Die Hausarbeit zum Thema der "Beirat in der Kommanditgesellschaft"
untersucht anhand diverser Fallbeispiele (keine reine juristische Falllösung!!!) die Struktur von Publikumsgesellschaften, die Aufgaben und Pflichten von Beiräten, sowie den Schnittpunkt von Gesellschafts- und Steuerrecht.
Bei Publikumsgesellschaften, wie der BI-KG, sind Kommanditisten gem. § 15 I 1 Nr. 2 EStG als Mitunternehmer anzusehen. Die Gewinnanteile der Kommanditisten zählen zu den steuerbaren Einkünften. Umgekehrt bedeut dies aber, dass Verluste der Gesellschaft anteilig Verluste der jeweiligen Kommanditisten sind. Diese können die Kommanditisten in den Grenzen des § 15a EStG mit anderen Einkünften verrechnen. Somit ergibt sich eine geringere Belastung durch die Einkommensteuer.
Insofern könnte das schädigende Ereignis zu einem Vorteil geführt haben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass jeder Kommanditist ein Einkommen bezieht, auf das er eine Einkommensteuer bezahlt, die mindestens so hoch ist, wie der Verlustanteil an der BI-KG. Bei steuerlichen Vorteilen infolge des schädigenden Ereignisses muss jedoch differenziert werden. Maßgeblich ist in erster Linie der Zweck der Steuerbegünstigung. Grundsätzlich sind Steuervorteile nicht anders als sonstige Vorteile anzurechnen. Als nicht anrechenbar sind ferner Steuervorteile angesehen worden, die der Geschädigte bei einer Abschreibungsgesellschaft durch eine Verlustzuweisung erlangt hat. Der Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater nach Zusammenbruch der Gesellschaft und Verlust der Beteiligung soll durch den Steuervorteil nicht gemindert werden. Dem ist für den Regelfall schon deswegen zuzustimmen, weil der Geschädigte ohne die fehlerhafte Anlageberatung eine andere steuerbegünstigte Anlage getätigt hätte, bei der er die Steuerbegünstigung ohne den Verlust des Kapitals erhalten hätte.
Inhaltsverzeichnis
A.) Einleitung
I.) Allgemeine Erläuterungen
II.) Einrichtung eines Beirates in einer Publikums-KG
III.) Zulässigkeit des Beirats
1.) Abspaltungsverbot
2.) unverzichtbare Rechte
B.) Anspruchsdiskussion
I.) Fallvariante: Publikums-KG mit Beirat als Gesellschaftsorgan
I.1.) Ansprüche der Gesellschaft gegen den Beirat
I.1.1)Schuldverhältnis
a.) Verstoß gegen Verbandssouveränität und Selbstorganschaft
I.1.2) Pflichtverletzung
a.) Überwachungsfunktion
b.) Geschäftsführung
I.1.3) Vertretenmüssen
a.) materielle Voraussetzungen
b.) prozessuale Voraussetzungen
I.1.4) Schaden
a.) Umfang
b.) Mitverschulden
I.1.5.) Durchsetzbarkeit des Anspruchs
I.2.) Lösung nach Rechtsprechung des BGH
I.2.1.) Pflichtverletzung
I.2.2.) Verschulden
I.2.4.) Schaden
I.3.) Rechtsschutz des Anlage-Kommanditisten gegen die Mitglieder des Beirates
a.) actio pro socio
b.) deliktische Ansprüche
II.) Fallvariante: Publikums-KG mit externem Beirat als Gesellschaftsorgan
II.1.) Ansprüche der Gesellschaft
II.1.1.) Schuldverhältnis
II.1.1.a.) Verbandssouveränität und Selbstorganschaft
II.1.2.) Pflichtverletzung
II.1.3.) Vertretenmüssen
II.1.4.) Schaden
II.2) Ansprüche der Anlagekommanditisten
II.2.1) Schuldverhältnis
II.2.2) Pflichtverletzung
II.2.3) Vertretenmüssen
II.2.4) Schaden
III.) Fallvariante: Publikums-KG mit gewähltem Beirat
III.1) Ansprüche der Gesellschaft
III.1.1) Schuldverhältnis
IV.) Fallvariante: Publikums-KG mit Beirat als Gesellschafterrepräsentant
IV.1) Ansprüche der Gesellschaft
IV.1.1) Schuldverhältnis
IV.1.2) Pflichtverletzung
IV.1.3) Vertretenmüssen
IV.1.4) Schaden
IV.2) Ansprüche der Anlagekommanditisten
V.) Fallvariante: Publikums-KG mit nicht einstimmig beschließendem Beirat
V.1.) Ansprüche der Gesellschaft
V.2.) Ansprüche der Kommanditisten
VI.) Fallvariante: personalistisch strukturierte GmbH & Co. KG mit Beirat
V.I.) Einleitung
V.2) Ansprüche der Gesellschaft
C.) Frage1: „Wie liegt es, wenn entgegen einem Beiratsbeschluss verkauft wurde? “
a.)Publikums-KG mit natürlicher Person als Komplementär
b.)Publikums-KG mit juristischer Person als Komplementär
D.) Frage 2: „Wie liegt es jeweils, wenn der Beiratsbeschluss keine Preisvorgaben enthielt? “
E.) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Konsequenzen für Beiratsmitglieder in einer Kommanditgesellschaft (KG) sowie in der GmbH & Co. KG. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, unter welchen Bedingungen Beiratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig werden, wenn sie aufgrund ihrer Beschlussfassung dazu beitragen, dass Gesellschaftsvermögen (z. B. ein Grundstück) deutlich unter Wert veräußert wird.
- Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzforderungen der Gesellschaft gegen Beiratsmitglieder
- Anwendbarkeit von Kapitalgesellschaftsrecht (analog AktG) versus allgemeinem Schuldrecht
- Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Kommanditisten (actio pro socio)
- Bedeutung der strukturellen Differenzen zwischen Publikums-KG und personalistischer KG
- Die Rolle der steuerlichen Vorteile und deren Anrechenbarkeit auf Schadensersatz
Auszug aus dem Buch
I.1.3.) Vertretenmüssen
Weiterhin müsste der Beirat gem. § 280 I 2 BGB, die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Grundsätzlich hat der Schuldner gem. § 276 I 1 BGB Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Geht man davon aus, dass die Mitglieder des Beirates bei Beschlussfassung der Preisvorgaben diejenige Sorgfalt haben walten lassen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen, könnte gem. §§ 161 II, 105 III HGB i.V.m § 708 BGB zu ihren Gunsten eine Haftungserleichterung (diligentia quam in suis) eingreifen. Die Anwendung einer solchen Norm zugunsten von Beiratsmitgliedern, welche zugleich Gesellschafter einer Publikums-KG sind, ist problematisch.
Der Regelung liegt der Gedanke zu Grunde, dass die Gesellschafter in ihrer engen Verbundenheit, wie es üblicherweise bei Personengesellschaften der Fall ist, eine Art Schicksalsgemeinschaft eingegangen sind und sich im Bewusstsein der jeweils anderen so nehmen, wie sie sind. Jeder Teil darf deshalb nur erwarten, dass er in den gemeinschaftlichen Angelegenheiten die gleiche Sorgfalt übt, wie in seinen eigenen. Auf eine Publikumsgesellschaft treffen diese Überlegungen allerdings nicht zu. Ihre Struktur ist schließlich dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Anlegern geworben wird, die sich untereinander nicht kennen. Aufgrund der Eigenschaften einer Körperschaft, kann der Haftungsmaßstab des § 708 BGB vorliegend nicht angelegt werden. Somit ist danach zu fragen, welche rechtlichen Maßstäbe für die Publikums-KG gelten sollen.
Zusammenfassung der Kapitel
A.) Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Haftungsverhältnisse von Beiratsmitgliedern in KGen ein und erläutert die Bedeutung der Beiratsbildung in Publikums-KGen.
B.) Anspruchsdiskussion: Das Hauptkapitel analysiert in verschiedenen Fallvarianten die Haftung von Beiratsmitgliedern sowie die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen durch die Gesellschaft oder Kommanditisten.
C.) Frage1: „Wie liegt es, wenn entgegen einem Beiratsbeschluss verkauft wurde? “: Das Kapitel behandelt die Konsequenzen für die Geschäftsführung, wenn diese von den Vorgaben eines organschaftlichen Beirats abweicht.
D.) Frage 2: „Wie liegt es jeweils, wenn der Beiratsbeschluss keine Preisvorgaben enthielt? “: Hier wird geklärt, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, wenn der Beiratsbeschluss den Verkaufswert nicht konkret spezifiziert, aber deutlich unter Verkehrswert liegt.
E.) Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Anwendung von Kapitalgesellschaftsrecht auf Personengesellschaften problematisch ist und plädiert für die Anwendung des allgemeinen Schuldrechts.
Schlüsselwörter
Beirat, Kommanditgesellschaft, Publikums-KG, Schadensersatz, Haftung, Pflichtverletzung, Gesellschaftsorgan, actio pro socio, Anlegerschutz, Personengesellschaft, GmbH & Co. KG, Schuldverhältnis, Privatautonomie, Verbandssouveränität, Selbstorganschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit befasst sich mit den Haftungsrisiken und Anspruchsgrundlagen von Beiratsmitgliedern in Kommanditgesellschaften (insbesondere Publikums-KGen), wenn durch deren Entscheidungen das Gesellschaftsvermögen geschädigt wird.
Welche Gesellschaftstypen stehen thematisch im Vordergrund?
Der Fokus liegt auf der Publikums-KG sowie personalistisch strukturierten GmbH & Co. KGen, in denen ein Beirat als beratendes oder entscheidendes Gremium fungiert.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob und auf welcher rechtlichen Basis (allgemeines Schuldrecht vs. Analogie zum Aktiengesetz) Beiratsmitglieder für Fehlentscheidungen gegenüber der Gesellschaft haften.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von Gesellschaftsverträgen sowie die Prüfung von Gesetzesanalogien und haftungsbegründenden Tatbeständen im Schuldrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Fallvarianten, die unterschiedliche Ausgestaltungen des Beirats (Gesellschaftsorgan, externer Beirat, gewählter Beirat etc.) und deren spezifische haftungsrechtliche Auswirkungen durchspielen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Wichtige Begriffe sind Beirat, Publikums-KG, Haftung, Schadensersatz, actio pro socio und die Anwendung körperschaftsrechtlicher Grundsätze.
Wie bewertet die Arbeit die Übertragung von Aktienrecht auf die KG?
Die Arbeit steht der analogen Anwendung von §§ 116, 93 AktG auf die Haftung von Beiräten kritisch gegenüber, da sie eine Verletzung des numerus clausus der Gesellschaftsformen befürchtet und eine gesetzliche Grundlage für diese Analogie vermisst.
Welchen Einfluss haben Steuervorteile auf Schadensersatzansprüche?
Nach Ansicht der Arbeit sind steuerliche Vorteile, die Kommanditisten durch Verlustzuweisungen erlangt haben, im Schadensfall auf den Umfang der Ersatzleistung anzurechnen, sofern dies den Schadensersatz nicht unangemessen schmälert.
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- Björn Ziolkowski (Author), 2008, Der Beirat in der Kommanditgesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143603