Der Gerichtshof hat seine Auffassung bereits in verschiedenen mit der Wiedervereinigung in Verbindung stehenden Fälle geäußert. Er hat dabei sowohl den geschichtlichen Zusammenhang, als auch die großen Aufgaben berücksichtigt, denen sich die deutsche Gesetzgebung, bei der Regelung des Übergangs von einem kommunistischen Regime zu einem demokratischen System gegenübersah. Dabei mussten die deutschen Gerichtsbarkeiten Grundentscheidungen zum Wohle der Allgemeinheit fällen. Hierbei besitzt der Staat einen großen Auslegungsspielraum. Die Beschwerdeführer erhofften sich, ihre Güter zurück oder einen Ausgleich zu erhalten. Diese Hoffnung hatte keine zuverlässige Grundlage in der Rechtsprechung.
Deshalb ist der Europäische Gerichtshof der Meinung, dass die Beschwerdeführer nicht Inhaber von ausreichend nachgewiesenen und dadurch einklagbaren Ansprüchen waren. Daher erklärt der Gerichtshof diese Beschwerde für unzulässig.
Inhaltsverzeichnis
- Die Bedeutung der Menschenrechte
- Was bedeuten Menschenrechte?
- Die Entstehung der Menschenrechtsgedanken in Europa
- Organisation des Europäischen Gerichtshofes
- Der Präsident des Gerichtshofes
- Die Richter
- Das Plenum
- Die Sektionen
- Das Beschwerdeverfahren
- Die Individualbeschwerde
- Die Staatenbeschwerde
- Das Zulässigkeitsverfahren
- Das Begründetheitsverfahren
- Urteilsverfahren
- Der Einzelne im Kontext der Urteilskraft
- Sachverhalt
- Eigentum in der DDR
- Rechtfertigungsgründe
- Achtung der Menschenrechte
- Der Anspruch auf ein faires Verfahren
- Verbot von Benachteiligungen
- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
- Schlussfolgerung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beleuchtet dessen Funktion und Effektivität bei der Durchsetzung von Menschenrechten innerhalb der unterzeichnenden Staaten.
- Die Bedeutung und Entstehung von Menschenrechten
- Die Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
- Das Beschwerdeverfahren und dessen verschiedene Phasen
- Die Rolle des Einzelnen im Kontext von Urteilsfindungen
- Rechtfertigungsgründe für Einschränkungen von Menschenrechten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beleuchtet zunächst die Bedeutung von Menschenrechten und deren Entstehung in Europa. Anschliessend wird die Organisation des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) erläutert, einschliesslich seiner Struktur und der Aufgaben seiner verschiedenen Organe.
Das Beschwerdeverfahren wird im Detail beschrieben, wobei sowohl die Individual- als auch die Staatenbeschwerde behandelt werden. Zudem werden die einzelnen Phasen des Verfahrens, wie Zulässigkeit und Begründetheitsverfahren, ausführlich dargestellt.
Im weiteren Verlauf der Arbeit wird der Einzelne im Kontext der Urteilskraft des EGMR betrachtet. Es wird ein spezifischer Fall aus der DDR beleuchtet, der sich mit der Frage des Eigentumsrechts beschäftigt.
Schliesslich werden verschiedene Rechtfertigungsgründe für Einschränkungen von Menschenrechten vorgestellt, bevor die Arbeit mit der Analyse der Entscheidungen des EGMR zu diesem Thema abschliesst.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrechte, Menschenrechtskonvention, Beschwerdeverfahren, Individualbeschwerde, Staatenbeschwerde, Urteilsverfahren, Eigentum in der DDR, Rechtfertigungsgründe, Einschränkungen von Menschenrechten.
- Arbeit zitieren
- Rutt Schubert (Autor:in), 2009, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143843