„Der […] Mittelstand ist der Hauptleidtragende von Basel II“ – eine unangenehme Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn man sich die besondere Bedeutung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland in Erinnerung ruft: Sie stellen 99,8% der Unternehmen, 70,2% der Beschäftigten und 64,2% der Bruttowertschöpfung. Wie kann es sein, dass dieser wichtige Wirtschaftsfaktor unter Regelungen leidet, die eigentlich zur Stabilisierung des Finanz- und Bankensystems entwickelt wurden?
Ein möglicher Grund liegt darin, dass unter Basel II Banken ihre riskanteren Kredite mit mehr Eigenkapital unterlegen müssen als bisher. Da der Mittelstand wegen hoher Fremdkapitalquoten als relativ riskant gilt, sind besonders Kredite an diesen Sektor betroffen. Die Kosten für die höhere Eigenkapitalunterlegung würden dabei nach Meinung einiger an die Kreditnehmer weitergereicht werden – die Kreditzinsen steigen. Gleichzeitig kann nicht ausgeschlossen werden, dass Banken insgesamt sogar mehr Eigenkapital benötigen als zuvor. Für riskante Unternehmen könnte es schwierig werden, überhaupt noch einen Kredit zu erhalten.
Verschiedene Artikel zeigen jedoch, dass der Einfluss von Basel II auf die Kreditkonditionen nicht trivial ist. Die Zinssätze werden vor allem von den Gesamtkapitalkosten der Banken bestimmt, die sich aus Fremdkapital- und Eigenkapitalbestandteilen zusammensetzen. Deren Höhe ist in der Finanztheorie unter bestimmten Bedingungen jedoch unabhängig von der Eigenkapitalquote. Geänderte regulatorische Anforderungen zur Mindestkapitalisierung hätten unter diesen Umständen gar keine Auswirkungen auf die Kreditkonditionen. Vielmehr würde der Strukturwandel in der Bankenwelt die Zinssätze beeinflussen. Allerdings fußen die Modelle, auf denen diese Aussagen basieren, auf wenig realistischen Annahmen. Zumindest aber sollte ihre Relevanz nicht vollkommen verneint werden.
Nachdem die theoretischen Arbeiten also keine endgültigen Schlüsse zur Entwicklung der Gesamtkapitalkosten unter Basel II zulassen, sollen im Rahmen dieser Arbeit empirische Untersuchungen für den deutschen Bankensektor durchgeführt werden. Dazu werden zunächst die Hintergründe zur Kapitalkostenbestimmung und zu Basel II erläutert. Außerdem werden kurz die theoretischen Artikel zum Einfluss des Baseler Akkords auf die Kapitalkosten vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Kapitalkostenbestimmung
2.1.1 Einführung
2.1.2 Modelle zur Kapitalkostenbestimmung
2.1.2.1 Das Capital Asset Pricing Model
2.1.2.2 Alternative Modelle
2.1.3 Besonderheiten bei Banken
2.2 Basel II
2.2.1 Einführung
2.2.2 Basel I
2.2.3 Elemente von Basel II
2.2.3.1 Säule I (Mindestkapitalanforderungen)
2.2.3.2 Säule II (Aufsichtliches Überprüfungsverfahren)
2.2.3.3 Säule III (Marktdisziplin)
2.2.4 Entwicklungsgeschichte
2.2.5 Kritik
2.2.6 Auswirkungen auf die Kapitalkosten
3 Analyse der Eigenkapitalanforderungen
3.1 Vorüberlegungen anhand der Quantitative Impact Study
3.2 Veränderung der Eigenkapitalanforderungen durch Basel II
3.3 Entwicklung des regulatorischen Eigenkapitals
3.4 Bedeutung von Vorzugsaktien als Kapitalbestandteil
4 Effekte auf die Eigenkapitalkosten
4.1 Entwicklung der Betafaktoren
4.1.1 Datenbeschreibung
4.1.2 Zeitlicher Verlauf
4.1.2.1 Rolling-Window-Ansatz
4.1.2.2 Periodenbezogene Regression
4.1.3 Signifikanztests
4.1.3.1 Parametrischer Test
4.1.3.2 Nicht-parametrischer Test
4.1.4 Zwischenfazit zum Einfluss von Basel II
4.2 Veränderungen der Eigenkapitalkosten
4.2.1 Zeitlicher Verlauf
4.2.2 Signifikanztests
5 Effekte auf die Gesamtkapitalkosten
5.1 Bestimmung des Fremdkapitalbeitrags
5.1.1 Fremdkapitalkostensatz
5.1.2 Steuersatz
5.1.3 Gewicht der Fremdkapitalkosten
5.2 Entwicklung der Gesamtkapitalkosten
5.2.1 Zeitlicher Verlauf
5.2.2 Signifikanztests
6 Fazit
7 Literaturverzeichnis
Anhang
A Ausfallwahrscheinlichkeiten der Ratingklassen
B Betaverlauf der Einzelinstitute
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Kapitalmarktlinie
Abb. 2: Wertpapierlinie
Abb. 3: Zeitlicher Verlauf der Eigenmittelquoten deutscher Banken
Abb. 4: Anteil des Kernkapitals an den Eigenmitteln
Abb. 5: Anteil stiller Einlagen und Trust Preferred Securities an den Eigenmitteln
Abb. 6: Kursverläufe der Markt- und Branchenindizes
Abb. 7: Betaverlauf für den Bankenindex
Abb. 8: Betaverlauf für den Finanzdienstleistungsindex
Abb. 9: Betaverlauf für den Industrieindex
Abb. 10: Eigenkapitalkosten des Bankenindex (Rolling-Window-Ansatz)
Abb. 11: Gewicht der Eigenkapitalkosten in den Gesamtkapitalkosten
Abb. 12: Aufschlag der GK-Kosten des Bankenindex (Rolling-Window-Ansatz)
Abb. 13: Betaverlauf Aareal Bank
Abb. 14: Betaverlauf Commerzbank
Abb. 15: Betaverlauf Depfa
Abb. 16: Betaverlauf Deutsche Bank
Abb. 17: Betaverlauf Dresdner Bank
Abb. 18: Betaverlauf Hypo Real Estate
Abb. 19: Betaverlauf HypoVereinsbank
Abb. 20: Betaverlauf IKB
Abb. 21: Betaverlauf Postbank
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Vorsteuerrendite deutscher Aktien und Bundeswertpapiere (1955-2003)
Tab. 2: Bonitätsgewichte nach Basel I
Tab. 3: Risikogewichte im Standardansatz
Tab. 4: Historie von Basel II
Tab. 5: Ergebnisse der QIS nach Bankengruppen und Ansätzen
Tab. 6: Gewählte Risikobewertungsansätze und Umstellungszeitpunkt
Tab. 7: Veränderung der gesamten Risikoposition durch Basel II
Tab. 8: Veränderung der Kreditrisikoposition durch Basel II
Tab. 9: Zielsetzungen für Kernkapital- und Eigenmittelquoten
Tab. 10: Verwendete innovative Kapitalinstrumente
Tab. 11: Periodeneinteilung für den Signifikanztest
Tab. 12: Periodenbezogene Betaschätzung: Bankenindex mit CDAX
Tab. 13: Periodenbezogene Betaschätzung: Bankenindex mit Euro Stoxx
Tab. 14: Periodenbezogene Betaschätzung: Finanzdienstleistungsindex mit CDAX
Tab. 15: Periodenbezogene Betaschätzung: Finanzdienstleistungsindex mit Euro Stoxx
Tab. 16: Periodenbezogene Betaschätzung: Industrieindex mit CDAX
Tab. 17: Periodenbezogene Betaschätzung: Industrieindex mit Euro Stoxx
Tab. 18: Parametrische Signifikanztests Beta Bankenindex
Tab. 19: Parametrische Signifikanztests Beta Finanzdienstleistungsindex
Tab. 20: Parametrische Signifikanztests Beta Industrieindex
Tab. 21: Rangsummentest Beta Bankenindex
Tab. 22: Rangsummentest Beta Finanzdienstleistungsindex
Tab. 23: Rangsummentest Beta Industrieindex
Tab. 24: Beispielrechnung zur Betaveränderung durch Basel II
Tab. 25: Periodenbezogene EK-Kosten-Schätzung: Bankenindex mit CDAX
Tab. 26: Periodenbezogene EK-Kosten-Schätzung: Bankenindex mit Euro Stoxx
Tab. 27: Parametrische Signifikanztests EK-Kosten Bankenindex
Tab. 28: Rangsummentest EK-Kosten Bankenindex
Tab. 29: Periodenbez. Schätzung GK-Kosten-Aufschlag: Bankensektor mit CDAX
Tab. 30: Periodenbez. Schätzung GK-Kosten-Aufschlag: Bankensektor mit Euro Stoxx
Tab. 31: Parametrische Signifikanztests GK-Kosten-Aufschlag Bankenindex
Tab. 32: Rangsummentest GK-Kosten-Aufschlag Bankenindex
Tab. 33: Durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeiten der S&P-Ratingklassen
1 Einleitung
„Der […] Mittelstand ist der Hauptleidtragende von Basel II“[1] – eine unangenehme Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn man sich die besondere Bedeutung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland in Erinnerung ruft: Sie stellen 99,8% der Unternehmen, 70,2% der Beschäftigten und 64,2% der Bruttowertschöpfung.[2] Wie kann es sein, dass dieser wichtige Wirtschaftsfaktor unter Regelungen leidet, die eigentlich zur Stabilisierung des Finanz- und Bankensystems entwickelt wurden?[3]
Ein möglicher Grund liegt darin, dass unter Basel II Banken ihre riskanteren Kredite mit mehr Eigenkapital unterlegen müssen als bisher. Da der Mittelstand wegen hoher Fremdkapitalquoten als relativ riskant gilt[4], sind besonders Kredite an diesen Sektor betroffen. Die Kosten für die höhere Eigenkapitalunterlegung würden dabei nach Meinung einiger[5] an die Kreditnehmer weitergereicht werden – die Kreditzinsen steigen. Gleichzeitig kann nicht ausgeschlossen werden, dass Banken insgesamt sogar mehr Eigenkapital benötigen als zuvor. Für riskante Unternehmen könnte es schwierig werden, überhaupt noch einen Kredit zu erhalten.[6]
Verschiedene Artikel[7] zeigen jedoch, dass der Einfluss von Basel II auf die Kreditkonditionen nicht trivial ist. Die Zinssätze werden vor allem von den Gesamtkapitalkosten der Banken bestimmt, die sich aus Fremdkapital- und Eigenkapitalbestandteilen zusammensetzen. Deren Höhe ist in der Finanztheorie unter bestimmten Bedingungen jedoch unabhängig von der Eigenkapitalquote. Geänderte regulatorische Anforderungen zur Mindestkapitalisierung hätten unter diesen Umständen gar keine Auswirkungen auf die Kreditkonditionen. Vielmehr würde der Strukturwandel in der Bankenwelt die Zinssätze beeinflussen. Allerdings fußen die Modelle, auf denen diese Aussagen basieren, auf wenig realistischen Annahmen. Zumindest aber sollte ihre Relevanz nicht vollkommen verneint werden.
Nachdem die theoretischen Arbeiten also keine endgültigen Schlüsse zur Entwicklung der Gesamtkapitalkosten unter Basel II zulassen, sollen im Rahmen dieser Arbeit empirische Untersuchungen für den deutschen Bankensektor durchgeführt werden. Da für eine solche Analyse nicht nur Daten aus Geschäftsberichten, sondern auch Kursinformationen benötigt werden, beschränkt sich die Betrachtung auf die neun deutschen Banken, die aktuell börsennotiert sind oder es bis vor wenigen Jahren waren (Aareal Bank, Commerzbank, Depfa, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Hypo Real Estate, HypoVereinsbank, IKB und Postbank).
Die vorliegende Arbeit ist wie folgt aufgebaut: In Kapital 2 werden zunächst die Hintergründe zur Kapitalkostenbestimmung und zu Basel II erläutert. Außerdem werden kurz die theoretischen Artikel zum Einfluss des Baseler Akkords auf die Gesamtkapitalkosten vorgestellt. In Kapital 3 wird anschließend die Veränderung der Risikoposition und damit der Eigenkapitalanforderungen zur Zeit der Einführung von Basel II abgeschätzt. Gleichzeitig wird die historische Veränderung der Eigenkapitalquoten und die Zusammensetzung des Eigenkapitals analysiert. In den folgenden Kapiteln werden die Schritte zur Herleitung der Gesamtkapitalkosten der Banken bearbeitet. Kapitel 4 zeigt zunächst die Bestimmung der Betafaktoren sowie ihren zeitlichen Verlauf, bevor die Eigenkapitalkosten berechnet werden. In Kapitel 5 werden die Fremdkapitalbestandteile hergeleitet und die Ergebnisse zu Gesamtkapitalkosten verdichtet. Kapitel 6 fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen.
2 Grundlagen
2.1 Kapitalkostenbestimmung
2.1.1 Einführung
Eine Unternehmung ist zur Führung ihrer Geschäfte auf Kapital angewiesen, das ihr von Investoren zur Verfügung gestellt wird. Die Investoren verlangen hierfür eine Gegenleistung des Unternehmens, da sie bei der Kapitalbereitstellung mit Opportunitätskosten konfrontiert sind. Schließlich könnten sie ihre Mittel auch an anderer Stelle vorteilhaft einsetzen.[8] Für Fremdkapital wird im Allgemeinen ein fester oder variabler Zinssatz vereinbart. Für Eigenkapital erwarten die Investoren eine gewisse nicht genau bestimmte Rendite, die durch Wertsteigerung der Anteile inkl. ausgeschütteter Dividenden erreicht wird. Den Unternehmen entstehen auf diese Weise Kosten, die als Kapitalkosten bezeichnet werden.[9]
Die Höhen der Kapitalkosten sind dabei insbesondere abhängig vom Risiko, das die Investoren eingehen. Da Eigenkapitalgeber gegenüber Fremdkapitalgebern nachrangig bedient werden (ihnen fließt der Residualgewinn zu), ist ihre Kapitalbereitstellung mit einem höheren Risiko verbunden. Folglich sind ihre Renditeerwartungen höher als die der Fremdkapitalgeber, was dafür sorgt, dass Eigenkapital höhere Kapitalkostensätze aufweist als Fremdkapital.[10]
Unternehmen sind im Allgemeinen mit einer Mischung von Fremd- und Eigenmitteln finanziert. Aus diesem Grunde wird aus beiden Bestandteilen ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital – WACC) berechnet. Dabei werden sowohl beim Eigen- als auch beim Fremdkapital die Marktwerte als Gewichte verwendet. Beim Fremdkapital wird darüber hinaus berücksichtigt, dass Fremdkapitalzinsen den Vorsteuergewinn und damit die Steuerzahlung mindern:[11]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
wobei [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für die Eigenkapitalkosten,[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für den Marktwert des Eigenkapitals, [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für die Fremdkapitalkosten, [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für den betrieblichen Steuersatz und [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für den Marktwert des Fremdkapitals steht.
Kapitalkosten finden in vielen Bereichen Anwendung. So werden sie beispielsweise in der Unternehmensbewertung eingesetzt, um die zukünftigen Zahlungsströme des Unternehmens abzuzinsen und so den Unternehmenswert zu bestimmen.[12] Mit Hilfe der Kapitalkosten kann außerdem beurteilt werden, ob ein Unternehmen Wert schafft. Dazu werden die Renditen der Investitionsvorhaben mit den entsprechenden Kapitalkosten verglichen bzw. der Barwert von Investitionsvorhaben durch Diskontierung mit den Kapitalkosten errechnet.[13] Banken sind wie kaum eine andere Branche auf Kapital angewiesen. Die Kapitalkosten sind deshalb entscheidende Determinanten für die Höhe von Kreditzinsen, die eine Bank verlangt.[14] Für eine Unternehmung ist es vorteilhaft, ihre Kapitalkosten gering zu halten. Schließlich sorgen niedrigere Diskontierungssätze bei der Unternehmensbewertung für größere Unternehmenswerte. Außerdem wird die Wertschaffung durch Investitionen gesteigert, und Banken müssen niedrigere Kreditzinsen von ihren Kunden verlangen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit vergrößert.[15]
Eine vieldiskutierte Frage ist deshalb die Wahl der optimalen Kapitalstruktur. Auf den ersten Blick erscheint es sinnvoll, den Anteil des Fremdkapitals zu erhöhen, da dessen geringe Kapitalkosten für eine Senkung des WACC sorgen. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass dieses Vorgehen das Insolvenzrisiko einer Unternehmung erhöht, da weniger Eigenkapital als Verlustpuffer zur Verfügung steht. Folglich würden sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalgeber als Kompensation höhere Renditeforderungen stellen, was die Kapitalkostensätze der beiden Bestandteile erhöht.[16] Außerdem spielen beispielsweise auch die Kosten im Fall einer Insolvenz eine Rolle bei der Kapitalstrukturwahl. Gleiches gilt für Informationsasymmetrien: Probleme im Prinzipal-Agenten-System können entstehen, wenn das Management die Kapitalstruktur vom persönlichen Wohlergehen abhängig macht und nicht nur von den Interessen der Aktionäre. Andererseits kann bereits die Kapitalbeschaffung erschwert oder verteuert werden, wenn die Investoren nicht davon ausgehen, über die gleiche Informationsbasis zu verfügen wie das Management.[17]
Von grundlegender Bedeutung für die Forschung zum Thema Kapitalstruktur ist die Arbeit von Modigliani und Miller.[18] Ihr Irrelevanztheorem zeigt, dass Unternehmenswert und Kapitalkosten unabhängig von der Kapitalstruktur sind, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Hierzu zählt ein vollkommener, friktionsloser Kapitalmarkt, in dem insbesondere diskriminierende Unternehmenssteuern und Aspekte wie Informationsasymmetrien und Insolvenzkosten keine Rolle spielen. Die Irrelevanz wird dabei mit folgender Überlegung gezeigt: Ein Aktionär kann die Investition in ein verschuldetes Unternehmen A replizieren durch private Schuldenaufnahme und eine Investition in ein unverschuldetes und ansonsten gleichartiges Unternehmen B. Wären die Werte beider Unternehmen verschieden, würden Arbitragegeschäfte zu einer Angleichung führen. Modigliani/Miller zeigen weiterhin, dass die erwartete Eigenkapitalrendite des Unternehmens linear mit dem Verschuldungsgrad steigt. Im Endeffekt verändert sich der WACC deshalb trotz eines höheren Fremdkapitalanteils nicht.
2.1.2 Modelle zur Kapitalkostenbestimmung
2.1.2.1 Das Capital Asset Pricing Model
Das auf der Arbeit von Sharpe, Lintner und Mossin[19] beruhende Capital Asset Pricing Model (CAPM) ist ein Modell zur Bestimmung risikoadäquater Renditeerwartungen und kann somit auch zur Herleitung von Kapitalkosten verwendet werden. Es beruht auf dem Grundgedanken, dass ein erhöhtes Risiko auch eine erhöhte Renditeerwartung rechtfertigt. Dabei werden jedoch nur Risiken berücksichtigt, die nicht durch Diversifikation beseitigt werden können (systematische Risiken).[20]
Das Modell geht dabei von den Annahmen der Portfoliotheorie aus. Außerdem wird unterstellt, dass ein risikoloser Anlage- oder Kreditzinssatz [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] existiert und die risikoaversen Investoren bzgl. erwarteter Rendite, Standardabweichungen und Korrelationen homogene Erwartungen haben. Der Kapitalmarkt wird als vollkommen und friktionslos betrachtet.
Im Marktgleichgewicht ergibt sich eine Situation wie in Abbildung 1. Die Kurve steht dabei für die Menge effizienter Portfolios, die ohne Nutzung des risikolosen Zinses erreichbar sind. Die Effizienzkurve wird jedoch dominiert von der darüber eingezeichneten Kapitalmarktlinie, deren Rendite-Risiko-Relation nur bei einer Aufteilung der Investition auf die risikolose Anlage (bzw. eine Kreditaufnahme zum risikolosen Zins) und das Marktportfolio [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] erreichbar ist. Da alle Investoren homogene Erwartungen haben, wird keiner von ihnen ein anderes Portfolio aus riskanten Wertpapieren wählen als das Marktportfolio. In ihm sind alle verfügbaren Wertpapiere entsprechend ihres Anteils am Gesamtmarktwert enthalten, wodurch eine maximale Diversifikation ermöglicht wird. Die Entscheidung über die konkrete Kombination zwischen risikolosem Zins und Marktportfolio ist nun abhängig von der Risikopräferenz des
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Kapitalmarktlinie[21]
Investors. Die Wahl des riskanten Portfolios wird auf diese Weise von der Risikopräferenz getrennt (Tobin-Separation). Somit werden alle Investoren Anlagen auf der Kapitalmarktlinie wählen. Sie gibt also im Marktgleichgewicht über die erwartete Portfoliorendite bei einer bestimmten Standardabweichung Auskunft.
Die Bepreisung einzelner Wertpapiere kann abgeleitet werden, indem der Anteil eines Wertpapiers im Portfolio verändert und die Auswirkung auf das Verhältnis von Rendite und Risiko untersucht wird. Es zeigt sich, dass bei minimalen Anteilsänderungen die Steigung der Kapitalmarktlinie und das Verhältnis der Rendite- und Risikoänderung identisch sind. Somit ergibt sich im Marktgleichgewicht für die erwartete Rendite von Wertpapieren folgende Gleichung, die Wertpapierlinie:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die erwartete Rendite setzt sich also aus der risikolosen Rendite und einem Risikozuschlag zusammen, der aus der Marktrisikoprämie [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und der wertpapierspezifischen systematischen Risikohöhe [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] besteht. Für die Risikohöhe wird der Begriff Betafaktor verwendet. Somit vereinfacht sich die Gleichung zu
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Marktportfolio hat einen Betafaktor von 1, die risikolose Anlage einen Betafaktor von 0. Der Zusammenhang ist nochmals in Abbildung 2 dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Wertpapierlinie[22]
Zur Ermittlung konkreter Renditeerwartungen müssen die Marktportfoliorendite, der Betafaktor und der risikolose Zinssatz bestimmt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich das Marktportfolio empirisch nicht replizieren lässt – hierzu müssten alle Anlagegüter einbezogen werden, auch diejenigen, für die keine Marktdaten vorhanden sind.[23] Deshalb wird meist auf einen Marktindex zurückgegriffen.[24] Auch unter diesen Umständen ist die Bestimmung der Marktrisikoprämie jedoch nicht einfach: Die Risikoprämien sind stark abhängig vom Untersuchungszeitraum, dem Untersuchungsland bzw. dem verwendeten Index und von der Berechnungsweise (geometrisches oder arithmetisches Mittel).[25] Dabei wäre eine präzise Bestimmung der Marktrisikoprämie wünschenswert, da ihr Einfluss auf das Ergebnis der Eigenkapitalkostenberechnung groß ist.[26] Für Deutschland hat Stehle folgende Werte für die Vorsteuerrendite von Aktien und Bundeswertpapieren ermittelt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Vorsteuerrendite deutscher Aktien und Bundeswertpapiere (1955-2003)[27]
Der gleiche Autor hatte für den Zeitraum 1969-1998 noch eine Rendite von 14,45% bzw. 10,8% für den DAX und 7,8% bzw. 7,6% für den REXP ermittelt.[28] Eine weitere Studie stellte für den Zeitraum 1870-1992 ein geometrisches Mittel von 8,9% für Aktien und 5,8% für Renten fest.[29]
Bzgl. der Berechnungsmethodik der Marktrisikoprämie wird bei Unternehmensbewertungen meist das arithmetische Mittel bevorzugt.[30] Außerdem wird oft eine Verringerung der Risikoprämie um wenige Prozentpunkte empfohlen, da heutzutage bessere Diversifikationsgrade erreicht werden und das Aktienkursrisiko als geringer eingestuft wird als in der historischen Datenbasis.[31] Ob diese Einschätzung auch nach der Finanzkrise weiterhin vertreten wird, bleibt abzuwarten. Außerdem werden die historischen Renditewerte teilweise als überschätzt angesehen, da sie durch einen Survivorship Bias verzerrt werden.[32]
Der Betafaktor kann anhand einer Regression mit historischen Renditedaten des Wertpapiers und des Marktindex geschätzt werden.[33] Dabei ist problematisch, dass der Betafaktor über die Zeit oft nicht konstant bleibt.[34] Eine Alternative zur Betabestimmung aufgrund historischer Daten ist die zukunftsgerichtete Schätzung, wie sie beispielsweise vom Dienstleister Barra angeboten wird.[35] Als risikoloser Zinssatz wird im Allgemeinen die Rendite langlaufender Staatsanleihen höchster Bonität verwendet.[36]
2.1.2.2 Alternative Modelle
Das CAPM findet zur Bestimmung der Kapitalkosten verbreitet Anwendung.[37] Trotzdem wurde das Modell in der Vergangenheit oft kritisiert. Die getroffenen Annahmen sind wenig realistisch, ebenso einige Folgerungen wie die einheitliche Wahl des Marktportfolios als risikobehaftetem Anlagebestandteil.[38] Es wurden deshalb Erweiterungen des Modells entwickelt, die bestimmte Annahmen wie die Existenz einer risikolosen Anlage, homogener Erwartungen oder eines vollkommenen Kapitalmarktes lockern.[39]
Ein alternatives Kapitalmarktmodell zum CAPM wurde von Ross entwickelt, die Arbitrage Pricing Theory (APT)[40]. Das Modell basiert auf Überlegungen zu einem Arbitrageportfolio und ist im Gegensatz zum CAPM nicht auf ein Marktportfolio angewiesen. Die APT beschreibt, dass die erwartete Rendite abhängig ist von [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Einflussfaktoren, zu denen die Wertpapiere [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] verschiedene Sensitivitäten [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] aufweisen – ähnlich wie das Beta im CAPM als Sensitivität bzgl. der Marktrisikoprämie gedeutet werden kann:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
wobei [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für den Renditeerwartungswert eines Portfolios steht, das bzgl. des Faktors [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] eine Sensitivität von 1 aufweist. Das Modell macht jedoch keine Aussage dazu, um welche Einflussfaktoren es sich handelt. Diese Frage muss empirisch beantwortet werden. Steiner/Nowak haben eine solche Untersuchung mit makroökonomischen Faktoren wie Zinssatz, Zinsstruktur, Geldmenge, Industrieproduktion oder Dollar-Wechselkurs für den deutschen Aktienmarkt vorgenommen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich die relevanten Faktoren bzw. ihre Vorzeichen im Zeitverlauf verändern und dass die ökonomische Relevanz des Marktindex bzgl. der Eigenkapitalkosten bezweifelt werden kann.[41]
Das CAPM wurde einer Vielzahl empirischer Tests unterzogen, deren Ergebnisse nicht eindeutig sind.[42] Roll bezweifelt sogar, dass das CAPM mit empirischen Tests geprüft werden kann, da das tatsächliche Marktportfolio nie verwendet werden kann.[43] Stattdessen wird wie erwähnt meist ein Marktindex eingesetzt.
Jedoch konnte eine Vielzahl weiterer Faktoren festgestellt werden, die neben oder anstelle des Beta einen Einfluss auf die Kapitalkosten zu haben scheinen. So konnte gezeigt werden, dass die Firmengröße gemessen am Eigenkapitalmarktwert eine Rolle zu spielen scheint,[44] genau wie das Verhältnis von Buch- zu Marktwert des Eigenkapitals.[45] Auch dem Verschuldungsgrad[46] und dem Gewinn/Kurs-Verhältnis[47] werden ein zusätzlicher Erklärungsgrad beigemessen, der sich nicht im Beta widerspiegelt.
Auf diesen Erkenntnissen basierend wurde von Fama und French ein alternatives Modell entwickelt und am US-Markt getestet, das 3-Faktor-Modell.[48] Fama und French berücksichtigen darin den Firmengrößeneffekt sowie das Buch-/Marktwertverhältnis und zeigen, dass die Beiträge von Verschuldungsgrad und Gewinn/Kurs-Verhältnis durch diese Faktoren abgedeckt werden. Das Beta des CAPM allein kann nach ihren Ergebnissen nicht die Variabilität der Wertpapierrenditen erklären. Als dritter Faktor wird trotzdem die Marktrisikoprämie in Verbindung mit dem Betafaktor verwendet, allerdings eher in Form eines Skalierungsfaktors, der die Unterschiede im Renditeniveau zwischen Anleihen und Aktien erklärt.[49] Das Modell von Fama und French hat demnach folgende Form:[50]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
wobei [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für die Renditedifferenz zwischen Firmen mit kleiner und Firmen mit großer Marktkapitalisierung und [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] für die Renditedifferenz zwischen Firmen mit hohem Buch-/ Marktwertverhältnis und Firmen mit geringem Buch-/Marktwertverhältnis steht. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] sind die Sensitivitäten bzgl. der drei Einflussfaktoren.
Auch das Fama/French-Modell wurde empirisch untersucht. In einer Analyse von Ziegler für Deutschland zeigt sich ebenfalls eine Überlegenheit gegenüber dem CAPM. Dabei ist der Erklärungsgrad hinsichtlich der zeitlichen Streuung der Aktienrenditen geringer, der Erklärungsgrad hinsichtlich des Renditeniveaus aber höher als in den USA.[51] Eine Untersuchung von Wallmeier ermittelt Buch-/Marktwertverhältnis und Cash Flow-/Kursverhältnis als signifikante Einflussfaktoren auf die Renditen, während der Größeneffekt nicht nachvollzogen werden kann.[52]
Eine weitere Möglichkeit zur Schätzung von Eigenkapitalkosten ist die Nutzung eines Dividendenbarwertmodells. Damit soll die Frage beantwortet werden, welche impliziten Kapitalkosten vorliegen müssen, damit sich bei Diskontierung der zukünftigen Dividendenzahlungen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] gerade der aktuelle Marktpreis [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ergibt:[53]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Durch Auflösung nach [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] können so die Eigenkapitalkosten bestimmt werden. Problematisch ist hierbei die langfristige Schätzung der Dividenden. Eine konzeptionell ähnliche Methode ist der Residual-Income-Valuation-Ansatz.
Eine andere Variante der Kapitalkostenbestimmung ist das Market-derived Capital Pricing Model (MCPM), bei dem implizite Volatilitäten von gehandelten Optionen zur zukunftsgerichteten Risikoeinschätzung verwendet werden.[54]
2.1.3 Besonderheiten bei Banken
Mehrere Quellen berichten darüber, dass im Banksektor hinsichtlich der Verwendung der Kapitalkosten Besonderheiten gelten. Als Begründung wird genannt, dass das Fremdkapital einer Bank nicht rein zur Finanzierung des operativen Geschäfts aufgenommen wird, sondern selbst zum operativen Geschäft gehört und Unternehmenswert generieren kann.[55] Da der Großteil des Fremdkapitals nicht am Markt gehandelt wird, ist die Bestimmung des Fremdkapitalmarktwertes nur eingeschränkt möglich und mit recht großen Fehlern versehen. Diese Angabe ist jedoch zur Berechnung eines präzisen WACC-Wertes notwendig. Gleichzeit ist das Gewicht des Fremdkapitals in der WACC-Formel wegen des im Vergleich zu anderen Branchen hohen Grades an Fremdfinanzierung beträchtlich. Auch die Kapitalkosten einiger Fremdkapitalbestandteile wie z.B. Kundeneinlagen sind schwer zu bestimmen.
Aus diesen Gründen wird bei der Unternehmensbewertung meist auf ein Eigenkapitalverfahren statt auf ein Gesamtkapitalverfahren zurückgegriffen. Eine Berechnung des WACC ist in diesem Fall nicht notwendig, es werden alleine die Eigenkapitalkosten verwendet. Ein gebräuchliches Verfahren zur Bankenbewertung ist die Dividend Discount Methode (DDM).[56] Auch bei der Beurteilung der Wertgenerierung von Investitionen werden im Allgemeinen Vergleiche der Eigenkapitalrendite mit den Eigenkapitalkosten vorgenommen.[57]
Nachdem der WACC im Bankensektor ungebräuchlich ist, ergibt sich die Frage der Anwendbarkeit des Irrelevanztheorems nach Modigliani/Miller. Miller selbst hat sich mit diesem Thema beschäftigt.[58] Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Abhängigkeit der Eigenkapitalkosten vom Verschuldungsgrad auch bei Banken besteht, sieht jedoch durch Bankenregulierung verursachte Friktionen und Ineffizienzen.
2.2 Basel II
2.2.1 Einführung
Basel II bezeichnet eine Reihe von Kapitalisierungs- und Transparenzvorschriften für Kreditinstitute, die Anfang 2007 die bisherigen Regelungen zur Bankenregulierung abgelöst oder erweitert haben. Die Vorschriften wurden in einem mehrere Jahre dauernden Abstimmungsprozess vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt und anschließend in Gesetzesform überführt.[59]
Wie auch in der aktuellen Finanzkrise deutlich wird, sind Kreditinstitute von großer wirtschaftlicher Bedeutung, sie sind aber auch mit speziellen Risiken konfrontiert:[60]
- Rekontrahierungsrisiko: Banken vergeben im Sinne ihrer Losgrößen und Fristentransformationsfunktion meist umfangreiche Kredite mit langer Laufzeit, die sie mit einer großen Zahl kleiner Einlagen mit kurzer Laufzeit refinanzieren. Verlieren die Einlagengeber das Vertrauen in das Bankhaus und fordern ihre Einlagen kurzfristig und massenhaft zurück, kann die Bank ihren Zahlungsverpflichtungen wegen der langfristigen Kapitalbindung evtl. nicht in voller Höhe nachkommen.
- Liquiditäts- und Bonitätsrisiko: Banken sind zumindest in einem gewissen Maße da-rauf angewiesen, dass die ausgegebenen Darlehen wie vereinbart mit Zins und Tilgung zurückgezahlt werden. Erfolgen die Zahlungen verspätet oder bleiben sie ganz aus, droht der Bank die Zahlungsunfähigkeit oder bei großem Abschreibungsbedarf auf Kredite die Überschuldung.
Da ein solcher Risikoeintritt bei Großbanken Kettenreaktionen hervorrufen kann, die die weltwirtschaftliche Entwicklung bedrohen können,[61] ist eine Regulierung des Banksektors notwendig. Die Banken werden durch gesetzliche Regelungen dazu bewegt, extreme Risiken zu meiden.[62]
Die durch Basel II definierten Regeln zielen insbesondere darauf ab, dass Banken über Eigenkapital als Risikopuffer in ausreichender Menge verfügen müssen. Wie in Abschnitt 2.1.1 erwähnt, erwarten die Eigenkapitalgeber der Banken im Vergleich zu Fremdkapitalgebern eine erhöhte Rendite. Banken werden aber im Allgemeinen daran interessiert sein, mit einer kostengünstigen Eigenkapitalunterlegung zu arbeiten. Bestrebungen zur Wahl geringer Eigenkapitalquoten werden von den Regulatoren begrenzt. Dabei ist die Höhe des vorzuhaltenden Eigenkapitals abhängig von Umfang und Risikostruktur der ausgegebenen Kredite, vom Risikogehalt der Finanzmarktaktivitäten und vom Umfang der betrieblichen Risiken. Weiterhin müssen Banken ausführlich über ihre Risikoposition berichten und werden von Aufsichtsbehörden überprüft.[63]
2.2.2 Basel I
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (engl. Basel Committee on Banking Supervision) wurde 1974 nach dem Zusammenbruch des deutschen Bankhauses Herstatt von den Zentralbankpräsidenten der G10-Staaten als Plattform zur internationalen Abstimmung der Bankenkontrolle gegründet. Er ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ, engl. Bank for International Settlements, BIS) in Basel angesiedelt und mit Fachleuten der Mitgliedsorganisationen besetzt.[64]
Im Juli 1988 wurde die vom Ausschuss entwickelte Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) von den G10-Staaten beschlossen. Als Kernelement sieht sie eine Mindestgröße des Eigenkapitals in Höhe von 8% der risikogewichteten Aktiva vor.[65]
Mit diesem internationalen Abkommen sollte einerseits für eine Stabilisierung des Banksektors gesorgt werden, andererseits konnten dadurch Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche nationale Regelung zur Bankenkapitalisierung abgebaut werden. Der Baseler Akkord wurde in den folgenden Jahren fast weltweit umgesetzt. Somit ging sein Anwendungsbereich weit über den Kreis der Mitgliedsstaaten des Ausschusses hinaus.[66]
Die Eigenkapitalvereinbarung wurde anschließend mehrmals ergänzt. Erwähnenswert sind hier insbesondere die 1996 veröffentlichten und ab Ende 1997 eingeführten Regelungen zur Unterlegung von Marktrisiken. Mit ihnen wurden auch Abhängigkeiten von Zins- und Währungskursschwankungen, gehandelte Eigen- und Fremdkapitaltitel sowie Rohstoff- und Optionsgeschäfte in den Fokus der Regulierung gerückt.[67]
Das zur Unterlegung von Risikoaktiva verwendbare („regulatorische“) Eigenkapital unterscheidet sich dabei vom bilanziell ausgewiesenen Eigenkapital. Die durch den Baseler Ausschuss eingeführte Definition wird in Deutschland umgesetzt durch §10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), der wiederum unter Basel I durch den Grundsatz I ausgestaltet wird. Im KWG wird das regulatorische Eigenkapital in folgende Kategorien eingeteilt:
- Kernkapital, darunter fallen beispielsweise das eingezahlte Kapital, Rücklagen, der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken und Einlagen stiller Gesellschafter, wobei Positionen wie z.B. immaterielle Vermögensgegenstände in Abzug gebracht werden[68]
- Ergänzungskapital, darunter fallen u.a. ungebundene Vorsorgereserven nach §340 Handelsgesetzbuch (HGB), Vorzugsaktien, sowie unter Bedingungen Genussrechtskapital, langfristige nachrangige Verbindlichkeiten und nicht realisierte Gewinne[69]
- Drittrangmittel, darunter fallen etwa kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten sowie Bestandteile des Ergänzungskapitals, die wegen des Erreichens von Anerkennungshöchstgrenzen dort nicht berücksichtigt werden konnten.[70]
Kernkapital und Ergänzungskapital werden als haftendes Eigenkapital bezeichnet, wobei Ergänzungskapital maximal 50% des haftenden Eigenkapitals bilden darf.[71] Die Summe aller drei Kategorien nennt das KWG Eigenmittel.[72] Während haftendes Eigenkapital zur Unterlegung von sowohl Kreditrisiken als auch Marktrisiken eingesetzt werden kann, ist die Unterlegung durch Drittrangmittel auf Marktrisiken beschränkt.[73]
Zur Berechnung der Risikoaktiva werden die mit Risiken behafteten Aktivposten, insbesondere Kredite, mit einem vom Kreditnehmer abhängigen Risikogewicht multipliziert und aufaddiert. Der Quotient aus haftendem Eigenkapital und Risikoaktiva (die Solvabilitätskennziffer) muss mindestens 8% betragen, der Quotient aus Kernkapital und Risikoaktiva mindestens 4%.[74] Zusätzlich muss nach Einführung der Unterlegung der Marktrisiken die folgende Formel erfüllt sein:[75]
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Tabelle 2 zeigt einige der unter Basel I betrachteten Bilanzaktiva und ihre Risikogewichte. Die relativ einfache Struktur der Risikounterlegung bringt jedoch einige Nachteile mit sich:[76]
- Die Unterteilung der Kreditarten ist so grob, dass die teilweise extremen Unterschiede in der Bonität eines Kreditnehmers kaum beachtet werden. Eine Bank kann dadurch dazu verleitet werden, eher Kunden schlechter Bonität mit Krediten zu versorgen, da
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*gilt auch für von den jeweiligen Institutionen besicherte Ansprüche
Tab. 2: Bonitätsgewichte nach Basel I[77]
auf diesem Wege bei gleichen Eigenkapitalkosten höhere Zinserlöse erzielt werden können.
- Gleichzeitig bestehen für die Banken weniger Anreize, die Bonität des Kunden genau festzustellen und in ausreichendem Maße bei der Festsetzung von Kreditzinsen zu berücksichtigen. Kunden schlechter Bonität könnten so tendenziell bessere Konditionen angeboten werden, als es ökonomisch sinnvoll wäre. Gleichzeitig leiden Kunden guter Bonität unter ungerechtfertigt hohen Zinsen. Dieser Fall von adverser Selektion war einer der Hauptgründe für eine Überarbeitung des Regelwerkes und die Entwicklung von Basel II.
- Außerdem nutzten einige Institute unter Basel I die Möglichkeit, über das relativ neuartige Element der Verbriefungen die Eigenkapitalanforderungen zu senken, ohne das entsprechende ökonomische Risiko abzugeben.[78]
- Auch eine Unterlegung operationeller Risiken ist unter Basel I nicht vorgesehen.[79]
Es galt also, mit Basel II einige Lücken im Regelwerk zu schließen.
2.2.3 Elemente von Basel II
Basel II stützt sich auf eine 3-Säulen-Struktur. Sie ermöglicht eine Bankenkontrolle auf Basis von Regeln zur Kapitalausstattung, verleiht aber auch Aufsichtsbehörden und den Kapitalmarktteilnehmern disziplinierenden Einfluss. Im Folgenden sollen die wesentlichen Elemente erläutert werden.
2.2.3.1 Säule I (Mindestkapitalanforderungen)
Unter diese Säule fällt zunächst die Berechnung der Mindestkapitalanforderungen (regulatorisches Eigenkapital und gewichtete Risikoaktiva).[80] Die Regelungen bleiben größtenteils unverändert, es gibt jedoch Übergangsregelungen zur Beschränkung der Kapitalentlastung aus den neuen Regelungen zur Berechnung der Risikogewichte.
Außerdem fallen die Verfahren zur nun bonitätsabhängigen Bestimmung der Risikogewichte unter die erste Säule. Bei der Errechnung des Kreditrisikos[81] wird unterschieden zwischen einem Standardansatz, der auf externen Ratings anerkannter Organisationen beruht, und Ansätzen, die auf internen Ratings basieren (IRB – Internal Rating Based). Bei den IRB-Verfahren wird noch einmal zwischen einem Basis-Verfahren und einem fortgeschrittenen Verfahren differenziert. Die IRB-Verfahren bieten den Banken also die Möglichkeit, das Risiko eines Anspruchs selbst abzuschätzen. Das hierzu notwendige interne Rating-System bringt jedoch einen hohen Aufwand mit sich[82] und muss von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden.[83] Andererseits werden vom Baseler Ausschuss ausdrücklich Anreize zur Wahl der IRB-Ansätze geschaffen. Je fortgeschrittener das Verfahren desto geringer sollen die Eigenkapitalanforderungen sein. Gleichzeitig soll die Gesamthöhe der Eigenkapitalanforderungen jedoch ungefähr konstant bleiben.[84]
Der Standardansatz gleicht – abgesehen von Änderungen und Differenzierungen der Risikogewichte und der Einführung einer Ratingabhängigkeit – den Regelungen von Basel I. Tabelle 3 zeigt einige Risikogewichte unter dem Standardansatz.[85] Die Ratingklassen richten sich dabei nach der Definition von Standard & Poor’s. Im Anhang B sind die durchschnittlichen historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten der Ratingklassen zu finden.
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Tab. 3: Risikogewichte im Standardansatz
Dabei richtet sich das Risikogewicht der Banken unter Option 1 nach dem Rating des Sitzlandes, bei Option 2 nach dem individuellen Rating. Die Option wird von der Aufsichtsbehörde bestimmt. Die Grenze zwischen kurz- und langfristigen Forderungen wird bei einer Laufzeit von maximal drei Monaten gezogen.
Einem so genannten Retail-Portfolio kann ein Risikogewicht von 75% zugeordnet werden. Darin können bestimmte Kredite an Kleinunternehmen oder Personen mit einem Volumen unter 1 Mio. Euro enthalten sein, wenn das Portfolio ausreichend diversifiziert ist. Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite erhalten ein Gewicht von 35%, während durch Gewerbeimmobilien besicherte Kredite ein Gewicht von 100% erhalten (in Ausnahmefällen auch 50%). Für Kredite im Verzug und hochriskante Ansprüche gelten spezielle Regelungen.
Bei den IRB-Verfahren[86] werden die Aktiva ebenfalls in Forderungsklassen eingeteilt. Für jede Klasse werden Schätzformeln und Vorgaben der Aufsicht für Risikoparameter, Berechnungsweisen für die Risikogewichte sowie Anforderungen für die Erlaubnis zur Nutzung des Verfahrens angegeben. Die Berechnung der Risikogewichte beruht dabei auf Parametern wie der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD), der Ausfallquote im Verlustfall (Loss Given Default – LGD), der Forderungshöhe zum Zeitpunkt der Zahlungsstörung (Exposure at Default – EAD) oder der effektiven Restlaufzeit (Maturity – M). Dabei wird beim Basisverfahren der Parameter PD intern geschätzt, während die weiteren extern vorgegeben werden. Beim fortgeschrittenen Ansatz werden alle Parameter intern geschätzt.
Bestandteil der ersten Säule sind außerdem die Vorschriften zur Schätzung des operationellen Risikos und die Behandlung von Verbriefungen. Die Berücksichtigung des operationellen Risikos wurde durch Basel II erstmals eingeführt. Dabei versteht der Baseler Ausschuss unter operationellen Risiken „die Gefahr von Verlusten, die infolge einer Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten.“[87] Ähnlich wie beim Kreditrisiko sind beim operationellen Risiko drei verschieden fortschrittliche Ansätze vorgesehen. Die größtenteils bereits im Vorfeld getroffenen Regeln zum Marktrisiko können ebenfalls der ersten Säule zugeordnet werden.[88] Die Regelungen der ersten Säule werden in Deutschland durch das KWG und die neue Solvabilitätsverordnung (SolvV) umgesetzt.[89]
2.2.3.2 Säule II (Aufsichtliches Überprüfungsverfahren)
In der zweiten Säule ist die Überwachung der Institute durch die Aufsichtsbehörden festgehalten.[90] Dabei ist die Aufsicht nicht an starre Regelungen gebunden, sondern hat teilweise die Möglichkeit zum Eingreifen, wenn sie die Notwendigkeit dazu sieht.[91] Allgemein wird in der zweiten Säule betont, dass Eigenkapitalvorschriften nicht zur Risikoabsicherung ausreichen, sondern dass sie um interne und externe Kontrollen ergänzt werden sollten. Des Weiteren werden in der zweiten Säule Risikoaspekte abgedeckt, die in der ersten Säule nicht oder nicht vollständig gewürdigt sind (bspw. Risikokonzentrationen und Zinsänderungsrisiken).
In vier Grundsätzen wird außerdem die Gestaltung der Eigenkapitalanforderungen präzisiert. Dabei werden die Banken aufgefordert zu prüfen, ob ihr Eigenmittelniveau zur Deckung möglicher Risiken ausreicht. Sie sollen außerdem Strategien zur Sicherung ihrer Kapitalausstattung entwickeln. Diese Aspekte sowie die Fähigkeiten der Bank zur Eigenkontrolle sollen von den Aufsichtsbehörden überwacht und sichergestellt werden. Dazu kann die Aufsicht sogar höhere Kapitalquoten einfordern als nach Säule I vorgesehen. Zur Verhinderung der Unterschreitung der regulatorischen Anforderungen kann die Aufsicht der Bank spezielle Anweisungen erteilen oder sie mit Beschränkungen versehen. In Deutschland wird die zweite Säule umgesetzt durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).[92]
2.2.3.3 Säule III (Marktdisziplin)
Die dritte Säule[93] soll dem Kapitalmarkt ermöglichen, die Angemessenheit der Ausstattung mit Eigenmitteln zu beurteilen. Hierzu wurden Transparenzrichtlinien geschaffen, die für eine Offenlegung der Risikostruktur, der Herleitung des Eigenmittelumfangs und der Risikomanagementverfahren sorgen. Auch die internen Verfahren zur Berechnung der Risikoposition müssen näher erläutert werden. Einbezogen werden sowohl quantitative als auch qualitative Berichtsformen. Die Aktionäre erhalten so die Möglichkeit, gegen zu riskante Geschäftsstrategien einzutreten.[94] Gleichzeitig können sich Geschäftspartner und Kunden über das Risikoprofil der Bank informieren, wodurch das Vertrauen in die Geschäftsbeziehung vergrößert wird.[95] Auch die dritte Säule wird in Deutschland durch das KWG in Verbindung mit der Solvabilitätsverordnung umgesetzt.[96]
2.2.4 Entwicklungsgeschichte
Tabelle 4 zeigt die wichtigsten Stationen im Entwicklungs- und Einführungsprozess von Basel II. Im Laufe der Konsultationsphasen haben sich die Entwürfe zu Basel II in einigen Aspekten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 4: Historie von Basel II[97]
entscheidend verändert. So war im ersten Konsultationspapier die Nutzung interner Ratingverfahren zur Bezifferung der Risikoposition nur sehr eingeschränkt vorgesehen.[98] Die Gründe für eine später umfangreichere Berücksichtigung der internen Ansätze waren insbesondere die hohen Kosten flächendeckender externer Ratings, die bisher gerade von kleineren Unternehmen nicht genutzt wurden.[99] Außerdem verfügten viele Banken bereits über interne Ratingverfahren.[100]
[...]
[1] Brezski/Claussen/Korth (2004), S. 14
[2] vgl. Kayser (2006), S. 39
[3] vgl. Nitschke/Brockmann (2004), S. 47
[4] vgl. Brezski/Claussen/Korth (2004), S. 94 ff.
[5] z.B. Kayser/Kokalj (2002), Winkeljohann/Diekel (2004), S. 80, Heinke (2001), S. 178
[6] vgl. Groß/Lohfing (2004), S. 166 ff.
[7] z.B. Nippel (2004), Rathgeber/Wallmeier (2005), Hartmann-Wendels (2002), Thießen/Gischer (2002), Geiger/Volkart (1999)
[8] vgl. Copeland et al. (2002), S. 250
[9] vgl. Betsch et al. (2000), S. 278 und S. 283 f.
[10] vgl. Ross et al. (2008), S. 307, Betsch et al. (2000), S. 283
[11] vgl. Betsch et al. (2000), S. 284. Bei Vorliegen mehrerer verschiedenartiger Eigen- und Fremdkapitalposten mit differierenden Kapitalkosten kann die Formel auch mehr als zwei Elemente berücksichtigen, vgl. z.B. Copeland et al. (2002), S. 251
[12] vgl. Betsch et al. (2000), S. 217, Copeland et al. (2002), S. 174
[13] vgl. Betsch et al. (2000), S. 233 ff., Copeland et al. (2002), S. 184 ff., McNulty et al. (2003), S. 1
[14] vgl. Bisani (2004), S. 119, Winkeljohann/Diekel (2004), S. 96
[15] vgl. z.B. Copeland et al. (2002), S. 184
[16] vgl. Betsch et al. (2000), S. 278 ff.
[17] vgl. Ross et al. (2008), S. 455 ff., Marques/Santos (2004), S. 5 ff.
[18] vgl. hierzu und zum Folgenden Modigliani/Miller (1958), Ross et al. (2008), S. 430 ff.
[19] vgl. Sharpe (1964), Lintner (1965), Mossin (1966)
[20] vgl. hierzu und zum Folgenden Steiner/Bruns (2007), S. 20 ff., Perridon/Steiner (2003), S. 269 ff., Betsch et al. (2000), S. 95 ff.
[21] vgl. Steiner/Bruns (2007), S. 22
[22] vgl. Steiner/Bruns (2007), S. 26
[23] vgl. Perridon/Steiner (2003), S. 283
[24] vgl. Steinle et al. (2007), S. 206
[25] vgl. Copeland et al. (2002), S. 267 ff. und S. 435 ff.
[26] vgl. Stehle (2004), S. 909
[27] vgl. Stehle (2004), S. 921
[28] vgl. Stehle (1999), S. 13 f., beim arithmetischen Mittel wird der Zeitraum 1967-1998 abgedeckt
[29] vgl. Morawietz (1994), S. 257, hierbei wurden Krisenzeiten (1914-1923, 1942-1949) nicht berücksichtigt
[30] vgl. Copeland et al. (2002), S. 267 ff., Stehle (2004), S. 910 f.
[31] vgl. Stehle (2004), S. 921
[32] vgl. Copeland et al. (2002), S. 271 f.
[33] vgl. Fama/French (2004), S. 32
[34] vgl. Steiner/Bruns (2007), S. 28, Frantzmann (1990), S. 74 f., Winkelmann (1984), S. 89 f.
[35] Vergangene, sich nicht wiederholende Ereignisse und fundamentale Veränderungen werden in zukunftsgerichteten Schätzungen genauer berücksichtigt, vgl. Barra (2000), S. 3
[36] vgl. Copeland et al. (2002), S. 266
[37] vgl. Copeland et al. (2002), S. 264, IDW (2007), Rn. 92
[38] vgl. Perridon/Steiner (2003), S. 272
[39] vgl. Perridon/Steiner (2003), S. 277 ff., Steiner/Bruns (2007), S. 28 ff.
[40] vgl. hierzu und zum Folgenden Ross (1976), Perridon/Steiner (2003), S. 283 ff.
[41] vgl. Steiner/Nowak (1994)
[42] vgl. Steiner/Bruns (2007), S. 28
[43] vgl. Roll (1977)
[44] vgl. Banz (1981)
[45] vgl. Rosenberg et al. (1985)
[46] vgl. Bhandari (1988)
[47] vgl. Basu (1983)
[48] vgl. Fama/French (1992), Fama/French (1993)
[49] vgl. Fama/French (1993), S. 35 f.
[50] vgl. Wallmeier (2000), S. 33
[51] vgl. Ziegler et al. (2003)
[52] vgl. Wallmeier (2000)
[53] vgl. hierzu und zum Folgenden Bessler et al. (2007), S. 11 ff., ein ähnliches Verfahren verwenden Maccario et al. (2002), S. 10 auch für den Bankensektor
[54] vgl. McNulty et al. (2003), Steinle et al. (2007), S. 207 f.
[55] vgl. hierzu und zum Folgenden Adamus/Koch (2007), S. 155, Copeland et al. (2002), S. 503 f.
[56] vgl. Dombret et al. (2004), S. 96
[57] vgl. Geiger/Volkart (1999)
[58] vgl. Miller (1995)
[59] vgl. Bundesbank (2009a)
[60] vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 15
[61] vgl. Bastian/Köhler/Landgraf (2008), Hartmann-Wendels et al. (2007), S. 358
[62] vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 15 f.
[63] vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 19 ff.
[64] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2007), S. 1, S. 5
[65] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1998a), Nr. 44
[66] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2007), S. 2
[67] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2007), S. 3
[68] vgl. §10 Abs. 2a KWG
[69] vgl. §10 Abs. 2b KWG
[70] vgl. §10 Abs. 2c KWG
[71] vgl. §10 Abs. 2 S. 2f. KWG
[72] vgl. §10 Abs. 2 S. 1 KWG
[73] vgl. §10 Abs. 2d S. 2 KWG
[74] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1998a), Nr. 44; Grundsatz I i.d.F. Januar 2001, S. 7 und S. 21
[75] vgl. Grundsatz I i.d.F. Januar 2001, S. 21
[76] vgl. hierzu und zum Folgenden Übelhör/Warns (2004), S. 20, Brezski/Claussen/Korth (2004), S. 5
[77] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1998a), Annex 2
[78] vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007), S. 388
[79] vgl. Steiner/Starbatty (2001), S. 417
[80] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 40 ff.
[81] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 50 ff.
[82] vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 28
[83] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 51
[84] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 14
[85] vgl. hierzu und zum Folgenden Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 53 ff. und Rn. 567
[86] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 244 ff.
[87] vgl. hierzu und zum Folgenden Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 644 ff.
[88] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006)
[89] vgl. Cluse/Cremer (2006), S. 331
[90] vgl. hierzu und zum Folgenden Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 719 ff.
[91] vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007), S. 390
[92] vgl. Cluse/Cremer (2006), S. 333
[93] vgl. hierzu und zum Folgenden Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Rn. 808 ff.
[94] vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007), S. 390 f.
[95] vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 36
[96] vgl. Cluse/Cremer (2006), S. 332
[97] vgl. Handelsblatt (1999), Engelen (2001), Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2002), Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2003), Handelsblatt (2003), Bundesbank (2005a), Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2005), Handelsblatt (2005), Bundesbank (2006a), Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2007)
[98] vgl. Loch/Thelen-Pischke (2004), Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (1999), S. 4
[99] vgl. Brezski/Kinne (2004), S. 198
[100] vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 27
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