Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Gründerhaftung in der GmbH-Vorgesellschaft. Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister. Allerdings bestehen auch schon vor der Eintragung der GmbH gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den Gesellschaftern. Wird die Unternehmenstätigkeit bereits vor der Eintragung aufgenommen, so stellt sich die bedeutende Frage, gegenüber welchen juristischen und natürlichen Personen die Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen können. Kern der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung der Haftungsgrundlagen der Gesellschaftsgründer in Rechtsprechung und Literatur. Neben der Darstellung der Vor-GmbH wird in der in der Arbeit auch auf die Vorgründungsgesellschaft und die unechte bzw. fehlgeschlagenen Vorgesellschaft eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einordnung der Vorgesellschaft
- I. Eingetragene GmbH
- II. Vorgründungsgesellschaft
- 1. Bestehen der Vorgründungsgesellschaft
- 2. Rechtsform und Haftung
- III. Vorgesellschaft
- 1. Bestehen der Vorgesellschaft
- 2. Gesellschaftsform
- IV. Unechte oder fehlgeschlagene Vorgesellschaft
- B. Haftung der Gesellschafter
- I. Vorbelastungsverbot und Gründerhaftung
- 1. Lehre vom Vorbelastungsverbot
- 2. Sinn und Zweck des Vorbelastungsverbotes
- 3. Haftung für Verbindlichkeiten
- a) Haftung der Gesellschaft
- b) Handelndenhaftung
- c) Gründerhaftung
- aa) Beschränkte Außenhaftung
- bb) Unbeschränkte Außenhaftung
- cc) Haftungsausschluss
- 4. Kritik am Vorbelastungsverbot und der Gründerhaftung
- II. Unterbilanzhaftung
- 1. Einführung der Unterbilanzhaftung
- 2. Art und Umfang
- 3. Gründe der Einführung der Unterbilanzhaftung
- 4. Auswirkungen auf die Handelndenhaftung
- 5. Kritik an der Einführung der Unterbilanzhaftung
- a) Widersprüche mit Gründer- und Handelndenhaftung
- b) Kritik am Zeitpunkt der Berechnung
- c) Anregungen des Schrifttums
- III. Verlustdeckungshaftung
- 1. Einführung der Verlustdeckungshaftung
- 2. Gründe der Einführung der Verlustdeckungshaftung
- a) Begründung der unbeschränkten Haftung
- b) Begründung der anteiligen Innenhaftung
- c) Ausnahmen der Außenhaftung
- 3. Kritik der Literatur an der Verlustdeckungshaftung
- a) Kritik an der anteiligen Innenhaftung
- b) Problematik der Ausnahmen
- c) Kritik am Entstehungszeitpunkt der Verlustdeckungshaftung
- I. Vorbelastungsverbot und Gründerhaftung
- Vorbelastungsverbot und Gründerhaftung
- Unterbilanzhaftung
- Verlustdeckungshaftung
- Haftung der Gesellschaft und der Handelnden
- Kritik an den verschiedenen Haftungsformen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung der Gründer in der Vorgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie untersucht die verschiedenen Haftungsformen, die im Zusammenhang mit der Vorgesellschaft auftreten können, und analysiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu diesem Thema.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A: Einordnung der Vorgesellschaft
Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Arten von Vorgesellschaften, insbesondere die Eingetragene GmbH, die Vorgründungsgesellschaft und die Vorgesellschaft. Es definiert die rechtlichen Grundlagen und die Haftungsverhältnisse in diesen Gesellschaften.
Kapitel B: Haftung der Gesellschafter
Das Kapitel behandelt die Haftung der Gesellschafter in der Vorgesellschaft. Es analysiert das Vorbelastungsverbot und die daraus resultierende Gründerhaftung, einschließlich der verschiedenen Arten der Haftung. Des Weiteren werden die Unterbilanzhaftung und die Verlustdeckungshaftung untersucht, wobei die Rechtsprechung des BGH und die Kritik der Literatur eine zentrale Rolle spielen.
Schlüsselwörter
Vorgesellschaft, Gründerhaftung, Vorbelastungsverbot, Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung, GmbH-Gesetz, Rechtsprechung des BGH, Haftung, Handelndenhaftung, Gesellschaftsrecht
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine GmbH-Vorgesellschaft (Vor-GmbH)?
Die Vor-GmbH ist das Stadium zwischen der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung der GmbH im Handelsregister.
Wie haften Gründer in der Vorgesellschaft?
Gründer haften grundsätzlich unbeschränkt für Verbindlichkeiten, die im Namen der Vorgesellschaft eingegangen werden, wobei die Rechtsprechung verschiedene Haftungsformen wie die Unterbilanzhaftung entwickelt hat.
Was bedeutet Unterbilanzhaftung?
Die Unterbilanzhaftung verpflichtet die Gesellschafter, Differenzen auszugleichen, wenn das Stammkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Eintragung durch Verluste in der Vor-GmbH-Phase gemindert wurde.
Was versteht man unter der Handelndenhaftung?
Gemäß GmbH-Gesetz haften Personen, die vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handeln, persönlich und solidarisch für die dabei entstandenen Verbindlichkeiten.
Was ist eine "fehlgeschlagene" Vorgesellschaft?
Davon spricht man, wenn die Absicht zur Eintragung der GmbH aufgegeben wird oder die Eintragung endgültig abgelehnt wurde, was weitreichende Konsequenzen für die Haftung der Gesellschafter hat.
- Citar trabajo
- Sebastian Homeier (Autor), 2005, Haftung der Gründer in der Vorgesellschaft mit beschränkter Haftung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143031