Universellen Anspruch hat eine Theorie, wenn sie das Geltungsgebiet, innerhalb dessen sie Gültigkeit und Zuständigkeit beansprucht, als unbegrenzt behauptet, ohne daß es dabei – etwa aufgrund kultureller Unterschiede – Ausnahmen gäbe. So beansprucht der Universalismus der Menschenrechte unbegrenzte Gültigkeit für alle Menschen, unabhängig davon, zu welcher Zeit oder an welchem Ort sie lebten bzw. leben und welcher Kultur sie angehörten bzw. angehören.
In einer universalistischen Theorie ist es möglich, daß die Geltung der Prinzipien und Normen in Abhängigkeit von kontingenten empirischen Einflußfaktoren besteht, was für eine dem Universalismus ähnliche Theoriefamilie, den Absolutismus, nicht gilt. Ein Beispiel für Universalismus: Es wäre denkbar, daß alle Staaten der Erde Repräsentanten zu einem „Weltparlament“ entsenden würden, die dort Gesetze mit einem globalen Geltungsanspruch beschlössen, die in späteren Parlamentssitzungen wieder aufgehoben oder modifiziert werden könnten. Zur Verdeutlichung noch ein Beispiel für Absolutismus: Daß Gott existiert, ist für gläubige Menschen ein letztgültiger Grundsatz, für den kontextunabhängige sowie zeitlich und örtlich absolute Geltung eingefordert wird.
Demnach beansprucht der Universalismus zwar Allgemeingültigkeit und –verbindlichkeit, er ist aber nicht unveränderlich. Universalistische Konzepte können sich verändern und neue Ideen und Impulse in sich aufnehmen. Dagegen ist der Absolutismus eine starre Position, welche die uneingeschränkte und ewige Wahrheit der Grundsätze sowie deren Unabhängigkeit und Unveränderlichkeit gegenüber kontingenten Einflußfaktoren jeder Art behauptet.
Dem eben Gesagten entsprechend bedeutet Universalismus der Menschenrechte, daß es überall auf der Welt allgemeingültige und –verbindliche Standards der Menschenrechte gibt bzw. geben müsse. Ein gutes Beispiel für einen moralischen Standard ist das fünfte biblische Gebot: „Du sollst nicht töten“. Wir können mit sehr großer Sicherheit sagen, daß es keine Gesellschaftsform auf der Erde gibt bzw. gegeben hat, die dieses Gebot, in der einen oder anderen Variante, nicht für allgemein gültig und verbindlich erklärt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Universalismus und Relativismus
A) Was ist Universalismus?
B) Was ist Relativismus?
2. Das Problematische des Relativismus
A) Die Differenzthese
B) Die Folgen des Relativismus
3. Der Ausweg aus dem Dilemma: Kontextueller Universalismus
4. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die scheinbare Unvereinbarkeit zwischen den philosophischen Positionen des Universalismus und des Relativismus im Kontext der Menschenrechte. Ziel ist es, durch die Analyse der jeweiligen Standpunkte eine Vermittlungsmöglichkeit zu explorieren, um im interkulturellen Dialog zu einer tragfähigen Konzeption von Menschenrechten zu gelangen.
- Grundlagendefinition von Universalismus und Relativismus
- Kritische Beleuchtung der Differenzthese des Relativismus
- Analyse der Folgen relativistischer Standpunkte für den Menschenrechtsdiskurs
- Erörterung des „Kontextuellen Universalismus“ nach Ulrich Beck als Vermittlungsansatz
- Untersuchung des Potenzials für einen interkulturellen Wettbewerb um Menschenrechtskonzeptionen
Auszug aus dem Buch
B) Was ist Relativismus?
Relativismus (auch Kontextualismus oder Partikularismus genannt) ist ein Sammelbegriff für philosophische Theorien, deren Vertreter behaupten, daß Sätze, Prinzipien, Regeln und Überzeugungen nicht absolut gelten, sondern nur bedingt in bezug auf etwas. Dies kann sehr unterschiedlich sein: Personen, Institutionen, Gesellschaften, Kulturen, historische Kontexte usw. Relativistische Theorien können in verschiedenen Kontexten vertreten werden.
Entsprechend den philosophischen Disziplinen gibt es auch verschiedene Relativismusformen. Unterscheiden kann man z. B. den kognitiven, erkenntnistheoretischen, methodischen und ethischen Relativismus. Gemeinsam ist diesen Varianten ein kritisches Selbstverständnis. Relativisten betrachten ihre Position vor allem als Gegenentwurf gegen absolutistische und universalistische Einheitskonzepte. Relativisten lehnen unbedingte Behauptungen ab und versuchen, durch Aufweis verschiedener Einflußfaktoren – z. B. kultureller oder historischer Art – die Abhängigkeiten und den kontingenten Charakter von Sätzen Regeln und Lehren offenzulegen.
Wie wir oben gesehen haben, scheint zwischen Universalismus und Relativismus kein Ausgleich möglich zu sein. Die beiden Positionen erscheinen, zumindest auf den ersten Blick, völlig unvereinbar miteinander. Ob dies zutrifft, und inwieweit es zutrifft, wird in den folgenden Abschnitten zu klären sein und ich werde darüber hinaus der Frage nachgehen ob es nicht die Möglichkeit besteht, diese beiden Positionen miteinander zu verbinden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Universalismus und Relativismus: Definition der grundlegenden Konzepte des Universalismus und Relativismus sowie deren jeweilige Geltungsansprüche.
2. Das Problematische des Relativismus: Untersuchung der Differenzthese und der daraus resultierenden Konsequenzen für das Verständnis von Menschenrechten.
3. Der Ausweg aus dem Dilemma: Kontextueller Universalismus: Vorstellung des Ansatzes von Ulrich Beck zur Überwindung der starren Dichotomie durch ein inklusiveres Verständnis.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Potenziale einer kontextuellen Herangehensweise für die praktische Umsetzung globaler Menschenrechtsstandards.
Schlüsselwörter
Universalismus, Relativismus, Menschenrechte, Kontextueller Universalismus, Globalisierung, Glokalisierung, kulturelle Differenz, interkultureller Dialog, Menschenrechtskonzeptionen, Absolutismus, Ethik, Perspektivenwechsel, Partikularismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die theoretische Spannung zwischen universalistischen und relativistischen Auffassungen von Menschenrechten und sucht nach Wegen, diese Gegensätze zu überbrücken.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der philosophischen Bestimmung von Moralbegründungen, der Kritik am Relativismus und der Anwendung des Konzepts des kontextuellen Universalismus.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob Universalismus und Relativismus unvereinbar sind, und der Versuch, einen vermittelnden „goldenen Pfad“ zu finden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine philosophische Begriffsanalyse und theoretische Erörterung unter Einbeziehung soziologischer Perspektiven zur Globalisierung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundpositionen, die Kritik am Relativismus, die Vorstellung des kontextuellen Universalismus nach Ulrich Beck und dessen Relevanz für den globalen Dialog.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Universalismus, Relativismus, Menschenrechte, Kontextualismus und Glokalisierung.
Warum ist der Relativismus in Bezug auf Menschenrechte problematisch?
Weil der Relativismus dazu führen kann, dass Menschenrechtsverletzungen unter dem Deckmantel kultureller Besonderheiten hingenommen werden, was die universelle Schutzfunktion der Menschenrechte untergräbt.
Was bedeutet der Begriff „Glokalisierung“ im Kontext der Arbeit?
Er beschreibt die Verschränkung von globalen und lokalen Phänomenen, die dazu führt, dass kulturelle Identitäten nicht mehr isoliert existieren, sondern in einen globalen Austausch treten müssen, der den Perspektivenwechsel erzwingt.
- Quote paper
- Ralf Bunte (Author), 2002, Sind Universalismus und Relativismus tatsächlich unvereinbar?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14244