Leseprobe
Im Folgenden möchte ich anhand Nietzsches Werk Der Antichrist verdeutlichen,
in welcher Hinsicht, die Vorwürfe gegen Kants Moralkonzeption berechtigt sind. Ich beziehe mich hier ausschließlich auf §10 und §11 des Antichristen und Kants Moralkonstruktion in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten.
Nietzsche greift in seinem Werk Der Antichrist nicht nur das deutsche Volk an sich und seine Moral an, sondern geht auch mit Kant hart ins Gericht. Seine Lehren hält Nietzsche nicht nur für falsch, sondern auch für schädlich und gefährlich. Er begründet Kants große Anhängerschaft in der Gelehrtenwelt darin, wie er in §10 sagt, dass sie (die Gelehrtenwelt) „zu drei Viertel aus Pfarrer- und Lehrer-Söhnen besteht“. Und da Nietzsche gerade den Theologen und allen, die in ähnlicher Weise denken, den Krieg erklärt hat, führt also auch kein Weg daran vorbei, Kant in seiner Schrift zu kritisieren.
Nietzsche beginnt in §10 damit, Kant, der aus einem pietistischen Elternhaus stammt, zu annektieren, weil seine Moral nicht nur eine große Gefahr birgt, sondern auch das Theologendenken unterstützt. Er wirft Kant vor, dass auch seine Moral eine Theologenmoral ist. Aber genau das wollte Kant ja vermeiden. Auch er war der Ansicht, dass es einer neuen Moral bedarf, die nicht mehr auf einer theonomen Konzeption beruht. Denn, wie schon viele andere, war auch er der Ansicht, dass eine Moral, die sich auf nichts Beweisbarem gründet, nämlich Gott, weder standhaft, noch angebracht in der heutigen Zeit ist. Insofern sehe ich also beim Ansatzpunkt, nämlich dass es einer neuen Moral bedarf, bei beiden keinen Unterschied. Das für Nietzsche Verwerfliche ist aber der nächste Schritt, den Kant vollzieht. Kant beginnt nämlich damit, seine ganze Moralkonzeption unter anderem auf der Vernunft zu begründen. Eine Vernunft, die er weder irgendwann einmal definiert, noch näher für sie argumentiert hat. Er setzt sie einfach als eine gegebene Tatsache voraus. Und hier muss ich Nietzsche zustimmen, wenn er über Kants neue Moral sagt: „ (...) wenn nicht beweisbar, so doch nicht mehr widerlegbar...“ Kants Moral ist, so wie Nietzsche ganz richtig erkennt, nicht beweisbar. Jedoch ist sie genauso wenig widerlegbar, denn um diese Moral widerlegen zu können, müsste man zuerst einmal Kant fragen, was genau er denn mit dem Begriff der Vernunft meinte und zweitens müsste man beweisen können, dass der Wille des Menschen nicht frei ist. Dies macht die ganze Sache um einiges komplizierter, weil weder für das eine noch gegen das andere argumentiert werden kann, für beides liegen keine Beweise vor. Auf Grund dessen kann Nietzsche aber dann behaupten, dass durch Kants Formulierungen eine Scheinrealität erschaffen wurde, eine „vollkommen erlogne Welt“. Denn es ist ja auch ganz offensichtlich so, dass Kant seine Moral auf nicht beweisbaren Voraussetzungen begründet. Dieser Umstand fügt sich hervorragend in Nietzsches Bild, der konstruierten Realität der Theologen ein. Und es ist für ihn somit ein Leichtes dafür zu argumentieren, dass die Moral der Theologen nur konstruiert und erschaffen, aber nicht fundiert ist. Dies macht er am Beispiel von Kant klar und verallgemeinert es schließlich auf die gesamte deutsche Moral gesehen.
In §11 geht Nietzsche dann dazu über gegen Kant einzuwenden, dass die Tugend aus einem selbst heraus kommen muss und unsere einzige Notwehr und Notdurft darstellt. Er unterstellt hier also, dass Kants Moral eine erschaffene, nicht aber von jedem Menschen individuell erzeugte Moral ist. Er hat dabei aber nicht bedacht, dass auch die Moral Kants im Grunde genommen eine individuell erzeugte ist. Denn auch wenn der kategorische Imperativ einen Prüfmechanismus für die Allgemeinheit der eigenen Maximen darstellt, sind es doch die eigenen Maximen, die er prüft - nicht etwa die der Allgemeinheit. Er stellt nur sicher, dass sie (die Maximen) auch für die Allgemeinheit tragbar sind. Jedoch liegt der Kern einer jeden Maxime in uns selbst. Nietzsche kann an dieser Stelle deswegen nicht sagen, dass die Tugend, die Kant fordert, nicht aus einem selbst heraus kommt. Hingegen ist der Einwand, dass die Tugend bzw. die Maximen, nicht einem Prüfmechanismus wie dem kategorischen Imperativ unterliegen sollten, vollkommen berechtigt. Besser wäre es also gewesen, wenn Nietzsche gesagt hätte, dass die Tugend, die aus einem herauskommt, so sein und bleiben sollte wie sie ist und nicht nachgeprüft werden muss, ob die Maximen, die dahinter stecken, auch für eine Allgemeinheit tauglich sind. Denn das ist genau das, was Nietzsche verurteilt. Die Rücksichtnahme auf die allgemeine Öffentlichkeit. Für ihn ist es nämlich aufs äußerste verwerflich, seine eigenen Interessen bzw. Maximen nach einer verweichlichten Allgemeinheit auszurichten. Denn dies würde die Schwachheit der eigenen Person bedeuten. Und Schwäche ist Nietzsche verhasst.
Einen weiteren Fehler, den Nietzsche begeht, ist, wenn er sagt: „eine Tugend bloß aus einem Respekts-Gefühle vor dem Begriff „Tugend“ wie Kant es wollte, ist schädlich.“ Kant behauptet aber keineswegs, dass der Begriff der Tugend nur allein aus Respekt vor dem Begriff, Tugend hervorruft. Und wenn Kant dies nicht behauptet, kann Nietzsche auch nicht sagen, dass ein solches Verhalten schädlich sei. Denn wo kein Verhalten ist, da kann auch nichts schädlich wirken. Was Nietzsche jedoch mit gutem Grund für schädlich hält, das ist die allgegenwärtige Verallgemeinerung, die sich in Kants Moral findet. Denn auch wenn die Maximen, die man hat, laut Kant, aus einem selbst herauskommen, so muss sich die jeweilige Maxime dann immer noch einer Prüfung durch den kategorischen Imperativ unterziehen. Dieser filtert die Handlungen dann in ein allgemein übertragbares Verhalten oder selektiert sie aus. Insofern ist die Moral, die man an den Tag legt sehr wohl eine allgemeine Moral. Und diese Verallgemeinerung ist laut Nietzsche äußerst schädlich, da sie wieder die Schwachheit zu Tage fördert, die ihm so verhasst ist. Man gebietet sich selbst eine Pflicht auf, Dinge entweder zu tun oder zu lassen. Und wenn man nun einen Wunsch hegt, also eine Maxime besitzt, aber feststellt, dass diese nach Überprüfung durch den kategorischen Imperativ nicht auf die Allgemeinheit übertragbar ist, so unterdrückt man seine innersten Begierden. Und dies darf, nach Nietzsche, nicht geschehen, denn „(e)ine Handlung, zu der der Instinkt des Lebens zwingt, hat in der Lust ihren Beweis, eine rechte Handlung zu sein“. Er sagt also damit, dass es nichts schädlicheres gibt, als die eigenen Handlungen zu unterdrücken, die aus einem Instinkt heraus hervorgehen. Denn schon alleine die Tatsache, dass wir ein bestimmtes Verlangen haben, rechtfertigt unser Verhalten. Kant hingegen ist ja der Meinung, dass man sich eben über die Sinneswelt hinwegsetzen muss und sich seiner Vernunft bedienen sollte. Denn die Vernunft gebietet uns, uns über die Sinneswelt hinwegheben zu können und frei vom Fremdbestimmten zu sein. Nietzsche sieht dies genau anders herum und meint, dass unsere Instinkte bzw. die Handlungen, die aus der Sinneswelt kommen, diejenigen sind, die oberste Berechtigung haben sollten, weil sie aus unserem tiefsten, innersten Instinkt herauskommen und daran allein schon nichts falsches sein kann. Hingegen bezeichnet er Kants Moral, die sich dem kategorischen Imperativ bedient als fremdbestimmt. Denn wenn man eine Allgemeinheit in seine Entscheidung mit ein bezieht, kann die Entscheidung gar nicht anders als fremdbestimmt sein. Und dies findet er nicht nur verwerflich, sondern auch schädlich.
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