafte zu investieren, da er uber ein besseres Chancen-Risken-Profil verfugt. Die Chance auf einen theoretisch unbegrenzten Gewinn ist verknupft mit dem Risiko, aufgrund der beschrankten Haftung der Banken hochstens die Kapital- einlage zu verlieren. Das Fremdkapital hat im Vergleich dazu nur die Chance auf die Zahlung des nach oben limitierten Zins, tragt aber genauso das Risiko des Verlusts des gesamten Kapitalbetrags. Die symmetrische Risikoverteilung, aber asymmetrische Chancenverteilung zwischen Eigen- und Fremdkapital fuhren dazu, dass gewisse Risiken der Eigenkapitalgeber auf die Fremdkapitalgeber abgewalzt werden, ohne dass diese eine ausreichende Vergutung dafur erhalten. Dieses Phanomen nennt man Risk-Shifting.76 Ein Ansatz, das Risk-Shifting zu minimieren, ist die Verwendung von ri- sikogewichteten Aktiva, wie der Basel-II-Akkord es vorsieht. Dadurch soil gewahrleistet werden, dass hoheres Risiko in den Bankaktiva mit hoheren Eigenmitteln hinterlegt werden muss.77

Dadurch wird zwar die Risk-Shifting-Problematik entscharft, es entsteht aber daraus ein hoherer Anreiz fur die sogenannte Regulationsarbitrage. Darunter versteht man den Versuch, Lucken in den Regelungen zur Hinterlegung mit Eigenmittel zu finden und auszunutzen. Im konkreten Fall der Fi- nanzkrise geschah dies beispielsweise durch die Schaffung von CDO's. Fur diese Finanzinnovatio- nen mussten, im Vergleich zu den hohen Ertragen und den damit einhergehenden Risiken die diese Produkte aufwiesen, besonders wenig Eigenmittel hinterlegt werden. Dies ist wahrscheinlich auch einer der Hauptgrunde, warum die CDO's vor der Krise so erfolgreich waren.78 Je hoher starre Ei- genmittelvorschriften nun sind, desto hoher ist der Anreiz, kreative Energie in die Regulationsarbi­trage zu stecken.

Wie nun gezeigt wurde, sind die positiven Auswirkungen von Mindestkapitalanforderungen durch die Theorie keineswegs gesichert, dennoch nehmen diese Anforderungen einen groBen und wichti- gen Teil in Basel II ein. Im letzten Kapitel dieser Arbeit werden einige Ideen vorgestellt, die diese problematischen Auswirkungen von Mindestkapitalanforderungen in einer Krise zu minimieren ver- suchen, ohne die positiven Steuerungseffekte dieser MaBnahme zu unterminieren.

4.3 Direkte Eingriffe durch den Staat

Bisher wurden nur allgemeine Regularien zur praventiven Vermeidung von Finanzkrisen betrachtet. Dieser Abschnitt behandelt nun direkte Eingriffe durch den Staat wahrend einer Krise, um Ban- kenpleiten und damit ein Ausbreiten der Krise zu vermeiden. Das generelle Problem bei direkten Eingriffen des Staates ist naturlich immer, inwieweit eingegriffen werden soil, um Unzulanglichkei- ten des Marktes auszugleichen. Dabei sind die Anreizwirkungen, die von diesem Eingreifen ausge- hen von besonderer Bedeutung.

4.3.1 Too-Big-To-Fail und Too-Many-To-Fail

Eine dieser problematischen Anreizwirkungen entsteht dabei durch die explizite oder implizite Ver- sicherung des Staates fur Banken, die eine gewisse GroBe besitzen und damit systemischen Status aufweisen. Der Staat kann es sich nicht leisten, diese Banken in die Insolvenz zu schicken, da dies Auswirkungen auf die Stabilitat des gesamten Finanzsektors haben wurde und durch die Interdepen- denz dieser Banken auch noch weitere Banken kaskadierend insolvent werden wurden. Derartige systemische Banken wurden durch staatliche HilfsmaBnahmen gerettet werden, bevor sie insolvent werden. Dieses Phanomen wird als Too-Big-To-Fail-Doktrin bezeichnet.79 Durch diesen Schutz fur groBe bzw. systemrelevante Institute resultiert ein Anreiz fur die Eingehung groBerer Risiken. Dies stellt eine Art Wettbewerbsverzerrung gegenuber jenen Instituten dar, die diesen Schutz nicht auf­weisen. Die Auswirkungen der Too-Big-To-Fail-Doktrin liegen somit nicht nur in einer erhohten Ri- sikobereitschaft der groBen Institute, sondern auch in einer Verminderung der Marktdisziplin und dem Setzen von kunstlichen Wachstumsanreizen. Damit ist es mehr als fraglich, ob diese Finanz- doktrin fur die gesamte Systemstabilitat zutraglich ist.80 Nichtsdestotrotz gibt es viele Beispiele, wo diese Doktrin angewendet wurde.

Eine ahnliches Problem, wie die Too-Big-To-Fail-Finanzdoktrin, weist die Too-Many-To-Fail Fi- nanzdoktrin auf, die implizit durch den Eingriff des Staates entsteht. Der Staat kann es ex post als optimal empfinden, Banken direkt zu helfen, wenn eine groBe Anzahl an Banken von der Insolvenz bedroht wird. Wenn dagegen nur ein kleiner Teil von der Insolvenz bedroht ist, so erfolgt eine Uber- nahme durch starkere Konkurrenten. Die Too-Many-To-Fail-Problematik fuhrt dazu, dass Banken dazu neigen Herdenverhalten hinsichtlich des eingegangen Risikos an den Tag zu legen, um im Fal- le des Falles vom Staat gerettet zu werden. Wie in einem Modell gezeigt wird, ist der Anreiz vor al- lem fur kleinere Banken hoher als fur groBere.81 Dieses Herdenverhalten fuhrt aber zu einer generel- len Erhohung des systemischen Risikos, wie im vorherigen Kapitel besprochen wurde.

Bei der Umsetzung von direkten HilfsmaBnahmen ist aus diesen Grunden die Too-Big-To-Fail Dok- trin als auch die Too-Many-To-Fail-Doktrin hinsichtlich der Anreizwirkungen und aus Stabilitats- grunden insgesamt in Frage zu stellen.

4.3.2 Der Staat als Lender of Last Resort

Weiteren Aufschluss uber direkte Eingriffe des Staates in das Finanzsystems gibt die Debatte uber den Staat als sogenannten Lender of Last Resort (LLR).82 Dieser Ansatz besagt, dass der Staat in Krisenzeiten als ultimativer Geldgeber auftreten soil, derjede erdenkliche Hohe an Geld verleiht, um die Krise abzuwenden. Das Geld soil aber nicht willkurlich, sondem unter den folgenden Bedin- gungen bereitgestellt werden. „(1) to protect the money stock, (2) to support the whole financial system rather than individual institutions, (3) to behave consistently with the longer-run objective of stable money growth, and (4) to preannounce it's policy in advance of crises so as to remove uncer­tainty^83 Um diese Bedingungen zu erfullen, soil der LLR die zusatzliche Liquiditat nur gegen einen sehr hohen Strafzins verleihen, der einen Strafaufschlag gegenuber dem Vor-Krisen-Zinsni- veau enthalt. Daneben soil nur an Kreditnehmer mit guten Sicherheiten verliehen werden. Bei der Art der Sicherheit sollte manjedoch nicht wahlerisch sein. Das Hauptargument fur eine gute Sicher- heit ist, dass sie sich in „normalen“ Zeiten verkaufen lasst. Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass nur an solvente Institute verliehen werden soil, die momentan illiquid sind. Insolventen und il- liquiden Instituten soil dagegen nicht geholfen werden. Es ist besser, diese Institute scheitern zu las­sen. In der Praxis gestaltet es sich fur die Aufsichtsbehorden aufgrund der geringen kritischen Zeit- spanne in einer Krise oftmals schwierig, diese Unterscheidung zu treffen. Generell ist darauf zu achten, in den einzelnen Arrangements des LLR die unterschiedlichen Risikoprofile der Bank bei der Vertragsgestaltung entsprechend mit zu berucksichtigen.84 Daneben hangt die Effektivitat einer HilfsmaBnahme auch davon ab, uber welche Institution die MaBnahme des LLR bereitgestellt wird.85 Denkbare Moglichkeiten sind die Zentralbank, die Bankenaufsicht oder eigens dafur ge- schaffene Institutionen.

Einem LLR stehen fur die Stabilisierung von Banken verschiedenste MaBnahmen, angefangen von Garantien, uber die Bereitstellung von Liquiditat, zu Rekapitalisierung oder kompletten Ubernah- men zur Verfugung. Wird eine dieser MaBnahmen in Anspruch genommen und die Finanzierung der MaBnahme erfolgt aus staatlichen Geldern, so handelt es sich um einen Bail-Out. Wenn auch Priva­te daran beteiligt sind, handelt es sich um einen Bail-In. Daruber hinaus kann die Bankaufsicht bei Nichterfullung gesetzlicher Vorgaben wie z.B. Mindestkapitalanforderungen, die Bank unter Wei- sung der Bankaufsicht stellen oder diese sogar schlieBen. Ein SchlieBen der Bank ist allerdings auch ein Signal an die Konsumenten, welches zu einem Bank-Run fuhren bzw. diesen beschleunigen kann.86

4.3.3 Bank-Bail-Outs

Bei einem Bank-Bail-Out zahlt die Zentralbank oder der Staat das Defizit der Bank und ubemimmt optional Teile davon. Bank-Bail-Outs konnen verschieden gestaltet werden. Wenn die Opportuni- tatskosten fur den Bank-Bail-Out niedriger sind als die Ex-post-Kosten nach einer Bankpleite, ist ein Bail-Out die bessere Strategic. Das Problem ist, dass ein Bail-Out ex-post zwar durchaus Sinn macht, ex-ante aber die Risikobereitschaft der Banken erhoht. Er ist somit ex-ante nicht optimal. Eine andere Strategic, um dem Moral-Hazard-Problem vorzubeugen ist, die Bank-Bail-Outs nach dem Zufallsprinzip durchzufuhren.87

4.3.4 Moral Hazard bei direkter Staatshilfe und Gegenmaftnahmen

Moral Hazard entsteht bei direkter Staatshilfe vor allem aus der Zeitinkonsistenz der zu setzenden HilfsmaBnahmen. Es kann namlich sein, dass staatliche Hilfe ex-post zwar optimal gewesen ware, ex-ante die Anreize der Banken aber hinsichtlich hoherer Risikoneigung verandert werden, dass Li- quiditatsschocks wahrscheinlicher sind. Als Beispiel kann hier Moral Hazard bei Rekapitalisierung angefuhrt werden. Durch staatliche Rekapitalisierung werden die Anreize fur Manager erhoht, ho- here Risiken einzugehen, bzw. die Anreize fur nicht versicherte Glaubiger der Bank verringert, die Bank ordnungsgemaB zu uberwachen. Es gibt verschiedene MaBnahmen, Moral Hazard zu vermei- den oder einzudammen.

Ein Weg ist der bereits weiter oben angesprochene hohe Strafzins fur direkte Staatshilfe. Er sorgt nicht nur dafur, dass das Allokationsproblem der Staatshilfe gerecht gelost wird, sondem bietet dar- uber hinaus einen Anreiz fur die Banken, die Staatshilfe schnell ruckabzuwickeln.88 Gegen diesen Strafzins sprechen allerdings drei Argumente.89 Erstens kann dieser Strafzins die Krise verschlim- mern.90 Zweitens kann dieser Strafzins als Signal an den Markt gewertet werden, welches einen Bank-Run zur Folge hat. Drittens gibt ein hoher Strafzins Managern den Anreiz fur „gambling for resurrection“.

Eine weitere Moglichkeit, Moral Hazard zu vermeiden, ist Unsicherheit uber die Erteilung von staatlichen Beihilfen91 bzw. auch die damit verbundenen Bedingungen durch den LLR zu verbrei- ten. Dies steht nicht unbedingt in Konflikt mit der obigen Bedingung, Hilfszusagen am Beginn von Krisen offentlich zu machen, denn die obigen Bedingungen gelten fur Zeiten, in denen die Panik bereits ausgebrochen ist. Daneben gibt es auch noch den Vorschlag, Moral Hazard zu mildem, in- dem den Bank-Managern im Vorhinein klar gemacht wird, dass ihre Jobs in Gefahr sind und den Aktionaren klar gemacht wird, dass es die Staatshilfe nicht umsonst gibt, d.h. dass auch diese Ga- rantien abgeben mussen bzw. ihre Anteile verwassert werden.92 Diese Art der Verhinderung des Mo­ral Hazard wird vor allem bei Rekapitalisierungen verwendet. Eine komplette Verstaatlichung der Bank ist eine weitere Moglichkeit, den Moral Hazard einzudammen.93 Eine Bewertung, welche Moglichkeiten nun das beste Kosten-Nutzen-Verhaltnis bieten, um Moral Hazard zu vermindem ist leider aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Facetten von Krisen und Bankregularien nicht moglich.94 Generell gilt aber die Direktive, dass ein LLR nur dann angewendet werden soil, wenn die potenziellen Vorteile95 die potenziellen Kosten96 ubersteigen. Dies ist in der Praxis naturlich schwer zu messen.

Handelt es sich bei der Krise um eine Liquiditatskrise im Interbankenmarkt, die durch ein schlichtes Koordinationsproblem97 ausgelost wurde, gibt es noch einen weiteren Weg, das Moral Hazard Pro­blem zu umgehen. Dieser besteht darin, dass die Zentralbank nicht selbst Geld verleiht, sondern versucht, das Koordinationsproblem am Interbankenmarkt zu losen.

[...]


1 Vgl. Uhlig, 2008

2 Vgl. Hellwig, 2009, 39.

3 Geht man von einem perfekten Kapitalmarkt und einer Welt ohne Informationsasymmetrien und Transaktionskos­ten aus, stellen Banken nur leere Hullen dar, die weder einen sinnvollen Beitrag zum Wirtschaftssystem leisten, noch selbst Gewinne erwirtschaften. Diese im Arrow-Debreu-Modell getroffenen Annahmen sind offensichtlich viel zu simpel, um eine ausreichende Begrundung fur die Existenz von Banken in Volkswirtschaften zu geben. Mo- deme Modelle, wie z.B. das incomplete markets model, welches eben keinen perfekten Kapitalmarkt unterstellt, sondem von Informationsasymmetrien und Transaktionskosten ausgeht, sind dazu besser geeignet. Vgl. Freixas/Ro- chet, 2008, 7-10.

4 Beispielhaft kann fur die Minimierung von Transaktionskosten das Modell von Diamond betrachtet werden. Er zeigt, dass Finanzintermediare Kostenvorteile generieren, wenn an sie die Uberwachung der Kreditnehmer delegiert wird und nicht von jedem Kreditgeber selbst durchgefuhrt wird. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Finanzin­termediare, im Gegensatz zum einzelnen Kreditgeber, mehrere Kredite uberwachen und so uber eine Risikodiversi- fizierung verfugen, sollten einzelne Kredite ausfallen. Diese Diversifizierung ist der Schlussel zur Generierung ei­nes Mehrwerts, der uber dem Betrag liegt, den der Finanzintermediar an die Kreditgeber als Zins zuruckzahlen muss. Vgl. Diamond, 1996, 59-64.

5 Dies gilt nicht nur fur Banken, sondem lurjegliche Art von Finanzintermediaren. Vgl. Dewatripont/Tirole, 1994, 29.

6 Vgl. Mishkin, 1989, 48-49.

7 Vgl. Freixas/Rochet, 2008, 2.

8 Vgl. Hellwig, 1998, 331-332.

9 Vgl. Diamond, 2007, 189.

10 Der Untemehmer nutzt den Kredit fur Investitionen. Investitionen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Geld lan- gerfristig gebunden ist, die Investition in der Regel aber dafur einen hoheren Ertrag abwirft gegenuber dem, das Geld einfach zu halten. Der Untemehmer kann also den Sparer nicht jederzeit bedienen, sondem erst, wenn die In­vestition Ruckflusse bietet.

11 Vgl. Freixas/Rochet, 2008, 4.

12 Vgl. Diamond, 1984, 393.

13 Vgl. Bitz,2006,4.

14 Vgl. Diamond/Dybvig, 1983, 405.

15 Vgl. Eichberger/Harper, 1997, 200-201.

16 Vgl. Diamond/Dybvig, 1983, 402.

17 Vgl. Jacklin/Bhattacharya, 1988, 568-580.

18 Vgl. Chari/Jagannathan, 1988, 749-759.

19 Vgl. Eichberger/Harper, 1997, 216-220.

20 Goldstein und Pauzner erweitem das Diamond-Dybvig-Modell insoweit, als sie das Entstehen eines Bank-Runs auf gewisse Fundamentaldaten der Wirtschaft zuruckfuhren. Durch diese Erweiterung konnen sie die Ex-ante-Wahr- scheinlichkeit fur einen Bank-Run berechnen. Die Fundamentaldaten der Wirtschaft, welche als stochastisch ange­nommen werden, werden von den Agenten unterschiedlich wahrgenommen und interpretiert. Es kommt also zu Si- gnalstorungen der Agenten und die Informationswahmehmungen sind unterschiedlich. Das Modell ist aus diesem Grand durchaus realistischer als das ursprungliche Diamond-Dybvig-Modell. Es gibt einen Bank-Run im Gleichge- wicht, wenn die Fundamentaldaten unter einem gewissen Schwellwert liegen. Daruber hinaus konnen aber auch pa- nische Bank-Runs auftreten, die fundamental nicht begrundet sind. Kennzeichnend dafur ist, dass diese Bank-Runs nur deshalb auftreten, weil die Agenten davon ausgehen, dass auch andere Agenten von einem Bank-Run ausgehen und ihre Einlagen auflosen. Vgl. Goldstein/Pauzner, 2005, 1294.

21 Vgl. De Bandt/Hartmann, 2000, 13.

22 Vgl. Tumpel-Gugerell, 2009, 1.

23 Vgl. Kaufman/Scott, 2003, 372-373.

24 Vgl. Mishkin, 1995, 32.

25 Der Begriff Klumpenrisiko meint, dass viele Marktteilnehmer ahnlichen Risiken durch Dritte ausgesetzt sind. Ein Beispiel dafur ware, dass viele Banken gleichzeitig im Immobiliensektor investiert sind. Daraus entsteht ein Klum­penrisiko fur diese Banken.

26 Vgl. Summer, 2003, 46.

27 Gruppen von Banken verfolgen ahnliche Strategien und MaBnahmen, beispielsweise investieren sie in dieselben Klassen von Assets. Damit uberleben sie entweder miteinander, oder gehen miteinander unter.

28 Vgl. Acharya, 2009b, 34.

29 Vgl. Dow,2000,5-6.

30 Vgl. Kaufman/Scott, 2003, 371.

31 Vgl. Holmstrom/Tirole, 1997,663.

32 Diese Sicht ist in der Literatur allerdings nicht unumstritten. Die Anhanger des Free-Banking-Ansatzes befurchten durch die Regulation der freien Marktkrafte ein Entstehen von Wohlfahrtsverlusten. Vgl. Dowd, 1996, 679.

33 Vgl. Freixas/Rochet, 2008, 305.

34 Vgl. SoFFin, 2009a, 1.

35 Vgl. BMF, 2009a, 1.

36 Vgl. Demirguc-Kuntu. a., 2005, 15.

37 Vgl. Kane, 2000, 15.

38 Vgl. Diamond/Dybvig, 1983, 404.

39 Vgl. Eichberger/Harper, 1997, 232.

40 Vgl. Garcia, 2000, 4.

41 Vgl. Wheelock/Kumbhakar, 1995, 199-200.

42 Vgl. Garcia, 2000, 17.

43 Vgl. Schwarze, 2003, 11.

44 Vgl. Keeley, 1990, 1183.

45 Vgl. Demirguc-Kunt/Kane, 2002, 176.

46 Welche Institutionen fallen unter die Einlagensicherung, welche nicht?

47 Welche Produkte fallen unter die Einlagensicherung, welche nicht?

48 Welche Informationen mussen wann und in welcher Form an wen (die Bankenaufsicht, den Einlagenversicherer, etc.) geliefert werden und in welcher Art und Weise durfen sie veroffentlicht werden?

49 Gibt es eine Sicherung pro Einlage oder pro Sparer? Gibt es eine maximale Deckungssumme? Gibt es einen Selbst- behalt?

50 Vgl. Garcia, 2000, 10-17.

51 In Frage kommen beispielsweise das Rating der Bank oder die Abhangigkeit von bestimmten Bilanzpositionen.

52 Vgl. Pecchenino, 1992, 509.

53 Vgl. Pennacchi, 1987, 308.

54 Vgl. Merton, 1977, 4.

55 Beispielsweise durch Entziehen der Banklizenz

56 Vgl. Freixas/Rochet,2008,316.

57 Vgl. Cetinu.a., 2004,311-312.

58 Der Begriff "gambling for resurrection" umfasst eine spezielle Strategic aus der Principal-Agency-Theorie. In unse- rem Beispiel dauert es eine Zeit, bis die MaBnahmen der Bankenaufsicht umgesetzt werden, zu der z.B. auch die Absetzung des Managements gehoren konnte. Zwischen Bekanntwerden des schlechten Zustands der Bank und dem Umsetzen der MaBnahme, hat das Management einen hohen Anreiz besonders risikoreiche Geschafte einzuge- hen. Der Grand liegt darin, dass die Bank sich schon in schlechtem Zustand befindet. Die einzige Moglichkeit den Management-Posten zu erhalten, ist auf Moglichkeiten mit hohen Gewinnaussichten zu setzen, die logischerweise dadurch eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Geht der Plan auf, ist die Bank durch den hohen Einsatz ge- rettet und das Management kann bleiben. Geht der Plan nicht auf, wird sie durch den Staat gerettet, und das hatte fur das Management keine anderen Auswirkungen, namlich die Absetzung, als vor dem "gambling for resurrection". Ein Weg "gambling for resurrection" zu unterbinden, waren personliche Haftungen fur das Manage­ment. Vgl. Downs/Rocke, 1994, 374-375.

59 Vgl. Chan u.a.,1992,243.

60 Vgl. Demirguc-Kunt u. a., 2005, 36-38.

61 Vgl. Demirguc-Kuntu. a., 2005, 31-33.

62 Vgl. Blum/Hellwig, 1996, 47.

63 Da Mindestkapitalanforderungen den Banken Geld kosten, ist eine intemationale Regelung vor allem in Hinblick auf Regulationsarbitrage und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sinnvoll. Vgl. Osterreichische Natio- nalbank, 2009a, 1.

64 Vgl. BMF, 2009b, 1.

65 Vgl. Bundesbank, 2007a, 1.

66 Kehrwert von 8%

67 Die Risikogewichte sind 0%, 20%, 50%, 100%, 150%. 0% z.B. Forderungen an Staaten und Zentralbanken der OECD-Klasse 0 oder 1, Forderungen an BIS, IMF, EZB und eine Reihe an Entwicklungsbanken, 20% lur Banken und Wertpapierhauser in OECD-Klasse 0 oder 1 Landem, 50% fur OECD-Klasse-3-Lander bzw. Banken und Wert­papierhauser in OECD-Klasse-2-Landem, 100% fur Forderungen an Untemehmen, 150% fur Forderungen an Schuldner, die in Verzug sind. Vgl. Baseler Ausschuss lur Bankenaufsicht, 2004, 259-265.

68 Das operationelle Risiko wird als Prozentsatz eines gewissen Basisindikators geschatzt.

69 Furjedes Geschaftsfeld der Bank wird ein eigener Basisindikator herangezogen.

70 Modellbasierte Ansatze auf Basis bankintemer Daten zur Berechnung des Verlusts aus dem operationellen Risiko.

71 Vgl. VanHoose,2006,5.

72 Unterschieden werden Portfolio-, Anreiz- und Incomplete-Contract Ansatze. Beim Portfolio-Ansatz werden die Banken als Portfoliomanager betrachtet. Hierbei wird auf risikogewichtete Aktiva fur die Berechnung der Eigenmit­tel abgestellt. Die Anreiz-Ansatze gehen von einem Informationsvorsprung der Banken gegenuber anderen Markt- teilnehmem aus und behandeln die daraus entstehende Principal-Agency-Problematik. Die Incomplete-Contract- Ansatze beschaftigen sich mit den Anreizwirkungen auf die Bankmanager und wie diese gestaltet werden sollen. Vgl. Freixas/Rochet, 2008, 319-328.

73 Dies wird auch als Fire-Sale-Problematik bezeichnet. Vgl. Coval/Stafford, 2007, 480.

74 In der Literatur wird dalur der Ausdruck Credit-Crunch verwendet. Vgl. Bemanke u. a., 1991, 205.

75 Vgl. Blum/Hellwig, 1996, 68-69.

76 Vgl. Jensen/Meckling, 1976, 36-38.

77 Vgl. Repullo, 2004, 176.

78 Vgl. Acharya/Schnabl, 2008, 1.

79 Vgl. Stem/Feldman, 2004, 1.

80 Vgl. Bemanke, 2009, 1.

81 Vgl. Acharya/Yorulmazer, 2007,27.

82 Die Basis fur die Theorie des Lender of Last Resort ist schon mehr als 100 Jahre alt und kam von 'Thornton, 1802, An Enquirylnto the Nature and Effects ofPaper Credit of Great Britain und Bagehot, 1873, Lombard Street.

83 Vgl. Humphrey, 1989, 16.

84 Vgl. Niskanen, 2002,32.

85 Vgl. Repullo, 2000, 603.

86 Vgl. Eichberger/Harper, 1997, 230.

87 Vgl. Freixas, 1999, 20.

88 Vgl. Humphrey, 1989, 7.

89 Vgl. Freixas u. a., 2002, 40.

90 Vgl. Crockett, 1997, 25.

91 Vgl. Corrigan, 1990, 13.

92 Vgl. Crockett, 1997, 26.

93 Vgl. Acharya, 2009b, 24.

94 Vgl. Freixas, 1999, 25.

95 z.B. keine Ansteckung von anderen Instituten, keine Destabilisierung des Finanzsektors, etc.

96 z.B. direkte Kosten fur den Steuerzahler, indirekte Kosten durch Moral Hazard etc.

97 Beispielsweise, weil sich Banken gegenseitig nicht mehr vertrauen, obwohl die Banken eigentlich solvent waren.

Ende der Leseprobe aus 94 Seiten

Details

Titel
EU-Bankenhilfspakete. Eine Analyse mit besonderem Fokus auf Österreich und Deutschland
Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz
Note
Sehr Gut
Autor
Jahr
2009
Seiten
94
Katalognummer
V142306
ISBN (eBook)
9783668687455
ISBN (Buch)
9783668687462
Dateigröße
1146 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bankenhilfe, State-Aid, Banken, Risiko, Systemisches Risiko, Einlagensicherung, staatliche Eingriffe, OECAG, Bankenhilfspaket, Solvenzsicherung, Partizipationskapital, Staatshilfe, Rekapitalisierung, Risikoübernahme, Bad-Bank, Bad-Bank-Modelle, Eigenmittel, Regulation, Abwicklungsanstaltenmodell, Zweckgesellschaftsmodell, Makroökonomie, Domino-Effekt, Herding Effekt, Adverse Selection, Moral Hazard, Gambling for ressurection, Basel II, Prozyklizität, Risk-Shifting, Regulationsarbitrage, Too-Big-Too-Fail, Too-Many-Too-Fail, Bail-Out, Lender of Last Resort, Bankenmitteilung, Refinanzierungsmitteilung, wertgeminderte Aktiva, staatliche Garantien, Kommunalkredit Austria AG, Erste Bank AG, Raiffeisen Zentralbank AG, Oesterreichische Volksbanken AG, Constantia Privatbank, Hypo-Alpe-Adria, Bawag, europäische Finanzaufsicht
Arbeit zitieren
Christoph Pernsteiner (Autor:in), 2009, EU-Bankenhilfspakete. Eine Analyse mit besonderem Fokus auf Österreich und Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142306

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