Im Kreis Bernkastel-Wittlich wird mit der Bundesstraße 50 neu eines der größten Straßenbauvorhaben in Deutschland realisiert. Die B 50 neu ist hierbei Teil einer großräumigen europäischen West-Ost-Achse, die den niederländischen und belgischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet und Südwestdeutschland verbindet. Allerdings entstehen bei Planungen immer wieder Konflikte, sodass sich Bauvorhaben von Fernstraßen nicht immer reibungslos durchführen lassen. So geschehen bei dem geplanten Neubau der Bundesstraße 50 zwischen der Bundesautobahn A 1 bei Wittlich und der B 327 bei Büchenbeuren im Planfeststellungsbericht II zwischen Platten und Longkamp. Mit Verlauf dieser Hausarbeit wird die Problematik in der Planung dieses Großprojektes genauer untersucht. Welche Hindernisse für Raumplaner bei Projekten entstehen können und mit welchen Barrieren gerechnet werden müssen wird im Folgen am Beispiel der Bundesstraße 50 erläutert. Schwerpunkt soll hierbei die Ausarbeitung der Europäischen Vogelschutzlinie sein. Ob sich die Vogelschutzrichtlinie als Störfaktor für die neue Bundesstraße 50 im Planfeststellungsabschnitt II entpuppt wird sich im Laufe dieser Arbeit herausstellen. Des Weiteren werden allgemeine Einblicke in das Bauvorhaben gegeben und die wichtigsten Punkte der Planfeststellungsberichte der Jahre 2000 und 2006 erläutert. Darüber hinaus werden die Klagen des Naturschutzvereins BUND vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz detailliert beschrieben. Hierzu wird die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz genauer betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Bundesstraße 50 neu
- Planfeststellung
- Planfeststellungsbericht 2000 - Neubau B50
- Urteil OVG Koblenz 2003
- Europäische Vogelschutzrichtlinie - Wälder Wittlich & Cochem
- Erläuterung OVG Koblenz 2003
- Planfeststellungsbeschluss 2006
- Urteil OVG Koblenz 2007
- Fazit
- Quellenverzeichnis
- Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die Herausforderungen in der Planung des Neubaus der Bundesstraße 50 zwischen der A 1 bei Wittlich und der B 327 bei Büchenbeuren im Planfeststellungsbericht II zwischen Platten und Longkamp. Sie beleuchtet, welche Hindernisse für Raumplaner bei Projekten entstehen können und mit welchen Barrieren gerechnet werden muss. Im Mittelpunkt steht dabei die Ausarbeitung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und ihre potenzielle Rolle als Störfaktor für den Neubau der B 50.
- Herausforderungen in der Raumplanung von Großprojekten
- Die Europäische Vogelschutzrichtlinie als potenzieller Störfaktor für Bauvorhaben
- Analyse des Planfeststellungsberichts II der B 50 neu
- Rechtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Projekt
- Bewertung der Auswirkungen des Neubaus auf die Umwelt und insbesondere auf die Vogelwelt
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Thema der Hausarbeit vor und führt in die Problematik der Planung des Neubaus der Bundesstraße 50 neu im Kontext der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ein. Kapitel 2 bietet einen Überblick über die Neubaustreckenplanung der B 50 neu und gliedert das Projekt in drei Planfeststellungsabschnitte. Kapitel 3 behandelt den Planfeststellungsbericht 2000 und die darauf folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Schwerpunkt auf die Europäische Vogelschutzrichtlinie. In diesem Kontext wird auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus dem Jahr 2003 analysiert. Kapitel 4 beleuchtet den Planfeststellungsbeschluss 2006 und das darauf folgende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus dem Jahr 2007.
Schlüsselwörter
Bundesstraße 50 neu, Vogelschutzrichtlinie, Planfeststellungsbericht, Oberverwaltungsgericht Koblenz, Raumplanung, Umweltverträglichkeit, Naturschutz, Bauvorhaben, Gerichtsentscheidungen, Hindernisse, Barrieren.
- Arbeit zitieren
- Benedikt Breitenbach (Autor:in), 2009, Europäische Vogelschutzrichtlinie - Störfaktor für die Bundesstraße 50 neu, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143565