Der römische Staat wurde fast 500 Jahre als Republik regiert. In dieser Zeit kam es
nicht nur zu einer großen Blüte kultureller und wirtschaftlicher Leistungen. Es formierte
sich auch der immense Macht- und Territorialzuwachs des Reiches: Rom war nicht
mehr nur ein auf das Stadtgebiet beschränkter Staat, sondern reifte zur Weltmacht
heran. Noch im Jahre 340 v. Chr. bildete das römische Territorium kaum mehr als einen
der vielen Stadtstaaten Mittelitaliens. Bereits hundert Jahre später hatte Rom seine
Herrschaft auf ganz Mittelitalien ausgedehnt, bis zum Jahr 100 v. Chr. umschloß das
Reich fast das gesamte Mittelmeer.1 Dieses Referat stellt die Regierungsform der
Republik in vier Kapiteln vor. Sie wird bei Cicero mit den Worten „Est igitur res
publica res populi“2, also in der freien Übersetzung mit „Staatsangelegenheiten sind
Volksangelegenheiten“ charakterisiert. Diese Worte, die den Eindruck der römischen
Republik als ein demokratisches Staatswesen nahelegen, dienen als Leitfaden des
Referats. Dabei wird in Kapitel B zunächst ein kurzer zeitlicher Abriß über die
Entwicklung der römischen Republik von ihren Anfängen bis zum Untergang gegeben,
bevor in Kapitel C der Staatsaufbau mit seinen tragenden Institutionen vorgestellt wird.
Kapitel D beschäftigt sich mit den dem Staat zugrundeliegenden Rechtsprinzipien.
Kapitel E stellt eine Abschlußbetrachtung des römischen Gemeinwesens dar, die den
obigen Leitsatz aufgreift und die Republik entsprechend beurteilt.
1 Cunliffe, Barry (Rom und sein Weltreich, 1979), S. 62 – 63, S. 91
2 Cicero (De re publica), I, 39
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. DIE ENTWICKLUNG DER RÖMISCHEN REPUBLIK
C. DER AUFBAU DER RÖMISCHEN REPUBLIK
I. DIE MAGISTRATUR
II. DIE VOLKSVERSAMMLUNG
III. DER SENAT
IV. PRIESTERKOLLEGIEN
D. RECHTSPRINZIPIEN DER RÖMISCHEN REPUBLIK
E. ABSCHLUßBETRACHTUNG
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert die Regierungsform und den strukturellen Aufbau der römischen Republik unter besonderer Berücksichtigung des Leitgedankens „Staatsangelegenheiten sind Volksangelegenheiten“. Ziel ist es, die zentralen Institutionen sowie die zugrunde liegenden Rechtsprinzipien zu untersuchen und kritisch zu hinterfragen, inwieweit das römische Staatswesen tatsächlich demokratischen Idealen entsprach.
- Historische Entwicklung der römischen Republik vom Königtum bis zum Untergang
- Struktur und Funktionen der zentralen Institutionen: Magistratur, Volksversammlung und Senat
- Bedeutung der Religion und der Priesterkollegien für die öffentliche Ordnung
- Analyse der römischen Rechtsprinzipien wie Annuität und Kollegialität
- Kritische Bewertung der Republik als freiheitliche, aber elitäre Adelsherrschaft
Auszug aus dem Buch
C. Der Aufbau der römischen Republik
Der Aufbau des römischen Staats fällt durch eine klare Gliederung und beschränkte Anzahl der staatlichen Amtsträger auf. Die zentralen Institutionen des Staates waren die Magistratur, die Volksversammlung und der Senat. Darüber hinaus übernahm die Religion eine wichtige Funktion innerhalb der öffentlichen Ordnung.
I. Die Magistratur
Als Magistratur wurden die politischen Amtsträger der römischen Republik bezeichnet. Diese Ämter waren grundsätzlich ehrenamtlich, d.h. unbesoldet. Ein bürokratischer Apparat, wie er dem modernen Staatswesen zu Eigen ist, bestand nicht. Der jeweilige Beamte brachte seine Hilfskräfte selbst mit. Nur für Spezialdienste standen besoldete Dienstkräfte in eigenen Berufsgruppen zur Verfügung, wie z. B. die Schreiber, Boten und Herolde. Im einzelnen werden folgende Ämter unterschieden:
- Konsuln
Das oberste Amt im Staat war das der beiden Konsuln. Sie hatten die höchste militärische wie auch politische Gewalt inne (imperium). Sie führten zudem die Senats- und Volksversammlungen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Das Kapitel führt in die historische Bedeutung Roms ein und stellt den Leitgedanken sowie den Aufbau der Untersuchung vor.
B. DIE ENTWICKLUNG DER RÖMISCHEN REPUBLIK: Hier wird der zeitliche Abriss von der monarchischen Frühzeit über den Ständekampf bis hin zum Untergang der Republik skizziert.
C. DER AUFBAU DER RÖMISCHEN REPUBLIK: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise der Magistratur, der Volksversammlung, des Senats sowie die Bedeutung der Priesterkollegien.
D. RECHTSPRINZIPIEN DER RÖMISCHEN REPUBLIK: Das Kapitel behandelt die grundlegenden Normen und Prinzipien, die das römische Staatsleben regulierten.
E. ABSCHLUßBETRACHTUNG: Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung der Republik als Adelsherrschaft unter Berücksichtigung ihres freiheitlichen Anspruchs.
Schlüsselwörter
Römische Republik, Staatsaufbau, Magistratur, Senat, Volksversammlung, Res publica, Ständekampf, Rechtsprinzipien, Cursus honorum, Nobilität, Volkstribunen, Antike, Politische Institutionen, Mores maiorum, Bürgerrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Struktur der römischen Republik und der praktischen Ausgestaltung ihrer politischen Institutionen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historische Entwicklung Roms, der institutionelle Aufbau durch Magistrate und den Senat sowie die zugrunde liegenden politischen Prinzipien.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, den Leitspruch „Staatsangelegenheiten sind Volksangelegenheiten“ kritisch auf den Wahrheitsgehalt hin zu prüfen und das politische System der Republik einzuordnen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung etablierter Fachliteratur zu den römischen Staatsverfassungen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der chronologischen Entwicklung, die detaillierte Beschreibung der Staatsämter und Institutionen sowie die Erläuterung der geltenden Rechtsgrundsätze.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Römische Republik, Magistratur, Senat, Res publica und Nobilität.
Welche Rolle spielten die Volkstribunen im politischen System?
Die Volkstribunen fungierten als Kontrollinstanz gegenüber anderen Magistraten und besaßen das Recht, Amtstaten durch ihr Veto zu untersagen.
Warum wird die römische Republik in der Abschlussbetrachtung als Timokratie bezeichnet?
Da der Zugang zu den hohen Staatsämtern faktisch an den Reichtum und die Zugehörigkeit zu bestimmten Adelsfamilien gebunden war, wird die Republik als eine durch Vermögen legitimierte Adelsherrschaft gewertet.
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- Monika Goerke (Author), 2000, Die römische Republik: Staatsangelegenheiten sind Volksangelegenheiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14388