Veränderte wirtschaftliche Bedingungen, weltwirtschaftliche Finanzkrisen und defizitäre
Haushalte der Länder und des Bundes lassen immer wieder die Diskussion um
den Sinn und Zweck des Berufsbeamtentums aufkommen. Es ist aber auch die Öffentlichkeit,
die nicht mehr unkritisch die Besonderheiten des Beamtenrechts akzeptiert.
In erster Linie sind es finanzielle Erwägungen, die Anlass dazu geben die Abschaffung
oder zumindest Begrenzung des Berufsbeamtentums auf einen Kernbereich
staatlicher Aufgaben zu fordern.
Diese in Teilen auch emotionale Diskussion verkennt jedoch die besondere Legitimation,
die sich auf den besonderen Anforderungen an staatliche Leistungen und Ansprüche
begründet. Das Berufsbeamtentum ist auch heute noch ein integraler Bestandteil
eines modernen Staates. Beide Aspekte sind unabdingbar miteinander verzahnt.
Es ist jedoch zwingend, dass sich das Berufsbeamtentum gesellschaftlichen
Entwicklungstendenzen nicht verstellt, sondern diese aufgreift, als Chance für Veränderungen
nutzt und offen gegenüber steht. Es scheint aber auch in der Natur der
Sache zu liegen, dass die Kritik an den Beamten nicht grundsätzlich immer besteht,
sondern von zeitlichen Entwicklungen abhängig zu sein scheint. Diese Erscheinung
ist in erster Linie immer dann festzustellen, wenn es in der Wirtschaft kriselt. Dann
beginnt die Diskussion um den Abbau der Bürokratie und der Forderung nach „weniger
Staat“. Selbstverständlich nur dort wo dieser keine Leistungen erbringt. In der
Bundesrepublik Deutschland werden das Beamtentum und der öffentliche Dienst als
eine Besonderheit betrachtet. Dabei ist der Anteil der Bediensteten des öffentlichen
Dienstes mit bundesweit 1,7 Millionen Beamten und 3,3 Millionen Angestellten weitaus
geringer als in anderen europäischen Staaten1.
Inwiefern die Beschäftigung von Angestellten im öffentlichen Dienst gegenüber den
Beamten tatsächlich kostengünstiger ist, bleibt umstritten. Es handelt sich bislang um
ein wenig untersuchtes wissenschaftliches Feld. Während der aktiven Phase des
Beamten muss der Staat keine Sozialleistungen abführen und nur im Krankheitsfall
dem Beamten eine Beihilfe gewähren. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Geschichtliche Entwicklung des Berufsbeamtentums
3 Verfassungsrechtliche Betrachtung
3.1 Funktionsvorbehalt aus Art. 33. Abs. 4 GG
3.2 Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG)
3.3 Vergleich: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
4 Pro- und Contra-Argumente in Bezug auf das Berufsbeamtentum
4.1 Contra-Argumente
4.2 Pro-Argumente
5 Allgemeines zu den Reformüberlegungen im öffentlichen Dienst
5.1 Leistungsorientierte Bezahlung
5.2 Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstes
5.3 Expertenkommission Staatsaufgabenkritik (sog. „Scholz – Kommission“)
5.4 Bull – Kommission
5.5 Föderalismuskommission
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Hausarbeit untersucht die Aktualität des Berufsbeamtentums in der Bundesrepublik Deutschland und geht der zentralen Forschungsfrage nach, ob die Institution im 21. Jahrhundert noch erforderlich ist oder einer grundlegenden Reform bedarf.
- Historische Entwicklung des deutschen Beamtentums
- Verfassungsrechtliche Grundlagen und Funktionsvorbehalt
- Gegenüberstellung von Beamten und Angestellten
- Argumentationslinien für und gegen das Berufsbeamtentum
- Analyse vergangener Reformkommissionen und aktueller Reformansätze
Auszug aus dem Buch
Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG)
Nach der Rechtssprechung des BVerfG liegt die überragende Bedeutung des Art. 33 GG in seinem Absatz 5, der das Berufsbeamtentum im Interesse der Allgemeinheit erhalten will und der nur einen Kernbestand von Strukturprinzipien schützt. Er lässt insoweit dem Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum, wenn auch dieser keine völlige Regelungsfreiheit besitzt. Die sich daraus ergebende Bekenntnis zum Berufsbeamtentum verpflichtet den Gesetzgeber nicht nur sich an bestimmte Grundsätze zu halten, sondern stellt auch unmittelbar geltendes Recht dar. Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen als wichtigste Fälle genannt:
Die Treuepflicht und den Gehorsam gegenüber dem Dienstherrn. Die Treuepflicht steht in einem engen Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht. Sie ist eine Gegenleistung für die Treue des Beamten und beinhaltet: das Bekenntnis zur freiheitlich - demokratischen Grundordnung, Das Gemeinwohl steht im Vordergrund und hat gegenüber Gruppeninteressen und eigener Interessen des Beamten zurück zu treten, die erforderliche Mäßigung und Zurückhaltung bei jeder Art von politischen Aktivitäten sowie die volle Hingabe zum Beruf.
Die unparteiische Amtsführung. Die parteipolitische Neutralität im Amt besagt, dass der Beamte nicht einer Partei, sondern dem Volk dient. Dieser durchaus positive Fall entspringt dem Kerngedanken des Berufsbeamtentums, beschneidet aber zugleich deren grundrechtlich manifestierte Meinungsfreiheit. Es kann von der Regierung missbraucht werden, jegliche Kritik an Gesetzen zu unterbinden.
Die fachliche Eignung und Vorbildung. Mit der fachlichen Eignung und Vorbildung wird der Leistungsgrundsatz für das Berufsbeamtentum festgeschrieben. Der Zugang zum öffentlichen Dienst und damit der Eintritt in den Staatsdienst nur nach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zulässig. Damit soll sowohl die Gleichbehandlung aller Bewerber gewährleistet werden, als auch die Individualrechte und die Institution des Berufsbeamtentums geschützt werden. Das Leistungsprinzip verbietet einen parteipolitischen oder konfessionellen Ämterproporz.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Diskussion über den Sinn des Berufsbeamtentums vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Krisen und führt in die Forschungsfrage ein.
2 Geschichtliche Entwicklung des Berufsbeamtentums: Dieses Kapitel zeichnet die historische Genese des deutschen Beamtentums von Friedrich Wilhelm I. bis zur Nachkriegszeit nach.
3 Verfassungsrechtliche Betrachtung: Es werden der Funktionsvorbehalt, die verfassungsrechtlichen Garantien und die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten analysiert.
4 Pro- und Contra-Argumente in Bezug auf das Berufsbeamtentum: Hier werden die wichtigsten Argumente für Reformen sowie die Befürworter-Positionen gegenübergestellt.
5 Allgemeines zu den Reformüberlegungen im öffentlichen Dienst: Das Kapitel bietet einen Überblick über verschiedene Kommissionen und Ansätze zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Berufsbeamtentum trotz Reformbedarf weiterhin zeitgemäß ist.
Schlüsselwörter
Berufsbeamtentum, Öffentlicher Dienst, Art. 33 GG, Funktionsvorbehalt, Alimentationsprinzip, Verwaltungsreform, Streikverbot, Treuepflicht, Leistungsprinzip, Hoheitsaufgaben, Beamtenstatusgesetz, Modernisierung, Staatsdiener, Reformüberlegungen, Verfassungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, ob das Berufsbeamtentum im modernen deutschen Staat weiterhin zeitgemäß ist oder ob es abgeschafft bzw. grundlegend reformiert werden sollte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die historische Herleitung, verfassungsrechtliche Grundlagen, den Vergleich zu Angestellten, eine Analyse von Reformdebatten sowie Pro- und Contra-Argumente.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, ob die Institution des Berufsbeamtentums im 21. Jahrhundert noch erforderlich ist und ob die vielfach geforderte Abschaffung mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Literatur- und Dokumentenanalyse, wobei verfassungsrechtliche Vorgaben, historische Fakten und Berichte verschiedener Expertenkommissionen ausgewertet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die verfassungsrechtliche Verankerung, den Vergleich von Beamten und Angestellten, die Diskussion von Pro- und Contra-Argumenten sowie eine detaillierte Auswertung von Reformkommissionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Berufsbeamtentum, Öffentlicher Dienst, Art. 33 GG, Alimentationsprinzip, Verwaltungsreform und Hoheitsaufgaben.
Welche Rolle spielt die Föderalismuskommission in der Untersuchung?
Die Föderalismuskommission wird als Beispiel für die jüngste Reformgeschichte angeführt, bei der die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes neu geregelt und das Beamtenstatusgesetz eingeführt wurde.
Warum wird das Streikverbot als zentrales Argument angeführt?
Das Streikverbot wird als notwendiges Instrument hervorgehoben, um die Funktionsfähigkeit des Staates und die Daseinsvorsorge auch in Krisenzeiten dauerhaft sicherzustellen.
Was ist das Ergebnis der Untersuchung bezüglich der Kosten?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass eine Ersetzung von Beamten durch Angestellte den öffentlichen Haushalt nicht zwangsläufig entscheidend entlasten würde, da auch Versorgungsbezüge und Besoldungsstrukturen zu berücksichtigen sind.
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- Jana Kuhlmey (Author), 2009, Ist das Berufsbeamtentum noch zeitgemäß?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142445