Bei Eintreten der Einwilligungsunfähigkeit in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit kann es sein, dass die vorliegende Patientenverfügung nicht ohne weiteres angewendet werden kann. Folgende Arbeit greift diese Ausnahmesituation auf und versucht, dem mutmaßlichen Patientenwillen unter Berücksichtigung der diskursethischen Prinzipien gerecht zu werden.
Als Hinführung zum Thema wird zunächst auf die allgemeine Selbstbestimmung einer Person eingegangen, um im Anschluss die Patientenverfügung, als Instrument der Selbstbestimmung, zu thematisieren. Nachdem der Zweck einer Verfügung kurz
beschreiben wurde, folgt die Erläuterung der Grenzen einer Patientenverfügung und der resultierenden Herausforderungen für den Betreuer. Im vierten Kapitel wird nun Bezug zur Ethik hergestellt.
Anhand eines Fallbeispiels wird der diskursethische Ansatz unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen angewendet und auf mögliche Differenzen eingegangen. Im abschließenden Fazit werden die zentralen Erkenntnisse zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Selbstbestimmung des Patienten
3 Patientenverfügung
3.1 Zweck der Patientenverfügung
3.2 Grenzen der Patientenverfügung
3.3 Herausforderungen für den Betreuer
4 Ethik und Patientenverfügung
4.1 Fallbeispiel
4.2 Diskursethik: Fallspezifische Anwendung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit der diskursethische Ansatz nach Habermas genutzt werden kann, um den mutmaßlichen Patientenwillen bei einwilligungsunfähigen Klienten zu ermitteln, wenn die bestehende Patientenverfügung nicht zweifelsfrei auf die aktuelle medizinische Situation anwendbar ist.
- Grundlagen des Selbstbestimmungsrechts von Patienten
- Rechtliche und ethische Aspekte der Patientenverfügung
- Herausforderungen für rechtliche Betreuer bei der Auslegung von Behandlungswünschen
- Anwendung der Diskursethik auf medizinische Fallkonstellationen
Auszug aus dem Buch
4.2 Diskursethik: Fallspezifische Anwendung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Da die Festlegungen in der Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, muss der Betreuer nach § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen von Frau Müller feststellen.
Die seit dem Jahr 1967 bestehende Diskursethik von Habermas lässt sich als Weiterentwicklung der Ethik Kants verstehen (vgl. Werner 2011, S. 146 f.). Hierbei stehen die Menschen als kommunikative Mitglieder innerhalb von sozialen Zusammenhängen im Mittelpunkt (vgl. ebd., S. 126). Aus diskursethischer Sicht sollen in Fällen moralischer Ungewissheit reale Diskurse dabei unterstützen, die moralisch richtige Handlungsweise herauszufinden (vgl. ebd., S. 140 f.). Im Fallbeispiel muss daher das soziale Umfeld von Frau Müller zur Entscheidungsfindung des mutmaßlichen Willens beitragen. Im Gesetz ist dies in § 1901b Absatz 2 verankert. Demnach soll im Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens den nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung verschafft werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die psychische Belastung durch die Aussicht auf künstliche Lebensverlängerung und führt in die rechtliche und ethische Bedeutung der Patientenverfügung sowie die Zielsetzung der Arbeit ein.
2 Selbstbestimmung des Patienten: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen der Einwilligung in medizinische Maßnahmen und die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts bei einwilligungsfähigen sowie einwilligungsunfähigen Patienten.
3 Patientenverfügung: Hier werden der Zweck, die formalen Voraussetzungen sowie die Grenzen der Patientenverfügung dargelegt und die daraus resultierenden Herausforderungen für den gesetzlichen Betreuer identifiziert.
4 Ethik und Patientenverfügung: Anhand eines Fallbeispiels wird untersucht, wie der diskursethische Ansatz zur Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens praktisch angewendet werden kann.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Anwendbarkeit der Diskursethik im Kontext der Patientenverfügung kritisch unter Berücksichtigung der Verantwortung des Betreuers.
Schlüsselwörter
Patientenverfügung, Selbstbestimmungsrecht, Diskursethik, Rechtliche Betreuung, Einwilligungsunfähigkeit, Mutmaßlicher Patientenwille, Ethik, Medizinische Behandlung, Habermas, Patientenvertreter, Vorsorge, Moralprinzip, Kommunikation, Arztrecht, Fallbeispiel
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der ethischen und rechtlichen Problematik, wenn Patienten mit einer vorliegenden Patientenverfügung einwilligungsunfähig werden, die Verfügung aber nicht eindeutig auf die aktuelle medizinische Situation passt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Patientenverfügungsgesetz, die ethische Diskurstheorie nach Habermas, das rechtliche Betreuungsrecht und die Entscheidungsfindung bei medizinischen Notfällen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu erörtern, ob und wie der diskursethische Ansatz genutzt werden kann, um in unklaren Situationen den wahren mutmaßlichen Willen einer Person zu ermitteln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Literaturanalyse sowie die Anwendung theoretischer ethischer Modelle auf ein konkretes, lebensnahes Fallbeispiel.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der Grundlagen der Patientenverfügung und deren Grenzen sowie die theoretische Aufarbeitung der Diskursethik und deren Übertragung auf die Praxis der Betreuung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind unter anderem Patientenverfügung, Diskursethik, Selbstbestimmungsrecht, Einwilligungsunfähigkeit und moralischer Irrtum.
Welche Rolle spielt der Betreuer in diesem Prozess?
Der Betreuer trägt die Verantwortung für die Prüfung aller Argumente im Diskurs, um eine Entscheidung zu treffen, die dem mutmaßlichen Willen der Klientin am nächsten kommt, wobei er stets das Risiko eines moralischen Irrtums trägt.
Warum ist die Diskursethik nach der Untersuchung nicht uneingeschränkt anwendbar?
Da die Diskursethik sehr offen ist, besteht die Gefahr, dass externer Druck oder interessengeleitete Argumente der Diskursteilnehmer den eigentlichen mutmaßlichen Willen des Patienten in den Hintergrund drängen.
Welche Bedeutung hat das Fallbeispiel der Klientin Doris Müller?
Es dient dazu, die theoretischen Anforderungen der Diskursethik an einem komplexen Realfall zu testen, bei dem eine Routinebehandlung die Patientin vor dem Tod retten könnte, die Patientenverfügung jedoch die Behandlung ablehnt.
- Arbeit zitieren
- Kathrin Müller (Autor:in), 2020, Anwendung des diskursethischen Ansatzes bei einwilligungsunfähigen Klienten mit Patientenverfügung. Grenzen und Herausforderungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1438657