Der Zeitzeuge Haffner bezeichnet die Zeit der beiden Kabinette von Papens (1. Juni bis 2. Dezember 1932) und von Schleichers (3. Dezember 1932 bis 28 Januar 1933) als „seltsames Zwischenspiel“, als „eine Regierung von adeligen Herren, von denen eigentlich niemand wusste, wer sie waren, und sechs Monate eines wilden politischen Husarenritts“. Dieses Urteil ist wohl bis heute gültig. Was Haffner „Liquidierung der Republik“ nennt, bezeichnet Kolb als „Desintegration des politischen Systems“ , Mommsen als „Auflösung des parlamentarischen Systems“ und Carlebach noch pointierter als „Todesweg der Republik“. In einer anderen Hinsicht divergieren die Wertungen allerdings beträchtlich.
Wie bedeutsam die NSDAP geworden war, trat spätestens nach der Reichstagswahl im September 1930 ins öffentliche Bewusstsein und ins Bewusstsein der Machthaber in der Weimarer Republik. Wie den Nationalsozialisten zu begegnen war, dafür gab es verschiedene konkurrierende Konzepte. Für die Zeit der Kabinette von Papens und von Schleichers sind es im wesentlichen zwei, das sog. Zähmungskonzept und der Staatsstreichplan.
Darüber besteht kein Zweifel, umstritten ist allerdings, wie die beiden Konzepte den beiden Präsidialkanzlern zuzuordnen sind. Während Kolb von Papen sehr auf den Staatsnotstandsplan festlegt, schreibt Winkler, dass auch Papen eine Kanzlerschaft, d. h. Zähmung, Hitlers nicht ausschloss und Schleicher prinzipiell durchaus auch Staatsnotstandspläne befürwortete. Mommsen sagt hingegen ähnlich wie Kolb, Schleicher habe den Notstandsplänen von vornherein distanziert gegenüber gestanden. Für die Regierung von Papens sei die Staatsstreichdrohung hingegen konstitutiv gewesen, wie es schon Mommsen Kapitelüberschrift „Die Regierung der Staatsstreichdrohung“ bekundet. Schulz formuliert bewusst recht vage, dass die von von Papen postulierte Verfassungsreform „nicht ganz zu recht als Pläne Schleichers deklariert“ worden seien.
Diese Kontroverse soll zum Anlass genommen werden, im folgenden die Zeit der Kabinette von Papens und von Schleichers unter der Fragestellung in Augenschein zu nehmen, wo sich jeweils das eine oder das andere Konzept bekundet, d. h., wo Papen und Schleicher Hitler zu zähmen beabsichtigen und wo sie ihn per Staatsstreich von der Macht glauben fernhalten zu müssen.
Inhaltsübersicht
0. Einleitung
1. Die Regierungszeit von Papens
1.1. Die Auflösung des Reichstages
1.2. Die Aufhebung des SA-Verbots
1.3. Der „Preußenschlag“
1.4. Das Treffen auf Gut Neudeck
2. Die Regierungszeit von Schleichers
2.1. Die Fühlungnahme mit Straßer
2.2. Das Treffen im Haus Schröders
3. Resümee
Literatur- und Quellenverzeichnis
0. Einleitung
Der Zeitzeuge Haffner bezeichnet die Zeit der beiden Kabinette von Papens (1. Juni bis 2. Dezember 1932[1]) und von Schleichers (3. Dezember 1932 bis 28 Januar 1933) als „seltsames Zwischenspiel“, als „eine Regierung von adeligen Herren, von denen eigentlich niemand wußte, wer sie waren, und sechs Monate eines wilden politischen Husarenritts“. Er urteilt weiter: „Damals wurde die Republik liquidiert, die Verfassung außer Kraft gesetzt, der Reichstag aufgelöst, neugewählt, wieder aufgelöst und wieder neugewählt, Zeitungen verboten, die preußische Regierung entlassen, die ganze hohe Verwaltung umbesetzt – und dies alles ging in einer fast heiteren Atmosphäre letzten und äußersten Hazards vonstatten.“[2]
Dieses Urteil ist wohl bis heute gültig. Was Haffner „Liquidierung der Republik“ nennt, bezeichnet Kolb als „Desintegration des politischen Systems“[3], Mommsen als „Auflösung des parlamentarischen Systems“[4] und Carlebach noch pointierter als „Todesweg der Republik“[5]. Während hinsichtlich des Urteils über Brüning große Differenzen erkennbar sind, besteht hinsichtlich der Einschätzung der beiden letzten Kabinette vor Hitler Einmütigkeit, wird nämlich Papen, Schleicher und auch Hindenburg durchgehend eine große Verantwortlichkeit am nachfolgenden Desaster zugeschrieben.[6]
In einer anderen Hinsicht divergieren die Wertungen allerdings beträchtlich. Wie bedeutsam die NSDAP geworden war, trat spätestens nach der Reichstagswahl im September 1930 ins öffentliche Bewußtsein und ins Bewußtsein der Machthaber in der Weimarer Republik. Die Abgeordnetenzahl der NSDAP verneunfachte sich gegenüber dem vierten Reichstag von 1928 und stieg auf 107 Abgeordnete.[7] Die NSDAP war damit zweitstärkste Partei im Reichstag nach der SPD. Die Nationalsozialisten waren nunmehr nicht mehr zu ignorieren. Wie den Nationalsozialisten zu begegnen war, dafür gab es verschiedene konkurrierende Konzepte. Für die Zeit der Kabinette von Papens und von Schleichers sind es im wesentlichen zwei, das sog. Zähmungskonzept und der Staatsstreichplan. Darüber besteht kein Zweifel, umstritten ist allerdings, wie die beiden Konzepte den beiden Präsidialkanzlern zuzuordnen sind. Die Divergenzen in der Sekundärliteratur zeigen sich insbesondere anläßlich des Rücktritts von Papens. Während Kolb von Papen sehr auf den Staatsnotstandsplan festlegt, schreibt Winkler, daß auch Papen eine Kanzlerschaft, d. h. Zähmung, Hitlers nicht ausschloß und Schleicher prinzipiell durchaus auch Staatsnotstandspläne befürwortete.[8] Mommsen sagt hingegen ähnlich wie Kolb, Schleicher habe den Notstandsplänen von vornherein distanziert gegenüber gestanden.[9] Ihm „war es nach wie vor darum zu tun, die NSDAP zu zähmen, ... wogegen sich bei Franz von Papen die autoritäre Programmatik verselbständigte“.[10] Schleichers Krisenstrategie lasse sich schlagwortartig auf die Begriffe „Burgfriede“ und „Querachse“ reduzieren, und von Papens „verfassungsdurchbrechenden Neuordnungs-konzepten“ habe er sich distanziert.[11] Für die Regierung von Papens sei die Staatsstreichdrohung hingegen konstitutiv gewesen, wie es schon Mommsen Kapitelüberschrift „Die Regierung der Staatsstreichdrohung“ bekundet.[12] Schulz formuliert bewußt recht vage, daß die von von Papen postulierte Verfassungsreform „nicht ganz zu recht als Pläne Schleichers deklariert“ worden seien.[13]
Diese Kontroverse soll zum Anlaß genommen werden, im folgenden die Zeit der Kabinette von Papens und von Schleichers unter der Fragestellung in Augenschein zu nehmen, wo sich jeweils das eine oder das andere Konzept bekundet, d. h., wo Papen und Schleicher Hitler zu zähmen beabsichtigen und wo sie ihn per Staatsstreich von der Macht glauben fernhalten zu müssen.
1. Die Regierungszeit von Papens
1.1. Die Auflösung des Reichstages
Nachdem von Papen zum Kanzler ernannt worden war und das Kabinett feststand, äußerte sich die NSDAP dahingehend, „daß ein Kabinett des besonderen Vertrauens vorerst die Aufgaben zu lösen habe, den Reichstag nach Hause zu schicken, Neuwahlen auszuschreiben, die Organisations-Propaganda und Demonstrationsfreiheit für die bisher maßlos unterdrückte nationalsozialistische Bewegung wiederherzustellen ...“[14] Daß die neue Präsidialregierung auf dieses „besondere Vertrauen“ Wert legte, zeigen die ersten Maßnahmen, die sie traf.
Das von von Papen gebildete Kabinett war zwar wie die beiden vorhergehenden Kabinette Brünings ein Präsidialkabinett, von den vorhergehenden Präsidialkabinetten unterschied es sich aber dadurch grundlegend, daß es sich nun völlig vom Parlament löste. Während Brünings Präsidialregierung seit dem Herbst 1930 toleriert wurde, deutet die Bezeichnung von von Papens Kabinett als „Kabinett der Barone“ und als „Regierung der nationalen Konzentration“ schon darauf hin, daß hier keine Regierung gebildet wurde, die der Zusammensetzung des Parlaments entsprach. Sie war nach dem Urteil Brachers noch nicht einmal mehr eine Regierung über den Parteien, sondern eine gegen die Parteien.[15]
Nichtsdestotrotz war man bemüht, eine Duldung durch die zweitstärkste Fraktion, die NSDAP, zu erreichen. Graml hält es sogar für dieser Regierung „eingeboren“, sich eine Massenbasis zu suchen, und für eine derart weit rechts orientierte Regierung sei nur die NS-Bewegung in Frage gekommen.[16]
Das Wohlwollen der NSDAP zu gewinnen ist aber nicht nur in der Kabinettszusammensetzung veranlagt, es entspricht auch der Prägung von Papens und seiner in der Landespolitik vertretenen Position.[17] Mit von Papen war ein Kanzler im Amt, der seit seinem elften Lebensjahr mit dem Militär und der Monarchie verbunden war. Angesichts des verlorenen Krieges formulierte er: „Alles woran wir seit Generationen geglaubt, wofür wir gelebt und gekämpft hatten, schien vernichtet.“[18] Von Papen, durch seine Nähe zu Reichswehr und Bauerntum sozusagen doppelt konservativ, wies also nicht gerade Affinitäten zu solchen Parteien auf, die sich für demokratisch-parlamentarische Ideale einsetzten. Gemäß der Weisung von Seeckts an alle Offiziere des Generalstabs, auch in der Republik mitzuarbeiten, war er dann zwar ins Zentrum eingetreten und hatte für den preußischen Landtag kandidiert. Er trat aber mit dem Ziel an, die SPD in Preußen zu entmachten. Die SPD war dann auch nach der Landtagswahl im Sinne von Papens von der Regierungsverantwortung ausgeschlossen, und das Kabinett stützte sich auf die DNVP. Von Papen arbeitete allerdings auch loyal weiter, als im November 1921 die SPD hinzugezogen wurde. Nach der Landtagswahl 1924 hielt von Papen dann den Zeitpunkt für gekommen, mit dem Zentrum nach rechts zu schwenken, weg von der Koalition mit der SPD und hin zu einer Koalition mit der DNVP, die er schon zuvor dazu bewogen hatte, für den Dawes-Plan zu stimmen. Dem Vertrauensvotum im Januar 1925 blieb von Papen fern und veranlaßt damit den Rücktritt Brauns. In der Reichspräsidentenwahl 1925 lehnte er die Kandidatur von Marx ab – er hatte ihm schon bei der Vertrauensabstimmung für das Amt des Ministerpräsidenten das Vertrauen versagt –, weil dieser Republikaner mit der Unterstützung der SPD gewählt werden würde. Was von Papen selbst konsequent verfolgte, das forderte er in seiner sog. Dülmener Rede im Oktober 1931 auch von Brüning, nämlich daß die Rechte an den Staat herangeführt und gezähmt werden müsse.[19]
Diese wenigen Beispiele schaffen schon einen Verständnishintergrund dafür, warum von Papen sich im Juni 1932 als Kanzler um die Duldung der derzeit zweitstärksten und keinesfalls der stärksten Partei bemühen würde.
Im Sinne dieser beabsichtigten Zähmung hatte man der NSDAP versprochen, den bestehenden Reichstag aufzulösen und vorzeitig Neuwahlen durchzuführen, was am 4. Juni und 31. Juli 1932 realisiert wurde.
1.2. Die Aufhebung des SA-Verbots
Ein weiteres Entgegenkommen den Nationalsozialisten gegenüber bestand in der Aufhebung des im April 1932 erlassenen SA-Verbots.
Diese Entscheidung ist eng mit der Person des Reichswehrministers Schleicher verknüpft, der sich ohnehin als gewichtiger als der Kanzler empfand, wenn er auf den Einwand, von Papen sei doch kein Kopf, sagte: „Das soll er auch nicht sein. Aber er ist ein Hut.“[20]
Schleicher, ebenso wie von Papen schon früh zum Offiziersberuf bestimmt, war als Mitarbeiter Groeners durchaus zu loyaler Mitarbeit an der Republik im Sinne des sog. „Ebert-Groener-Bündnisses“ vom 10. November 1918 bereit, d. h. bereit, die neue Regierung um der Ordnung willen zu stützen.[21] Schleicher teilte auch nicht Seeckts Auffassung von der politischen Abstinenz der Reichswehr – nach dem Urteil Kolbs v. a. der Versuch, eine mehr demokratische und republikanische Ausrichtung der Reichswehr abzuwehren[22] – und begrüßte es, als Seeckt von Heye abgelöst wurde, weil das eine Orientierung der Reichswehr auf die Republik hin bedeute. Nichtsdestotrotz hatte er sich schließlich von Müller abgewandt und Brüning favorisiert und ihn aufgefordert, sich nach rechts zu orientieren. Er kam zu der Überzeugung, daß die NSDAP in die Regierungsverantwortung einzubinden sei. Sein Vorgesetzter, Groener, formulierte das folgendermaßen: „Die Nazis wollen wir einfangen, die Sozis aber nicht in die Opposition drängen.“[23] Anläßlich des beabsichtigten SA-Verbots, das Brüning und Groener unter dem Druck der Innenminister schließlich befürworteten, zeigte sich, wie Schleicher das Zähmungskonzept im wehrpolitischen Bereich durchzusetzen bemüht war. Er betrachtete die nationalsozialistischen Verbände bloß als unzuverlässige Wehrverbände und widersetzte sich der Auflösungsverordnung, was das Zerwürfnis mit Groener einleitete.[24] Die SA war ja auch zu einem großen Teil aus den Freikorps hervorgegangen, um deren Organisation sich laut Vogelsang Schleicher „zweifellos ... verdient gemacht“ habe.[25]
Als die von Schleicher geplante Ausweitung des Kabinetts nach rechts, d. h. die Integration der NSDAP, mit Brüning nicht durchführbar erscheint, bringt er den Mann ins Gespräch, der, wie in Kapitel 1.1. gezeigt wurde, schon immer eine Rechtsschwenkung befürwortet hatte, nämlich von Papen. Im April erst hatte von Papen eine Schrift verfaßt und an die Zeitschrift des Herrenklubs „Der Ring“ gesandt, in der er bekundete, daß ihm „die gegenwärtig größte innerpolitische Aufgabe des deutschen Staatschefs die Heranziehung der wertvollen Elemente an den Staat zu sein scheint, die sich im Sammelbecken der Rechten befinden“.[26] Indem von Papen und von Schleicher jetzt das SA-Verbot aufhoben, realisierten sie diese Absicht auf militärischem Gebiet, d. h. wollten das Potential der SA für die Reichswehr nutzbar machen, und glaubten damit zugleich Hitlers Wohlwollen, zumindest aber seine Duldung erreichen zu können.
[...]
[1] Eberhard Kolb, Die Weimarer Republik (München: 52000), gibt in seiner Darstellung (S. 140), anders als in der Zeittafel (S. 299), den 3. Dezember 1932 an.
[2] Sebastian Haffner, Geschichte eines Deutschen. Die Erinnerungen 1914 – 1933 (Stuttgart u. a.: 52000), S. 91.
[3] Kolb 2000, S. 124.
[4] Hans Mommsen, Die verspielte Freiheit. Der Weg der Republik von Weimar in den Untergang 1918 bis 1933 (Frankfurt a. M. u. a.: 1989), S. 275.
[5] Emil Carlebach, Hitler war kein Betriebsunfall. Hinter den Kulissen der Weimarer Republik. Die vorprogrammierte Diktatur (Bonn 51993), S. 69.
[6] Vgl. Kolb 2000, S. 231.
[7] Abgeordnetenzahlen entnommen aus Kolb 2000, S. 285.
[8] Vgl. Kolb 2000, S. 140, mit Heinrich August Winkler, Der lange Weg nach Westen, Bd. 1, Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik (München: 2000), S. 528 f. u. 533.
[9] Vgl. Mommsen 1989, S. 489.
[10] Ebd., S. 493.
[11] Ebd., S. 496 f.
[12] Ebd., S. 494 u. 443.
[13] Gerhard Schulz, Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930 – 1933 (Berlin u. a.: 1992), S. 1008.
[14] Zitiert nach Herbert Michaelis u. a. (Hrsg.), Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte, Bd. 8, Die Weimarer Republik. Das Ende des parlamentarischen Systems. Brüning, Papen, Schleicher. 1930 – 1933 (Berlin: o. J.), S. 547.
[15] Vgl. Karl Dietrich Bracher, Deutschland zwischen Demokratie und Diktatur. Beiträge zur neueren Politik und Geschichte (Bern u. a.: 1964), S. 45.
[16] Hermann Graml, Zwischen Stresemann und Hitler. Die Außenpolitik der Präsidialkabinette Brüning, Papen und Schleicher (München: 2001), S. 207.
[17] Angelehnt an Jürgen A. Bach, Franz von Papen in der Weimarer Republik. Aktivitäten in Politik und Presse 1918 – 1932 (Düsseldorf: 21977), S. 10-102.
[18] Zitiert nach Bach 1977, S. 19.
[19] Vgl. ebd., S. 183.
[20] Zitiert nach Thilo Vogelsang, Kurt von Schleicher. Ein General als Politiker (Göttingen u. a.: 1965), S. 71.
[21] Vgl. Sebastian Haffner, Die deutsche Revolution 1918/1919 (München: 1991), S. 103.
[22] Vgl. Kolb 2000, S. 40.
[23] Zitiert nach Vogelsang 1965, S. 63.
[24] Vgl. ebd., S. 68.
[25] Ebd., S. 24; Vogelsang setzt die Wendung „verdient gemacht“ nicht in Anführungszeichen. Angesichts der Brutalität der Freikorps bei der Niederschlagung der Revolution und der Tatsache, daß hier die Gesinnungen und Gewohnheiten der SA und SS entstehen konnten, scheint der „Verdienst“ jedoch etwas zweifelhaft zu sein (vgl. Haffner 1991, S. 159).
[26] Zitiert nach Bach 1977, S. 188.
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