Ist neue WpIG ein gelungenes Regelwerk? Nach einer Rekapitulation der Historie und der Einordnung des WpIG in den Katalog des Kapitalmarktrechts sollen zunächst die neuen Regelungen erfasst werden, indem ein Blick auf die neuen Klassifizierungen von Wertpapierinstituten anhand Größe und Aktivität geworfen wird, die durch das WpIG in Abgrenzung zum Anwendungsbereich von KWG/CRR vorgenommen werden. Nach diesen bestimmt sich das einschlägige Aufsichtsregime. Sodann werden die aufsichtsrechtlichen Regelungen des WpIG in den Blick genommen werden und damit u.a. veränderte Corporate Governance-Anforderungen. An Kritik hinsichtlich der Umsetzung oder am europäischen Gesetzgeber – gerade an den „neuen“ K-Faktoren zur Ermittlung anwendbaren Regulierung – fehlt es indes nicht. So soll Kritik eingeordnet werden und in eine abschließende Bewertung des neuen Aufsichtsrechts fließen.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Einführung
Kapitel 2: Das WpIG – Die Einführung des neuen Aufsichtsgesetzes
I. Anlass der Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungsverfahren
1. Historie der Richtlinie IFD
2. Umsetzung der Richtlinie
3. Konkretisierungen durch eine WpIG-Mantelverordnung
III. Stellung im Gefüge kapitalmarktrechtlicher Vorschriften
1. Bezüglich der IFR
2. Bezüglich des KWG und der CRR
3. Bezüglich anderer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften
Kapitel 3: Die Wertpapierinstitute i. S. d. WpIG
I. Begriff des Wertpapierinstituts
II. Klassifizierungen von Wertpapierinstituten
1. CRR-Kreditinstitute (§ 2 Abs. 15 WpIG)
2. Große Wertpapierinstitute (§ 2 Abs. 18 WpIG)
a) durch verwaltete/betreute Vermögenswerte
b) aufgrund Antrags und Gestattung
c) durch einseitige Anordnung
d) Konsequenzen der Einordnung für das WpIG
3. Mittlere Wertpapierinstitute (§ 2 Abs. 17 WpIG)
a) Voraussetzungen der Einordnung
b) Konsequenzen der Einordnung für den Anwendungsbereich des WpIG
4. Kleine und nicht verflochtene Wertpapierinstitute, (§ 2 Abs. 16 WpIG)
a) Voraussetzungen der Einordnung
b) Konsequenzen der Einordnung für den Anwendungsbereich des WpIG
5. Die Klassifizierungen – Erfolgreicher Ausfluss der Proportionalität?
Kapitel 4: Das Aufsichtsrecht des WpIG
I. Aufsicht im Kapitalmarktrecht
II. Corporate Governance im WpIG
1. Gegenstand von Corporate Governance
2. Corporate Governance im WpIG
a) Risikomanagement
aa) Anfangskapital (§ 17 Abs. 1 WpIG, Art. 14 IFR)
(1) Das erforderliche Anfangskapital (§ 17 Abs. 1 WpIG)
(2) Bestimmung des Anfangskapitals (§ 17 Abs. 2 WpIG)
(3) Bewertung
bb) Eigenmittelanforderungen (§ 39 WpIG, Art. 11 ff. IFR)
(1) Bestimmung der Eigenmittelanforderung
(2) Die K-Faktoren zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen
cc) Liquiditätsanforderungen (§ 39 WpIG, Art. 43–45 IFR)
(1) Höhe der Liquiditätsanforderungen
(2) Bestimmung der Liquiditätsanforderungen
(3) Bewertung
dd) Risikosteuerung (§ 45 WpIG)
ee) Vorgaben an die Geschäftsorganisation (§§ 40 ff. WpIG)
(1) Die Auslagerung (§ 40 WpIG)
(a) Anforderungen (§ 40 Abs. 1 und 2 WpIG)
(b) Anzeige- und Dokumentationspflichten
(c) Eingriffsbefugnisse durch das WpIG (§ 40 Abs. 3 WpIG, § 5 Abs. 4 WpIG)
(2) Interne Unternehmensführung (§§ 41 ff. WpIG)
(a) Geschäftsleiter
(aa) Persönliche Anforderungen
(bb) Verantwortungsbereich
(b) Verwaltungs- und Aufsichtsorgan
(aa) Persönliche Anforderungen
(bb) Verantwortungsbereich
(c) Risiko- und Vergütungsausschuss
(3) Das Vergütungssystem (§§ 41 Nr. 4, 46 WpIG)
(a) Anwendungsbereich
(b) Anforderungen an die Vergütung
(aa) Fixe und variable Vergütung
(bb) Ausgestaltung der Vergütung
(cc) Ex-Ante und Ex-Post-Risikoadjustierungsmechanismen der Vergütung
(c) Bewertung
(4) Bewertung
III. Aufsichtsbefugnisse
1. Allgemeine Befugnisse (§ 5 WpIG)
2. Die Erlaubniserteilung (§ 15 WpIG)
a) Hintergrund der Neuregelung
b) Voraussetzungen des Erlaubnisverfahren
3. Laufende Beaufsichtigung der Einhaltung des WpIG und IFR (§§ 47, 48 WpIG)
4. Besondere Eingriffsbefugnisse (§§ 49–52 WpIG)
5. Weitere Maßnahmen (§§ 79 ff. WpIG)
Kapitel 5: Fazit und Ausblick
I. Fazit
II. Ausblick
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit analysiert die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und Corporate Governance-Anforderungen für Wertpapierinstitute, die durch das Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und der begleitenden Investment Firm Regulation (IFR) neu geregelt wurden, mit besonderem Fokus auf die verhältnismäßige Anwendung dieser Vorgaben anhand von Klassifizierungen.
- Einführung und Einordnung des WpIG in das kapitalmarktrechtliche Gefüge
- Klassifizierung von Wertpapierinstituten nach Größe und Aktivität (CRR-Kreditinstitute, Große, Mittlere und Kleine Institute)
- Anforderungen an das Risikomanagement und die Organisation in den jeweiligen Institutsgrößen
- Corporate Governance Standards einschließlich Vergütungssystemen und Aufsichtsbefugnissen der BaFin
- Kritische Würdigung der Proportionalitätsaspekte im neuen Aufsichtsregime
Auszug aus dem Buch
Die Wertpapierinstitute i. S. d. WpIG
Zunächst stellt sich die Frage nach einer Definition des WpI. Hierauf gibt die Legaldefinition des § 2 Abs. 1 WpIG eine Antwort, wonach WpI Unternehmen sind, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen oder Nebengeschäften erbringen. § 2 Abs. 1 WpIG stellt damit eine zentrale Norm hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs des Gesetzes dar.
Der Umfang des Begriffs Wertpapierdienstleistungen aus § 2 Abs. 1 WpIG ist in § 2 Abs. 2 WpIG enumerativ aufgezählt. Hier sind solche Tätigkeiten genannt, die bereits durch § 2 Abs. 8 WpHG definiert sind und insofern sollen die Nummern 1 bis 10 des § 2 Abs. 2 WpIG denen aus § 2 Abs. 8 WpHG entsprechen. Ein solcher Verweis lässt sich dem Gesetz zwar nicht entnehmen, ist aber gesetzgeberisch gewollt. Grund ist, dass die IFD hinsichtlich des Begriffes der Wertpapierdienstleistungen auf die Bestimmung in der Richtline MiFID II verweist, welche bereits durch § 2 Abs. 8 WpHG umgesetzt worden ist.
Wertpapiernebendienstleistungen werden in § 2 Abs. 3 WpIG definiert und entsprechen der gesetzgeberischen Intention aus § 2 Abs. 9 WpHG. Die zudem von § 2 Abs. 1 WpIG umfassten Nebengeschäfte sind solche, die ein WpI gemäß nationalen Vorschriften zusammen mit Wertpapierdienstleistungen vornehmen darf.
Eine Gewerbsmäßigkeit (§ 2 Abs. 1 Alt. 1 WpIG) ist anzunehmen, wenn eine selbstständige, dauerhafte, auf die Erzielung von Gewinn gerichtete sowie – nach richtlinienkonformer Auslegung – mit Leistungsaustausch mit einem Dritten verbundene Geschäftstätigkeit besteht.
Eine Gewerbsmäßigkeit bedarf es jedoch nicht zwingend: Alternativ genügt ein Geschäftsbetrieb, der nach seinem Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb bedarf (§ 2 WpIG Abs. 2 Alt. 2 WpIG), also nicht dauerhaft oder auf Gewinnerzielung gerichtet sein muss. Dabei muss gerade der Umfang der Wertpapierdienstleistungen einen solchen Geschäftsbetrieb erforderlich machen.
Kapitelzusammenfassungen
Kapitel 1: Einführung: Das Kapitel führt in das WpIG und die IFR als neue Aufsichtsgrundlage für Wertpapierinstitute ein und erläutert den Zweck der risikoadäquaten Regulierung.
Kapitel 2: Das WpIG – Die Einführung des neuen Aufsichtsgesetzes: Es werden der Anlass der Gesetzesänderung durch EU-Richtlinien sowie das Gesetzgebungsverfahren und die Stellung des WpIG im Kapitalmarktrecht analysiert.
Kapitel 3: Die Wertpapierinstitute i. S. d. WpIG: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Wertpapierinstituts und klassifiziert die Institute in vier Untergruppen basierend auf Größe und Geschäftstätigkeit.
Kapitel 4: Das Aufsichtsrecht des WpIG: Hier werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Corporate Governance, Risikomanagement, Geschäfts- und Vergütungsorganisation sowie die Eingriffsbefugnisse der BaFin im Detail geprüft.
Kapitel 5: Fazit und Ausblick: Das Fazit bewertet den Erfolg der Klassifizierungen und der Proportionalität und gibt einen Ausblick auf notwendige Evaluationen und zukünftige Anpassungen im Regelungswerk.
Schlüsselwörter
Wertpapierinstitut, WpIG, IFR, Aufsichtsrecht, Corporate Governance, Proportionalität, BaFin, Risikomanagement, Eigenmittelanforderungen, K-Faktoren, Vergütungssystem, MiFID II, Wertpapierdienstleistungen, Kapitalmarktregulierung, Finanzstabilität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Aufsicht und Corporate Governance von Wertpapierinstituten unter dem neuen Rechtsrahmen des WpIG und der IFR.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Schwerpunkte sind die Kategorisierung von Instituten, Anforderungen an das Risikomanagement, Vergütungsregeln für Mitarbeiter und die Befugnisse der Aufsichtsbehörde (BaFin).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Analyse, ob der europäische und deutsche Gesetzgeber mit dem neuen Regelwerk das Ziel einer risikoadäquaten und proportionalen Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten erreicht haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der neuen Gesetzestexte, Verordnungen und deren Auslegung im Kontext europäischer Richtlinien und Kommentar-Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Institute, die Klassifizierungssysteme sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem aufsichtsrechtlichen Anforderungskatalog an die Institute.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie WpIG, IFR, Proportionalität, Corporate Governance und Risikomanagement geprägt.
Wie unterscheiden sich Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute hinsichtlich der Vergütungsregeln?
Mittlere Institute unterliegen strengeren, aus dem WpIG abgeleiteten Vergütungsanforderungen, während Kleine Institute hiervon weitgehend befreit sind und lediglich MiFID II-Vorgaben einhalten müssen.
Welche Rolle spielen die sogenannten „K-Faktoren“?
K-Faktoren fungieren als neue Risikoparameter zur Bestimmung von Kapitalanforderungen, die von der Größe und dem Risiko des Instituts hinsichtlich Kunden, Märkten und dem Institut selbst abhängen.
Warum wird die Rolle der BaFin im Rahmen des WpIG als intensiviert bewertet?
Das Gesetz gewährt der BaFin durch neue Eingriffsbefugnisse, wie zum Beispiel gegenüber Auslagerungsunternehmen oder durch detaillierte Anordnungsrechte, eine stärkere Kontrollmöglichkeit im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.
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- Lukas Bert (Author), 2022, Aufsicht und Corporate Governance von Wertpapierinstituten nach dem WpIG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1431475