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Die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Verwaltungsrecht

Titel: Die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Verwaltungsrecht

Seminararbeit , 2018 , 18 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Theresa Lambrich (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Ziel der Arbeit ist es, die Bedeutung und Anwendung der Menschenwürde im Kontext des Verwaltungsrechts zu untersuchen. Angesichts der dunklen Vergangenheit des Nationalsozialismus und der damit verbundenen menschenverachtenden Praktiken wurde im Grundgesetz ein fundamentaler Grundsatz verankert: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Diese Studie beleuchtet, wie dieses abstrakte Prinzip in konkreten verwaltungsrechtlichen Entscheidungen umgesetzt wird. Durch die Analyse von Fällen wie den "Laserdrome-Fällen", einem Fall zum sozialrechtlichen Existenzminimum und dem Fall "Körperwelten", bietet die Arbeit tiefe Einblicke in die Herausforderungen und Komplexitäten bei der Anwendung dieses Grundrechts. Zusätzlich wird die dogmatische Einordnung des Artikels 1 I des Grundgesetzes als Grundrecht diskutiert, um ein umfassendes Verständnis für die Thematik zu schaffen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Menschenwürde und die verwaltungsrechtliche Anwendung

I. Die Menschenwürde – Grundrecht oder Verfassungsgut?

II. Die Menschenwürde als Grundrecht

1. Schutzbereich

a) Persönlicher Schutzbereich

aa) Pränataler Würdeschutz

bb) Postmortaler Würdeschutz

b) Sachlicher Schutzbereich

2. Die Objektformel

III. Die Menschenwürde in der Verwaltungspraxis

1.) Laserdrome – Menschenwürde oder öffentliche Ordnung?

a) Geltung gegenüber Dritten

b) Einwilligung der Beteiligten

c) Tatsächliche Objektivierung

d) Bewertung

2.) Die Menschenwürde und das Existenzminimum

a) Subjektiver Anspruch aus der Menschenwürde

b) Eine menschenwürdige Unterkunft - Ermessenssache

c) Bewertung

3.) Körperwelten und postmortaler Würdeschutz

a) Leiche oder Präparat

b) Würdeschutz der Leiche

c) Verletzungshandlung durch Private

d) Bewertung

C. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die Herausforderungen bei der Anwendung der Menschenwürde (Art. 1 I GG) in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei der Abgrenzung zu Begriffen wie der öffentlichen Ordnung. Das Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die dogmatische Einordnung und die Konkretisierung des Würdeschutzes anhand praktischer Verwaltungsentscheidungen zu entwickeln.

  • Dogmatische Einordnung der Menschenwürde als Grundrecht
  • Anwendung der Objektformel in der Verwaltungspraxis
  • Abgrenzung der Menschenwürde von der öffentlichen Ordnung
  • Verbindungen zwischen Menschenwürde und sozialrechtlichem Existenzminimum
  • Herausforderungen des postmortalen Würdeschutzes (Fall Körperwelten)

Auszug aus dem Buch

3.) Körperwelten und postmortaler Würdeschutz

Einer ganzen Reihe von Fragen sehen sich die Verwaltungen in der Bundesrepublik durch die Wanderausstellung „Körperwelten“ ausgesetzt. Losgelöst von persönlichem Empfinden und moralisch, sittlichen Vorstellungen gilt es objektiv zu beurteilen, ob durch die Ausstellung sogenannter Plastinate toter Menschen ein Rechtsverstoß vorliegt. Hierbei kommt einerseits eine einfache Rechtsverletzung (Verstoß gegen die Bestattungspflicht), sowie ein verfassungsrechtlicher Verstoß gegen die Menschenwürde in Betracht. Dies soll näher beleuchtet werden.

Dabei lehnte eine Münchner Behörde u.a. den Antrag auf Erlaubnis der Ausstellung „Körperwelten. Die Faszination des Echten“ aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen ab, insbesondere zum Schutz der Würde der Verstorbenen. In Frage steht erneut, ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Die Überprüfung einer Verletzung der Menschenwürde erfolgt hier folglich i.R.d. tatbestandlichen Voraussetzungen der materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung der gefahrenabwehrrechtlichen Ermächtigungsgrundlage.

Unstreitig ist, dass ein postmortaler Würdeschutz besteht (s.o.). Jedoch ist nicht nur fraglich, ob diese Würde auch dem bloßen (toten) Körper zukommt, sondern im Falle Körperwelten, ob es sich bei den Ausstellungsstücken überhaupt um einen solchen handelt, da Plastinate Trockenpräparate menschlicher Leichen sind, die zu 70 % aus Kunststoff bestehen. Bevor festgestellt werden kann, ob die Würde des Toten betroffen ist, sind einige grundlegende Fragen zu erläutern.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Erläutert die historische Entstehung von Art. 1 I GG und führt in die Thematik der Anwendung der Menschenwürde in der Verwaltungspraxis ein.

B. Die Menschenwürde und die verwaltungsrechtliche Anwendung: Analysiert den Grundrechtscharakter der Menschenwürde und untersucht anhand von Fallbeispielen zu Laserdrome-Arenen, Existenzminimum und Körperwelten die praktische Rechtsanwendung.

C. Fazit: Führt aus, dass die Menschenwürde ein zentrales Verfassungsprinzip ist, das die öffentliche Verwaltung in ihrer Tätigkeit stetig fordert und ein grundlegendes Verständnis für deren absolute Geltung erfordert.

Schlüsselwörter

Menschenwürde, Grundgesetz, Art. 1 I GG, Verwaltungspraxis, Objektformel, Grundrecht, Verfassungsprinzip, Gefahrenabwehrrecht, Existenzminimum, postmortaler Würdeschutz, Körperwelten, Rechtsanwendung, öffentliche Ordnung, Diskretion, Schutzpflicht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Konkretisierung und Anwendung des Grundrechts auf Menschenwürde (Art. 1 I GG) im Rahmen behördlicher Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die dogmatische Einordnung der Menschenwürde, die Abgrenzung zur "öffentlichen Ordnung", die Bedeutung des Existenzminimums und der postmortale Schutz.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Verwaltungsstellen mit dem hohen Abstraktionsgrad der Menschenwürde umgehen und wie diese in Fallgruppen wie Paintball-Arenen oder Ausstellungen konkret angewendet wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Fallmethode, kombiniert mit einer Analyse von Literatur, Rechtsprechung und verfassungsrechtlichen Dogmatik.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert exemplarisch drei Bereiche der Verwaltungspraxis: Laserdrome-Fälle, das sozialrechtliche Existenzminimum sowie den Fall „Körperwelten“ bezüglich des postmortalen Würdeschutzes.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Menschenwürde, Grundgesetz, Verwaltungspraxis, Objektformel, Existenzminimum und postmortaler Würdeschutz sind die wichtigsten Begriffe.

Warum ist eine Trennung von Menschenwürde und öffentlicher Ordnung für Behörden wichtig?

Da die öffentliche Ordnung ein relativer, wandelbarer Begriff ist, die Menschenwürde hingegen ein absoluter, zeitloser Wert, dürfen diese nicht vermischt werden, um den unantastbaren Charakter der Würde nicht zu gefährden.

Welche Rolle spielt die "Objektformel" für die Verwaltung?

Die Objektformel dient als Hilfskriterium, um festzustellen, ob ein Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wurde, was einen Eingriff in die Menschenwürde darstellt.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Verwaltungsrecht
Note
1,3
Autor
Theresa Lambrich (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2018
Seiten
18
Katalognummer
V1430576
ISBN (PDF)
9783346981066
ISBN (Buch)
9783346981073
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Menschenwürde Verwaltungsrecht Unantastbarkeit Würde Grundrechte Grundgesetz
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Theresa Lambrich (Autor:in), 2018, Die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Verwaltungsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1430576
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Leseprobe aus  18  Seiten
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